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Hanauer Än^iyr.

Zugleich Amtlicher Organ für Kreis und Stadt Hanau.

^Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn« und Feiertage, mit belletristischer Beilage^ und Samstag» mit der Berliner Provinzial- Correspondenj.

Mittwoch den 28. Februar

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1877.

Amtliches.

Bekanntmachung.

Nach §. 2 des Gesetzes vom 18. Juni 1875 (G. S. S. 231) hat die Staatsregikrcng den Zeitpunkt zu befiimmm, zu welchem die Preußischen Kassenanweisunoc» vom 2. November 1851, 15. Dezember 1856 und 13. Februar 1861 ihre Gültigkeit verlieren. Mit B-^zug hierauf fordere ich wiederholt dazu auf, sich der bezeichneten Kassen­anweisungen baldigst dadurch zu entledikln, daß dieselben entweder bei den Staatskassen in Zahlung gegeben, oder bei einer der nachbezeich. irrten Kassen:

a. in Berlin:

bei 1. der General-Staatskasse,

2. der Kontrole der Staatkpap'ere,

3. der Kasse der Königlichen Direkt on für die Verwaltung der direkten Steuern,

4. dem Haupt-Steueramt für inländische Gegenstände,

5. dem Haupt Steueramt für ausländische Gegenstände,

6. der unter dem Vorsteher der Ministerial- Militär- und Bau« Kommission stehenden Sasse;

b. in den Provinzen:

bei 1. den Regierungs-Hauptkassen,

2. den Bezirks-Haupikassin in der Provinz Hannover,

3. der Landes lasse in Sigm a ingen,

4. den Kreiskassen,

5. den Kassen der Königlichen Steuerempfänger in den Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover, Westphalen, Hessen-Nassau und Rheinland,

6. den Bezirke lassen in den Hohenzollernschen Landen,

7. den Fo-stkussen,

8. den Haupt-Zoll- und Haupt-Steuerämtern, sowie

9. den Neben-Zoll- und den Steuerämtern zur Einlösung gebracht werden.

Berlin, den 4. Februar 1877.

Der Finanzminister Camphausen.

Gefunden: Ein weißer Filzhut. Ein roth seidenes Tüchelche». Eine schwarze Hutfeder. Eine bunte Kinderschürze. Ein rothes Taschentuch. Ein blau-seidenes Tüchelchen.

Zugelaufen: Ein grauer Pinscher.

Hanau am 28. Februar 1877.

Könial. Landrathsamt_______________________

Proclam.

Si chel gegen Rang.

Donnerstag den 1. März d. I., Vormittags 10 Uhr, soll im hiesigen Gerichtsgebäude 1 Nähmaschine aufs Meistgebot gegen gleich baare Zahlung verkauft werden.

Hanau den 28. Februar 1877. (1392)

Temme, Exekutor.____________________

Tagesschau.

Berlin, 27. Februar. Reichstag. (Fortsetzung). In der heutigen (3) Sitzung theilte der Präsident die von den Abtheilungen für gültig befundenen Wahlen mit. Zwanzig Wahlen sind von den Abtheilungen der Wahlprüfungskommission überwiesen worden. Von dem Reichskanzler ist der Entwurf eines PatentgesetzeS eingegangen. Das Haus genehmigte ohne Debatte folgenden Antrag des Abg. Demm» ler:das gegen den Abg. Liebknecht bei dem preußischen Ober-Tiibu- nal wegen Beleidigung des Deutschen KriegSheereS schwebende Straf­verfahren für die Dauer der Session aufzuheben und den Reichskanzler i ju ersuchen, die hierzu nöthigen Schritte zu thun", und überwieS auf Antrag des Abg. Dr. Kapp den Ges tzemwurf, betreffend die Unter- suchung von Seeunfällen einer Kommission von 14 Mitgliedern. Schluß 3/* Uhr. Nächste Sitzung Freitag 1 Uhr. i

(Fortsetzung folgt.) (* * s^«1^ l

Berlin, 26 Februar. Abgeordneten«HauS. (Fortsetzung.) In der heutigen (32.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten theilte der Präsident mit, daß vom Präsid nten des Herrenhauses ein Gesetzent­wurf, b, treffend die Unterbringung jugendlicher Personen in Erziehungs­und Besserungsanstalten, vom Minister für die geistlichen rc. Angelegen­heiten eine Nachweisung der im Jahre 1876 eingestellten staatlichen Leistungen für die katholischen Bisthümer und vom Minister für die landwirthschasilichen Angelegenheiten ein Gesetzentwurf, betreffend die Ausdehnung des Fischereigesetzes für Preußen auf das Herzogihum Laueuburg eingehenden fei. Vor Ler Tagesordnung sprach der Abg. Windthorst (Bielefeld) sein Bedauern über den Schluß seiner am 14. b. M. bei Gelegenheit der Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Umzugskosten bcr Staatsbeamten, gehaltenen Rede, welcher einen An- griff gegen den Grafen zur L'ppe enthielt, aus. Auf Antrag des Abg. Schmidt (Stettin) wurde in erster und zweiter Berathung der Entwurf eines Gesetzes, betreff nd die Auflösung des Lehnverbandes der dem Sächsischen Lehnrechte, der Magdeburger Polizeiordnung und dem Lonßvbard-scheu Lehnrechte, sowie dem Allgemeinen preußischen Landrechte unt" worfenen Lehne in den Provinzen Sachsen und Brandenburg, en bloc, und in dritter Berathung der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Verwendung von Beständen für außerordentliche Bedürfnisse der Bauverwaltung im Etattjahr 1877/78 und die Aufnahme einer Anleihe zur Deckung der Ausgaben für Bauausführungen auf den StaatSeisen- bahnen, ohne Debatte angenommen. Es folgte die zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Uebernahme einer ZinS« garantie des S aatS für eine Prioritätsanleihe der Berlin-DreSderer Eisenbahngesillschaft bis zur Höhe von 22.940,000 Mark. Zunächst ergriff daS Wort zu §. 1 der Abg. von ZedlitzNeukirch für die Bor­lage. Der Abg. Dr. Kammacher beantragte: 1) den §. 1 des Gesetz­entwurfs wie folgt zu fassen: .

Der Berlin DnSdener Eifenbühngesellschoft wird die Garantie deS Staates für die Verzinsung einer 4*/i prozentigen Anleihe bis zum Nominalwerthe von 22 940 000 Mark nach Maßgabe der bei« gedruckten, unterm 5. Februar 1877 mit der Gesellschaft abgeschlos­senen Vertrages hiermit bewilligt."Zur Perfktion deS Vertrage» vom 5. Februar 1877 ist bei der Fortdauer des Widerspruchs der Königlich sächsischen Staatsregierung die zustimmende Entscheidung deS BundeSraths in Gemaßheit deS § 76 der deutschen Michsver« fessung erforderlich." 2) Mit dieser Maßgabe dem Gesetz ntwurfe in unveränderter Gestalt die Genehmigung zu ertheilen."

Nachdem noch der Abg. Dr Birchsw gegen und der Abg. Wehrenpf nnig für die Vo loge gesprochen hatte, nahm der Handels- M-nister Dr. Achenbach das Wort, um nachzuweisen, daß die preußische Regierung, ohne den Gedanken einer Konsolidirung deS deutschen Eisen- bahvw^enS aufzugeben, nicht aus die Rechte, die der Vertrag vom 6. Juli 1872 ihr zugewiesin, verzichten könne. Eine Femdseligkolt gegen die sächsische Regierung liege darin in keiner Weise. Gerade Preußen, als der größte Staat, werde stets der Pflicht eingedenk sein, sich streng innerhalb der verfassungSmaßöjen Grenzen zu Halten. Den Hammacher- schen Antrag hatte er für üb-i flüssig und, weil er abschwachend wuken körn', sogar für schädlich, obwohl die Regierung auf dem Standpunkte der Antrages st-he. Der Abg. Kieschke bekämpfte die Vorlage vom Standpunkte eines Gegners des Staat!bahnsystems, worauf der Finanz- Minister Camphausen zur Berichtigung einzelner von den Gegnern der Vo läge behaupteten Thatsachen das Wort nahm. Nach einem längeren Bortroge des R-ferenteu ergriffen der Finanz-Minister und der HandelS- Minister noch einmal das Wort, worauf der §. 1 der Vorlage nach Annahme des Hammacher'schen AmendrmentS mit 189 gegen 182 Stim­men genehmigt wurde.

Berlin, 27. Februar. Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sitzung deS Hauses der Abge ordneten trat das HauS ohne Generalde­batte sogleich in die Spezialdiskussion des Etats, in dritter Berathung. Zu Kap-tel 72, Titel 1, der dauernden Ausgaben (Justiz-Ministerium) beantragte der Abg. Michaelis:Die StaatSregierung aufzufordern, die Rangverhältnisse der Justizbeamten unter Gleichstellung mit denen der