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Jährwh » Mark. Halrj.«».S0P.

vierteljährlich

, Mark 25 %.

Für auswärtige Abonnent,» »it dem betreffe», den Postaustchlag. Ne einzelne Num­mer 10 Psg.

Hanailn Mstiger.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

.Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und SamstagS mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

2«>rrti«»S- Prei«:

Die lipalttar armonb^Ale ab, beten Raum

10 Psg.

Die Ljpalt. 3«» 20 Pfg.

DieLIpaltig-ZE SO Pi»

M 94.

Montag den 23. April.

1877.

Amtliches. Landwirthschastlicher Kreis-Verein. Tagesordnung:

1) Stand der Felder, Referent L. Spamer, Kmzigheimerhof.

2) Maßregeln gegen den Maikäfer.

3) Berichtirstattung über die in Aussicht stehende Fohlenweide, Referent

I. Spatz, Hanau, A. Riegelmann, Fechenmühle.

4) Wie man Kartoffeln baut, Referent F. Schwarz, BaierSröderhof.

5) Sonstige Mittheilung

Dienstag den 24. April,

Nachm. 2Va Uhr, tm Gasthaus zumgolden n Löwen", Hanau.

Bekanntmachung.

Aus Anlaß des neuesten Nachtrags zur Postordnung wird auf folgende Punkte besonders aufmerksam gemacht:

1. In der Aufschrift auf den Packeten muß im Falle der Fran- kirung der Vermerkfrei" rc., im Falle der Entnahme von Postvorschuß der VermerkBorschuß von......" unter Angabe des Betrages, und im Falle des Verlangens der Eil- bestellung der Vermerkdurch Eilboten" rc. angegeben werden. 2. Von der Versendung gegen die ermäßigte Taxe für Druck­sachen sind die mittelst eines dem Durchdruck ähnlichen Ver­fahrens hergestellten Schriftstücke ausgesch'offen, gleichviel ob dabei eine Schablone bez. Matrize zur Verwendung kommt oder nicht.

3. Zeitungen und solche Drucksachen, wie gedruckte Rundschrei­ben (Circulare), Geschäftsanzngen (Avise) u. s w., welche zur Beförderung gegen die ermäßigte Taxe zur Post gegeben werden, jedoch den für die Versendung von Drucksachen unter Band gegebenen Bestimmungen nicht entsprechen, gelangen fort­an auch im inneren Verkehr nicht mehr zur Versendung, son­dern werden dem Absender zurückgegeben.

4. Bei Packetsendungen ist die Entnahme von Postvorschuß auch auf der zugehörigen Begleitadrisse vom Absender zu vermerken.

5. Postaufträge zur Einziehung von Geldbeträgen, welche an einem bestimmten Tage dem Empfänger vorgezeigt werden sol­len, dürfen nicht früher als sieben Tage vorher zur Post ein* ' geliefert werden.

6. Einem Postauftrage zur Accepteinholung können mehrere Wechsel beigefügt werden, wenn sie auf den nämlichen Be­zogenen lauten und gleichzeitig zur Annahmeerklärung vorzu- zeigen sind. Die mit einem Postauftrage zu versendenden Wechsel dürfen jedoch einzeln und zusammen den Betrag von 3000 Mark nicht übersteigern

7. Die Annahme eines im Wege des Postauftrags vorgezeigten Wechsels gilt als verweigert, wenn dieselbe nur auf einen Theil der Wechselsumme erfolgt, oder wenn der Annahmeer­klärung andere Einschränkungen beigefügt werden.

Berlin W., 15. April 1877.

Der General-Postmeister

Stephan.

Bekanntmachung.

Zoll-Deklarationen zu Werthfendungen nach Großbritannien u. Irland.

Vorliegender Mittheilung zufolge müssen in den Zoll-Deklara­tionen zu Sendungen mit gemünztem oder ungemünztem Gold oder Silber nach Großbritannien ustd Irland der Inhalt (ob Gold oder Silber, in Barren oder gemünzt, in letzterem Falle ob aus englischen oder aus fremden Münzen bestehend), sowie das Gewicht und der Werth jeder einzelnen Sendung genau angegeben werden. Dies wird,

indem Verstöße gegen die obigen Bestimmungen Zollstrafen nach sich ziehen, zur Abwendung von Nachtheil hiermit bekannnt gemacht.

Berlin W., den 14. April 1877.

Kaiserliches General-Postamt. ___________________________________Wiebe.__________________________________

Submission.

Die am Main, Gemarkung Großkrotzenburg und Großauheim, nothwendigen Parallel- und Zwischenbauten, auf ca. 1600 M. veran­schlagt, sollen in öffentlicher Submission vergeben werden.

Unternehmer wollen ihre Offerten mit der AufschriftBaute« am Main" portofrei und versiegelt bis zum

3. Mai cr., Vormittags 10 Uhr, an den Unterzeichneten einienden, zu welcher Stunde die Eröffnung der Submission im Amislokale, Neue Anlage 5d, stattfindet. Auch lie­gen daselbst bis zur genannten Zeit Kostenanschlag und Bedingungen zur Einsichtnahme auf. (2782)

Hanau, 20. April 1877.

Der Königliche Bau-Inspektor

_____________________Grau.______________________

Submission.

Die Lieferung von Basaltsteinen zu Bauten am Main soll in öffentlicher Submission vergeben werden.

Unternehmer wollen ihre Offerten mit der Aufschrift:Lieferung von Basaltsteinen" portofrei und versiegelt bis

3. Mai cr., Vormittags 10'/-- Uhr, an den Unterzeichneten einsenden, zu welcher Stunde die Eröffnung der Submission im Amtslokale, Neue Anlage 5d, stattfindet. Auch liegen dase bst bis zur genannten Zeit Kostenanschlag und Bedingn»-- gen zur Einsicht auf. (2783)

Hanau, 20. April 1877.

Der Königliche Bau-Inspektor

_____________________Grau.________________________

Das auf den Namen der Frau Wittwe des verstorbenen Metz- germeisters Jean Gerhardt dahier am 11. Januar 1876 unter Nr. 868 E. ertheilte Einlagebuch zur hiesigen städtischen Sparkasse ist der Eigenthumerin nach geschehener Anzeige abhanden gekommen. Es er­geht daher, gemäß §. 9 der Statuten der Sparkasse, hiermit die öffent­liche Aufforderung, daß der jetzige Besitzer des bezeichneten Einlage- buchs sich anmelde und seine vermeintlichen Rechte an dasselbe geltend mache, widrigenfalls nach Ablauf von 2 Jahren der Einlegerin eilt Duplicat jenes Einlagebuchs ausgefertigt werden wird.

Hanau am 19. April 1877. (2781)

Der Oberbürgermeister ______________________Cassian._______________

Holzverkauf.

Donnerstag den 26. d. Mts. kommt im Windecker Bürger- Wald nachverzeichnetes Genölz zum öffentlichen Verkaufe r

36 Meter Nutzholz für Küfer,

75 Buchen-Scheitholz,

1300 Buchen-Wellen,

3500 Eichen-Wellen,

1 Buchen- und 6 Eichen-Stämmchen.

Zusammenkunft Vormittags VzIO Uhr an der Eichener Chaussee. Windecken am 21. April 1877.

Der Bürgermeister D ietz.

Tagesschau.

DerR. u. St.-A " Nr. 94 enthält: 1) Gesetz, betreffend die Revision beziehentlich Abänderung der Reglements der öffent­lichen Feurrsozietäten. Vom 31. März 1877. 2) Gesetz, betreffend die