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Hanaucr Ammer.
Zugleich Amtliches Organ für Kreis und StaLt Hanau.
^Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit bellstristrscher Beilage, und SamstagS mit der Berliner ProvinZial>-Eorre?ponkenz.
Montag den 14. Mai
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1877.
Amtliches.
Verloren: Ein weiß- gesticktes Taschentuch mit dem Namen „Emilie". Dem Wiederbringer eine Belohnung.
Abhandengekommen: Am 6. ds. MtS. ein im Main an der Mainbröcke stehenber s. g. Fischernachen, auf dessen Sitzbrett die Buchstaben HK. eingerisseu und mit weißer Oelfarbe nachgeschrieben waren.
Hanau am 14. Mai 1877.
______________________Könioli-HeS LandratbSamt._____________________
JProclam.
Hanau Auf Antrag eines Pfandgläubigers ist der ZwangSver- kauf nachstehend beschriebener, auf die Namen deS Bijouteriefabrikanten Ferdinand August von Apell und dessen Ehefrau, Susanne, geborene Zimmermann, zu Hanau eingetragenen, daselbst belegenen Grundver-
mögens:
Bronbverf.-Nr. 3, am Paradeplatz:
K. ^VsK 2 Ar. 66 DüÄ. a. Wohnhaus mit Anbau,
„ 215 2 „ 48 „ b, Seitenbau und Hinterbau rechts, sowie HauSgarten, erkannt und zum Vollzug erster Termin auf den 5. Juli d. I., eventuell zweiter und dritter Termin auf den 2. August und 30. August d. I., jedesmal Vormittags 9—10 Uhr, an GerichtSstelle anberaumt.
Etwaige weitere Hypothekargläubiger werden aufgefordert, ihre Ansprüche im ersten der obigen Termine beim Rechtsnachtheil der Ausschließung anzumelden uub zu begründen.
Hanau am 8. Mai 1877.
(3341)
Königliches Amtsgericht II. Kulenkamp.
vt. Winkler.
Es ist zur Sprache gebracht worden, daß neuerdings bei Beerdigungen, für welche die städtische Begräbnißanstalt benutzt wird, den Vorschriften der Begräbnißordnung zuwider, neben den festgesetzten Taxen und Gebühren, weitere Beträge als Geschenke gegeben und angenommen worden sein sollen.
Es wird deshalb darauf aufmerksam gemacht, daß dem Personal die Annahme jeglicher Geschenke, Trinkgelder oder sonstiger Leistungen, bei Strafe der augenblicklichen Entlassung, aufs Strengste untersagt ist und die Verabfolgung von dergleichen diesen daher nur zum Nachtheil gereichen würde.,
Hanau am 24. April 1877.
Der Stadtrath Cassian.
(2916)
Jagd-Verpachtung.
Mittwoch bett 23. Mai L I., Nachmittags 2 Uhr, soll in dem Gemeindehaus dahier das der Gemeinde Nieverdorfelden zustehende Jagdrecht, aus einem Flächengehalt von 2,367V* Acker in Wald und Feld brstehend, unter den im Termine bekannt gemacht werdenden Bedingungen, vom 1. August d. I. ab auf 6 weitere Jahre öffentlich meistbietend verpachtet werden.
Riederdorfelden, den 12. Mai 1877.
(3332)
Der Bürgermeister S t e u l.
• ~ Berlin, 12. Mai. Nach zuverlässigen Nachrichten auS Kou«
stantinopel hat die Pforte die Frist für neutrale Schiffe, welche sich in blokirten russischen Häfen deS Schwarzen Meeres befinden, um sieben Sage verlängert. Es können daher solche Schiffe bis zum 15. Mai sicher ein- und bis zum 17. Mai sicher auslaufen.
„ £ v*m Bundesrath am 9. d. M. angenommene Antrag der
Ausschüsse, betreffend die an Deutschland ergangene Einladung Oester-
reich. UngarnS und Italiens zum Anschluß an die zwischen beiden Re- I große Schwäche. UebrigenS wagen die Geistlichen die größten Dreißig- Stellingen getroffene Vereinbarung wegen des Schutzes nützlicher Vogel- l2 ketten gegen die Regierung ihres Landes und machen sich nichts aus den
arten, bat folgenden Wortlaut: „Der BundeSrath wolle 1) sich damit einverstanden erklären, daß, nachdem zuvor die Materie für Deutschland reichSgesktzlich geregelt sein werde, der Beitritt Deutschlands zu bet zwischen Oesterreich.Ungarn und Italien getroffene» Vereinbarung mittelst der früher vorgelegten Deklaration, vorbehaltlich einer dem Wunsche der italienischen Regierunst entsprechenden vei änderten Fassung deS Schlußsatzes von Art. 3 erfolge; 2) den Herrn Reichskanzler um Vorlegung eines Gesetzentwurfs, betreffend den Schutz nützlicher Bogelarten, ersuchen."
— Briefsendungen rc. für S. M. Schiffe „Kaiser" und „Deutschland", sowie für S. M. Tv so „Falke" sind nach WilhelmShaven, die- jenigen für S. M. S. „Preußen" nach Kiel zu dirigiern.
— FlenSburg, 12 Mai. Der General der Infanterie von Manstein, früher komwandirender General deS IX. Armee-Corps, ist gestern Abend hier gestorben.
— Cochem, 6. Mai. Der Tunnel durch den cochemer Berg ist heute in seiner ganzen Läiae (4200 Meter) durchbrochen worden. Dieser Tunnel ist nach des „Cref. Ztg." bis jetzt der längste in ganz Deutschland.
— Wien, 12. Mai. Nach einer Meldung der „Presse" auS Konstantinopel unterhandelt die Pforte mit englischen Finanziers über ein neues Anlehen von 5 Millionen Pfd. StetL, für welches die türkischen Bergwerke und Waldungen als spezielles Unterpfand diene» sollen. Der Unter-Staatssekretär im Finanz-Ministerium, Zuhdi Bey, begebe sich zu dem Ende nach London.
— Wien, 12. Mai. Den polnischen Blättern geht auS Jtzkany in der Bukowina die Meldung zu, daß die Russen Vorkehrungen treffen, an der Grenze der Bukowina ein Beobachtungskorps mit dem Hauptquartier in Botuschany aufzustellen. Wie der „Presse" auS Rumänien gemeldet wird, soll das russische Hauptquartier am Sonntag nach Plo- jeschti verlegt werden.
— Pesth, 12. Mai. DaS 13. und 14. russische Armeekorps geht auS Jaffy in Eilmärschen nach Giurgewo. Nächstens wird eine Aktion erwartet.
— Paris, 10. Mai. (Köln. Ztg.) Nach dem Verfahren deS Siegelbewahrers zu urtheilen, wird auch nach dem Beschlusse der De- putirtenkammer das Ministerium die schwankende Politik der klerikalen Partei gegenüber fortsetzen. Bekanntlich hatte Herr ^uleS Simon den Präfekten der Nöare zu dem Bischof von NeverS gesandt, um demselben Vorstellungen wegen seines Rundschreibens zu machen, das er an alle Bürgermeister des Departements geschickt hatte. Herr Martel schickt zu gleichem Zwecke Herrn CarZme, den Generalprokurator deS Gerichtshofes von BourgeS, zum Bischof. Dieser hatte nämlich sein Rundschreiben auch an alle Justizbeamten geschickt, obgleich er kein Recht hat, sich in direkte Beziehungen mit den Beamten zu setzen. Aber die Wahl diese» Gesandten des Justiz-Ministers ist eine sehr unglückliche, und er wird dem Prälaten keinen sehr strengen Verweis überbracht haben. Der Herr CaiZme, nach dem 24. Mai auf Empfehlung des Bischofs Freppel zum Generalprokurator ernannt, ist bekannt als ein fanatischer Klerikaler. Einer solchen Persönlichkeit den Auftrag zu geben, den Bischof von NeverS in die Schranken seiner Befugnisse zurückzuweisen, ist sicherlich eine seltsame Idee und beweist, daß die Regierung die Absicht hat, gegen die Uebergriffe deS hohen Klerus nach wie vor nur unschuldige Mittel anzuwenden. DaS Verfahren des Herrn Martel muß um so mehr auf- fallen, als die liberalen Blätter des Departements wiederholt auf den Katechismus aufmerksam gemacht haben, den der Bischof eingeführt und für die Schulen seiner Diöcese obligatorisch gemacht hat. Dieser Katechismus enthält die strengste Verwerfung eine» der wichtigsten Gesetze des Staates. Es steht darin: Frage. „Ist die Verbindung, welche
man Civilehe nennt, eine legitime?" Antwort. „Nein, diese Berbin- dung ist nichtig und kriminel." So wird im Departement der N öar« die Achtung vor dem Gesetze gelehrt, trotz der Vorstellungen, welche die Schulbehöroen dem Bischof bereits gemacht haben. Und solchem ausgesprochenen Trotz gegenüber weiß Herr Martel nur schonende und milde , Vo-stellungen zu machen. Nach dem Votum vom 5. Mai ist das eine