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ZLHrNch 9 Watt Halbj.4M.MP.
BlertelMrliq 2 Mark 25 PfI- Für auSitärtije Monnrnte» atit dem betreffen» den $offmiff4I*«. Die einzelne Nu». mer 10 Psg.
Hannucr Xineiyr.
Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.
Fnscrti»«»- PreiS:
Die Ispalüge Tarmondxcile vb. deren Raum
10 Pfg.
Die Sspalt. AM, 20 Pfg.
LieSfpaltiseSrN« 50 Ps,.
M 77.
Dienstag den 3» April
1877.
Amtliches.
Bekauntmachung.
Beitritt frembft LänSer zum Ällgemeiven Postacrein.
Zum 1. Bpnl treten folgende Brbischr Kolonien b^m Allgemeine« Postverein bei: C ylor», Strasts Sittlements (Singa^ore, Penaug, Malakka), Labran, Hongkonss, Trinidad, Britisch Guayana, dir Ber- mudaS» Inseln, Iowaea und Mauritius nebst Zubhör (Sychellen, Ämiravte», Insel Rodrizvez u. s. w.) Das Porto beträgt vom ge» nannten Zeitpunkte ab für frankirte Briefe nach biekn Ländern 40 Pfttnig und für mflankirte Briefe 60 Pfennig für je 15 ©ramm, für Postkarten 20 Pfennig, für Drucksachen, Waarevproben und G-schäftS- papiere 10 Pfennig für je 50 Gramm. Die 8 nschreibgebühr beträgt 20 Pfennig; für die Beschaffung einet! Rückscheins tritt sme weitete Gebühr von 20 Pfennig hinzu. Denselben Portosätzen unterliegen, und zwar von jetzt ab, auch Briefsendungen ans Dei tschland nach Manvulay (Birma), Kaschmir, Ladaktz (Kleiu-Tübet), Kabul (Afghen ftar-) und nach den Persischen O-ten Teheran, Jspahan, Schirrz und Djulfo, sofern deren Beförderung über BombeY und durch Beimittelvng der Indischen Postverwaltung erfolgt. Für die Sendungen nach den letzt- genannten Orten, mit Ausnahme von Mandalcy, beftcht Frankst ungs- zwang, wobei die Frankirang nur bis zur AuLuangsgrerze von Britisch Intim stet findet. Die Sendungen sind ml dem Vermerk: „über Bkiadisi und Bombay" zu versehen.
Berlin W., den 24. März 1877.
____________________D^r General Postmeister._______________________
Brlesverkehr mit Tunis, Tripolis und mit St. Helena.
Das Porto für Bist fsindungen nach und aus Tunis b trägt vom 1. April ab bd d r Brsörderung über Stätten: für frankirte Briefe 20 Pfennig, für unfrankirte Briefe 40 Pfennig für je 15 Gramm, für Postkarten 10 Pfennig, für Drucksachen, Waarenpioben und G-schäfts- papiere 5 Pfennig für je 50 Gramm. Die E nschreibgebühr i et ä,st 20 Pfennig; für Beschaffung eines Rückscheins tritt eine weitere Gebühr von 20 Pfennig hinzu. Denselben PortosatzeA unterliegen Briffsen- düngen nach Tripolis bei der Beförderung über Italien. Diese Sendungen müssen jedoch frarkict werben; auch sind Einschletbserbungm nach Tripolis über J-alien nicht zu ässig. Das Porto für Briefsrn« düngen nach At. Heler a beträgt vom obig-n Zeitpunkte ab: für fran- kirte Briefe 110 Pfennig, für unfrarkirte Briefe 130 Pfennig für je 15 Gramm, für Drucksachen, Waarenproben und Beschäftspapiere 10 Psenvig für j 50 Gramm. Die Emschnirgebühr beträgt 40 Pfennig.
Be-stn W., den 26. Mä z 1877. ________________
Hanau. Zum öffentlichen freiwilligen Verkauf des zum Nachlaß des Kaufmanns Ernst Karl Härtend ach und dessen Ehefrau, Karolme, geb. Kaiser, von hier, gehörigen Grundstücks:
Brandversiche:ungs-Nr. 27 der Marktgasse:
Ch. H. Nr 2. 88 sj-Mtr. Wohnhaus, an der Ecke der Markt- und
Metzgergasff, am Fischbru.rnen genannt, ist auf Antrag der Erben dritter Verkaufstermin auf
Mittwoch den -ü. April d. J.,
Morgens 10 Uhr, anberaumt, wozu Kaufliebhaber eingeladen werden. Hanau am 29. März 1877. (2237)
Königliches Amtsgericht III. ________Hahn.________
. t Der Unterricht in der Königlichen Zeichen-Akademie beginnt wieder Montag den 9. April.
„ „ E gemeines Zeichnen, Bau- und Handweriszeichnen, Mädchen- f klaffe und Emailmalerei.
Anmeldungen erbitte bis'spätestens Samstag den 7. April. ________________ Hausmann._______________ (2227) ;
^^™m,Don ^"'glicher Regrerung, Abtheilung des Innern, vom 9. l. M. A. I. 2736 g nehmigten Grund-Etat der Stadtkasse
sind für das Jahr 1877 = 158,528 M. 88 Pf. durch Umlagen auf# ; zubringen. Für die auf die ersten drei Mo w-e entfallend? Quote bie# j ser Summe birnt noch die vorjährige Staatssteuer-Veranlagung zur klassificirten Einkommen- und zur Klassensteuer einerseits, sowie zur i Grund- und Gebäudesteuer andererseits zur Grundlage, und es kommen nach Maaßgabe derselben 120 Prozent der beiden ersten und 60 Prozent ber beiden letztbezeichneten Steuern für jene 3 Monate zusammen zur Erh bung.
Die Stadtküsse ist ermächtigt diese Erhebung alsbald bewirken zu lassen.
Die für den übrigen Theil d s Jahres erforderlichen Umlagen werden nach der bezüglichen Staatssteuer-Veranlagung pro 1. April 1877/78 repartirt und bleibt dieserhalb weitere Bekanntmachung vorbehalten. (1948)
Hanau am 20. März 1877.
Der Stadtrath Cassian.
Bekanntmachung.
In Grmäßheir §. 16 der Kkss-nsteu?r.Veranlagung-Instruktion vom 29. Mai 1873 (Amtsblatt S. 90) wird hindurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die von Könglicher Regierung, Abtheilung für bintte Steuern, Domains« und Forsten zu Cassel geilste und festge- stellte KlosstnsteueD Rolle hiesiger Stadt für das Etatsjahr 1877/78 vom 3. April d. I. an in dem Bureau bei Herrn Steuer Comm ff»r3 Baring — Banxertstroße Nr. 3 hnsiger Altstadt, nächst dem Ttzeatrr, dem Stadthause gegenöb., 1 Treppe hoch — während der üblichen Bureaustunden zur Einsicht der St uerpfl'chtige« für die von dem Kü- niglichm Landrathe fsftgef $te Dauer von 8 Tagen offen lieg?« wird. ,
Es wird jedoch ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß die : Präklufivftist zur Emreichung der R f amstionen gwn die Kiosftnst-urr- Viraulagung dmch SIrLM IV. d?8 Grfch'S vom 16 Juni 1875 (Ges.- Samml. N. 8300 S. 234) auf zwei Monate herabztsktzt worden ist und demgemäß weiter vciöfsintt.cht, oaß also nur binnen einer zweimonatlichen Präklusivfrist, vom ersten Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist gerechnet, den Steuerpflichtigen gegen ihre Veranlagung die Rekiamali»« an die Königliche Regierung zu Cassel zusteht.
Die R-klamation-n sind schriftlich bei dem Königlichen Land- rüthSamte dahier, unter Augabe der Wohnung sowie derNr. des neuen Steuerzettels des Reklamanten, einzureichen. Die- jr-igen Reklamationen, welche aleichwohl, dieser Vorschrift zuwider, bei der Königlichen Regierung direkt eingerercht werden sollten, bleiben nach dem öffentlichen Erlaß vom 11. Januar 1870 (Amtsblatt S. 38) unberücksichtigt und werden den Beschwerdiführern ohne Weiteres portopflichtig gut ücfgegeben werben.
Hanau am 28. März 1877.
Der Oberbürgermeister j Safiian.
i■ __________________________ vt. Baring.
Bekanntmachung.
Freitag des 6. d. Mts , Vormittags lü Uhr, sollen in der Schloßgärtner Wohnung Altstädter Schloß zu Hanau
z 3300 Kilo Rossen- und
1350 „ Gerste'-sstroh für den Weinberg zu Bettenburg und 1500 , Rogge-r- und
225 » Gerstmst oh für den Wsinberg zu Schloß Naumburg ‘ zur Lieferung aurgtloten und an den MinLeftfordenden vergeben werden.
Harms, bett 3 AP.il 1877.
Der Königliche Schloß«,ärtner
S ch; ö b e r. (2245)