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flannner XniHyr.

Zugleich Amtliches Organ für KreiS und Stadt Hanau.

(Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage,' und Samstag» mit der Berliner Provinzial-Torrespondenz.

M 23. Samstag den 27. Januar.

1877.

men. Ungumge Rettet 48. Es ist somn ^err a»r. ZLvergel geway«

Bestellungen

auf den

Hanauer Anzeiger" für Februar und März werden von allen Postanstalten, sowie von der Expedition, Hammergaffe 9 (Waisenhaus) angenommen.

Gleichzeitig bemerken noch, daß nächster Tage mit dem Abdruck ; eines neuen höchst spannende« Romans von Ad. Streck fuß b?» gönnen wird.

Die Expedition,

Amtliches.

Bekanntmachung, betreffend die Außerkurssetzung der Zweithaler- und Tindrittelthaler- '

Stücke deutschen G prägeS, vom 2. November 1876.

Nuf Grund des Artikels 8 deS Münzgesetzes vom 9. Juli 1873 (R.G.'Bl. S. 233) hrt der Bundesrath die nachfolgenden Bestimmun­gen getroffen:

§. 1. Sie Zweithaler- (BVs Gulden-) Stücke und die Eindrittel- thaler Stücke deutschen Gepräges gelten vom 15 November 1876 ab ? nicht femer als gesetzliche Zahlungsmittel.

ES ist daher vom 15. November 1876 ab, außer den mit d:r j Einlösung beauftragten Sassen. niemand verpflichtet, diese Münzen in! Zahlung zu nehmen.

§. 2. Die im Umlauf befindlichen Zweithaler- (3Vx Gulden-) und Emdrittelthaler-Stücke deutsches Gepräges werden in der Zeit vom 15. November 1876 bis 15. Februar 1877 von den durch die Landes- Ceutralbehörden zu bezeichnenden Landeskass n nach dem im Artikel 15 ; deS Münzresstzes vom 9 Juli 1873 festgesetzten Werthoerhältnisse für Rechnung deS deutschen Reiches sowohl in Zahlung genommen, als auch gegen Reichs- oder Landrswünz-n umgewechselt.

Nach dem 15. Februar 1877 merbm die Zweithaler- (3'/, Dulden-) : und Eindrittelthaler-Stücke deutsch-n Gepräges auch von diesen Kaffen! weder in Zahlung noch zur Umwechselung angenommen

§. 3. Die Verpflichtung zur Annahnn und zum Umtausch (§. 2) findet auf durchlöcherte und anders als durch den gewöhnlichen Umlauf im Gewicht verringerte, ingleichen auf verfälschte Münzstücke keine An­wendung.

Berlin, den 2. November 1876.

Der R-ichskäpzler

i. B.

gez. Hofmann.

Zur Ausführung der vorstehenden, im Reichs« Gesetz Blatt S. 221 publicieren, Bekanntmachung wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß unter den voraufgeführten Bedingungen die vorbezeichneten Münzen in der Zeit vom 15. November 1876 bis 15. Februar 1877 innerhalb des Preußischen Staaieö bei du unten namhaft gemachten ' Kassen nach dem festgesetzten Werthoerhältnisse, und zwar die Zwei­thalerstücke zu 6 Mark, die Eiudrittelrhalerstücke zu 1 Mark, sowohl in Zahlung angenommen als auch gegen Richs- beziehungsweise LondeS« Münzm, umgewechselt werden.

a. in Berlin: bei der General Staatskasse,

der Staatsschulden« Tilgungs-Kasse,

der Kasse der Königlichen Direktion für die Verwaltung der direkten i Steuern,

dem Haupt-Steuer-Amte für inländische Gegenstände, dem Haupt-Steuer-Amte für ausländische Gegenstände und der unter dem Vorsteher der Ministerial-, Militair- und Bau- Commission stehenden Kasse.

, . t , d. in den Provinzen: bei den RegrerungS-Hauptkassen,

den Bezilks-Haupt-Kassen in der Provinz Hannover,

der Landesküsse in SigMaringen,

den Krei^-Kassen,

den Küssen der Königlichen Steuer-Empfänger in den Provinzen

Schleswig. Holstein, Hannover, Westfalen, H ssen-Nassau und

Rheinland,

den Bezirks-Kassen in den Hohenzollern'schen Landen,

den Forst-Kasfln,

den Haup' Zoll- und Haupt Steuer Aemtern, sowie

den Neben Zoll- un> Steuer-Aemtern.

Berlin, den 9. November 1876

Der Finanz-Minister.

___________________gez. Camphau sep.__________________

Nochmaliger öffentlicher Steigerungstermin zur Vermiethung der beiden Fruchtböden in dem Fruchtgebäude auf dem Schloßberge zu Wiudecken ist auf Montag den 29. d. Mts, Vormittags 10 Uhr, an Ort und Stelle angesitzt.

Die Miethbewerber wollen sich in der S pielm an n'schen Gast- wirthschaft zu Windecken versammeln. . (621)

Hanau am 24. Januar 1877.

Der Königliche Domain««-Rentmeister Bell.

Hole- Versteigerung.

Freitag den 2. Februar cr., von Vormittags 9 Uhr ab, sollen im Portierhaus der Pulverfabrik folgende, auf dem Terrain der Pulverfabrik lagernde Hölzer gegen sofortige Baarzahlung öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden:

84 Stück Eichen-Stämme,

6 Buchen-Stämme,

49 Kiefern-Stämme,

107 Rmtr. Eichen-Scheit,

64 Astknüppel,

16,9 Hdrt. Reiser,

46 Rmtr. Erdstöcke,

1 Rüstern-Astknüppel,

17 Buchen-Scheit,

19 Astknüppel,

7 Erdstöcke,

6,5 Hdrt. Reiser,

0,1 Birken-Reiser,

941 Rmtr. Kiefern-Scheit,

179 Astknüppel,

145 Erdstöcke,

57,8 Hdrt. Reiser,

0,6 Stangen,

2 Rmtr. Erlen-Scheit,

3 Astknüppel,

0,5 Hdrt. Reiser,

1 Rmtr. Aspen-Scheit,

0,5 Hdrt. Aspen-Reiser, Hanau den 24. Januar 1877. (630)

Königliche Direktion der Pulverfabrik.

Montag den 29. d. M, Vormittags 10 Uhr, kommen im Bureau der Steuerkasse II dahier

1 Nachtuhr, sowie 1 Doppelflinte, gegen gleich baare Z-Hlung zur Versteigerung, was Kauflustigen zur Nachricht dient.

Hanau am 27. Januar 1877. (640)

______ Beck, Steuer-Exekutor.______________________ Wochenschau.

H. H. C. Das preuß. Adg.-Haus erledigte die erste Lesung deS Etats pro 1877 mit dem Beschlusse, die zweite Lesung im Plenum vor« zunehmen, feine Kommissionsb rathung vorangehen zu lassen. Der Ge-