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«Been erntet»*

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Hanauer Amtiatt

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn» und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

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Dienstag den 24. April.

1877.

Amtliches.

Astern Merd sind bki Lö n ghüm einem Führer zwei Pferde, 4« und bjährige Füchse, m der Rlchiung nach WilhelmSbad entlaufen.

Von dem Einfängen derselben ist alt bald Anzeige hierher zu er» statten.

Hanau am 24. April 1877.

Der Landraih.

Gefunden: Ein goldener Fingerring. Ein weißes Taschentuch.

Ein Zollst ock.

Entlausen: Ein g'lb-brmwer Zughund, männl. Geschlechts.

Hanau am 24. April 1877,

_____________________Kä"igi'K.s Landra'h'amt._____________________

Hanau. Zum öffentlichen freiwilligen Verkauf des zum Nach­laß des Kaufmanns Ernst Karl Hartenbach und dessen Ehefrau, Karoline, geb. Kaiß er, von hier, gehörigen Grundstückes:

Brandversicherungs-Nr. 27 der Marktgasse:

Ch. H. Nr. 2. 88 0-Meter Wohnhaus, an der Ecke der Markt» und Metzgergasse, am Fischbrunnen genannt,

ist auf Antrag der Erben »nderweiter Verkau^stermin auf den 29. April d. J.,

Morgens 10 Uhr, anher anberaumt, wozu Kai fliebhaber eingeladen werden.

Hanau, 19. April 1877. (2814)

Königliches Amtsgericht III.

_______________________Hahn. _________________

Submission.

Die Arbeiten und Lieferungen zur Herstellung eines Gartenzaunes auf der Oberförsterei Wolfgang sollen in öffentlicher Submission vergeben werden.

Unternehmer wollen ihre Offerten mit der Aufschrift: „Herstel­lung eines Gartenzauner" portofrei und versiegelt bis zum 3. Mai er., Vormittags 11'/, Uhr, an den Unterzeichneten einsenden, zu welcher Stunde die Eröffnung der Submission im Amtslokal, Neue Anlage 5d, stattfindet. Auch lie­gen daselbst bis zur genannten Zeit Kostenanschlag und Bedingungen zur Einsicht auf. (2825)

Hanau den 23. April 1877.

Der Königliche Bau-Inspektor Grau.

Tage-fcha«.

— Berlin, 21. April. Reichstag. (Fortsetzung). In der heutigen (27.) Sitzung des Reichstages theilte der Präsident mit, daß die Komission für die Borberatdung der Anträge, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung, gewählt sei und sich konstitmrt habe. Auf der Tagesordnung stand zur ersten Berathurg folgender Gesetzentwurf, be­treffend die Erhebung einer AaSgleichungsabgabe:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen rc.

verordnen tm Namen des Deutschen ReichS, nach erfolgter Zustim­mung deS BundeSrathS und Reichstags, was folgt:

§. 1. Die folgenden Gegenstände werden bei der Einfuhr in da» deutsche Zollgebiet mit einer AuSgleichungsabgabe von 75 Pfg. für I den Zentner belegt: 1) Eisen und Stahl, g-ichmiedet und gewalzt, in Stäben (mit Einschluß deS fegonntrttn); Eisenbahnschienen, Win- keleisen, [ Eisen, einfache» und doppeltes T Eisen; Eisen- und Stahl» Platten, sowie Eisen- und Stahlblech, auch polirt oder gefirnißt; Weißblech (aus Nr. 6 b. des Zolltarifs); 2) ganz grobe Gußwaaren in Oif-n, Platten, Gittern rc. (Nr. 6 c. 1); 3) grobe Esten- und Stahlwaaren, die an» geschmiedetem Ei en oder Eisenguß, aus Eisen und Stahl, Eisenblech, Stahl- und Etsendraht, auch in Verbindung k L mit Holz, gefertigt, inglerchen Waaren dieser Art, welche abgeschliffen, [

gefirnißt, verkupfert oder verz'nnt, jedoch nicht polstt find, als: A-xte, Degenklingen, Feilen, Hämmer, Hecheln, Hobeleisen, Kaffeetrommel« und Mühlen, Ketten (mit Ausschluß der Anker« und Schiffsk-tten), Kochgeschirre, Näg-l, Pfannn, Schaufeln, Schlösser, Schraubstöcke, grobe Messer zum Handwerksgebrauch, Sensen, Sicheln und Futter- klingen (Strommesser), Stemmeisen, Striegeln, Thurmuhren, Tuch­macher- und Schneidericheeren, Zargen y. dgl. m.; dann gewalzte und gezogene schmiedeeiserne Röhren (Nr. 6 c 2).

§. 2. Die g letzlich-n Bestimmungen über die Eingangszölle fin­den auch auf die Äusgleichungsabgab; Anwendung.

§. 3. Die zur Herstellung von: a Lokomotiv'N, Tendern und Dampfkesseln (Nr. 15b. 1 des Zolltai ifs). b. Maschinen, insofern sie dem Gewichte nach überwiegend bestehen aus Grßeisen, Schmiedeeisen oder Stahl (Nr. 15 b. 2 ß /), c. Eisenbahnfahrzeugen w der mit Leder- noch mit Polst-rmbeit (Nr. 15 c. 1 «) erforderlichen Mate­rialien und Maschinenth-ile dürfen, nach Maßgabe der vom Blin"es« rath zu erlassinden Kontrolvorschriften, frei von der Ausgleichungs« abgabe aus dem Auslande bezogen werden.

§. 4. Das gegenwärtige Gesetz tritt mit dem 1. Juni 1877 in Kraft. ES wird durch Kaiserliche Verordnung mit Zustimmung deS BundeSrathS außer Kraft gesetzt, sobald die in anderen Ländern that­sächlich bestehende Begünstign-, g der Auliubr von Eisen und Eisen­fabrikaten durch Ausfuhrprämien in Wegfall gekommen sein wird.

In der Diskussion wurde hiermit die erste Berathung eines von ! den Abgeordneten Dr. Löwe und Genossen vorgelegten Gesetzentwurfs, betreffeno die Abänderung deS Vereinszolltarifs verbunden.

Nachdem der Ädg. Richter (Meißen) Namens der Petitionskom­mission über die hierzu ewaeoangenen Petitionen referirt hatte, ergriff der Bevollmächtigte zum Bunoesrath, S'aats-Minister Dr. Achmbach. daS Wort. Derselbe l-gte in auSführl-cher Rede die Nachtheile dar, welche der deutschen E s mndustne aus der in Frankreich heimischen Einrichtung der acquits-ä-caution erwachsen, und wot-virte damit Den Entschluß der Regierungen, auf die im vorigen Jahre vorgeschlagene Maßrexel, soweit eS sich um Eisen und Eisenfabrikate handelt, zmück- zukommen. Die Bedenken der R-ichstagskommission gegen die vojäh- rige Borlage seien durch die gegenwärtige fast vollständig beseitigt Darauf sprach der Abg Richter (Hagen), dessen Argumentation, daß die Vorlage der erste Schritt zur Rückkehr zum Schutzzoll ystem sei, der StaatS-Minister Dr. Ach nbach widerleate.

Hierauf sprachen noch die Abgz Dr. von Treitschke und Stumm, der erstere für, der letztere gegen den Gesetzentwurf. Sodann wurde die Debatte um 51/» Uhr vertagt.

— Berlin, 23 April. In der heutigen (28.) Sitzung deS Reichstage» theilte der Präsident mit, daß vom Reichskanzler ein Ge­setzentwurf, betreffend dir Erwerbung zweier in Berlin gelegener Grund­stücke für das Reich eingegangen sei. Darauf ftgte das HauS die erste Berathung deS Gesetzentwurfs, betreffend die E-hebung einer Ausglei- chungSabgabe, und bei vom Abi. Dr Löwe und Genossen oorgelegten Gesetzentwurf», betreffend die Abänderung bei BrreinSzolltarifs, fort. ES sprachen die Abg^. v. Wedell-Malchow, Windthorst und Dr, Bam- berger. Auch der Präsident bei ReichSkarzler-Bmts, StaatS-Minister Hofmann, uns der Bize Präsident des Staats'Ministeriums, Finanz- Minister Eamphausen, griffen in die Debatte ein.

(Fortsetzung folgt.) (ä. *. st-a.)

— In einer Untersuchung wegen eines Steuervergehens beim Ge­werbebetriebe im Umherzieh-n, welches vor d m Inkrafttreten bei Hau« sirgewerbe Steuergesetzes vom 3. Juli 1876 begangen war, hat der Strafsenat des Oder Tribunals (Erkenntniß vom 8. Mä--z 1877) fol- genden Rechissatz ausgesprochen: Die Gewerbesteuergesetzgebung der Ein­zelstaaten, insbesondere also die Vorschriften des preußischen Hausir« Regulativs vom 28 April 1824 sikd durch die R>ichS-Gewerbegrs tz- gebung nicht berührt, und eS gilt dies mithin auch von den Vorschrif­ten tn Betriff bei Beisatz en» in Untersuchungen w-gen begangener Hanfirkootrao.nt,oien, für welche daS in Artikel 135 ff. bei Gesetze» vom 3. Mal 1852 vorgeschriebene Administrativerfahren nach wie vor