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Vierteljährlich , M-rl 25 Pf,. Für aurwärtige ■ Abonnenten mit dem betreffen, »ea Postausschlag Sie einzelne Nummer 10 Pjg.
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Hnnautr Artiger.
Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.
Samstag den 9. Juni
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1877«
Amtliches.
Die polizeiliche Anordnung vom 7. Juli 1819, nach welcher an heißen Tagen im Sommer die Straßen der Stadt täglich mit frischem Wasser begossen bezw. die Flössrr von Unreinigkrit gesäubert werden sollen, wird zur pünktlichen Befolgung durch dir zur Straßenreinigung Verpflichteten in Erinnerung gebracht.
Zur Controle über den Befolg dieser Verpflichtung wird hiermit angeordint, daß diese- Begießen täglich zwischen 6 und 8 Uhr Abends zu geschehen hat. — Unterlassungen ziehen für jeden Fall eine Mark Strafe nach sich.
Hanau am 7. Juni 1877.
Der Landrath
Die Herren Bürgermeister wollen verhindern, daß dem Betteln ergebene Personen an den Tagen bei LamboifesteS, 12., 13. und 14. b. MtS., im Lamboiwald oder auf den dorthin führenden Wegen betroffen werden.
Hanau am 9. Juni 1877.
Der Landrath.
Verlöre»: Einen weißen Fächer von Elfrubein. Eine Brief- lasche, entb. mehrere BestellaugSbriefe.
Entlaufen: Zwei junge Gänse. Ein großer gelbgefleckter Zug^ Hund mi, Glasaugen, m. Geschlecht».
Gesuude«: Ein seidener Regenschirm am 2. d. MtS.; Empfangnahme beim Ort-vorstand zu Kahl. Eine Pferdedecke. Ein blauer Schleier. Ein Keiner goldener Ohrring mit blauem Stein. Ein Buch, „Anleitung zur Erlernung der einfachen und hopp lten Buchführung." Ein de-gl., „Lehrgang der Hondel-wisievschaft ic/ Ein linker gelber GlacSiandschuh. Eine Serviette, E. D. 16 gez.
Zugelaufen: Ein weißer Seidenpinscher, w. Geschlecht-.
Hanau am 9. Juni 1877.
Königl. Landratb-amt.
Bruchköbel. Georg Dahmerl. aus Bruchköbel, dessen dermali- ger Aufenthaltsort dahier unbekannt ist, eventuell dessen Rechtsnachfolger haben sich auf die durch Ableistung des Gefährdeeides bereinigte Behauptung, daß an ihn diejenigen 342 Thaler 25 Sgr. 9 Heller Kaufgeld, welche ihm die Wittw: de- Lehrers Peter Bröll, Katharina, geb. Demuth, zu Bruchköbel für die ideelle Hälfte von D. 135 Wohnhaus und Stall nebst Hofraum, in der Kellerei 8,4 Rth., Gemarkung Bruchköbel, laut Zuschlagsbescheids vom 15. März 1847 schuldete, bezahlt worden seien, binnen 4 Monaten bei Meidung des Eingeständnisses und Löschung des bezüglichen Pfandeintrags dahier zu erklären. (3959) Hanau am 1. Juni 1877.
Königliches Grundbuchamt.
_______________Hahn._______________________
Großauhetm. Auf dem Grundrtgenthum bet Etgarrenmacher« Heinrich Btcker zu Großautzeim findet sich eine Darlehnkforderung von 300 fl laut einer am 6ten F bruar 1829 von der Wittwe deS Peter Gadhof, Marianne, geb. K-onenierger, von Großauheim, für den Kaufmann Karl Hochstätter zu Hanau errichteten Schuld- und Pfand- Verschreibung eingetragen. Letzterer, welcher zweimal verheirathet ge- wksen, ist v rstorbe«, und hat da- Kind desselben aus zweiter Ehe in dre Löschung deS obigen Pfandrechtes eingewilligt, während darüber, ob und welche Nachkommen an8 der ersten' Ehe der Karl Hochstätter h»st°m«e«, Zuverlässiges sich nicht hat ermitteln lasten.
_ »erben daher etwaige Rechtsnachfolger destelbe« aus desten erster Ehe hierdurch aufgefordert, sich auf die Behauptung de» Heinrich Becker, daß die obige Forderung an 300 fl durch Zahlung getilgt sei, binnen 4 Monaten bei Meidung bei Eingeständnistr« und Löschung des PfanbrimtragS zu erklären.
Binnen gleicher Frist sind etwaige Ansprüche aus der angeblich derloren gegangenen Schuld- und Pfandverschreibung vom 6. Februar
1829 dahier geltend zu machen, widrigenfalls dieselbe für kraftlos erklärt werden wird.
Hanau, den 2. Juni 1877.
Königliches Grundbuchamt.
(3963)_____________________Habn.__________________________
Proclam.
Henkel gegen Hehl.
Montag den 11. d. MtS., Nachmittags 3 Uhr, sollen in der Wohnung des Philip Heyl dahier Spezereiwaare» öffentlich meistbietend gegen Baarzahlung verkauft werden. Hanau, 6. Juni 1877. (4038)
Der Auctionscommissar
___________________Strohmeyrr.___________________
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 20. März 1877 über das etatsmäßige Bedürfniß der Stadtkasse an Gemeinde-Umlagen für das laufende Jahr, wird nunmehr veröffentlicht, daß nach dem Ergebniß der StaatSsteuer-Veranlagung für 1. April 1877/78 an Gemeinde-Umlagen für die letzten neun Monate des Jahres — April bis Dezember — wiederum 120 Prozent nach der Staats-Klassen- und klasfifizirten Einkommen-Steuer, sowie 60 Prozent nach der StaatS- Grund- und Gebäude-Steuer erforderlich sind und daß die Stadtkämmerei ermächtigt ist, die Erhebung quartalweise zu bewirken, so daß mit derselben fürs zweite Quartal al-bald vorgegangen, fürs dritte und vierte Quartal aber je in der zweiten Hülfte der Monate August und November begonnen wird. (4011) Hanau am 5. Juni 1877.
Der Stadtrath. _________________________Cassian.________________________
Wochenschau.
H. H. C. Die vielbesprochene militärische Ausgleichung rmaßreges, Frankreich gegenüber, ist end Ich durch kaiserlichen Befehl angeordnet wordin. Die reichtländischen Garnisonen sollen im Ganzen um 2 Regimenter Kavallerie, 1 Regiment Infanterie, 1 Jägerbataillon und 1 Bataillon Fußartillerie verstärke werden. Diese geringfügige Vermehrung dürf e jedoch schwerlich hinreichen, eine Ausgleichung herbeizuführen, wenn Frankreich wirklich in seinen östl chm Departements eine unver- hältnißmäßig große Truppenmacht angesammelt hat. Angeführte Verstärkungen sollen übrigens erst nach den Herbstmanöv.rn nach Elsaß- Lothringen abgehen. Die Verhandlungen zwischen Deutschland und Oesterreich über die Erneuerung der Handelsvertrag-, die kürzlich wegen der schvtzzöllnerischen Halsstarrigkeit Oesterreichs abgebrochen worden waren, sind in diesen Tag!« wieder aufgenomnun worden, nachdem die beiderseitigen Unterhändler neue Instruktionen erhalten hatten, die auf Konservirung der b.stehenden gemäßigten Zölle hinau-zulaufen scheinen. Wie vorauSzusehe» war, hat der deutsche BundeSrath den Beschluß deS Reichstags abgelehnt, die milderen Bestimmungen der Reich-strafprozeß- ordnung über den Zeugnißzwang schon j tzt in Kraft treten zu lassen.
Die Herren Ezechen und Böhmen find au- Rand und Band gerathen, seitdem die Armeen deS russische« „Brudervolkes" «tuf dem Wege sind, der türk. Herrschaft ein Ende zu machen und die südslavische« Stammverwandten zu befreien. Die czech. LandtagSabgeordneten gingen sogar so weit, durch den Dr. Rieger eine Adresse, im Name« deS böhmischen Volkes, an den Präsidenten deS Moskauer SlavenkomiteS zu sende«, welche Rußland beglückwünscht, daß eS die slavische Sache in die Hand genommen und den jetzige« Krieg für de« erste« Schritt zur Bereinigung aller Slavenvölker, welche für das Heil der Welt so noth« wendig sei, erklärt. Diese Adresse ist die reine Krieg-erklärung gegen das eigene Land und wurde auch sofort mit Beschlag belegt. Er heißt sogar, gegen Sieger werde ein Hochverrathkproziß eingeleitet werde«. D« «ungeachtet spricht fein Leiborgan in d eser Sprache weiter. Unter Anderem sagte ei: Angesicht- der Fortschritte der rufi. Armee an der Donau habe Böhmen nichts mehr von Oesterreich, sondern alle» von Rnsland zu «warte», heute lass,« sich die Czechen nicht mehr wi