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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage/ und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

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DiebsdaltigeZrU« SO Pk.

M 41.

Samstag den 17. Februar.

1877.

Amtliches.

Polizei-Verordnung.

In Gemäßheit des §. 11 der Allerhöchsten Verordnung vom LOsten September 1867, die Polizei Verwaltung in drn neu erworbenen Landestheilen betreffend, verordnen wir Nachstehendes:

§ . 1. Für die nachbenannten Ortschaften unseres BezirkeS:

1) Gaffel mit Wehlheiden, 2) Marburg, 3) Hanau, 4) Bocken- heim, 5) Fulda, 6) Eschwege, 7) HerSfeld, 8) Schmalkalhen wird der Maulkorbzwana für Hunde, soweit derselbe nicht bereits be­stand, vom 1. Juni 1877 ab eingeführt.

§ . 2. Hunde, welche innerhalb des Weichbildes der vorgenannten Ortschaften auf öffentlicher Straße oder an solchen Orten, an denen ein öffentlicher Verkehr von Menschen stab findet, umherlaufen oder sich aufhalten, müssen mit einem über die Schnauze reichenden Mculkorbe aus Eisendraht versehen sei, dessen Einrichtung das Beißen verhindert, ohne das Saufen unmöglich zu machen.

§ . 3. Dem Maulkorbzwange sind ferner die Hunde in allen den­jenigen Ortschaften unseres BezirkeS unterworfen, in welchen eine Hunde­steuer nicht erhoben wird.

§ . 4. Vom Maulkorbzwange befreit sind

a) alle Hunde, welche an der Leine geführt werden oder mit einer solchen festgelegt sind;

b) Hirtenhunde innerhalb der Zeit, in welcher sie für die Begleitung einer Hrerde verwendet werden.

§. 5. Die Hundebefitzer, welche die Bestimmungen der §§. 2 und 3 außer Acht lassen, werden mit Geldbuße von Einer bis dreißig Mark, im Unvermögensfalle mit entsprechender Haft bestraft.

Außerdem sind die Orttbehörden befugt, Hunde, welche ohne Maul- korb oder mit einem nicht genügend eingerichteten Maulkorb betroff n werden, einsangen und, falls nicht innerhalb dreier Tage deren Auslösung gegen Erlegung eines Fanggeldes von zwei bis drei Mark und Er­stattung der Verpflezungskosten erfolgt, tödten zu lassen.

§. 6. Diejenigen Bestimmungen bereits bestehender OrtSpolizet- Verordnungen, welche mit diesen Vorschriften nicht vereinbar erscheinen, sind vom 1. Juni 1877 ab aufgehoben.

Cassel am 6. Februar 1877.

, Königliche Regierung, Abth. deS Innern.

Im Anschluß an die vorstehende Polizei-Verordnung bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß vorschriftsmäßige Maulkörbe von dem Fabrikanten R. Andorff, Firma Hoppe & Comp. in Berlin, Molkenstraße Nr. 6, bezogen werden können.

Cassel am 6. Februar 1877.

Königliche Regierung, Abth. des Inner«.

Die nach den bestehenden Vorschriften von der Ist-Einnahme mit 3 pCt. zu berechnenden Veranlagungt kosten von der Klassensteuer pro 1876 werden an die einzelnen Gemeinden durch die Vermittelung der betreffenden Steuerlasten ausgezahlt.

Hanau, am 16. Februar 1877.

_ __________ ________Der Landtag._________________________

Submission.

Die an hxr Kinzig, im Bulauwalde, nothwendigen Uferbauten, auf ca. 350 M. veranschlagt, sollen in öffentlicher Submission .vergeben werdeu.

Unternehmer wollen ihre Offerten mit der Aufschrift:Bauten an der Kinzig" versehen, portofrei und versiegelt bis jum 2. März ct., Vormittags 11 Uhr, an den Unterzeichneten einsenden, zu welcher Stunde die Eröffnung der Submission im Amtslokale, Neue Anlage Auch liegen daselbst bis zur genannten Zeit Kosten­anschlag und Bedingungen zur Einsichtnahme offen. (1108) Hanau den 16. Februar 1877

Der Königliche Bau-Inspektor

___________ Grau.___________

Anmeldungen in die unterste Etementarklasse der Realschule auf das am 9. April beginnende Schuljahr, bei welchen GebultS- und

Impfscheine der Auszunehmenden vorzulegen sind, werden von dem Un­terzeichneten täglich von 11 bis 12 Uhr in seinem Geschäftszimmer entgegen genommen.

Hanau, am 2. Februar 1877.

Der Realschul-Direktor ______________________Becker.__________________(783) Proklam.

Hanau. Das zur Concursmasse des Handelsmanns Nathan Appel und dessen Ehefrau dahier gehörige Grundvermögen:

Brandverficherung Nr. 16 der Fischergaffe, biSher Nr. 297 im 2. Quartier:

P. 29. 31 Rth. Wohnhaus, Seitenbau rechts und links, Quer­bau mit Halle dahinter, Hinterbau, Holzschup­pen und Hofraum, an der Ecke der Römer- u. Fischergasse zu den 3 Kronen genannt, 30. 4,5 Gärtchen dahinter,

soll in den Terminen den 20. d. M., eventuell den 6. und 20. k. M., Vormittags 1011 Uhr, an Gerichtsstelle öffentlich aufs Meistgebot unter den im Termin bekannt gemacht werdenden Bedingungen ver­steigert werden, was Kaufliebhabern zur Nachricht dient. (1042) Hanau den 7. Februar 1877.

Königliches Amtsgericht II.

Cöfter.___________________vt. Winkler.

Holzverkauf.

Freitag de« 23. d. M., von Vormittags 10 Uhr an, sollen im hiesigen Gemeindewalde, Schlag-Eichelacker:

ea. 70 eichene Stämme ton 2 bis 9 Meter Länge und 13 bis 73 Centimeter Durchmesser, welche sich zu Küfer-, Bau- und Werkholz eignen, öffentlich meistbietend an Ort und Sülle verkauft werden.

Wachenbuchen, am 16 Februar 1877.

Der Bürgermeister ____________________Stein._______________)1134)

Wochenschau.

H. H. C. Der vorige Woche durch kaiserl. Tekret auf den 22. Ftbruar ein berufene Reichstag wird, wie von gut unterrichteter Seite mitaetheilt wipd, sich in seiner ersten Session vornehmlich mit wirth- schaftlichen Dingen zu befassen haben. Es soll ihm nicht rar die be­kannte Re torsionSzollvorlage, sondern auch Gesetzentwürfe behufs Ab­änderung des AktienzesetzeS, der Gewerbeordnung und der Bestimmungen über den Unürstützungswohnsitz unterbreitet werden. Man spricht auch davon, die Regierung wolle Anregung zur Vereinbarung von Maßregeln geben, die dem ferneren Anwachsen der Sozialdemokratie Einhalt thun sollen. Die 3 konservativen Fraktionen werden im neuen Reichstage sich als einheitlich deutsch konservative Partei konstituiren, um die Re- gierung ein Stück weiter nach rechts zu ziehen. Das Preuß. Abg.- HauS beschäftigte sich auch in der letzten Woche vornehmlich mit dem Etat. Außerdem nahm es die Vorlage betreffs Umänderung des Zeug­hauses dem, nach Virchow's Ausspruche, ein zeitgemäßer tür stiert* ft^r und pietätvoller Sedm ke inmwohne endgültig an und erledigte die erste Berathung eines Gesetzentwurfes, welche die Uebernahme der Zinsengarantie für die Berlin-DreSdener Eisenbahnges-llschaft betrifft. __ Am 12. F br. begann in Berlin, unter dem Vorsitz einer preuß. Ministerialdirektors, der Kongreß der deutschen Eisenbahndir^tionen. ES waren 160 Vertreter fast aller deutschen Eisenbahnen erschienen, um sich über die Tarifreform zu einigen. Wie verlautet, soll die Einigung bereits erzielt worden sein, und zwar auf Grund deS Dresdener Tarif-.

Der ruff. Botschafter General Jgnatüff weilte einige loge in Wien und hatte wiederholt Unterredungen mit Kaiser und Kanzler. Bon Wien begab er sich direkt nach Petersburg; währenddem machte der von Stuttgart kommende russ. Großfürst Constantin dem deutschen Kaiser und dem deutschen Reichskanzler seine Aufwartung.

Da sich die Verhandlungen zwischen der Wiener und der Pester Regierung über die Bankfrage zerschlugen, nahm daS ungarische Mini­sterium seine Entlcssung. ES gelang jedoch nicht, ein neues, dem Kai­ser und dem Grafen Andraffy genehmes Kabinet zu bilden, so daß die