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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Grscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristlscher Beilage, und Samstags Wt der Berliner Provinzial-Correspondenz.
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M 92. Freitag den 20. April.
1877.
Amtliches.
Der am 12. v. MtL. im Hanauer Anzeiger Nr. 64 wider den Kaufmann Georg Petri von Ginnheim erlassene Steckbrief wird hiermit als erledigt zurückgezogen.
Hanau am 17. April 1877.
Der Landrath.
Den Herrn Ortsvorständen wird bekannt gegeben, daß nach Erlaß des Herrn Ministers des Innern vom 28. März er. die Befugniß zur Festsetzung der Strafen, welche der §. 23 Nr. 10 der Ersatz-Ordnung für die Unterlassung der Meldung zur Stammrolle oder zur Berichtigung derselben androht, den Otts-Polizeibehörden zusteht.
Hanau am 19. April 1877.
___________________________Der Landratb.__________________________
Tagesschau.
— Berlin, 19, April. Reichstag. (Fortsetzung). Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sitzung wurde die Wahl der Abg. Hasen- clever im 6. Berliner Wallkreise nach einer Debatte, an welcher sich die Abgg. Most, Richter (Hagen) und Dernburg betheiligten, auf Antrag der Wahlprüfungjkomqlission, in deren Namen der Abg. Laporte referirte, für ungültig erklärt. Schluß 4 Uhr.
In her heutigen (25) Sitzung beschäftigte sich das HauS zunächst mit Wahlprüfungen. Für gültig wurden auf Antrag der Wahlprü« fürgS' Kommission erklärt die Wahlen der Abgg. Hebting, von Gordon, Auer, Götting, Heckmann-Stintzy, BorowLki und Allnock; dagegen beanstandet die Wahlen der Abgg. Eisenlohr und von Giävenitz. Bezüglich der Wahlen der Abgg. Dr Bähr (Casstl) und Dr. Wendel wurde die Anstellung näherer E-Hebungen beschlossen.
(Fortsetzung folgt.) ®8t u. st.«.)
— Berlin, 18. April. Nach dem Gesetze vom 13. Februar 1875 über die Naturalverpflegung der bewaffneten Macht im Frieden sollen die für das betreffende Kalenderjahr für Naturalverpflegung zur Anwendung kommenden BergütungSsätze öffentlich vor Schluß des jenem Jahre voraufgehenden Jahres bekannt gemacht werden. Da indeß eine rechtzeitige Bekanntmachung zuweilen unausführbar ist, so ist vom laufenden Jahre ab bestimmt worden, daß für die Zeit, während welcher die BergütigungSsätze unbekannt sind, d. h. vom 1. Januar des betreffenden Jahres bis zur Beiöffentlichung der Sätze, die im §. 9, Ziffer 2 deS erwähnten Gesetzes festgesetzten Minimal-BergütungSsätze, vorbehaltlich der Nachzahlung bei Erhöhung dieser Sätze, gezahlt werden! sollen. — 19. April. Die geheime Kriegskanzlei veröffentlicht eine Uebersicht der in den Jahren 1861 bis 1876 in den Stellen vom General Feldmarschall bis einschließlich zum Premier-Lieutenant im Heere Statt gefundenen Beförderungen. Danach wurden von dem Kaiser Wilhelm ernannt: 10 General-Feldmarschälle, nämlich 2 im Jahre 1870, 3 im Jahre 1871, 5 im Sagte 1873. Nach dem Kriege von 1866 wurde diese höchste militärische Würde nicht ertheilt, dagegen zurrst unter Kaiser Wilhelm'S Regierung nach dem Falle von Metz, unter Abweichung - von deus bis dahin im preußischen Königshause festgehaltenen Brauch, dem Kronprinzen und dem Prinzen Friedrich Karl. Ferner wurden befördert: 58 Generäle der Infanterie und Cavallerie. Außerdem wurden 2 Generäle aus fremden Diensten übernommen. Die Zahl der ernannten General-Lieutenants betrug 213, darunter 39 im Jahre 1866. AuS fremden Diensten wurden 6 übernommen. Die Zahl der General- Majors betrug 498, der aus fremden Diensten übernommenen 10; der Obersten 941, daneben 26 übernommene; der Oberst-Lieutenants 1579, daneben 22; der Majors 2708, daneben 103; der Hauptleute und Rittmeister 5146, däneben 510; der Premier- Lieutenants 6933, daneben 555 übernommen. Bon Interesse wäre auch eine Uebersicht der zur Disposition gestellten und förmlich verabschiedeten Offiziere. Der König Friedrich Wilhelm III. hat während und nach den Befreiungskriegen eigentlich nur Blücher zum Feldmarschall ernannt, während Aork und Kleist nur den Charakter als solche erhielten. Später wurde Gneisenau wirklicher Feldmarschall und dann Graf Zielen in BreSlau charakteri- firter Feldmarschall. [um Btaj
| — Berlin, 19. April. Der von der Postverwaltung unablässig fortgesetzten Untersuchung ist eS nunmehr gelungen, den schuldigen Beamten in der Kantecki-Affaire zu ermitteln. Derselbe, ein Postagent v. W. in O. im Bezirk der Kaiserlichen Ober-Postdirektion Bromberg, war bereits vor einiger Zeit einmal vernommen worden, hatte dabei jedoch ein Bekenntniß nicht abgelegt. Durch Mittheilungen, welche in den letzten Tagen dem General-Postmeister von Posen auS zvgingen, wurde der Verdacht gegen v. W. in verstärkter Weise rege, und den von Neuem schleunigst ergriffenen umfassenden Maßregeln gelang es, am 18. das Geständniß herbeizuführen. Die Mittelsperson bei der Mittheilung an den „fegt PoßnanSky" ist ein Propst gewesen, dessen Name ebenfalls feftgefttüt ist. Gegen den schuldigen Beamten, der sich hiernach nicht freiwillig der Behörde gestellt hat, wird sofort im Disziplinak- wege yorgsgangen werden.
Der General Postmeister hat die Kaiserliche Ober-Postdirektion in Bromberg telegraphisch zur Zurücknahme der Requisition an das Königliche Kreisgericht in Posen veranlaßt, und ist demgemäß Dr. Kante cki noch gestern Abend aus der Haft entlassen worden.
— Bei der BundeSraihSabstimmung über den Gesetzentwurf, betreffend den Sitz des Reicht gerichtS, der jetzt bekanntlich Gesetzeskraft erlangt hat, gab der königlich sächsische Gesandte NamenS seiner Regie« rurg eine Erklärung dahin ab, daß seine Regierung zwar gewünscht hätte, vor Entscheidung der Frage, ob ein oberstes Landesgericht in i Sachsen zu errichten sei, die Ansichten der Landesvertretung einholen zu können; da sie selbst jedoch, wie bereits vom sächsischen Justizmi- - nistet bei der ersten Lesung des vorliegenden Besitzen twurfS im Reichs- : tag erklärt worden ist, das Bestehen eines obersten Landesgerichts im i Königreich Sachsen neben einem in Leipzig zu errichtenden Reichsgericht | für unzuträglich erachtet, so stimme sie dem Entwürfe in der vom : Reichstag beschlossenen Fassung zu. Ueber die Frage, ob die preußische I Regierung ihren obersten Gerichtshof unter den jetzigen Verhältnissen auflöst, sollen die Acten noch immer nicht geschlossen sein.
— Das Reichk-Strafgesetzbuch unterscheidet zwischen leichten und schweren Körperverletzungen in den §§. 223 und 224. Diese beide» Arten sind durch die Novelle zum Strafgesetzbuch vom 16. Februar 1876 (§ 223a) um eine dritte vermehrt worden, nämlich leichte Körperverletzungen mittels einer Waffe. Nun bestimmt §. 232 des Strafgesetzbuchs, daß die Verfolgung leichter Körperverletzungen nur auf Antrag eintritt und bezieht sich dabei auf §. 223, welcher von leichten Körperverletzungen handtlt, dagegen läßt er dahingestellt, ob leichte Kör- perverletzung-n mittels einer Waffe ebenfalls als AntragSdelikte zu behandeln seien oder nicht. Der ©trofftnat des Ober-Tribunals hat in einem Erkenntniß vom 20. März 1877 entschieden, daß die Verfolgung leichter vorsätzlicher Körperverletzungen mittels einer Waffe (§. 223a.) auch ohne Antrag einzutredn hätte.
— Die in der Landesversammlung deS ReichsvereinS für Sachsen zu Leipzig auf Antrag Biedermanns einstimmig ohne Debatte angenommene Resolution lautet: „Die Landesversammlung deS deutschen ReichsvereinS für Sachsen fühlt sich gedrungen, dem Reichskanzler Fürsten Bismarck für die aufopfernde Hingebung, womit er darein g-wiuigt hat, auf seinem hohen Posten auszuharren, ihrin wärmsten Dank und ihre lebhafteste Freude auszu prechen, zugleich die f st- Ueberzeugung zu bekunden, daß unter seiner weisen und sichern Leitung Deutschland selbst drohenderen Verwicklungen im Orient mit voller Zuversicht entgegen« sehen kann, endlich mit allen deutschen Patrioten sich in dem tiefg-fühl- ten Wunsche zu einigen, daß es dem großen Staatsmanne recht bald vergönnt sein möge, mit gestärkter Kraft die Führung der Geschäfte wieder in die Hand zu nehmen." In der Motiviern g des AntragS ward betont, daß bte B-forgniß vor einer näheren Mitleidenschaft Deutschlands bei größeren Verwicklungen im O.ient durch das Vertrauen auf Bismarcks besonnene und einflußreiche Politik ferngehalten werde, während sein Rücktritt leicht eine Schwächung dieses Einflusses der mäßigenden deutschen Politik auf die anderen Staaten, zumal auf Oestreich, und dadurch die Entfesselung bedenklicher Strömungen dort zur Folge hätte haben können; ferner ward der Wunsch ausgesprochen,