Einzelbild herunterladen
 

donnemex* P-t«:

Jährlich 9 Mxri tzalbj. 4 «. 50 P.

Bierteljährlich a Mark 26 Pk«. Kür auswärti,e Abonnenten mit dem betreffen­den Postausschi»-, »ie einzelne Num­mer 10 Psg.

Hmancr Ameiger.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

'Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage^ und Samstag- mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

Jnsertinns-

Preis:

Lie lspalttge Garmondzeile ob. deren Raum

10 Wa­

de Lipalt. 3*0«

20 Wg.

DieSspaltizeLM«

SO PV-

M 42.

Montag den 19. Februar»

1877.

Amtliches.

Gefunden: Ein Po temonnaie mit Geld. Ein lila Frauentuch mit Borde. Ein linker wil lebet ner brauner Handschuh. Drei Hand« tücher. In einem Laden liegen geblieb-n: Ein Kinderregenschirm, ein nfolmirteS Gesangbuch und ein Handschuh. Ein Notizbuch.

Zugelaufen: Ein gelber kleiner Hund m. Geschlechts.

Hanau, am 19 Februar 1877.

______________________Köninlirdls Lanbratb^amt.______________________

Der zum Frankfurt-Bebra-Halle-Easfeler Güter-Tarrf herausge- gebene Nachtrag V. enthält Ergänzungen der Spezialbestimmungen - zum BetriebS-Reglement, Ergänzungen und Aenderungen der Tarif- s bestimmungen und Waarenklassifikation, sowie einige durch letztere ab ; 1. April cr. in Kraft tretende Fracht-Erhöhungen. (1159)

Frankfurt a. M. den 3. Februar 1877.

Königliche Eisenbahn-Direction.

Mitteldeutscher-, Badisch-Mitteldeutscher-, Ost-Mitteldeutscher-, ; Mitteldeutsch-Elsaß-Lothringischer-, Schlesisch-Mitteldeutscher- j und Schlesisch-Mitteldeutsch-Elsaß-Lothringischer Eisenbahn-

Verband.

Zu den Tarifen für die rubricirten Eisenbahn-Verbände sind die vom 1. resp. 10. resp. 15. Februar cr. ab gültigen Nachträge i Nr. 41, 27, 20, 26, 25 und 19 erschienen, enthaltend verschiedene Aenderungen in den Waarenklassificationen bezw. Tarifbestimmungen rc.

Das Nähere ist in den Güterexpeditionen zu erfahren. (1160)

Frankfurt a. M. den 13 Februar 1877.

Königliche Cisenbahu-Directio«.

Vom 20. d. Mts. ab treten directe Frachtsätze für Kalk zwischen , Meerholz und Bockenheim, Niederwöllstadt und Friedberg und für Steine" zwischen Gelnhausen und Friedberg und Niederwöllstadt, zwi- j scheu Salmünster und Bockenheim, Niederwöllstadt und Friedberg, so­wie zwischen Salmünster und Höchst in Kraft.

Das Nähere ist bei den betreffenden Güter-Expeditionen zu erfahren. (1165)

Frankfurt a M. den 13. Februar 1877.

_______________Königliche Eisenbahn-Direction._______________

Die erste diesjährige Schwurgkttchlsptzung beginnt am 12. März d. I Morgens 9*/* Ubr.

Hanau, am 17. Feb; uar 1877

Königliches KreiSgericht.

____________________Müller.__________vt Frankenberg.

Submissrou.

Die Arbeiten und Lieferungen zur Herrichtung 3er Zimmer im Saale des Finanzkammergebäudes zu Hanau, auf ca. 2000 M. ver- . anschlagt, sollen aus dem Wege der öffentlichen Submission vergeben i werden.

Kostenanschlag, Bedingungen und Zeichnung liegen im Bureau s des Unterzeichneten vom 19. Februar bis 2. März cr. zur Einsicht auf. Unternehmer wollen ihre Offerten bis zum 3. März cr., Vor- ! mittags 11 Uhr, portofrei und versiegelt an den Unterzeichneten mit der Aufschrift:Herstellungsarbeiten im Finanzkammergebäude" ein­reichen, zu welcher Stunde die Eröffnung der Submission im Beisein erschienener Submittenten im Amtslokale der Königlichen Bau-Inspek­tion, Neue Anlage 54, stattfindet. (1089)

Hanau den 14. Februar 1877.

Der Königliche Bau-Inspektor. ____________________Grau._______________________

Bekanntmachung.

Für die Beamten-Wohngebäude zu Sachsenhausen sollen im Wege der öffentlichen Submission im Ganzen 53 Stück Vorfenster beschafft werden und ist hierzu Termin.auf r..... ........1

Samstag den 34. d. Mts., Vormittags 11 Uhr, in dem Büreau des Unterzeichneten anberaumt.

Reflectanten wollen ihre bezügliche Offerten versiegelt und ver­sehen mit der Aufschrift:Submission auf Anlieferung von Vorfenstern" bis zur Terminsstunde portofrei an mich einsenden.

Später eingehende Offerten finden keine Berücksichtigung.

Das Verzeichniß der Gebäude, sowie die der Anlieferung zu Grunde liegenden Bedingungen und Zeichnungen können auf meinem Büreau eingesehen, auch gegen Erstattung der Copialien von da bezo- j gen werden. (1164)»

Frankfurt a. M. den 16. Februar 1877.

Der Eisenbahn- Bau-Inspektor ______________________Schmidt.______________________

Tagesschau.

Berlin, 16. Februar. Abgeordneten-HauS. (Fortsetzung.) In der heutigen (22.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten theilte der Präsident von Bennigsen mit, daß von dem Finanz-Minister und dem Handels-Minister e n Gchtzentwurf, betreffend die Verwendung von Be­ständen zu außerordentlichen Bedürfnissen der Bauverwaltuno für das Etatsjahr 1877/78 und die Aufnahme einer Anleihe zur Deckung der Ausgaben für Bauausführungen auf den Staatseisenbahnen, dem Hause zur verfassungsmäßigen Genehmigung vorgelegt worden sind. Der Abg. Löwenstei t hat einen Antrag eingebracht, die StaatSregierung aufzufor- dern, dem Hause eine Uebersicht ihrer Entschließungen über die Beschlüsse des Hauses in der vorigen Session vorzulegen. Den ersten Gegen« ftinb der Tagesordnung bildete die erste Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Theilung der Provinz Preußen. Für die Borlage trat der Abg. Wehr (Konitz), gegen d «selbe die Abgg. Kieschke und von Saucken-Tarputschen ein. Der Minister des Innern Graf zu Eulen- burg wies zunächst den von dem letzten Redner erhobenen Borwurf, daß die Regierung sich ausschließlich durch die einseitigen Beschwerden der Westpreußen zur Vorlage deS Entwurfs habe bestimmen lassen, als unbegründet zurück. Die Verhandlungen auf dem Provinzial-Landtage hätten die Frage der Theilung der Provinz so erschöpfend nach allen Richtungen hin behandelt, daß die Regierung über die Gründe beider Parten n vollkomm n orientirt sei. Gerade die Entwicklung der Ver­hältnisse seit dem Inkrafttreten der Provinzialordnung habe die Regie­rung zu der Ueberzeugung von der Nothwendigkeit der Trennung ge­bracht, und daher erkläre eS sich, daß während sie noch vor zwei Jahren die Forderung mit einem non liquet zurückgewiesen habe, dieser Grund gegen die Vorlage heute fortgi fallen sei. Jedenfalls sei die Frage voll­kommen reif zur Entscheidung und müsse jetzt zu einer solchen gebracht werdln, ehe durch eine längere Fortdauer der einheitlichen Organisation die Auseinandersetzung noch mehr erschwert werde. Der Abg. Dr. Miguel befürwortete eine Modifikation der Borlage in dem Sinne, daß eine Entscheidung über die finanzielle Auseinandersetzung der beiden Landestheile in Ermangelung eines gütlichen Uebereinkommens nicht durch Königliche Verordnung, sondern dury Gesetz herbeigeführt werde. Nachdem sich noch der Abg. Windthorst (Bitlefeld), der in Ueberein­stimmung mit dem Abg. von Saucken-Tarputschru eine Ueber Weisung der Vorlage an eine Kommission beantragte, sich gegen den Gesetzent­wurf ausgesprochen hatte, beschloß das Haus, die zweite Lesung ohne Kommtssionsberathung direkt im Plenum zu erledigen. EL folgte hierauf die Fortsetzung der zweiten Berathung des Entwurfs deS / Staatsheushatisktats für 1877/78, und zwar zunächst einiger der Bud­getkommission überwiesenen Titel deS Etats der allgemeinen Finanzver­waltung. Die Kommission beantragte zu Titel 1 und 4a des Kap. 57:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: 1) Die Königliche Staatsregierung aufzufordern, in der nächsten Session dem Landtage die bereits bei der Vorlage der Provinzralordnung und des Kompe­tenzgesetzes in Aussicht gestellten Gesetzentwürfe über die Organisation der allgemeinen Landesverwaltung vorzulegen; 2) im Kapitel 57, Titel 1 der dauernden Ausgaben 15 Stellen von Regierungs^ Rächen alskünftig wegsallend" zu bezeichnen und dementsprechend in der Rubrikdarunter künftig wegfallend" die Summe von 81,571 Mark