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2 Mark 85 W gilt euSWidiie «bonnente»

mit bem 5et«g«» ben Psstougchl«^ »ie-iliz-ln-Num­mer 10 Psg.

Himauer Ameiser.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

.Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

Nn'krtisn» Preis r

Die lixrlii^e «armrÜMkü ob. deren Raum

10 ¥fa.

Die Lspalt. xeN«

20 $fg.

LicSspaltigeZrUe 80 $fs.

M 69 Donnerstag seit 2-FÄii« IM.

dem Wiedererrichter des Deutschen Reiches, zum 80. Geburtsfeste

die beste« Glück- st Sege«s»ü«fche.

Gott wolle Ihn noch lange zum Heile und Wohle des Vaterlandes erhalten.

Monnemettts-Einla-ung.

Auf das am 1. April d. I. beginnende neue Abonnement auf den

Hanauer Anzeiger,

welcher im Verlage des hiesigen Waisenhauses täglich mitUnter# haltnngsLLatt", Samstags mit derProvinzial-Correspondenz" er­scheint, erlauben wir uns hierdurch ergebevst einzuladen. Wir werden auch in diesem.Quartal unser Hauptaugenmerk darauf richten, unsere Leser stets mit den neueren und wichtigsten politischen, lokalen n. provinziellen Tagesereigniffen bekannt zu machen, ebenso wie frü­her amtliche und kirchliche Nachrichten, Coursberichte und sonstiges Wissenswerrhr nebst interessanten und spannenden Erzählungen im Unterhaltungsblatt bringen.

Die täglich wachsende Benutzung unseres Blatts zur Verbreitung von Anzeigen jeder Artist der beste Beweis, das dieselbe von^wirksamstem Erfolg ist.

Abonuementspreis 2 M. 25 Pf. pro Quartal, für auswärts kommt noch eine-geringe Porto gebühr hinzu.

Nicht gekündigte Abonnements gelten für stillst wetzend erneuert.

Bestellungen auf denHanauer Anzeiger" werden von allen Postanstalten, für hier von der

Expedition

(Waisenhaus, Hammergaffe 9, im Hinterbau)

entaegengenommen. ________________________________________

Amtliches.

Die zweite Schulstelle zn Praunyktm mit einem Einkommen von 900 Mark neben freier Wohnung und 90 Mark für Feuerung ist er­ledigt. Bewerber woll n ihre MeldungsgesÄtze nebst Zengn'.ssen als­bald dahier oder an den Herrn Pfarrer Hilliger in Pmunheim emreichrn.

Hanau am 14. März 1877.

Der Landrath.

Georg Dietrich D i etz zu Ostheim ist cU Ortsbiener vereidigt worden.

Hanau am 20. März 1877.

Der Landrath.

Zugelaufen: Ein weißer Jagdhund mit schwarzen Flicken, m. Geschiearts.

Gefunden: Ein Hundemaulkorb. Ein Messer. Ein Gummi­schuh.

Entlausen: Ein f. g. Wolfshund, Bastard, wciß-gelb, m. Geschlechts.

Hanau am 22. März 1877.

Königliches Landraihsamt.

Tagesschau.

Berlin, 21. März. Reichstag. (Fortsetzung). Im weiteren Verlauft der gestrigen Sitzung wurden die sämmtlichen übrig ex Paragraphen des Gesitzentwurfs über die Landesgesetzgebung in Elsaß- Lothringen sowie dessen ®ide timg, unter Ablehnung der anderen Ast- tröge, in der von den Abgg. Dr. Hänel und Genossen beantragten Fassung nach kurzen Debatten genehmigt. Nur zu §. 4 wurde auf den Antrag des Nbg. F: hrn. Schenk von Stauffenberg ein Zusatz beschlössest, nach welchem der Kaiserliche Erlaß vom 13. Febr- 1877 in den Reichs­landen noch zu Recht besteht. Darauf wurde die Etatsberathung fort­gesetzt. Ohne Debatte wurden die Ausgaben des ReichSkanzler-AmtZ für Elsaß-Lothringen zeneßMigt. Bei Tit. 2 der Einnahmen in dem Etat der Zölle, BerbrauchSsteuer» und Aversen (Zuckerrübrnsteuer) wies der Abg. Sombart auf die Gefahr hin, welche der deutschen Zucker- industrie' durch die Suäfit^präsit^ des Auslandes bereit-t werde. Da­rauf vertagte sich das Haus um i Uhr.

In der heutigen (14.) Sitzung kündigte der P-msider-t an, daß vom Reichskanzler ein Gesetzentwurf kiWeganzen sei, b-treffend die Ausdeh­nung des Etats des ersten Quartals 1877 auf den Monat April defsel- ben'Wahres. Darauf trat das Haus in die zweite Berathung des Ge­setzentwurfs über den Sitz des Reichsgerichts ein. Die Abgg. Dr. Steift, vr.sLöwe und Genossen beantragten, in der Vorlage stattLeip- zigfl W setze« r^Beilin", der Abg. Dr. Lasker: dem emzigen Paragra­phen des Gif tzMlwmf einen neuen Paragraphen voravzufchicke», nach welchem der §. 8 des SinführungSgesetzeS zum GerichtSversaffungSgesetz, welcher den Ginzilftaatkn die Befugniß bet Beibehaltung eine« eigenen höchsten Landetgerichtshoses gewährt, für denjenigen Bundesstaat nicht gültig sein soll, in dessen Gebiet der Sitz des Reichsgericht? gelegt werden wird. Nachdem der Antragsteller seinen Antrag motiöirt und sich M Leipzig ausgesprochen hatte, während der Abg. Graf Bethusy- Huc Berlin befürwortete, trat der Königlich bayerische Bevollmächtigte zum Bundesrath Mmisterial-Direktor von Riedel, dem in letzter Zeit