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Liniier Anzeign

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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage,^ und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

Freitag den 26. Januar

Bestellungen

Hanauer Anzeiger"

für Februar und März werden von allen Postanstalten, sowie von der Expedition, Hammergasse 9 (Waisenhaus) angenommen.

Gleichzeitig bemerken noch, daß nächster Tage mit dem Abdruck eines neuen höchst spannende» Romans von Ad. Streck fuß be-

gönnen wird.

Die Expedition.

1877

nach der bei Revision der BerfossMgsmkunde ausdrücklich ausge­sprochenen Willensmeinung der Gtaatsregierung und des Landtages nicht blos das Richt brr Ueberwachung, sondern auch das der Besor- ' guna dieses religiösen Unterrichts Seitens der Religiovs^rsellschaften

in sich schließt; daß 3) dies Recht der Leitung des RrlitzionZuntsr« richts innerhalb der staatlich anerkannten ReligionSgefellichaften d^ren gesetzlichen Organen unmittelbar zusteht; daß endlich 4) der Volks- schull hser diesen Religionsunterricht nur kraft einer Ermächtigung der zuständigen Kirchenbehörde zu ertheilen befugt ist

Abg. Dr. von Stablewski beantragte, in Nr. 7 des AntrageS Reichensperger hinter den Wortender verfassungSmäßigsn Obern" ein zuschaltenund in der Muttersprache".

Der Abg. Dr. Aegidi beantragte dagegen:

In Erwägung, 1) daß Artikel 24 der VerfassungSurkunde nicht aktu-lles Recht gewährt, sondern einstweilen die Bedeutung einer Richtschnur für die Gesetzgebung hat und seiner gesetzlichen Regelung und Begrenzung erst von der bevor stehenden Ausführung des Artikel 26 der BerfussangSmki nde gewärtigt, 2) daß bis dahin der Artikel 112 der Verfassungsurkunde maßgebend ist, wonach eS hinsichtlich des Schul- und UnterrichtswefenS bet den j'tzt geltenden aesetzlichen Be­stimmungen bewendet, endlich 3) daß der Erlaß des H;rrn Kaltus- MmisterS vom 18. Februar 1876 den bestehenden Gesetzen und ihrer allein zulässigen Deutung entspricht, über den Antrag des Abg. Reichensperger und Genossin zur Tagesordnung überzugehen".

Nachdem der Abg. R-ichensperger seinen Antrag motivirt hatte, nahm der Staats« Minister Dr. Falk das Wort, um zunächst darauf hinzuweisin, daß gerade die katholische Presse den Erlaß vom 18. Fe­bruar 1876 vielfach als eine glückliche und anerkennenswerths Lösung 80 Pf. der Frage des Religionsunterrichts in der Volksschule begrüßt habe.

über 200 bis 300 Mark . . 1 M. 20 Pf. Heute bezeichne man die Verfügung als einenAkt despotischer Willkür"

Im Uebrigen bleiben die^bisherigen Bestimmungen bezüglich des und als eineSeelenverkäufern", um die Agitation unter der katholi­schen Bevöckecm-g im Fluß zu erhalten. Hob doch könne Niemand ernsthaft an die Wahrheit solcher Behauptungen glauben. Der Minister führte hierauf aus, daß der Art. 12 der Verfassung durchaus nicht in dem von dem Antragsteller ivterpretirten Sinne gedeutet werden könne.

Nach dieser Rede sprach zunächst der Abg. Freiherr von Schor« lemer-Alst. Sodann begründete der Abg. Dr. Aegidi seinen bereits gestern mitgetheilten Antrag auf motivirte Tagesordnung, welchen er jedoch zu Gunsten eines vom Abg. Dr. Wehrenpfennig eingekrachtm und bifurwottelen, aber vom Abg. Reichensperger bekämpften AntrageS auf einfache Tagesordnung zurückzog. Letzterer wurde auch vom Hause angenommen. Schluß 41/» Uhr.

Berlin, 25. Jan. In der heutigen (7.) Sitzung des Ab­geordnetenhauses theilte der Präsident mit, daß vom Finanz-Mrulfter die Nachweisung über die Resultate der anderwertm Verpachtung der im Jahre 1876 pachtloS gewordenen und im Jahre 1877 Pachtlos wer­denden Domänenvorwerke eingegangen ist. Zu Mrtglredern der Btbüo- thrks Kommission hat der Präsident ernannt bte Abg-. Dr. Mommsm (Vorsitzender) Dr. von Curry (Schriftführer), Dr. Lieber, Dr. Lutteroth, Dr. Pein, Dr. von Sybel, Zelle und Dr. Nasse. Ohne erhebliche De­batte passirten in dritter Berathung die Gesetzentwürfe, betreffend die Dickan» der Kosten der anderweiten Regelung der Grundsteuer in bett Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover und H ss n-Nassau, sowie im Kreise Meisenheim, die anzufertigenden und zum Verkauf zu stellenden Siempelsorten, die Verpflichtung zum Halten der Gesetzsammlung und des Amtsblattes im Kreise Herzogthum Lauenburg, und endlich bis Einstellung der Erhebung der Meßabgabe in Frankfurt a./O. I« zweier Berathung wurde genehmigt der Gesetzentwurf, betreffend die nach dem Gesetz über das Kostenwesen in AuSeinandersetzungssachen vom 24. Juni 1875 zu gewährenden Tagegelder, Reisekosten und Feldzulagen. Es folgte die zweite Berathung des Entwurfs des Staatshalts halts- Etats für 1877/78, und zwar mit der Diskussion des Etats der Justiz-

Amtliches.

Kefnnden: Ein roth seiden. Tüchelchen mit weißen Tupfen. Ein weißes Pelzchen.

Verloren: Ein Portemom nie mit ca. 7 Mark.

Hanau am 26. Januar 1877.

_________ Königl. Landrathsamt._______________________

Bekanntmachung

Erhöhung des Meistbetrages der Postanweisungen im Verkehr mit Konstantinopel.

Vom 1. Februar ab wird der Meistbetrag der Postanweisungen zwischen Deutschland und Konstantinopel auf 300 Mark erhöht.

Die Gebühr für Postanweisungen nach Konstantinopel beträgt von dem gleichen Tage an:

für Summen bis 100 Mark . . . über 100 bis 200 Mark

40 Pf.

Postanweisungsverfahrens im Verkehr mit Konstantinopel, über welche die Postanstalten auf Verlangen Auskunft ertheilen, unverändert in Kraft.

Berlin W., den 25. Januar 1877.

_____________________Kaiserliches General-Postamt.____________________

Bekanntmachung.

Postvorschuß- bez. Postanweisungsverkehr mit Oesterreich-Ungarn.

Das zeitweilig ausgesetzt gewesene Postvorschußverfahren im Ver­kehr mit Oesterreich-Ungain tritt mit dem 1. Februar wieder unter den früheren Bedingungen in Kraft.

Was den Postanweisungsverkehr mit Oesterreich-Ungarn betrifft, so bleibt die Bestimmung, nach welcher von einem Aufgeber an einen und denselben Empfänger an einem Tage höchstens zwei Postanwei­sungen angenommen werden dürfen, bis auf Weiteres in Kraft.

Berlin W., den 22. Januar 1877.

____________________Kaiserliches General-Postamt.

Tagesschau.

B e r li n, 24. Januar. Abgeordneten-Haus. (Fortsetzung.) Endlich folgte die Berathung des AntrageS des Abg. Reichensperger, welcher lautet:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: Die Erwartung guszuiprechen, daß die Königliche StaatSregierung den in der Anlage Beigefügten Erlaß - ------- - - -----

einer näheren Prüfung unterziehen ,

1) kraft der im Artikel 12 der VerfassungSurkunde gewährleisteten i Rellgions und GewissenSfeerheit der mit der obligatorischen Volks- \ Aule verbundene Religionsunterricht nur im Sinne d r betreffenden Kirche, mithin unter der Aulorität der verfassungsmäßigen Oberen rrthettt werden darf; daß 2) diese Konsequenz des Art. 12 der Ver- füssungSurkünde auch in der Bestimmung des Art. 24 ibid., daß die nein ffenbtn Religionsgesellschaften den religiösen Unterricht in der Volksschule zu leiten haben, gezogen worden ist, indem diese Leitung

be'i Herrn Kultus-MinisterS vom 18. Februar 1876 ifung unterziehen und grundsätzlich feststellen werde,

Verwaltung. Zu Kap. 30 Ttt. 1 und 3 der Einnahme wurde ein An­trag des Abg. Dr. Wachter (BreSlau) angenommen, dahin lautend:

Die Königliche Staatsregierung aufzufordern: den §. 54 der