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Jährlich 9 Mark, -albj.« M. SV P.

Vierteljährlich 9 Mark 26 Ps^ Kür auswärtige Abonnenten mit dem betreffe», den Postaufschlaz. Die einzelne Num­mer 10 Psg.

HMW MM^ Zugleich Amtliches Organ für Kreis «ud Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn« und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und SamstagS mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

ZniertinnS-

Preis:

Die tipalttg« «armondzeile oh, deren Raum

10 P,,.

Die Sipalt. L-Ko

20 Pfg.

DieSspaitigeZet!« S° Ps,.

JE 88.

Montag den 16. April

1877.

Amtliches.

Die diesjährigen öffentlichen Jmpftermine im L, II. und IV. Jmpfbezirk finden an nachstehend bezeichneten Tagen unentgeltlich statt: Stadt Hanau. Den 23., 27., 30. Juni und 4. Juli für die 1876 geborenen und die früher geborenen Kinder, welche früher ohne Erfolg geimpft wurden oder wegen Krankheit rc. nicht geimpft worden find. Den 7., 114 14., 18. und 21. Juli die Zöglinge und zwar am 7., 11. und 14. Juli die Knaben, am 18. und 21. Juli die Mädchen. Die Impfung beginnt Nachmittags 3 Uhr.

Ktfsfiftadt.

Den

1. Mai

Morgens 10 Uhr Impfung,

7.

10 Revision.

Dörnigheim.

K

1.

Mittags 2Va Impfung,

rr

7.

2 Vs Revision.

Mittelbuchen.

w

8.

Morgens 10 Impfung,

»

14.

10 Revision.

Wachenbuchen.

ff

8.

Mittags 12 Impfung,

K

14.

12 Revision.

Hochstadt.

K

8.

2 Impfung,

ff

14.

2 Revision.

Bischofsheim.

ff

14.

» 3^2 Impfung,

if

22.

Morgens 9'/, Revision.

Kilianstädten.

n

19.

10 Impfung,

ff

25.

10 Rcvsion.

Oberdorfelden.

w

19.

Mittags 2 Impfung,

ff

25.

2 Reoiston.

Gronau.

w

19.-

31/» Impfung,

w

25.

3^2 Revision.

Groß-Auheim.

ff

23.

Morgens 10 Impfung,

29.

10 Rev sion.

Großkrotzenburg.

4. Juni

8V2« Impfung,

n

9.

Mittags 3^2 Revision.

Fechenheim.

rr

5. ,

Morgens 9 Impfung,

K

11. ,

9 R-Vision.

Bergen.

n

6.

* 9 Impfung,

rr

12.

9 Revision.

PreungeSheim.

ff

14.

H1 /» Impfung,

if

20.

ll1^ Revision.

Berkersheim.

o

14.

Mittags 3 Impfung,

rr

20.

3 Revision.

Seckbach.

n

21.

Morgens 11 Impfung,

«

27.

11 Revision.

Hierzu haben erscheinen:

nach

den Bestimmungen des ReichsimpfgesetzeS zu

1) alle tm Jahrs 1876 geborenen Kinder, insofern sie nicht nach

ärztlichem Zeugniß

die

natürlichen Blattern überstanden haben oder

anderweitig bereits werden können.

geimpft find oder hegen Krankheit nicht vaccinirt

2) alle Zöglinge einer öffentlichen Lehranstalt oder einer Privat- fchule, mit Ausnahme der Sonntags- und Abendschulen, innerhalb des Jahres, in welchem der Zögling das zwölfte Lebensjahr zurücklegt, so­fern er nicht nach ärztlichem Zeugniß in den letzten fünf Jahren die natürlichen Blattern überstanden hat oder mit Erfolg geimpft worden ist.

3) alle dteiemgen Kinder und Zöglinge, bei welchen im vergan- ??^ die Impfling resp. Revaccfiaiion wegen Krankheit rc. nicht erfolgen konnte oder bei denen die Impfung erfolglos war. _. r ^"jmigen Kindern und Zöglingen, welche ander weit geimpft worden find oder die natürlichen Blattern überstanden haben, oder K« ^Ezeit nicht erscheinen können, ist dem BezirkSimpfärzt der betreffende Impfschein oder das Attest eines Arztes nach dem vorge- ichrrebttien Formular vor Schluß des Jmpfgefchäftes vorzulegen.

^"ern, Pflegeeltern und Bormünder, welche auf amtliches Er- fordern Mittelst der vorgeschriebenen Bescheinigungen unterlassen den Nachweis zu führen, daß die Impfung ihrer Kmder und Pfl-gebefoh» tenen erfolgt oder aus einem gesetzlichen Grunde unterblieben ist, wer­den mit met Geldstrafe bis zu 20 Mark bestraft, j

Die Herrn Schulvorsteherlderjenigen Schulanstalten, deren Zög­linge nach pos. 2 und 3 zu revecciniren sind, haben dafür Sorge zu tragen, daß dieselben ihren Verpflichtungen genügen.

Die Herrn OrtSvorstände veranlasse ich hierdurch die Jmpftermine wiederholt bekannt machm zu lassen, für die nöthige Ordnung beim Geschäft Sorge zu tragen, auch dem Jmpfarzt bei der öffentlichen Impfung die nöthige und zuverlässige Schreibhülfe zu gewähren. In Betreff der Sistnung der Borimpflinge erfolgt direkte Benachrichtigung.

Hanau am 14. April 1877.

Der Landratb.

Bekanntmachung, betreffend die

Einführung von Rohrpostkarten mit bezahlter Antwort.

Mit der Rohrpost in Berlin können vom 20. April ab auch j Postkarten mit bezahlter Antwort befördert werden. Die zu diesem Behufe hergestellten Doppelkarten sind vom bezeichneten Tage ab bei allen hiesigen Post- bz. Telegraphenämtern, sowie bei den amtlichen Verkaufsstellen für Postwerthzeichen, zum Betrage des Werthstempels von 50 Pfennig käuflich zu haben.

Die Einführung bir Rohrpostkarten mit bezahlter Antwort gilt einstweilen als Versuch. Falls daraus im Hinblick auf die Eigen­thümlichkeit des Rohrpostbetriebes Unzuträglichkeiten entstehen sollten, bleibt die Zurückziehung vorbehalten.

Berlin W., den 12. April 1877.

Der General-Postmeister.

S_____________________Stephan._____________________

Zum Güter-Tarif vom 1. September 1872 über den westdeut­schen Verband ist der 60. Nachtrag herausgegeben. Derselbe kann bei den betreffenden Expeditionen eingesehen werden.

Frankfurt a. M., den 10 April 1877. (2601)

| _______________Königliche Eisenbahn-Direction._____________

Für die Knabenbürgerschule II sind 171,50 ss-Mtr. gestemmte Lamperien aus Tannenholz erforderlich, deren Lieferung im Submis­sionswege vergeben werden soll.

Die Bedingungen sind auf dem Stadthaus ausgelegt und Offer­ten danach bis zum 21. d. M. versiegelt abzugeben.

Hanau am 14. April 1877. (2583)

Der Stadtrath.

_____________________________ Cassian.__________________________ _

Tagesschan.

Berlin, 14. April Reichstag. (Fortsetzung). Im w fi­teren Verlaufe der gestrigen Sitzung setzte der Reichstag die Berathung des Etats der Post- und Telegraphenverwalturrg fort. Bei Tit. 1, Gehalt des General-PostmeisterS 24 000 Mk, brächte der Abg. LingenS u A. die Sonotagsheiligurg zur Sprache. Der Bevollmächtitzte zum Bundesrath Gmerül-Postmefftsr Dr. Stephan erwiderte hierauf.

Der Bunderkommiffar, Geheimer Postrath Mkßr-er widerlegte die übrigen Behauptungen des Abg. Lingens. Der Abg. MagdzinSki be­klagte sich über die Umwandlung vieler polnischer Ortsnamen in deutsche. Zu Tit. 911 (Post» und Tetegraphenämrer) Leantragte der Äbg. Bibel die Gehaltsoeimsserung für die niederen Postbeamten. Der Abg. Berger bat den General-Postmeister, in der Nächsten Session eine sta­tistische Uebersicht über die Zahl der U den verschiedenen Kategorien angestellte» Beamt-n, ihr Dienstalter und ihre Gehaltssätze dem Hause vorzulegen. Der BLsÄeSkomMissar, Geheimkr Postrath Mießner, kon- statirtei daß die von dem Abg. Bebel erwähnte Lotznreduktion sich nicht auf Postbeamte, sondern auf Privatleute beziehe, die auLhülfswerse von der Postverwaltung beschäftigt werden. Selbstverständlich richte sich die Höhe des diesen Personen gewährten Tagegeldes nach dem auf dem Ar­beitsmarkt im Allgemeinen geltenden Preise. Der Abg. Rickert sprach die Hoffnung aus, daß das Haur in der nächsten Session den Besol» dungsetat der Postbeamten der Budgetkommission überweisen und einer