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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanam Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial Correspoudenz.
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M 97.
Donnerstag den 26 April
1877.
Amtliches.
Auf höhere Veranlassung wird hierdurch ver öffentkickt, daß im Anschluß an die vorjährigen Arbeiten im Laufe bieieß Sommers — etwa vom 1. Mai ab — die trigonometrischen Vermtssungr«, unter Leiturm deS mi Führung der Geschäfte des Chefs der trigonometrischen NbiheilÜNg bet Landes Anfüvhme beouftragten Major a la suite deS SemrdftaM der Ärmre, Sch reiber, in den Regieruogs- bezirkm Kassel und WieSbade«, ’
die topographischen Verm ssungen, unter L itung deS mit : Führung der Geschäfte des Chefs der topographischen Abtheil-ng der ■ Landes-Ausnahme beauftragten Oberst Lieuteucn! a la suite deS Gene- i ralstabeS der Armee, Baumann, im Regierungsbezi k Kassel zur Fug« i führung ßelarrgen werden. !
Ti; Herrn Bürkermeister haben dafür zu sorgen, daß den nachstehend «bedruckten offenen OedrcS überall nachgekommen wird.
Hanau am 17. Apnl 1877.
Der Landrc th.
Ministerium des Innern,
ta ute Don Bern er Majestät dem Kaiser und Könige befohlene topographischen Feldarbeiten der Landesvermessung in...... ........dem m t Führung der Geschäfte bi^ ChefS der topographischen Abtheilung der Königlichen Landes Aufnahme Allerhöchst beauftragten Herrn Major Baumann, sowie mehreren, ihm unter- s stellten Bermessu-gs-Diripentev, Officieren, T'pographen und HülsS- topo^rophen übe,t agen worden, zur Ausführung dieses gemeinnützigen und wissenschaftlichen Unternehmens aber die Mitwirkung der Grund- eigenthümer und Einsaffen, sowie der Geistlichen, auch der Lündesver- waltungSbehöche» und Oifiz anten, inglechen der Forstbiamten in dem genannten Landestheile erforderlich ist, so werden die gedachten Ä hörden unb Personen hierdi-rL aufgefordert, zur Erreichung der Alltthöchsten Absicht auch ihrerseits k-ästigst und eifrig mitzpwirkk«.
Die dem $mn Major Baumarn, sowie den ihm unterstellten Verm-ffungs-Dili^ ntrn, Offizieren, Tcpü^ aphm und Hüifstoprgraphen zu genährendkn HülssleistuRsten bestehen vckzüglich in Folgendem:
1. Bei Besichtigungen der Gegenden sind auf Verlangen Führer, welche dieselbiN genau kennen und sonst wohl unterrichtet sind, gegen ortsübliche Bezahlung $u st-öen.
2. ^ei Quartierwechseln oder sonfi'gen dienstlichen Veranlassungen haben die OlSSöbngkeitrn dem Herrn Major Baumann, sowie den ihm unterstellten"VerujxstuNgS.Dirigenten, Offizieren, Topographen und Mkfs- i tovogrcphen auf Verlangen Miethsfuhrwerkz gegen eine bistitzk, die ortSüölichk'n Preise nicht überschreftetide Vrgütiguvg, die syfoii bezahlt werden wird, zu beschaffen und überhaupt für ihr schMeS unb ' sicheres Fortkommen zu sorgen.
3. Die Brsmrey, besonders Forst- und Baubeamte, sowie die i Orttobrigkeiten, welche sich im B fitze von Karten und Aufnahmkn söl- cher Gegenden befinden, die baß zu Perm ffende resp, zu nWänEeikUde Terrain in sich faßt, werden hierdurch angewiesen, dieselben dm HM« , Major Baumann, sowie d-n ihm unterstellten VermeffungS-Dirigenten, ; Offizieren, Topographen und HülfSiopographen aus E fordern zur Ein s ficht And all «falls nöthigen Copirung mitzutheilen, auch den komma«. - dirten Topo ^oph n die erforderlichen Notizen zur Anfertigung genauer , statistischer Bemerkungen so ausführlich als möglich zu geben.
4. Gegen Vorzeigung dieser offenen Ordre sind sowohl der Herr i Major Baumann, als auch die genannten BermesfungS Dirigenten, . Offiziere, Toste gaphen und Hülssiopographsn Überall, wo sie eS ver- langen werden, für sich und ihre Di ner resp. Burschen, die Dirigenten, welche Offiziere find, auch noch für ihre Pferde, mit geeignetem Quar- I «er und Mfvrechxnber BsspfleguNg zü versehen. Für diese Leistungen hat von den Betreffenden unmittelbar eine angemeffene Bezahlung zu erfolgen.
Die Fourage für die Pferde der Dirigenten ist gegen die vorschriftsmäßige Quittung herzugeben.
Ueberhaupt wird erwartet, daß dem Herrn Major Baumann, den
Berm-ffungS Dirigentkn, Offizieren, Topograph?» und HülMpogrephen alle ander» Hü-fsleistungen, deren sie zur Beförderung und Erleichterung ihres Auftrages bedürf n, werden gewährt werden, und eS wird insbesondere zu den Grundbesitzern, Geistlichen rc. baß Vertrau n geh gt, daß sie mit gewohnter Bereiiw!lllgkeit auch diesmal der Allerhöchsten Absicht Seiner Majestät en^Prechen und dadurch zur Erleichterung des nützlichen Zwecks dieser Unternehmung beitragen werden.
Berlin, den 2. März 1877.
(L. 8.)
Der Finanz-Minffter. D-r Minister des Innern.
Im Aufträge Im Auftrage
gez. Hagen. gez. Ribbeck.
Offene Ordre für den mit Führung der Geschäfte des Cheft der topographischen Ab- theilurg der Königlichen Landes-Ausuc hm Allerhöchst beauftragten Herr« Major Baumann unb die ihm untergebenen VermessargS-Dirigenten, Offiziere, Tjpoz'l phm und Hüifstopogrophsn an die Magiströle, Gutsher rschasten, Grundbesitzer, G istlichs rc. und die bei der LandeLverwal- tung angistellten Osfizianten und die Forstbeamten in dem auf der ersten Seite der Ordre gerannten LandiStheilr, M? milita'rrische topozkaphische Aufnahme, die R?c0Wofc'nungen und die Höhenmissungen in demselben betreffend.
Finanz-Minister. II b. 3224.
Minister des Innern. I A. 1568.
Ministerium des Innern.
Die vou S-lnrr Majestät dem Kaiser und Könige befohlene Triangulation der Provinzen des Staats wirb in diesem Jahre unter oberer Leitung des mit Führung der Geschäfte des Chefs der trigonomelrffche» Abtheilung der Landes-Aufnahme beauftragn Mrjors Schreiber vom Nebkn-Etat des großen GeniMlstab k, a la suite des Generalstabes der Armee, — auch in dem Regierungsbezirke ...... zur Ausführung gelangen und in trigonometrischen Feldarbeiten besteh!«.
Da für das Gelingen dieses grmkinnüM n und mützevollm Unternehmens aber die MitwirLing der MaMrüte, Gutsherrschaften, der Grundeigenthümer und ©Insassen, sowie der Prediger, auch der Landes- Verwaltungsbehörden und Offizianten gedachte» Regierungsbezirks erforderlich- ist, so wer den die gel annten Behörden unb Personen hierdurch aufgefordert, diese Allerhöchste Absicht um so mehr kräftig zu unter- stützen, als die zu verlangenden überhaupt nicht lästigen Hülfsleistungen in der Regel nur ein bis zwei Mal für einen Ort erforderlich sein werden.
Diese dem Herrn Major Schreiber und den i§m untergebenen Dirigenten, Offiziere», Trigonometern und Hülfstrigonometern zu gewährenden Hülssleistur gen bestehen vorzüglich in Folgendem:
1. Bei Besteigung der KirchWrmL und anderer erhabener Orte, wenn es verl nzt wird, einen oder zwei der umliegenden Gegend kundigen Leute mitzugeben, welche die entfernen fichtl-aten Ortschafr-n Zuverlässig zu benennen wissen. t „
2. Die zur Besteigung der Thürme und zur Eröffnung von Aussichten etwa nöthigen Anstalten zu gestatten. Die Königlicheri Forst- beamten werden angewiesen, bei den zur Gewinnung von Tu^chstchte« unumgänglich nöthig werdenden Durchhaue» förderliche Unterstützung zu seiften
3 Bei Besichtigung der Gegenden auf Sei langen Führer, zum Transporte und zur Bewachung von Instrumente», sowie zu anderweitig nothwendigen arbeiten und zu Botengängen geeignete Leute gegen ortsübliche Zahlung zu gestellen.
4. Bei Quartier Wechsel oder so»M« dienstlichen Beranlaffunge« haben die OrtSobrigtMn dem Herrn Maior Schreiber und den ihm untergebener! Dirigenten, Offizieren, Trigsnometern und HülfStrigono- metern auf Verlangen MiethSfuhren gegen eine billige, die ortsüblichen Preise nicht überschreitende Vergütigurg, die sofort baar bezahlt werde« Sstd, zu beschaffe« und überhaupt für ein schneller und sicheres Fortkommen zusorgen.