Einzelbild herunterladen
 

«IWltWtMtl» »te«:

Jährlich 9 Mark. --lbj.1M.S0P. »lerteljährlich

, Mark 25 Pfg. Für auSwürtige Kbonncnten mit dem betreffen, »en Postausschl-g »K einzelne Num­mer 10 Pfg.

finimncr Anzeiger.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnabme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

Jnlerti,»»- PreI

Die lfpalNg« «armendzeile »d. deren Raum

10 Pfg.

Die rfp-Id. Seite

20 Pf,.

Di-SIp-MgeSril«

30 P,g.>

M 135.

Dienstag den 12. Juni

1877.

Amtliches.

Für die diesjährige Badezeit werden zur Verhütung von Un- glückifällen und zur Wahrung des AnstandeS beim Baden die nach­stehenden Vorschriften in Erinnerung gebracht:

1) das Baden in der Kinzig und in den Stadtgräben ist gänzlich ver boten;

2) außerhalb der öffentlichen Bade- und Schwimmanstalten dmf im Main nur an derjenigen Plätzen gebadet werden, welche durch am Ufer stehende Pfähle als ungefährlich und erlaubt bezeichnet sind;

3) Kindern unter 14 Jahren ist das^Baden nur unter Aufsicht er­wachsener Personen gestattet;

4) Uebettretunfien dieser Vorschriften oder Ungebührlichkeitm gegen den mit Handhabung der ersteren beauftragt'» Badeaufseher wer­den mit Geldstrafen von mindestens einer Mark oder bei Unver­mögen mit Heft geahndet.

Hanau am 31. Mai 1877.

Der Landrath.

Die polizeiliche Anordnung vom 7. Juli 1819, nach welcher an heißen Tagen im Sommer die Straßen der Stadt täglich mit frischem Wasser begrssin bezw. die Flößer von Unreinigkeit gesäubert werdcn sollen, wird zur pürktlichen Befolgung durch die zur Straßenreinigung Verpflichteten in Erinnerung gebracht.

Zur Covtrole über dm Befolg dieser Verpflichtung wird hiermit avgkorlnl-t, daß dieses Begießers täglich zwischen 6 und 8 Uhr Abends zu geschehen hat. Unterlassungen ziehen für jeden Fall eine Mark Strafe nach sich.

Hanau am 7. Juni 1877.

Der Land^ath

Bekanntmachung.

Der Schlosser (früher Heizer) Justus Schneider dahier, jetzt zu Betzdorf, hat bei Königlicher Kreisgerichts- Commission zu Kirchen am 28. Mai l. I. angezeigt und eidlich bekräftigt, (daß ihm die als Eigenthum zustehenden, auf den Inhaber lautenden Leihbank-Obliga- tionen, als:

vom 25. Januar 1875 Lit. G. Nr. 60 über 300 M.

12. Juni 1875 330 300 M.

19. 1876 1550 300 M. gegen seinen Willen abhanden gekommen seien.

Unter Bezug auf die kurhessische Verordnung vom 10. Dezem­ber 1823 werden daher etwaige Inhaber genannter Obligationen hier­durch aufgefordert, sich unter deren Vorlage vor dem 1. September 1879 bei der unterzeichneten Behörde zu melden, andernfalles dem Eigenthümer Schneider Duplikatscheine ertheilt oder nach Umständen Kapital nebst Zinsen ausgezahlt werden. , Hanau am 1. Juni 1877. (4068) l

Die Direction der Leihbank.

________________Schrötter.__________________

~ Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 20. März 1877 über das etatsmäßige Bedürfniß der Stadtkasse an Gemeinde-Umlagen für das laufende Jahr, wird nunmehr veröffentlicht, daß nach dem Er­gebniß der StaatSsteuer-Veranlagung für 1. April 1877/78 an Ge- memde-Umlagen für die letzten neun Monate des Jahres April bis Dezember wiederum 120 Prozent nach der Staats-Klassen- und klasftstzrrten Einkommen-Steuer, sowie 60 Prozent nach der Staats- Grund- und Gebäude-Steuer erforderlich sind und daß die Stadt« kammerer ermächtigt ist, die Erhebung quartalweise zu bewirken, so daß mit derselben fürs zweite Quartal alsbald vorgegangen, fürs dritte und vierte Quartal aber je in der zweiten Hülfte der Monate August und November begonnen wird. (4011)

Hanau am 5. Juni 1877.

Der Stadtrath. Cassian.

TageSschan. _

Berlin, 11. Juni. Die Herstellung Sr. Majestät des Kai­sers und Königs ist so weit vorgeschritten, daß Allerhöchstdieselbe» gestern gegen Abend eine Ausfahrt unternehmen und gestern und heute Vorß äje hören konnten. Den militärischen Besichtigungen Habm Se. Majestät dagegen noch nicht beigewohnt.

Berlin, 8. Juni. In einem Artikel zur Orientkrise meint die Krenzz., die bisherigen Ereignisse haben mindestens das Gute er­zeugt, daß keinS der berührten internationalen Interessen sich mehr auf die Erhaltung der ternlorialen Integrität des ottomanischen Reiches zu steifen gebeütt. Es sei vielmehr anzunehmen, daß die Diplomatie mit der öffentlichen Meinung Europas dahin überanstimmt, daß der jetzige Krieg die orientalische Frage auch in dieser Beziehung zum volllN Nut trag bringen möge, und von dieser Voraussetzung gehen sicherlich auch die d plomatischen Verhandlungen aus, welche neben der militäri­schen Aktion Hergehrn.

Berlin, 10. Juni. Von seinem Urlaub hat Fürst Bisma ck, wie ein von Kissingen gekommener Beamter erzählt, in Wem Jahre weniger wie je zuvor. Es war dem Kanzler in Rücksicht auf sein Be­finden die Entlastung von allen Geschäften zugessgt worden, und doch hat er, weil die Dinge im Orient die ganze europäisch« Diplomatie in ungewöhnlichem Maße beschäftigen, täglich volle zehn Stunden zu ar- beitrn, ja, lS kommt vor, daß selbst mitten in der Nacht rasch Bescheide gegeben und Entscheidungen getroffen werden müssen, die begreiflicher Weise des Kanzlers ganze Kraft in Anspruch nehmen. Der Aufenthalt in Kissingen hat für den Fürsten nur den Bortheil, daß er umö-hige und lästige Besuche hintertreibt; der Kanzler hört nicht das Geräusch derTretmühle" und schluckt nicht den Staub der Wilhelmstraße ein. Nur daS Wichtigste wird ihm unterbreitet; das Meiste aber nos dem, waS augenblicklich zu regeln ist, ist außerordentlich wichtig. Wenn auch an den Arbeiten des Fürsten die auswärtigen Angelegenheiten den- Wenantheil fordern, so nehmen doch gleichzeitig auch die Fragen der in Vorbereitung gegriffeum innern GchtzgebMgSreformm feine Theilnahme und Prüfung in Anspruch. ES hecht, Geh.-Rath Tiedemann werde seinen Besuch in Kissingen noch wiederholen. Bereits hat das ReiHS- kanzler-Amt an die Bor stände der eingeschriebenm Hülfskassen eine Ver­fügung erlassen, nach welcher dieselben verpflichtet sind, in den vorge­schriebenen Fristen und nach den vorgeschriebenen Formularen Ueber­sichten über die Mitglieder, über die Krar kheitS- und Sterbefälle, über die verrechneten Beitrags- und Ulterstützungstaze der höheren Verwal­tungsbehörde so wie einen Rechnungsabschluß der Aufsichtsbehörde ein- zusend-n. (Köln. stg.)

Berlin, 11. Juni. Nach einer über Gibraltar hieher ge­langten telegraphischen Nachricht ist der deutsche Ministerresident, Herr Weber, nebst den Personen, welche derselben bei seiner Gesandtschafts­reise an den Hof des Sultans von Marokko begleitet haben, mit Aus­nahme des in Fez verstorbenen Wachtmeisters S-olt, am 7. d. M. wohlbehalten in Tanger wieder eingetroffen.

Potsdam, 11. Juni. Der Feldmarfchall Wrangel ist «ach derKöln. Ztg." si.it mehreren Tagen krank; ein merklicher Verfall der Kräfte und Sinne wird wahrgenommen. Man hegt die größten Besorgnisse.

Die rechtlichen Folgen grundloser Ablehnung der vorläufizen Fürsorge für einen Hülfsbedürftigen treten nach einer Entscheidung deS Bundesamtes für das Heimathwesen in Sachen Spandau c/a. Tegeler Forstrevier auch dann ein, wenn der Hülfsbedürftige erfolglos versucht hat die Hülfe des zu vorläufiger Unterstützung zunächst verpflichteten ArmenverbandeS anzurufen, und dann einem anderen Armevvnbanbe zur Last gefallen ist.

Zufolge Allerhöchster KabinetSordre vom 24. d. M. tritt zum 1. Juli d. I. ein neues Geldverpflegungs-R-glement für das preußische Heer im Frieden in Kraft, so daß mit demselben Zeitpunkte iM gleich­artige Reglement vom 7. April 1853 seine Göli-gkeit verliert.

den deutschen Münzstätten sind bis zum 2. Jmi 1877 geprägt worden an Goldmünzen: 1,098,727,355 Mark Doppel-