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{jmiiir Amtigtr.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage,' und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

Dienstag den 13. März

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1877.

Amtliches.

Bekanntmachung.

Nach §. 2 der Gesetzes vom 18. Juni 1875 (G. S. 6. 231) hat die StaatSregierung den Zeitpunkt zu bestimmen, zu welchem die Preußischen KassenanweifunKe« vom 2. November 1851, 15. Dezember 1856 und 13. Februar 1861 ihre Gültigkeit verlieren. Mit Bezug hierauf fordere ich wiederholt dazu auf, sich der bezeichneten Kassen­anweisungen baldigst dadurch zu entledig», daß dieselben entweder bei den Staatskassen in Zahlung gegeben, oder bei einer der «achbezeich« neten Raffen:

a. in Berlin:

bei 1. der General-Staatskasse,

2. der Kontrole der Staatspapiere,

3. der Kasse der Königlichen Direkt on für die Verwaltung der direkte« Steuern,

4. dem Haupt-Steueramt für inländische Gegenstände,

5. dem Haupt- Steueramt für ausländische Gegenstände,

6. der unter dem Vorsteher der Ministerial-Militär« und Bau- Kommission stehenden Kasse;

b. in den Provinzen:

bei 1. den Regierungs-Hauptkossen,

2. den Bezirks-Haupi lassen in der Provinz Hannover,

3. der Landeskasse in Sigmaringen,

4. den KreiSkassen,

5. den Kassen der Königlichen Steuerempfänger in den Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover, Westphalen, Hessen-Nassau und Rheinland,

6. den Bezirttkassen in den Hohenzollernschen Landen,

7. den Forstküssen,

8. den Haupt-Zoll- und Haupt-Steuerämtern, sowie

9. den Neben-Zoll- und den Steuerämtern zur Einlösung gebracht werden.

Berlin, den 4. Februar 1877.

Der Finanzminister Camphausen.

Bekanntmachung.

In Gemäßheit des §. 61 der Ersatz-Ordnung vom 28. September 1875 wird nachstehend der GeschäftLplan für das diesjährige Ersatz- Geschäft bekannt gemacht:

^Montag den 19. März er.

Musterung der Militairpflichtigen der Jahrgänge 1855 und 1856 und der älteren, welche eine definitive Entscheidung noch nicht erhalten haben, von Stadt Hanau.

Dienstag den 20. März er.

Musterung der Militairpflichtigen des Jahrgangs 1857 von Stadt Hanau.

Mittwoch den 21. März er.

Musterung der Militairpflichtigen von Stadt Bockenheim.

Donnerstag den 22. März er.

Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden Bergen, BischofS- Heim, Bruchköbel, Berkersheim und GutSbezirk BeierSröderhof.

Freitag den 23. März er.

Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden Dörnigheim, «rbstadt, Eichen, Eckenheim, Eschersheim, Fechenheim, Ginnheim, Aronau und den Gutsbezirken Gronauer- und Dottenfelder-Hof.

Sonnabend den 24. März er.

Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden Groß-Auheim, Groß-Krotzenburg, Hüttengesäß, Hochstadt, Kesselstadt, Kilianstädten U»d dem Gut-bezirk Kinzigheimer-Hof.

_ Montag den 26. März er.

Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinde« Langendiebach,

Langenselbold, Marköbel, Mittelbuchen, Neuwiedermuß, Niederdm selben und Niederisfigheim.

Dienstag den 27. März vr^M MB H Musterung der Militairpflikitigm aus den Gemeinden Niederrodenbach, Oberdorfelden, Oberrodenbach, Oberisfigheim, Ostheim, Praunheim, PreungeSheim, Ravolzhausen, Roßdorf, Rüdigheim, den GutSbezirken Philippsruhe mit Fasanerie und Rüdiaheimer-Hof.

Mittwoch den 28. März er.

Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden Rückingen, Seck« bach, Wacheubuchen, der Stadt Wirchecken und den GutSbezirken Wolf- gang, Wilhelmsdader-Hof und WilhelmSbad.

Donnerstag den 29. März er.

Classifikation.

Sonnabend den 31. März er.

Loosuna.

Das Ersatz-Geschäft wird im Gasthause zur Maiulnst in Keffelstadt abgehalten und beginnt jeden Tag Morgens 9'/' Uhr. Die Militairpflichtigen haben jedoch behnfS Berleseus und Rangirens präcis S1^ Uhr zn erscheinen.

Gestellungspflichtig sind:

1. olle diejenigen Militairpflichtigen, welche im Jahre 1857 geboren sind und im hiesigen Kreise ihren Wohnort haben oder als HauS- oder Wirthschaftsbeamte, HandlungSdiener und Lehrlinge, Fabrik­arbeiter und Dienstboten im Kreise sich aufhalten, sofern sie nicht bereits in den Militairdienst eingetreten oder mit einem AllSstand versehen find;

2. alle im Jahre 1855 und 1856 geborenen Mannschaften, welche nicht bereits bei einem Truppentheil eingestellt oder mit einem Ersatz-Reserve- resp. AusmusterungSscheine von der Ober-Ersatz- Commission versehen sind;

3. diejenigen älterm Jahrgänge, welche eine definitive Entscheidung noch nicht erhalten haben.

Die Loosungischeine sind mitzubringen und abzuliefern.

Wenn MilitairPflichtige, welche nach §. 24 der Ersatz-Ordnung hier gestellungspflichtig sind, sich noch nicht zur Stammrolle gemeldet haben, so werden sie hierdurch aufgefordert, dieS sofort bei dem betr. OrtSvorstande zu thun. Die Ortsvorstände haben sogleich Anzeige hier­her zu erstatten.

Ansprüche auf Zurückstellung oder Befreiung vom Militairdienste müssen spätestens im Musterungs-Termine erhoben und begründet wer­den. Arbeitsunfähige Eltern resp. Geschwister von Militairpflichtigen haben im Fall von Reklamationen im Musterungs.Termine persön­lich zu erscheinen.

Zur vorläufigen Prüfung derartiger Ansprüche sind folgende Termine festgesetzt:

1. Donnerstag den 15. März er. für die Stadt Hanau imb Bockenheim;

2. Freitag den 16 März er. für die Landgemeinden des Kreise- und zwar jedesmal Morgens von 8 Uhr ab im landräthlichen

Büreau.

Militairpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupteten, haben auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen.

An der am 31. März er. statifindenden Loosung Theil zu nehmen bleibt den Militairpflichtigen überlassen.

Die Klassifikation der Reserve- und Landwehrmannschaften, sowie der Ersatz-Reserve I. Klasse und derjenigen Mannschaften, welche bei den Ersatz-Geschäften reklamirt hatten, jedoch aus einem anderen Grunde ' Reserve defignirt sind, findet Donnerstag den 29. März er.

rzu haben sich diejenigen einzufinden, welche für den Fall nfung auf Berücksichtigung Ansprüche erheben. Die deSfall- figen Gesuche find vor dem Ersatz-Geschäft bei den Ortsvorständen an- zubringe»; Letztere haben die Reklamationen an den zu deren vorläu­fige» Prüfung festgesetzten Tagen hierher abzuliefern.