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Vorstehendes haben die Herrn OrtSvorstände in ihren Gemeinden in ortsüblicher Weise bekannt machen zu lassen, auch die Vorladung der Militairpflichtigen prompt zu bewirken u^b für rechtzeitige Gestellung derselben vor die Ersatz-Commission Sorge zu tragen, sowie sich im ÄusterunEermine selbst persönlich einzufinden.

M Die Militairpflichtigen sind anzuweisen mit vollständig reinem Körper und in sauberem Hemde zu erscheinen.

Zwecks Ladung der Militairpflichtlgen wollen die Herrn OrtS- Vorstände die Rekrutirungs Stammrollen alsbald hier abholen oder durch zuverlässige Boten abholen lassen.

Hanau am 28. Februar 1877.

Der Laudra-h

Schrötter.

Gefunden: Ein Hundemaulkorb. Ein blauseidenes Tüchelchen. Zugelaufen: Ein Hund, Fuchs, m. Geschl.

Verloren: Ein schwarzer Baschlik.

Hanau am 13. März 1877.

____________________Königlichrs LqohrathsvM______________

ES wird um Angabe des bermaltgen Aufenthaltsort deS Adam Schmidt auS Rasdmf, Kr. Hünfeld, ergebenst ersucht.

Hanau am 10. März 1877.

Der Polizn-Anwalt

- Swollivg.

Bekanntmachung den 23. d. Mts, Vormittag,

s 10 Uhr, sollen an Der Offenhach-Wlbekr« Straße, zwischen der Offenbacher Schiff­brücke und dem Olte Fechenheim (Station 0,3 und 0,4) und an der Hanau-Frankfurter-Straße zwischen der Mainkar und Dörnigheim (Station 6,4 bis 6 9)

M cher Hanau-Mederrodendacher-Straße nächst dem Orte Niederroden- vach (Station 4,8 bis. 5.7).

r. i(O|Stück Pappelbäume;

Montag den 26. d. Mts., Vormittags 10 Uhr, an der Frankfurt- Leipziger. Straße zwischen Gelnhausen und Höchst (Station 24,4 bis 32.8)

50 Stück Pappelbäume, und Dienstag den 27. d. Mts, Vormittags 10 Uhr, AN der Hanau-Fulda Bachaer-Straße nächst der Stadt Salmünster (Station 40,7 bis 47,0)

133 Stück Pappelbäume öffentlich an den Meistbietenden an Ort und Stelle verkauft werden. Die Bedingungen werden im Termine bekannt gemacht.

Hanau am 12. März 1877.

Der ständische Baumeister

(1690)________________Hinkelbein._____________________ Holzverkauf.

Freitag den 16. d. M., von Vormittags 9 Uhr ab, soll im hiesigen Gemeinde-Oberwald, nächst dem Baiersröderhof, nach« aufgeführtes Nutz« und Brennholz versteigert werden :

1. 100 Eichen-Stämme 57 Festmetr,

2. 205 Rmtr. Buchen-Scheit- und Prügelholz, 35 Rmtr. Eichen-Stockholz u. 1000 Eichen-Wellen.

Der Anfang wird an dem Brennholz gemacht. (1691)

Marköbel am 10. März 1877.

Der Bürgermeister Stroh.

Tagesschau.

Berlin, 12 März. Reichstag. (Fortsetzung). In der heutigen (7) Sitzung wurde der Antrag der Abgg. Schröder (Lippstadt) und Dr. Majunke, betreffend die Aufhebung des gegen den Abg. Stötzel schwebenden Strafverfahrens während der Dauer der Session, angenom­men. Darauf wurde die in der Sitzung vom 10. d. M. abgebrochene Debatte über den Etat fortgesetzt. Es sprachen die Abgg. Dr. Lucius (Erfurt), Dr. Nieper, Bezanson, von Kleist-Rchow und Rickert. Hierauf wurde eine Anzahl von Kapiteln, welche Mehrforderungen enthalten, auf den Antrag verschiedener Abgeordneten an die Budgetkommission ver­wiesen. ES folgte die erste Berathung des von den Abgg. Richter (Hagen) und Genossin vorgeleaten Gesetzentwurfes wegen Abänderung der GesetzeS. vom 23. Mai 1873, betreffend die Gründung und Ver­waltung der ReichS-JnvalidenfondS, und des GesetzeS, betreffend -M mach dem Gesetz vom 8. Juli 1872 einstweilen reservirten Theil der chcarzösischen Kriegi koftenentschedigung vom S. Juli 1873. Außer dem Antragsteller sprachen hierzu die Abgg. von Kleist-R-tzow und Dr. LaS- ker. Darauf wurde die Borlage an die Budgetkommission, und bei

Schluß deS Blattes die Rechnungen der Kaffe der Ober-RechnungSkam, mer bezüglich desjenigen Theils, welcher die Reichsverwaltung betrifft, an die RechnungSkommission überwiesen

(Fortsetzung folgt.) (*. *. st.».)

Berlin, 8. März. Die Feier deS Geburtstags des Kaisers in den Volksschulen, welche alljährlich stattzufinden pflegt, wird sich an dem bevorstehenden 80. Geburtstage voraussichtlich besonders festlich gestalten. Der Kultusminister hat die näheren Anordnungen in dieser Beziehung den Provinzialbehörden Überlasten, und dabei bemerkt, eS lasse sich erwarten, daß Magistrate, Vereine, Schulfreunde u. s. w. Geldmittel zu Erinnerungsgaben für Schüler und Schülerinnen zur Verfügung stellen werden. Sofern solche i« Büchern beständen, sei da­rauf aufmerksam zu machen, daß keine Werke gewählt werLey dürfen, deren Inhalt in konfessioneller Beziehung einen Anstoß gebe« könnte. Am zweckmäßigsten würden Lebensbilder Sr. Majestät zu wählen sein, und unter diesen verdienten diejenigen den Vorzug, welche das Leben durch schlichte Urkunden und Thatsachen in genügender Vollständigkeit und geordneter Folge dem L ssr vorführen. Um den in verschiedenen Gegenden bestehenden Mangel an Arbeitsgelegenheit möglichst abzuhelfen, hat der HandelSminister auch der K. Effenbahndirektion die schleunige Inangriffnahme derjenigen Eisenbahnbauten, deren alSbaldige Ausfüh­rung in Aussicht genommen ist, zur Pflicht gemacht. ES ist denselben zugleich mitgetheilt worden, daß die Provinzialbehörden- ersucht worden sind, Sorge zu tragen, daß die Erledigung sämmtlicher Geschäfte, welche auf den gedachten Zweck von Einfluß sind, mit größter Beschleunigung erfolgen, daß namentlich in den Fällen, wo der Beginn der Arbeiten von vorgängirem Grunderwerb abhängig ist, der landetpolizeilichen Prüfung der Projekte und der Feststellung der betr. Plane im Enteig­nung® »erfahren und der Festsitzung der Entschädigungen ein so rascher Fortgang gegeben werde, als mit den gesetzlichen Vorschriften irgend vereinbar ist. (ssn>. M«r.>

Be rlin, 11. März. Die allzu weitherzige Toleranz, deren sich die feineren Betrugskünste lange Znt versichert hielten, scheint mehr und mehr abgethan zu werben. Nach einem Erkenntniß des Ober- Tribnnals vom 1. Februar 1877 ist daS pflichtwidrige Verschweigen wahrer Thatsachen, welche« geeignet ist, einen Irrthum zu erregen, be­hufs Beschaffung eines rechtswidrigen VermögenkvortheilS als dieUn­terdrückung wahcer Thatsachen" auf Grund des §. 263 der Strafgesetz­buches wegenBetrugs* zu bestrafen.Hierbei ist auch nicht: erforder­lich, daß die Verpflichtung zur Angabe des wahren SachverhältniffeS sich als eine rechtlich zwingende oder durch gesetzliche Vorschriften gebo-* tene darstrllt, eS genügt, wenn, sei eS auS der eigenen Handlungsweise des Angeklagten, sei eS auS dem Verhältnisse desselben zu demjenigen, gegen den sich die Handlungsweise des Angeklagten richtet, für den letz­teren auch nur moralische Verpflichtung erwachsen war, mit der Wahr­heit nicht zurückzuhalten.*

Berlin, 11. März. Nach der im ReichSkSnzler-Amt auf« gestellten amtlichen U-b-rstcht betrugen die Einnahmen an Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern im Deutschen Reiche für das Jahr 1876 im Ganzen, nach Abzug der Vergütungen auf gemeinschaftliche Rechnung, 279,587,707 Mark oder 5,284 003 mehr als im Vorjahre; und zwar die Zölle 121,034,235 Mark (246,736 mehr), die Rüben­zuckersteuer 57,938,887 Mark (8,141,431 mehr), die Salzsteuer 33,766,462 Mark (211^.m» die Tahakssteuer 1,261,603 Mark (229,170 mehr), die Branntweinsteuer 47,006,039 Mark (3,419 072 weniger), die Uebergangrabgaben von Branntwein 131,935 Mark (14,928 mehr), dir Brausteuer 17,533 084 Mark (155,596 weniget), die UebergangSabgaben von Bier 913,962 Mark t14,412 mehr.)

Berlirr,- 1Z. März» -Der vormalige Legationssekcetär Frhr. v. 2oe in PariS wurde heute nach derKöln. Ztg.* vom Stadtgericht wegen dreier Artikel in der ReichSglocke, deren Autorschaft ihm nachge­wiesen wurde, zu einjährigem Gefängniß verurtheilt. In dem nämlichen PreßbeleidigungspWzeß^ mom^e,^ erkannte das Gericht auf, fünfjähriges Gefängniß gegen den Redakteur Gehlsen und dreimonatliches Gefängniß gegen den früheren LegationSrath Grafen Hermann ^ ^ K^A- zum 3. März

»Äs Mi WÄÄ 171,423,459 Mk.; an Silbermünzen: 71,653,095 Mark 5-Markstücke, 82,229,776 Mk. 2-Markstsicke, 143,512,165 Mk. 1-Markstücke, 55,523,260^ Mark 50 Pf. öO^fenütgfttitfe, 35,717622 Mark 80 Pf. 20-Pfennig« stücke; an Nickelmünzen: 23,502,530 Mark 70 Pf. 10-Pfennigstücke, 11,657,813 Mk. 75 Pf. 5-Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 6,106,867 Mark 34 Pf. 2-Pfennigstücke, 3,377,119 Mark 13. Mennig 1-Pfennig« stücke. GesammtaüSprMg r an.GoldmMzen: 1,435,230 610 Mark; an Silbermünzen: 388,636,219 Mark 30 Pf.; an Nickelmünzen: 35,160,344 Mark 45 Pfennige; an Kupfermünzen: 9,483,986 Mark 47 Pf.

J Die Sevwarsia.llleLöfMÜicht .hen LäteimMen Text eines päpst« 1 lichen Dekretes über das nunmehr von den Erzbischöfen abzulegende