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3»hr«ch.» M-rl. »M6i.4to.60».

Vierteljährlich 2 Mark 26 ^ »Sr auiwLrttg- Aborme»teK mit dem betreff«, den PostaufsHIag. Die einzelne Num­mer 10 »M.

hananer Amriyr.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

^Erscheint täglich mit Ausnahme der Gönn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

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Die Ijpaltige Garmondzerle ob. deren Nnum 10 ®>8-

Die LspalN Zeile 20 Psg.

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Mittwoch de« 21. März.

1877.

Monnements-Einladung.

Auf das am 1. April d. I. beginnende neue Abonnement auf den

Hanauer Anzeiger, welcher im Verlage des hiesigen Waisenhauses täglich mitUnter# Haltungsblatt", Samstags mit derProvinzial-Correspondenz" er­scheint, erlauben wir uns hierdurch ergebenst einzuladen. Wir werden auch in diesem Quartal unser Hauptaugenmerk darauf richten, unsere Leser stets mit den neuesten und wichtigsten politischen, lokalen «. provinziellen Tagesereignissen bekannt zu machen, ebenso wie frü­her amtliche und kirchliche Nachrichten, Coursberichte und sonstiges Wissenswerthe nebst interessanten und spannenden Erzählungen im Unterhaltungsblatt bringen.

Die täglich wachsende Benutzung unseres Blatts zur Verbreitung von Anzeigen jeder Ar t ist der beste Beweis, das dieselbe von.wirksamstem Erfolg rst.

Abonnementspreis 2 M. 25 Pf. pro Quartal, für auswärts kommt noch eine geringe Portogebühr hinzu.

Nicht gekündigte Abonnements gelten für stillstweigend erneuert.

Bestellungen auf denHauaner Anzeiger" werden von allen Postanstalten, für hier von der

macpedition

(Waisenhaus, Hammergaffe 9, im Hinterba«) ent.egengenommen._________________________________________________

Amtliches.

Der Verein zur Beförderung des Gartenbaues in den Preußischen Staaten hat mit Genehmigung des Herrn Mimsters für geistliche rc. Angelegenheiten einen Preis von 200 Mark für die Ausarbeitung einer populären Anleitung für Lehrer auf dem Lande zur Ablage von Haus- gärten ausgesetzt.

Die gestellte Preis-Ausgabe wird nachstehend veröff.ntlicht.

Cassel am 27. Januar 1877.

Königlich. Regierung, Bbth. des Innern.

Preis-Aufgabe, betreffend eine populäre Anleitung für Lehrer auf dem Lande zur An­lage von Hauswarten.

Der Verein zur Beförderung des Garterbaues in den Preußischen Staaten setzt hiermit einen, von Seiner Excellenz dem Herrn Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten bewilligten Preis von 200 Mark aus für me kurze populäre Anleitung für Lehrer auf dem Larde zur Anlage, B Pflanzung und Pflege von HauSgärten. Der Zwick der Schrift ist, eine schönere Herstellung und ergiebigere Kultur der zu Hausgärten auf dem Lande vorhandenen Flächen herbei- zuführ^p, insbesoudere aber die Lehrer in den Stand zu setzn, in ihren eigenen Gärten den Dorfbewohnern ein belehrendes und Mögendes Vorbild für Anlage und Bebauung von HauLgä-ten zu geben, in den Kindern den Sinn für Gartenbau zu w- üen nd sie innerhalb der ge­gebenen Grenzen zur Bebauung und Pflege ländlicher Hausgärien an° zuleitru.

Die mit em-m Motto zu v.rsehmde Sch ist darf den Umfang von 2 Druckbogen nicht überschreiten und ist, begleitet mit einem, Na­men und Wohnort des Verfassers enthaltenden versiegelten Zettel, der auf dem Umschlags dasselbe Motto wie die Arbeit selbst enthält, bis zum 15. Oktober 1877 dem General-Sekretär des Verein?, Herrn Dr. Wittmack, Berlin SW., Schützsustraße 26, postfrei einzusenden. Diejenige Scharst, welche den Preis erhält, wird Eigenthum des 8er« eins. Derselbe bestimmt die Preisrichter. Name und Wohnort des Verfassers werden öffentlich bekannt gemacht.

Die übrigen eingesandten Schriften können gegen Vorzeigung einer Abschrift der Überschrift des sie begleitenden uner öffnet bleibenden Zettels bei dem General- Lkmär wieder in Empfang genommen werden.

Benachrichtigung über die Aufnahmebedingungen der Heb- ammenlehranstalt zu Marburg.

In der Marburger Hebammenletzranstalt finden jährlich 2 Lehr- kuise Statt, deren jeder 6 Monate dauert. Der erste Kursus beginnt Anfang Januar, der zweite Anfang Juli.

Ueber die Ausnahme in den KursuS entscheidet die Königliche Regierung zu Casfel, ober, falls die Lehrtochter dem R gierunßsbezirke Wiesbaden angehört, die Königliche Regierung zu Wiesbaden. Um die ; Erlaubniß der Aufnahme haben die Schülerinnen bei der Königlichen Regierung zu Caffel, bezw. Wiesbaden unter Einsendung eines Geburts' s scheins, SittenzeugnissrS und Physikatsattistis möglichst früh vor Beginn des Kmsns vackzusuchen. Ist die Schülerin von einer Gemeinde ge# wählt, so werden di-e zur Erreichung der Aufnahmeerlaubniß nötb'gm Verhandlungen von der Gemeindeb hörde ß-hörigen Ortes eingeleitet.

Bon der Trtheilung der Aufnahmeerlaubniß ist die untrrzsichnete Direktion alsbald schriftlich zu berachrichtigen, worauf seitens der letz- s teres weitere Mittheilung über die Einberufung der Schülerin erfolgen wird.

Die Schülerinnen zerfallen in solche welche auf Staatikosten, auf Gemeindekosten und auf eigene Kosten unterrichtet werden.

Zum Unterrichte a f Staat; toft-'n (sogenannter Freistelle) werden nur Schülerinnen zugelsffen, welche von Gemeinden erwählt sind und zwar entscheidet über die Verleihung der Freistellen an nassauische Schülerinnen die Königliche Rk^ie-ung zu Wiesbaden, an Hessisch? die unterzeichnete Direktion. Wird von einer Gemeinde eine Freistelle für ihre Schü'erin gewünscht, so hat sie dieser bei ihrem Emiritt in den Kmfus einen Verpflegn» kzuschuß von 36 Thaler miizugeben. Nur nach Einzahlung dieses Betrages wird der Genuß einer greift eile möglich.

Die auf Gemeindekssten lernenden Schüleritenen erhalten, gleich wie auch die auf Staatskosten Lernenden, freie Wohnung im Anstalts- gebäud?, haben aber das volle Verpfl-gungsgeld, sowie ein UUerrichtS- honorar vo- 10 Thaler zu entrichten. Das 72 Thaler betra^nde V Pflegungsgeld wird quartaliter praenumerando mit je 36 Thaler andie Königliche Obervogter zu Marburg" von der Gemeinde emge- far-dt oder von der Schülerin persönlich abgeliefert. Das Unterrichts- Honmar wird am Schlüsse des Kursus auf von der Direktion erfolgende Rechnung eingezahlt. *

Die auf eigen? Kosten l-^nenben Schülerinnen erhalten freie Woh­nung im Anstaltsgebäude nur insoweit es der Platz zuläßt. Ihre Ber- köstigMH haben dieselben sich selbst außerhalb des Anstültsßebäudes zu beschaffen und für den Unterricht 10 Thaler Honorar zu entrichten. Dis Kosten bei Hebammsv-unterrichies belaufin sich für die auf eigene Kosten Lernt «den, Alles einberecknet, auf ca. ICO Thaler.

Sämmtliche Schülerinnen werde« beim Beginne.des Lehrkmsus einer Aufnahmeprüfung unterworfen. Werden bei dieser die Legitr- mationipapiere der Schülerin oder bie Qualifikation derselben richt für genügend befunden, so wird die Schülerin nickt zum Kurs»? zu ssm.

Eins jede Schülerin, welche sich beim Eintritt in den Lehrkursus nicht im Besitze eines Lehrbuchs befindet, erhält dasselbe auf eigene, resp. Gemeinkosten geliefert. Ebenso bekommen all« Schülerinnen bei der Entlassung ein Tagebuch und ein Instrumentarium zugest llt, wofür die Beträge den Schük rinnen, resp. Gemeinden, gegen Ende des Lehr- kursn« in Rechnung gest-llt werden. Aeltsre, in den Gemeinden vor­handene Hrbammengeräthschaften werden Sei dem neu gelieferten In- strummtarinm nur dann in Anrechnung gebracht, wenn dieselben in den ersten beiden Monaten des Lehrkurf«? zur RevisioR und Vervollständi­gung biethe itWsaüdt werden.

Königliche Direktion der Hebammenl-Hranstalt. Dohrn.

Die Herrn Bürgermeister nno OrtSpouzetselwatler des Krr ses, welche noch mit bet E stattur-g des Berichts über die unterm 8. Januar

d. J. in dem Kreirblat Nr. 8 ersoffene Bekanntmuchun« die Ver­tilgung der Kohlweißlinge betreffesd, im Rückstände sind, werden , an denn umgehende 6 Icotguna erinnert.

Hau au am 14. März 1877.

Der Landrath.