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«Ht dem betreffe», den Postausschlatz. Säe einzelne Num­mer 10 Wg.

Hmaiicr Lmttaer.

ZAgleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hauau.

lGrscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit beLetristischer Beilage,' und Samstag» mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

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Die Efpalt gr» 20 Ps».

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Mittwoch den 9. Mai>

1877.

Amtliches.

Die diesjährigen öffentlichen Jmpftermine im III. und V. Jmpf- bezirk finden an nachstehend bezeichneten Tarrsn unentgeltlich statt:

Stadt Bockenheim. Den 24. Mai, Nachmittags 2 Uhr, für die 1876 daselbst geborenen und zugezogenen Kinder, insoweit sie noch nicht geimpft sind; ferner dir früher geborenen Kinder, welche früher ohne Erfolg geimpft wurden oder wegen Krankheit rc. nicht ge­impft worden sind.

An demselben Tage Nachmittags 5 Uhr Impfung der Zöglinge der höheren Bürgerschule.

Den 30. Mai, Nachmittags 2 Uhr, Revision sämmtlicher am 24. Mai geimpften Kinder und Zöglinge.

An demselben Tage, Nachmittag? 2 Uhr,^Impfung den Knaben der Volksschule und der katholischen Schule.

Den 6. Juni, Nachmittag- 2 Uhr, Revision sämmtlicher am 30. Mai geimpften Knaben und Impfung der Mädchen der Volksschule und der katholischen Schule.

Den 14. Juni, Nachmittags 5 Uhr, Revision der am 6. Juni geimpfte« Mädchen der Volksschule und der katholischen Schule.

Die Impfung findet in dem Rathhause statt.

Gemeinde Ginnheim. Den 13. Juni, Nachmittags 2 Uhr, Impfung der 1876 geborenen Kinder, sowie der Restanten und Zöglinge. Den 20. Juni, Nachmittag- 2 Uhr, Revision.

Gemeinde Eckenheim. Den 20. Juni, Nachmittag- 4 Uhr, Impfung der 1876 geborenen Kinder, sowie der Restanten und Zöglinge. Den 27. Juni Revision.

Gemeinde Escher-Heim. Den 27. Juni, Nachmittag- 3 Uhr, Impfung der 1876 geborenen Kinder, sowie der -Restanten und Zöglinge. Den 4. Juli, Nachmittag- 2 Uhr, Revision.

Gemeinde Praunheim. Den 27. Juni, Nachmittag- 6 Uhr, Impfung der 1876 geborenen Kinder, sowie der Restanten und Zöglinge. Den 4. Juli, Nachmittag- 5 Uhr, Revision.

Gemeinde Langenselbold. Den 11. Juni, Nachmittag- 2 Uhr, Impfung der 1876 geborenen Kinder, sowie der Restanten und Zöglinge. Den 18. Juni, Nachmittag- 2 Uhr, Revision.

Gemeinde Niedesrrod en bach. Den 25. Juni, Nachmittag- 2 Uhr, Impfung der 1876 geborenen Kinder, sowie der Restanten und Zöglinge. Den 2. Juli, Nachmittag- 2 Uhr, Revision.

Gemeinde Oberrodenbach. Den 25. Juni, Nachmittag- 5 Uhr, Impfung her 1876 geborenen Kinder, sowie der Restanten und Zöglinge. Den 2. Juli, Nachmittag- 5 Uhr, Revision.

Gemeinde Hüttengesäß. Den 9. Juli, Nachmittag-2 Uhr, Impfung der 1876 geborenen Kinder, sowie der Restanten und Zöglinge. Den 16. Juli, Nachmittag- 2 Uhr, Revision.

Gemeinde Neuwiedermuß. Den 9. Juli, Nachmittag- 5 Uhr, Impfung der 1876 geborenen Kinder, sowie der Restanten und Zöglinge. Den 16. Juli, Nachmittag- 5 Uhr, Revision.

Hierzu haben nach den Bestimmungen de» ReichSimpfgesetzeS zu erscheinen:

1) alle im Jahre 1876 geborenen Kinder, insofern fie nicht nach ärztlichem Zeugniß die natürlichen Blattern überstanden haben oder anderweitig bereit« geimpft sind, oder wegen Krankheit nicht vaccinirt werden können.

2) alle Zöglinge einer öffentlichen Lehranstalt oder einer Privat- schule, mit Ausnahme der Sonntags- und Abendschulen, innerhalb de» Jahre-, in welche« der Zögling das zwölfte Lebensjahr zurücklegt, so­fern er nicht nach ärztlichem Zeugniß in den letzten fünf Jahren die natürlichen Blattern überstanden hat oder mit Erfolg geimpft worden ist.

3) alle diejenigen Kinder und Zöglinge, bei welchen im vergan­genen Jahre die Impfung resp. Revaccination wegen Krankheit re. nicht erfolgen konnte oder bet denen die Impfung erfolglos war.

Bon denjenigen Kindern und Zöglingen, welche anderweit geimpft worden sind, oder die natürlichen Blattern überstanden haben, oder wegen Krankheit nicht erscheinen können, ist dem BezirkSimpfarzt der betreffende Impfschein oder da- Attest eine- Arzte- nach dem vorge« schriebenen Formular vor Schluß de» Jmpfgeschäfte» vorzulegen.

Eltern, Pfirgeelter» und Vormünder, welche auf amtliche- Erfor­

dern mittelst der vorgeschriebenen Bescheinigungen unterlassen den Nach­weis zu führen, daß die Impfung ihrer Kinder und Pflegebefohlenen erfolgt oder aus einem gesetzlichen Grunde unterbliebe ist, werden mit einer Geldstrafe bis zu 20 Mark bestraft

Die Herrn Schulvorsteher derjenigen Schulanstalten, bereit Zög­linge nach pos. 2 und 3 zu revseciniren sind, haben dafür Sorge zu tragen, baß dieselben ihren Bsipflichtungen genügen.

Die Herrn Ort-vorstände veranlasse ich hierdurch die Jmpftermine wiederholt bekannt machen zu lassen, für die nöthige Ordnung beim Geschäft Sorge zu tragen, auch dem Jmpfarzt bei der öffentlichen Impfung die nöthige und zuverlässige Schreibhülfe zu gewähren. In Betreff der Sistirung der Vorimpflinge erfolgt direkte Benachrichtigung von den BezirkS-Jmpfärztm.

Hanau am 3. Maj 1877.

___________________________Der L^ndratb.___________________________

Offerten für die Lieferung des diesjährigen BedarfeS des Land- krankenhauses an:

1. Steinkohlen (ca. 3000 Ctr.) und

2. Leinen (ca. 2000 Meter), wolle man, bei der Leinwand mit Proben, bis zum 15. d. Mts ver­siegelt an mich einsenden.

Die Lieferungsbedingungen und Proben sind Sei dem Landkran- kenhaus-Jnspektor einzusehen.

Hanau am 7. Mai 1877. (3225)

Der Dirigent des Landkrankenhauses

________________________Dr. Roll._________________________ Jagd-Verpachtung.

Dienstag de» 15. Mai cr., Vormittags 11 Uhr, soll auf dem Gemeinderathhaus dahier das der Gemeinde Ostheim zu­stehende Jagdrecht auf einem Flächengehalt von 4680l/* Acker, in Wald und Feld bestehend, unter den im Termin festzustehenden Bedingungen vom 1. August ab auf 6 weitere Jahre öffentlich meistbietend verpach­tet werden.

Ostheim den 30. April 1877. (3243) >Der Bürgermeister Schuffert.

Tagesschau.

Briefsendungen für Sr. Maj. SchiffMedusa- sind bis inkl. 12. d. M. nach Eckernförde, vom 13. bis inkl. 20. d. M. nach Kiel, vom 21. bis 26. d. M. nach Saßnitz auf Rügen, vom 27. d. M. big inkl. 2. Juni c. nach Swinemünde, vom 3. bis inkl. 8. Juni c. nach Stockholm, vom 9. bis 18. Juni nach Farösund (Gottland), vom 19. bis inkl. 30. Juni nach Swinemünde und vom 1. Juli ab nach Kiel; diejenigen für Sr. Maj. SchiffAugusta- bis auf Weiteres nach Sydney, Australien, zu dirigiren.

Das berühmte Buch des ehemaligen Major», jetzigen General­feldmarschalls Grafen v. Moltke über den russisch, türkischen Krieg von 1828/29 ist soeben bei Georg Reimer in Berlin in neuer Auflage er­schienen. Die heutige militärische Lage bietet nach derTrib.- so viele Analogien mit derjenigen zu Anfang des damaligen Kriege», daß die Darstellung des groß?« Strategen grade im gegenwärtigen Augenblicke mit ganz besonderem Interesse gelesen werden wird. Die topographi­schen und ethnographischen Schilderungen können noch heute all im We­sentlichen zutreffend gelten. Von Wichtigkeit ist auch der Einblick, welchen das Buch in die hygienischen Verhältnisse, namentlich in der Dobrudscha, gewährt. Dem Texte ist eine reiche Anzahl vorzüglicher Karten beigegeben.

Wien, 5. Mai. Die Antwort, welche gestern im östreichi­schen Abgeordnetenhaus- Minister Wasser und im ungarischen Tisza auf die Interpellation bezüglich der auswärtigen Politik Oestreich» gegeben, hat weder hier noch in Pesth eine Enttäuschung gebracht. Man konnte eben nichts Andere- erwarten und zeigte sich beruhigt, daß die Regie­rung, so wert es nur angeht, dem allgemeinen Frieden-bedürfniß Rech- nufl traten und Oestreich vor der Theilnahme an dem Kriege bewahre» will. Eine Verhandlung hat man weder hier noch in Pesth an die