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JK 67.

Dienstag den 20 März

1877.

Amtliches.

Bekanntmachung.

Ersatz Geschäfts Ordnung Freitag* den ÄA. März er.

Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden Bergen, Bischofsheim, Bruchköbel, Berkersheim, Dörnigheim, Erbstadt, Eichen Eckenheim, Eschersheim, Fechenheim, Ginnheim, Gronau und den Gutsbezirken Beiersröderhof, Gronauer- und Dottenfelder- Hof.

Hanau am 20. März 1877.

Der Landrath.

Gefunden: Auf der Straße von Niederisfigheim nach Bruchköbel ein 2läusiges Terzerol; Empfangnahme beim Ortsvorstand zu Nieder- issigheim. Ein Messer. Ein Kinderschuh. 8 Stück Ziegenfelle.

Harau am 20. März 1877.

Königs LardraMamt.

Bekanntmachung

Notirung des NamenS und der Wohnung des Absenders auf den Ur- schriften der Telegramme.

Von der etwaigen Unbestr llbarkeit eines Telegramms wird im inneren Verkehr in jedem einzelnen Falle seitens deS Telegraphenamtes des Bestimmungsortes an dasjenige des Aufgabeortes telegraphische Meldung erstattet. Von dergleichen Meldungen, sowie von etwaigen anderweilen auf die Beförderung rc. aufzelieserte Telegramme bezug- hab-nden Mittheilungen, Rückfragen x. wirb dem Absender nach Maß­gabe der bestehenden Bestimmungen jedesmal sofort Nachricht gegeben, sofern derselbe unzweifelhaft aus der Urschrift des Telegramms erkannt werden kann. Die Ausführung dieser im Interesse deS Publikums ge­troffenen Maßregel wird aber häufig verhindert, weil die Telegramme nicht mit dem vollen Ramm, bz. der vollen Firma des Absenders unterschrieben sind, und weil von den Absendern, trotz deS deSfallsigen Hinweises unter den am Rande der Telegramm-Aufgabeformulare ab­gedruckten Nachrichten, unterlassen wird, ihre Wohnung aus den For­mularen zu vermerken.

ES wird deshalb auf die große Zweckmäßigkeit der Niederschrift der vollen Namens und der Wohnung des Absenders auf den aufzu- liefernden Telegrammen mit dem Bemerken aufmerksam gemacht, daß die bezüglichen Angaben, wenn sie nicht zum Texte des Telegramms gehören, sondern nur nachrichtlich am Rande des Telegramms vermerkt find, weder mittaxirt, noch mittelegraphirt werden.

Berlin W., den 15. März 1877.

Kaiserliches G-neral Telegraphenamt.________________ Tagesschau. Jgnatieff in London. d. Schw. Merk.

Jgnatieff's Reise nach London wird als ein friedliches Anzeichen aufgefaßt. Sie beweist jedenfalls, daß die Verhandlungen noch fort­dauern. Auch sind die Vorschläge, die der russische General überbringt, von einer ausgesuchten Mäßigung, und eS scheint, daß England, wenn auch nach einigem von begreiflichem Argwohn eingegebenen Zögern wirklich seine Unterschrift zu dem neuen europäischen Protokoll nicht verweigern wird. Nur ist schwer einzusehen, was mit diesem Protokoll geholfen fein soll, das doch lediglich die erneuete Bestätigung einer alten unveränderten Lage ist. DaS Protokoll soll nämlich aussprechen, daß eS der gemeinsame Wunsch Europas sei, daß die Pforte die von der Konferenz ausgestellten Reformen in Ausführung bringe. Aber dies ist die bloße Wiederholung dessen, waS der Inhalt der Konferenz selbst Äwar. ES tritt lediglich nichts Neues hinzu, weder eine bestimmte ifl an die Pforte, noch eine Ermächtigung für Rußland, förmlich :

als Vollstrecker deS europäischen Gssammtwillens zu handeln. Für letzteres wäre die Unterschrift des Grafen Derby selbstverständlich nicht zu erlangen. Die beantragte Schlußformel des Protokolls soll vielmehr etwa so lauten:Die das gegenwärtige Protokoll unterzeichnende« Mächte erklären, daß sie sich Vorbehalten, später über die Art des Han­delns zu berathen, welche sie zu befolgen gedenken, falls die ottomanische Regierung sich nicht nach den Verpflichtungen richtet, welche ihr durch die Annahme der Reformen und Bestimmungen, welche in diesem Schlußprotokoll enthalten sind, auferlegt werden." Für die Zukunft i bleibt also Alles offen; genau wie es nach dem Schluß der Konferenz gewesen war. Das Protokoll ist nichts als eine Bestätigung des in Stambul unterzeichneten Protokolls der Konferenz. Nun begreift man s zwar, daß Rußland so lang wie möglich die Orientfrage als eine ge» l sammteuropäische behandelt und die Solidarität der Mächte immer aufs Neue bestätigen läßt, aber es ist schwer zu sehen, inwiefern auf die Kriegs- und Friedensfrage das Protokoll irgendwie von Einfluß ist. Rußland kann die Zeit, bis zu welcher seinen Heeren die Überschreitung des Pmth erst möglich wird, gar nicht besser ausfüllen, als indem eS ? der Pforte immer wieder die Reformen vorhält, die sie selber zugesagt * hat, und indem eS England immer wieder an die Unterschrift erinnert, ' die es für die Nothwendigkeit eben jener Reformen wiederholt schwarz ! auf weiß gegeben hat, ja, diese Unterschrift recht mit Fleiß immer wie« i der erneuern läßt. Rußland will es recht deutlich vor aller Welt hin« i stellen, daß es für ein Programm die Waffen ergreift, das von Eng- land selbst feierlich und immer wieder anerkannt worden ist. So oft England entschlüpfen möchte, so oft hält Rußland eS fest bei seinem früher gegebenen Wort. Die ganze Konferenz war ja Englands Werk; Rußland sorgt jetzt dafür, daß England dasselbe nicht verläugnen kann. Darin aber ein Anzeichen davon zu sehen, daß Rußland den Frieden will und nur einen anständigen Rückzugsweg sucht, dazu gehört ein starker Glaube. Was von den Heereslagern an der unteren Donau berichtet wird, klingt nicht friedeverheißend, und wenn jetzt bereits daS bedenkliche Thema der Abrüstung anfängt in den Vordergrund zu treten, so heißt das, daß wir in das letzte Stadium der diplomatischen Ver-

' Handlungen getreten sind.

Berlin, 19. März. Reichstag. (Fortsetzung). Im weiteren Verlaufe der Sitzung am 17. d. M. wurde, nachdem noch dir? Abgg. SchneeganS, Gerber, Duncker, von Helldorf und Frhr. Schenk von Stauffenberg gesprochen, die Weitelberathung deS Gesetzentwurfs, betr. die LandeSgesetzgebung in Elsaß-Lothringen, im Plenum beschlossen. ES folgte der Antrag der Abgg. Minierer, Dollfuß und Genossen, den Reichskanzler aufzufordern, dahin zu wirken, daß das Gesetz vom 30. Dezember 1871, betreffend die Einrichtung der Verwaltung in Elsaß- Lothringen, baldmöglichst abgeändert werde, speziell in Bezug auf §§. 5, 6, 8, 10, 13, 14, 15. Nach der Motivirung deS Antrages durch den Abg. Winterer empfahlen der Bevollmächtigte zum BundeSrath, Unter-Staatssekretär Herzog und der Abg. Duncker die einfache Ableh­nung deS Antrages, während der Abg. Dr. Reichensperger (Crefeld) für denselben eintrat. Nach einer Erklärung des Unter-StaatSsekietarS Herzog lehnte hierauf das HauS den Antrag ab. Schluß 4/. Uhr.

In der heutigen (12.) Sitzung trat das HauS m die erste Bera­thung deS Gesetzentwurfs über den Sitz des Reichsgerichts ein, für wel- ches die Vorlage Leipzig in Vorschlag bringt. Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Staatssekretär Dr. Friedberg, hob die bisherige Ent­wickelung der Vorlage und die Wichtigkeit derselben hervor. Die ur­sprüngliche Absicht der Reichsregierung fei gewesen, daS Reichsgericht nach Berlin zu verlegen, die Majorität der BundeSrathS habe jedoch für Leipzig gestimmt, und fei dabei das Motiv ausschlaggebend gewesen, daß Leipzig bei übrigens gleichen Verhältnissen bereit- im Besitz der jetzt höchsten Reichsgerichts, des Reichs-Ober-HandelSgerichts sei. AlS Reichsbeamter fei er verpflichtet, zunächst die Gesetzesvorlage der ver­bündeten Regierungen zu vertreten, jedoch werde er im Laufe der De­batte von seinem formalen Rechte als Mitglied deS BundeSrathS Ge­brauch machen und für eine entgegengesetzte Meinung eintreten. Beide