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Hamiitr Ammer.
Zugleich Amtliches Oegsu für Kreis «Rd Stadt HAlau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.
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M 114. Donnerstag den 17. Mai 1877.
Amtliches.
Die diesjährigen öffentlichen Jmpftermine im VI. Jmpfbezirk finden an nachstehend bezeichneten Tagen k nmtgkltlich statt:
Gemeinde Langendiebach. Du 11. Juni, Vormittags 10 Uhr, Impfung der 1876 geborenen Kinder und der Restante».
Den 18. Juni, Bormittgi S 10 Uhr, Revision derselben und Impfung der Zöglinge.
Den 25. Juni, Vormittags 10 Uhr, Revision der Zöglinge.
Gemeinde Rückingen. Den 18. Juni, Nachmittags 5 Uhr, Impfung der 1876 geborenen Kinder und der Restanten.
' Den 25. Juni, Nachmittags 5 Uhr, Revision derselben und Impfung der Zöglinge.
Den 2. Juli, Nachmittags 5 Uhr, Revision der Zöglinge.
Gemeinde Gruchköbel. Den 26. Juni, Vormittags 10 Uhr, Impfung der 1876 geborenen Kinder, der Restanten und Zöglinge. Den 3. Juli, Vormittags 10 Uhr, Revision.
Gemeinde Roßdorf mit Butterstädter Höfen. Den 28. Juni, Vormittags 10 Uhr, Impfung der 1876 geborenen Kinder, der Restanten und Zöglinge. Den 5. Juli, Vormittags 10 Uhr, Revision.
Gemeinde N iederissigheim. Den 30. Juni, Vormittags 10 Uhr, Impfung der 1876 geborenen Kinder, der Restanten und Zöglinge. Den 7. Juli, Vormittags 10 Uhr, Revision.
Gemeinde Oberissigheim. Den 4. Juli, Nachmittags 3 Uhr, Impfung.der 1876 geborenen Kinder, der Ristanten und Zöglinge. Den 11. Juli, Nachmittags 3 Uhr, Revision.
Gemeinde Rüdigheim. Den 4. Juli, Nachmittags 5 Uhr, Impfung der 1876 geborenen Kinder, der Restanten und Zöglinge. Den 11. Juli, Nachmittags 5 Uhr, Revision.
Gemeinde Ravolzhausen. Den 6. Juli, Nachmittags 5 Uhr, Impfung der 1876 geborenen Kinder, der Restanten.und Zöglinge. Den 13. Juli, Nachmittags 5 Uhr, Revision.
Hierzu haben nach den Bestimmungen des ReichSimpfgefetzeS zu erscheinen:
1) alle im Jahre 1876 geborenen Kinder, insofern sie nicht nach ärztlichem Zeugniß die natürlichen Blattern überstanden haben oder anderweitig bereits geimpft sind, oder wegen Krcnkheit nicht vaccinirt werden können.
2) alle Zöglinge einer öffentlichen Lehranstalt oder einer Plivat- schule, mit Ausnahme der Sonntags- und Abendschulen, innerhalb deS Jahres, in welchem der Zögling das zwölfte Lebensjahr zurücklegt, sofern er nicht nach ärztlichem Zeugniß in den letzten fünf Jahre» die natürlichen Blattern überstanden hat oder mit Erfolg geimpft worden ist.
3) alle diejenigen Kinder und Zöglinge, bei welchen im vergangenen Jahre die Impfung resp. Revaccinatio» wegen Krankheit rc. nicht erfolgen konnte oder bei denen die Impfung erfolglos war.
Bon denjenigen Kindern und Zöglingen, welche anderweit geimpft worden sind, oder die natürlichen Blattern überstanden haben, oder wegen Krankheit nicht erscheinen können, ist dem BezirkSimpfarzt der betreffende Impfschein oder das Attest eines Arztes nach dem vorgeschriebenen Formular vor Schluß der JmpfgeschäfteS vorzulegen.
Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, welche auf amtliches Erfordern mittelst der vorgeschrnbenen Bescheinigungen unterlassen den Nachweis zu führen, daß die Impfung ihrer Kinder und Pflegebefohlenen erfolgt oder aus einem gesetzlichen Grunde unterblieben ist, werden mit einer Geldstrafe bis zu 20 Mark bestraft.
Die Herrn Schulden sicher derjenigen Schulanstalten, deren Zöglinge nach pos. 2 und 3 zu revocciniren sind, haben dafür Sorge zu tragen, daß dieselben ihren Verpflichtungen genügen.
Die Herrn Ortsvorstände veranlasse ich hierdurch die Jmpftermine wiederholt bekannt machen zu lassen, für die nöthige Ordnung beim Geschäft Sorge zu tragen, auch dem Jmpfarzt bei der öffentlichen Impfung die nöthige und zuverlässige Schreibhülfe zu gewähren. In
Betreff der Sist'rung der Vorimpflings erfolgt direkte Benachrichtigung von den Bezirks. Jmplärzte».
Hanau am 15. Mai 1877.
Der Landrath.
Durch Beschluß des Kreistages vom 5. Juni er. sind zu BezirkS- Jmpfärttm pro 1877 best-llt:
Kreis Phyfikus Doctor von Möller zu Hanau
für den 1., 2. und 4 Jmpfbezirk, enthaltend die Stadt Hanau und die Gemeinden resp. Guts bezirke Dörnigheim, Großauheim, Großkrotzm« burg, Hochstadt, Kesselstadt. Kilianstädten, Mittelbuchen, Ober borst Iben, PhilippSruhe mit Fasanerie, Wachenbuchen, WilhelmSbad, Wilhelms- baderhof, Bergen, Beikersheim, Bischofsheim, Dottenfelderhof, Fechen- Heim, Gronau, Gronauerbof, PreungeSbe'm und G-ck^ach.
Doctor Jacobi I. zu Bockenheim für den 3. Jmpfbezirk, enthaltend die Stadt Bockenheim und die Gr-- meinben Eckenheim, Eschersbe-m, Ginnbeim und Draunheim.
Doctor B o d e zu Langenselbold für den 5. Jwpfbezn k, enthaltend die Gemeinden resp. GutSbezirke Hüttengesäß, Langenselbold, Neuwiedermuß, Niederrodenbach, OSer-- rodenbach und Wolfganq.
Doctor Calaminus zu Langendiebach für den 6. Jwptbezük, enthaltend die Gemeinden resp. Gutsbezirke Langendiebach, Ravolzhausen, Rückingen, Bruchköbel, Kinzigheimerhof, Niederissißheim, Oberiisigheim. Roßdorf, Rüdighe-'m und Rüdigheimerhof.
Doctor Weber zu Windecken
für den 7. Jmpfbezirk, enthaltend die Stadt Windecken und die Gemeinden resp. Gutsbezirke Eichen, Ecbstadt, Marlöbel, BeyerSröderhof, Niederdorf-ldsn und Ostheim.
Hanau am 15. Mai 1877.
Der Landrath.
Dem Schneider Jakob Wilhelm Schmidt zu Kilianstädten ist gestattet worden für sich und feine Familie den Familienname« „Gruppe" führen zu dürfen.
Hanau am 14. Mai 1877.
Der Landrath.
Zugelaufen: Drei Stück junge Gänse.
Hanau am 17. Mai 1877.
Königl. Landrathsamt.
Steckbrief.
Gegen den CommissionSreisenden A. Müller von Meerholz ist wegen Unterschlagung richterlicher Haftbefehl erlassen worden.
ES wird um Festnahme deS Müller und Ablieferung desselben i« hiesiges Gefängniß ersucht.
Hanau am 13. Mai 1877.
Der StaatS Anwalt Sporleder.
Tagesschau.
— Berlin, 14. Mai. Die Rat -Ztg. meint, daß aus bete Neutralitätserklärungen, die jetzt aus Spanien und Oestreich abgegeben, keine Schlüsse auf die künftige Politik gestattet seien, ebensowenig wie aus dem Umstände, daß Deutschland eine solche Erklärung bisher nicht abgegeben, gefolgert werden dürfe, daß eS nicht neutral bleiben wolle. „Die deutsche Neutralität ist aus der bisherigen Haltung Deutschlands und seiner Lage gegenüber dem Kriege so vollkommen klar gegeben, daß sie weit gesicherter erscheint, als die erklärte Neutralität Englands oder Oestreichs, die täglich durch die Ereignisse erschüttert werden kann." — Die Germania bestätigt eine Notiz der Browberger Ztg., wonach ein nach Amerika geflüchteter Lehrer ihr und dem Gen.-Postm. Stephan sich brieflich als brnjenigen bezeichnet habe, welcher dem Kmyr Pozna-eski die bekannte Verfügung der Bromberger Ober Postdirektion (deren Ber- i öffentlichung zur Haft Kantccke's geführt) mitgethrilt, soweit sie die