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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
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M 58.
Freitag den 9. März
1877.
Amtliches.
Nach amtlicher Benachrichtigung finden in Belgien dermalen fremde Arbeiter nur sehr schwer Beschäftigung. — ES wird dies zur Warnung mit dem Bemerken hiermit bekannt gemacht, daß überdies in Belgien nur der Besitz eines regelmäßige» Reisepossrs die Erlangung der dort unbedingt nöthigen Arbeitsbuches (livret d’ouvrier) ermöglicht.
Hanau am 5. März 1877.
Der Landrath.
Gefunden: Eine Häckelnadel. Ein Gummischuh. Ein neuer glanzlederner Kinderschuh. Ein braunseidener Schirm; in einem Kauf- monusladen stehen geblieben. Ein Regenschirm.
Zugelaufen: Ein grauer Pinscher.
Hanau am 9. März 1877.
Königliches Landrathsamt.
Bekanntmachung, betreffend die Benutzung der Rohrpost in Berlin für Briefe rc. von außerhalb.
Die Rohrpost in Berlin soll fortan auch für Briefe und Postkarten von außerhalb in der Weise nutzbar gemacht werden, daß auf Verlangen der Absender die betreffenden Briefe und Postkarten sofort nach ihrem Eingänge in Berlin mittelst der Rohrpost demjenigen Rotzr- postamte zugeführt werden, in dessen Beznk die Wohnung des Empfängers belegen ist, wonächft die Bestellung der Sendungen ohne Verzug durch> besondere Boten erfolgt. Betmittelst per Rohrpost wird gegenwärtig die schnellste Besorgung der Sendungen.innerhalb Berlins erzielt, so daß deren Benutzung auch der Bestellung durch Eilboten in der Regel vor zuziehen ist. Die für die Rohrpost bestimmten Sendungen von außerhalb, welche in Berlin in der Zeit eingehen, während welcher der Rohrpostdienst ruht, werden den Empfängern durch Erlboten überbracht. Die mit der Rohrpost zu befördernden Brüfe dürfen in der Länge 121/» Centimeter, in der Breite 8 Centimeter und im Gewicht 10 Gramm nicht übersteigern Der Verschluß ist mittelst Gummi, Oblate rc. — nicht mit Siegellack — herzustellen. Steife und zerbrechliche Gegenstände dürfen in Rohr Postbriefe nicht eingelegt werden. Die Sendungen sind, falls nicht etwa die für die Rohrpost in Berlin hergestellten und nur |rr verkäuflichen besonderen Briefumschläge bz. Postkarten benutzt werden, auf der Vorderseite oben links mit der deutlichen und zu unterstreichenden Bezeichnung „Rohrpost" zu versehen. Außer mit dem gewöhnlichen Porto müssen die Briefe und Postkarten mit der Gebühr von 30 bz. 25 Ps. für die Rohrpostbeförderung frankirt werben.
Berlin W, den 3. März 1877.
__________________ Der General. Postmeister.______________________
Leiseuwald. Der Heinrich Schmidt I. von Leisenwald, ein Sohn des Johann Heinrich Schmidt und Ehefrau, Anna Maria, geb. Reifschneider, von da, geboren am 18. Oktober 1806, wurde am 25. Juni 1864 wegen Verschwendung unter Curatel gestellt und ist seit dem August 1870 mit unbekanntem Aufenthalte abwesend. Auf den Antrag von Kindern desselben wird er aufgefordert, im Termin den 20. April d. I , Morgens 10 Uhr, dahier sich zu melden, widrigenfalls derselbe für todt erklärt wird. Weitere Verfügungen werden nur durch Anschlag veröffentlicht. (1608)
Hanan den 24. Januar 187y.
Königliches Kreisgericht.
Müller. vt. Nikolaus.
_, Marboru. Maria Margaretha Hofmann, Tochter des Christoph Hofmann und Ehefrau, Anna Maria, geb. Christe, von Marborn, geb. am 6. April 1804, ist vor etwa 40 Jahren nach Amerika ausgewandert und seitdem darüber, wo? und ob sie lebt, nichts bekannt geworden. Auf erfolgten Antrag wird die Maria s Margaretha Hofmann aufgkfordert, bis zum, spätestens im Termin { ien 20. April d. I, Morgens 10 Uhr, dahier sich zu melden, (
widrigenfalls dieselbe für todt erklärt wird. Weitere Verfügung wird nur durch Anschlag veröffentlicht. (1609)
Hanau den 30. Januar 1877.
Königliches Kreisgericht. __________________________Müller.________________vt. Nikolaus.
Hanau. Zum öffentlichen freiwilligen Verkauf des zum Nachlaß des Kaufmanns Ernst Karl Hartenbach und dessen Ehefrau, Karoline, geb. Kaiser, von hier gehörigen Grundstückes:
Brandverficherungs-Nr. 27 der Marktgasse:
Ch. H. Nr. 2. 88 ss-Mtr. Wohnhaus an der Ecke der Markt- und Metzgergasse — am Fischbrunnen gen. ■— ist auf Antrag der Erben erster Verkaufstermin auf den 21. März d. I., zweiter auf den 28. März d. I, dritter auf den
4. April d. I , jedesmal Vormittags 10 Uhr, anher anberaumt, wozu Kaufliebhaber mit dem Bemerken eingeladen werden, daß bei Abgabe hinreichender Gebote Ertheilung des Zuschlags im ersten Termine in Aussicht steht. Hanau am 7. März 1877.
Königliches Amtsgericht III.
______________________Hahn.______________________
Tages schau.
— Berlin, 8. März. Reichstag. (Fortsetzung). In der heutigen (5.) Sitzung des Reichstages theilte der Präsident mit, daß der Entwurf des Reichshaus Halts- Etats, und Gesetzentwürfe, betreffend den Sitz des Reichsgerichts und betreffend die Aufnahme einer Anleihe zum Zwecke der allgemeinen Kafernirung der Armee eingegangen seien. Das Haus nahm ohne Debatte die Anträge der Abgg. Liebknecht, BioS und Kapell wegen Aufhebung des gegen die Abgg. Bebel, Hrsenclever und Liebknecht schwebenden Strafverfahrens während der Dauer der Session an. Als Mitglieder zur Reichsschulden-Kommission auf Grund der §§. 4 und 5 des GesetzeS vom 19. Juni 1868 wurden auf Antrag des Abg. Reichensperger (Creseld) durch Acclamation gewählt die Abgg. von Bendo, Dr. Wehrenpfennig und Kochann und auf dieselbe Weise zu Mitgliedern zur Verstärkung dieser Kommission auf Grund des §. 3 deS GesetzeS vom 23. Februar 1876 die Abgg. Duncker, von Levetzow und WulfShein. Die ersten Berathungen der Gesetzentwürfe, betreffend die Verwaltung der Einnahmen und Ausgaben des Reichs und betreffend die Einrichtung und die Befugnisse des Rechnungshofes, wurden auf Antrag des Abg. Richter (Hagen) mit einander verbunden. Es ergriffen in der Diskussion das Wort die Abgg. von Benda, Richter (Hagen), von Kardorff, Freiherr von Maltzahn-Piltz und Dr. LaSker. Die Weiterberathung im Plenum wurde beschlossen. Hierauf schloß der Präsident die Sitzung um 128A Uhr und beräumte die nächste auf Sonnabend 11 Uhr an.
(Fortsetzung folgt.) (R. u. St»SL)
— Berlin, 5. März. Der Kreuzz. zufolge bemerkte BiSmarck in dem vorgestrigen Parlamentsabend, keine Macht scheine geneigt, an der Aktion im Orient sich aktiv zu betheiligen. Diese Aeußerung habe die Gäste beruhigt. Die Richtigkeit jener Worte vorausgesetzt, können sie sich wohl nur auf Oestreich bezogen haben; denn von Deutschland war eine aktive Betheiligung wohl niemals durch Rußland nachgesucht worden. DieS führt wieder auf die Frage zurück, ob irgendwelche Verabredungen zwischen Rußland und Oestreich bestehen mögen. Man wollte bekanntlich hypothetisch vermuthen und man hört neuerdings an- dmten, dieselben reichten zu der Sumarokow'schen Sendung im vorigen Herbst hinauf, die also doch etwa« zurückgelassen hatte. Für gewisse Fälle würde also Oestreich parall-le Schritte in Aussicht gestellt haben, wenigstens zur eigenen Deckung in einer Weise, die Rußlands Vorgehen indirekt zu Stätten gekommen wäre. Eine aktive Betheiligung, wie sie Rußland gewünscht haben mag, war das noch immer nicht, und daraus wird sich die obige Aeußerung deS Reichskanzlers, falls sie gefallen,