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__Für heute. Co»cert-Soir6e von Sig. un> Siga. Armanini, unter Mitwirkung des Prestidigateurs Mr. $L C. Nebours (über die vorzüglichen Leistungen der Genannten brächte der „Hanauer Anzeiger" bereits einige Notizen aus Frankfurt).
Wasserstaud.
Han au, 12. Februar, Vormittags 10 Uhr: 3,52 Meter (12 Fuß 2 Zoll).
Folgende Depeschen sind an Königl. Landrathsamt basier einae« gangen: „Aschaffenburg, 11. Febr. 5 Uhr 48 Min.: Wasserstand 282 Centimeter; stiegend." — „Frankfuit 11. Febr., 1 Uhr 29 Minuten: Wasserstand in Haßfurth am 10. d. M., Nachm. 6 Uhr, 3 Meter =■ 10 Fuß 3 Zoll; in Würzburg am 11. d. MtS.» Vorm. 9 Uhr, 2,85 Meter = 9 Fuß 9 Zoll, Wasser steht seit Nachts 12 Uhr". — Aschaffen« bürg 12. Februar, Borm. 10 Uhr, Wasserstand früh 8 Uhr: 305 Zentimeter; steigend". — „Gelnhausen 12. Frbr., 9 Uhr 40 Minuten Vorm.: die Kinzig ist heute Morgen 7 Uhr wieder über die Ufer getreten und das Wasser noch im Steigen begriffen."
— In der Plenarsitzung des BundeSratbs am 8 Februar gehörte „die Feststellung des Feingehaltes der Gold- & Silberwaaren" zu den Vorlagen und ging dieselbe an den Ausschuß. Der Entwurf lautet nach der „Köln. Ztg.":
§, 1. Die Angabe des Feingehalts auf Gold- und Silberwaaren ist nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen gestattet. §. 2. Auf Silberwaaren darf der Feingehalt nur in 800 oder mehr Tausendtheilen, auf Goldwaaren nur in 580 oder mehr Tausendtheilen abgegeben werden. Der wirkliche Feingehalt darf weder im Ganzen der Waare, ausschließlich des Schlaglothes, noch auch in deren einzelnen Bestandtheilen bei Silberwaaren mehr als acht, bei Goldwaaren mehr als fünf Tausendtheile unter dem angegebenen Feingehalt bleiben. § 3. Die Angabe des Feingehalts geschieht durch ein Stemprlz eichen, welches die Zahl der Tausendtheile und die Firma des Geschäfts, für welches die Stempelung bewirkt ist, kenntlich macht. Die Form des Stempelzeichens wird durch den Reichskanzler bestimmt. §. 4. Für die Richtigkeit des Stempelzeichens (§. 3) haftet der Verkäufer der Waare. Ist deren Stempelung im Jnlande erfolgt, so haftet gleich dem Verkäufer der Inhaber des Geschäfts, für welches die Stempelung erfolgt ist. §. 5. Ausländische Waaren, deren Feingehalt durch eine diesem Gesetze nicht entsprechende Bezeichnung angegeben ist, dürfen feilgehalten werden, wenn sie außerdem mit einem Stempelzeichen nach Maßgabe dieses Ge- setzes versehen sind. §. 6 Gold- oder Silberwaaren, auf welchen der Feingehalt angegeben ist, dürfen mit anderen metallischen Stoffen nicht angefüllt sein. Verstärkungsvorrichtungen, welche im Innern der Waare angebracht sind, dürfen mit der letzteren metallisch nicht verbunden sein. §. 7. Mit Geldstrafe bis zu 1000 Mark oder mit Gefängniß wird bestraft: 1) wer Gold- oder Süberwaarkn, welche nach diesem Gesetze mit einer Bezeichnung des Feingehalts nicht versehen sein dürfen, mit einer solchen Bezeichnung versieht; 2) wer Gold- oder Silb-rwaaren,
welche »ach diesem Gesetz mit einer Bezeichnung des Feingehalts her* lehm sein dürfen» mit einer anderen, als der nach diesem Gesetz zulässigen Feingehaltsbezeichnung versieht; 3) wer andere Waaren als Gold- und Silberwaaren mit einer nach diesem Gesetz für den Feingehalt von Gold- und Silberwaaren zulässigen oder einer ähnlichen Bezeichnung versieht; 4) wer Waaren feilhäit, welche mit einer nach Nr. 1 bis 3 strafbaren Bezeichnung versehen sind. Mit der Verurtheilung ist zugleich aas Vernichtung der gesetzwidrigen Bezeichnung oder, wenn diese in anderer Weise nicht möglich ist, auf Zerstörung der Waare zu erkennen. §. 8. Dieses Gesetz tritt am.....in Kraft. An demselben Tage treten alle landesherrlichen Bestimmungen über den Feingehalt der Gold- und Silderwaaren außer Geltung.
— Flörsheim, 9. Febr. Heute früh wurde die Leiche einer weiblichen Person im Main gelandet. Die Ertrunkene ist von untersetzter Statur und der Kleidung nach, die überdieß complet und sehr reinlich war, zu urtheilen, schien die Unglückliche der dienenden Klasse anzuhören; sie mochte 40 bis 45 Jahre alt sein, und dem frischen Aussehen nach zu urtheilen, etwa 24 Stunden im Wasser gelegen haben, Die Identität der Person konnte bis jetzt nicht festgestellt werden. Die Leiche zeigt eine starke Wunde an der linken Seite des Kopfes.
— Der „Frankfurter Anzeiger" schreibt unterm 11. Februar aus Frankfurt am Main: Am 22. Februar beginnen dahier die Prüfungen derjenigen, welche ohne in der Schule die Berechtigung zum einjährig Freiwilligendienst erlangt zu haben, solche durch ein nachträgliches Examen zu erhaltenchoffen. — Ein junger Mann von hier erleichterte die Kasse seines Vaters um 10,000 Mark und ging mit einem Mädchen das ihm die Eltern zu heirathen nicht gestatten wollten, nach England durch, um dort den Herzensbund schmieden zu lassen. Papa war die Sache doch etwas zu arg; er ließ das Söhnchen festnehmen und wird dasselbe nächste Woche unter polizeilicher Bedeckung die Heimreise antreten. Die Braut ist inzwischen hier wieder angelangt. Damit löst sich das Räthsel, als wir vor 14 Tagen das Verschwinden eines lebensfrohen Mädchens meldeten.
Briefkasten der Redaktion.
— Anonymer Dichter: Warum setzten Sie Ihren Namen nicht unter das eingesandte Kind Ihrer Muße; wir hätten dann doch durch Veröffentlichung des Gedichtchens ??? einen kleinen Theil zur Unsterblichkeit Ihres Namens beitragen können. Wir selbst haben beim Durchlesen recht herzlich gelacht und unwillkürlich daran denken müssen, daß der Fasching vor der Thüre ist.-
Thermometerfland
10. Februar: Höchster Stand + 81/*0, Abends 7 Uhr + 71/se; 11. Februar: Morgens 7 Uhr 4- 6V40, Vormittags 10 Uhr + 71/a«, höchster Stand 4- 9», Abends 7 Uhr 4- 7s/*j; 12. Frbruar: Morgens 7 Uhr 4- 7o, Vormittags 10 Uhr 4- 7V,°.
Häuserversteigerung.
(Letzter Termin.)
Donnerstag den 15 Februar 1877, Nachmittags 2 Uhr, sollen in der Kaiserffchen Wirthschaft die zum Nachlaß der verstorbenen Frau Wwe. Warner gehörigen Wohnhäuser Nr. 27 und 29 der großen Dechaneigasse hiesiger Altstadt, unter den im Termine bekannt gemacht werdenden Bedingungen v rsteigert werden.
(1000) W. Beiffert, Taxator.
Geräuch. Flundern
(1002) bei Adolph Hopff.
Soeben eingetroffen: Frischer Cabliau
(991) bei______________J. GrOUZe. Zur gest. Beachtung.
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(888) Markt 10, Bavaria, __________W. ßildhäuser ■
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