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HamM AnMer.
Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.
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-HL 128.
Montag den 4. Juni
1877.
Amtliches.
Für die diesjährige Badezeit werden zur Verhütung von Unglücksfällen und zur Wahrung des AnstandeS beim Baden die nachstehenden Vorschriften in Erinnerung gebracht:
1) das Baden in der Kinzig und in den Stadtgräben ist gänzlich vet boten;
2) außerhalb der öffentlichen Bade- und Schwimmanstalten darf im Main nur an denjenigen Plätzen gebadet werden, welche durch am Ufer stehende Pfähle als ungefährlich und erlaubt bezeichnet sind;
3) Kindern unter 14 Jahren ist daSWaden nur unter Aufsicht erwachsener Personen gestattet;
4) Uebertretungen dieser Vorschriften oder Ungebührlichkeiten gegen den mit Handhabung der ersteren beauftragten Badeaufseher werden mit Geldstrafen von mindestens einer Mark oder bei Unvermögen mit Haft geahndet.
Hanau am 31. Mai 1877.
Der Landrath.
Der Tagelöhner Georg Jakob Bröll aus Ravolzhausen, seither hier wohnhaft, hat sich heimlich unbekannt wohin entfernt und seine Familie hülflos zurückgelassen. Um Angabe dessen Aufenthalts wird ersucht.
Hanau am 31. Mai 1877.
Der Landrath.
Zugelaufen: Ein junger gelber Pinscher.
Gesunden: Eine Kinderschürze. Ein kleines Handkörbchen. Ein weißes Strickzeug. Ein Paar rothe defekte Kinderstrümpfe. Ein neues roth karrirtes Halstuch mit Franzen.
Hanau am 4. Juni 1877.
KönialWes Landratbsamt.
HolzverM-BteM
Am Montag den 18. Juni,
von Vormittags 9 Uhr ab, sollen im Gasthofe zum Löwen in Sal- münster nachstehende Holzquanta aus sämmtlichen Schutzbezirken der Oberförsterei Salmünster (namentlich den Forstorten Hohkreuz, Wegweiser, Hundsrain, Gretenberg, Hirschborn, Steinküppel, Haselsgraben, Sauwiesen, Schwarzen Graben) öffentlich meistbietend verkauft werden. 21 Eichen mit 13 Festmeter, 13 Hainbuchen mit 1,50 Festmeter, 55 Rmtr. Buchen-Nutzholz, 27 Nadelholz-Stämme mit 7 Festmeter, 26 Lärchen-Stangen I., 90 Fichten-Hopfenstangen III., 2 Birken mit 2 Festmeter, 18 Rmtr. Eichen-Scheit, 2000 Rmtr. Eichen-Anbrrich, 190 Rmtr. Eichen-Stamm» und Astknüppel, 90 Hundert Eichen-Wellen, 70 Rmtr. Eichen- Reiserknüppel, 160 Rmtr. Buchen-Scheit, 50 Rmtr. Buchen- Anbruch, 10 Rmtr. Buchen-Knüppel 36 Rmtr. Buchen-Reiserknüppel, 100 Hundert Buchen-Wellen, 45 Rmtr. Birken- Schett, 28 Rmtr. Birken-Knüppel, 10 Hundert Birken-Wellen, 40 Rmtr. Aspen-Scheit- und Knüppelholz, 320 Rmtr. Kiefern-Scheit, 600 Rmtr. Kiefern-Stamm- und 650 Rmtr. Kie- fern-Reiserknüppel.
Nähere Auskunft wird vom unterzeichneten Oberförster ertheilt und werden die Forstschutzbeamten das Holz aus Verlangen nachweisen. Salmünster den 30. Mai 1877.
Der Königliche Oberförster (2WV.)Hlnte.' (3880)
Submission.
Arbeiten und Lieferungen im LandrathSamtS- Gebäude hier, zu ca. 6000 Mk. veranschlagt, sollen in öffentlicher Submission vergeben werden.
Unternehmer wollen ihre Offerte» bis zum 12. Juni c., Vormittags 11 Uhr, portofrei und versiegelt mit der Aufschrift „Arbeiten im LandrathSamtS Gebäude" an de« Unterzeichnete» einreichen, zu welcher Zeit die Eröffnung der Submission im Amtslokal Neue Anlage 5a statifindet.
Auch liegen daselbst Anschlag, Bedingungen und Zeichnungen zur Einsicht offen.
Hanau, den 29. Mai 1877.
Der Königliche Bau-Inspektor
(3769)___________________ Grau._________________________
TageSschan.
— Der „R.- u. St.-Anz." enthält: 1) Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum HausbaltS-Ttat des Deutschen Reichs für das Etatsjahr 1877/78, vom 26. Mai 1877; 2) Allerhöchster Erlaß, betreffend eine Aenderung des Regulativs über Den Geschäftsgang bei der Ober-RechnungSkammer, vom 11. Mai 1877.
— Berlin, 1. Juni. Die Nordd. Allg. Ztg. schreibt offiziös: „In den diesjährigen ReichStagSverhandlungen ist bekanntlich die Frage zur Erwägung gekommen, ob eine Abänderung des §. 33 der Gewerbeordnung in dem Sinne geboten erscheine, daß entweder auch die Erlaubniß zum Betrieb der Gastwirthschaft von dem Nachweise eines vorhandenen Bedürfnisses abhängig gemacht werde, oder daß das Recht zur Ausübung der Schankwirthschast mit Inbegriff des Kleinhandels mit Spiritussen nicht mehr angesehen werde als in dem Recht zum Betrieb der Gastwirthschaft enthalten. Um eine den gegenwärtigen B-rhältnissen entsprechende anderweite Grundlage für die Entscheidung dieser Frage zu gewinnen, sind neuerdings die Provinzialbehörden zur Darlegung der gegenwärtigen faktischen Verhältnisse in Betreff der vorhandenen Branntwein-Verkaufsstellen, sowohl der Gast- und Schankwirthschafte« wie der Kleinhandlungen mit geistigen Getränke», veranlaßt worden, wobei namentlich festgestellt werden soll, ob und mit welchen Gründen die etwa eingetretene Vermehrung der Getränk-Verkaufsstellen als eine durch die Verhältnisse gerechtfertigte anzusehen ist oder nicht."
— Berlin, 2. Juni. Der zwischen Sr. Majestät dem Kaiser im Namen des Reichs und Sr. Majestät dem Könige von Tonga am 1. November 1876 abgeschlossene und mit diesem Tage in Kraft getretene Freundschaftsvertrag ist Allerhöchst ratifizirt, und Die Auswechselung der Ratifikationsurkunden angeordnet worden. Der Vertrag wird durch die heute ausgegebene Nummer des „Reichsgesetzblattes" publizirt. — Der BundeSrathSauSschuß für Handel und Vnkehr hat beantragt: Der BundeSrath wolle beschließen: 1) der Reichskanzler sei zu ersuchen, den Entwurf eines Gesetzes über die Abwehr und Unterdrückung von Bieh. seuchen thunlichst bald vorzulegen; 2) wegen Aufstellung einer Vieh- seuchenstatistik seien die gutachtlichen Aeußerungen des Kaiserlichen statistischen AmteS und deS Kaiserlichen Gesundheitsamtes eruzuholen.
— Berlin, 2. Juni. Da die Anzahl der Besucher der Kriegsakademie in Folge der Wachsthums der Armee auf mehr als das Doppelte gegen vor 1866 gestiegen ist und daher die noch p|t im Gebrauch befindlichen Räumlichkeiten nicht mehr auSreichen, so soll für dieselbe in ganz kurzer Zeit mit einem Neubau begonnen werden, welcher nicht allein die erforderlichen Hörsäle und Lehrräume, sondern außerdem noch ein physicalischeS Cabinet, Laboratorium, Bibliothek, eine Aula und endlich ein Casino nebst Garten umfassen soll, um dadurch das kameradschaftliche Zusammenleben der aus allen Theilen Deutschlands zusammengekommenen Officiere mehr als bisher zu fördern. «Min. stg.) ।
— Berlin, 2. Juni. Gerüchie über FriedenSverhandlung! n, deren Mittelpunct Berlin wäre, und Milche namentlich auch der wiener Timekcorrespondet erwähnt, haben keinen Anhaltkpunct. Der Carre- spondent sagt selbst, sie hätten die Börse beeinflußt und würden in officilllen Kreise» zum mindesten als verfrüht bezeichnet. Auch hier hält man sie durchweg für Börsenmanöver. Mi».«-,.;
— Berlin, 2. Juni. Die heutige „Nordd. Allg ÄZ g." schreibt: „Den Bemühungen der Diplomaten ist es gelungen, den Schwerpunct der Orientkrise zur Zeit aus der ®<i r kriegerisch: Sicherten entrück unb wieder in das Gebiet der Verhandlung zurückverlegt zu haben.