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Mrüch 9 Mark. tzE-«M.S0P.

Birrteljährlich 2 Mark 25 Pfg. Mr aurwLrtigs ilbonnenten mit dem betreffe», »en Postausjchlag. Gjeeinrelne Num­mer 10 Psg.

Hnnaner An;cuKr.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage,^ 'und Samstags mit der Berliner Provinzial- Correspondenz.

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M 16. Freitag den 19» Januar

1877.

Amtliches.

Bekanntmachung, betreffend die Außerkurssetzung der Zweithaler- und EindrittelLhaler- Stücke deutschen Gepräges, vom 2. November 1876.

Auf Grund des Artikels 8 des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873 (R.-G.-Bl. S. 233) hat der BundeSrath die nachfolgenden Bestimmun­gen getroffen:

§. 1. Die Zweithaler- (3V, Gulden-) Stücke und die Eindrittel« thaler Stöcke deutschen Gepräges gelten vom 15. November 1876 ab nicht ferner als gesetzliche Zahlungsmittel.

Es ist daher vom 15. November 1876 ab, außer den mit der Einlösung beauftragten Kassen, niemand verpflichtet, diese Münzen in Zahlung zu nehmen.

§. 2. Die im Umlauf befindlichen Zweithaler- (3^2 Gulden») und Emdrittelthaler-Stücke deutsches Gepräges werden in der Zeit vom 15. November 1876 bis 15. Februar 1877 von den durch die Landes- Centralbehörden zu bezeichnenden LandeSkassen nach dem im Artikel 15 deS Münzgesetzes vom 9. Juli 1873 festgesetzten Werthverhältnisse für Rechnung des deutschen Reiches sowohl in Zahlung genommen, als auch gegen Reichs- oder Landesmünzen umgewechselt.

Nach dem 15. Februar 1877 werdm die Zweithaler- (3*/, Gulden») und Eindrittelthaler-Stücke deutschen Wcpräges auch von diesen Kassen weder in Zahlung noch zur Umwechselung angenommen.

§. 3. Die Verpflichtung zur Annahme und zum Umtausch (§. 2) findet auf.durchlöcherte und anders als durch den gewöhnlichen Umlauf im Gewicht verringerte, ingleichen auf verfälschte Münzstücke keine An­wendung.

Berlin, den 2. November 1876.

TM Reichskanzler

' i. B.

gez. Hofmann.

Zur Ausführung der vorstehenden, iw Reichs-Gesetz-Blatt S. 221 publicirten, Bekanntmachung wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß unter den voraufgeführten Bedingungen die vorbezeichneten Münzen in der Zeit vom 15. November 1876 bis 15. Februar 1877 innerhalb deS Preußischen StaateS bei den unten namhaft gemachten Kassen nach dem festgesetzten Werthverhältnisse, und zwar die Zwei­thalerstücke zu 6 Mark, die Eindrittelthälerstücke zu 1 Mark, sowohl in Zahlung angenommen als auch gegen ReichS- beziehungsweise Londes- Münzen, umgewechselt werden.

, . a. in Berlin:

bei der General» Staatskasse,

der Staatsschulden-TilgungS-Kasse,

der Kasse der Königlichen Direktion für die Verwaltung der direkten Steuern,

dem Haupt-Steuer-Amte für inländische Gegenstände, dem Haupt-Steuer-Amte für ausländische Gegenstände und hr unter dem Vorsteher der Ministerial«, Militair- und Bau- Commission stehenden Kasse.

, . . m , d. in den Provinzen:

bei den Regrerungs-Hauptkassen,

den Bezirks-Haupt-Kassen in der Provinz Hannover,

der Landeskasse in Sigmaringen,

ZenKreiS-Kassen,

den Küssen der Königlichen Steuer-Empfänger in den Provinzen

Sch eswrg-Holstein, Hannover,. Westfalen, Hessen-Nassau und , Rheinland,

Kassen in den Hohenzollern'schen Landen, oen Forst. Kassen,

^""pt-Zoll- und Haupt-Steuer-Aemtern, sowie den Neben Zoll« und Steuer-Aemtern.

Berlin, den 9. November 1876.

Der Fingnz-Minister.

gez. Camp hausen.

s Tagesschau.

Berlin, 17. Jan. Die Frau Prinzessin Karl ist hoffnuncK« los, obwohl die Nacht ruhiger war und das Erbrechen nachgelassen hat. Die königliche Familie war um die Kranke versammelt. Heute ist der Großherzog von Weimar hier angekommen. Das Ordensfest ist um acht Tage verschoben worden. Nachträglich ist aus der letzten Reichs­tagssession noch der Commissionsbericht über den Gesetzentwurf betref­fend den Schutz nützlicher Vogelarten nach dem Anträge des Fürsten Hohenlohe-LanZenburg erschienen. Der Bericht ist vom Abg. Dohru in sehr umfassender und übersichtlicher Weise erstattet. Es geht daraus hervor, daß die Beraihung sieben Sitzungen in Anspruch genommen und die Commission sich mit der Deutschen ornithologischen Gesellschaft in Verbindung gesetzt hat, um sachverständige Gutachten zu erhalten. Der Antragsteller begegnet dem Vorwurf einer unzureichenden Vorbereitung der Vorlage durch die Mittheilung, daß er sowohl dem LandwirtH« schafts-Minister Preußens wie auch dem Landwirthschaftsrath vor län­gerer Zeit seinen Entwurf mitgetheilt und allem Anschein nach deren Zustimmung erfahren habe. Die Vertreter der Regierung endlich er« klärten, daß behufs internationaler Verträge Unterhandlungen längst eingeleitet seien und man demnächst zu dem österreichisch-italienischen Vertrag Stellung zu nehmen haben werde. Dazu sei es aber für die Reichsregierung mindtstens wünschenswerth, eine gesetzliche Umschreibung ihrer Befugnisse als Grundlage zu erhalten. Diese Erklärung wurde im Laufe der Verhandlungen durch die fernere Mittheilung ergänzt, daß Seitens der österreichischen Regierung eine Aufforderung an das Reich zum Anschluß an den österreichisch-italienisch!n Bert ag ergangen sei. Die Commission hat sowohl die mehrfach geäußerten Competenzbedenken als die Einwände aus ornithologischen Erwägungen entkräftet und den Entwurf mit vielfachen Abänderungen angenommen, dagegen die Liste der zu schonenden Vogelarten wesentlich verkürzt und auf 17 Vogel- arten beschränkt. Wir hören, daß Berathungen und Bericht der Com­mission für die ReichSgesetzgebung nicht verloren sein sollen. Die dem Abgeordnetenhause vorgelegte Nachweisung über die Classen- und classificirte Einkommensteuer für das Jahr 1876 ergibt, daß in sämmt­lichen Steuerstufen zur Classensteuer 4 998,228 Personen mit einem Steuerbetrage von 44,493,363 Mark veranlagt waren. Es ist für 1876 hiedurch gegen das Soll von 43,413,303 Mark ein Ausfall von 403,053 Mark entstanden, welcher im Jahre 1877 zur Ausgleichung gelangen wird. Was die Einkommensteuer betrifft, so beträgt die Zahl der in sämmtlichen Steuerstufen veranlagten Personen 157,096 mit einem Steuerbetrage von 31,054,554 Mark. Von den Einkommen« steuerpflichtigen waren im Vorjahre noch 12,215 zur Classensteuer Ver­anlagte, welche in diesem Jahre eine Einkommensteuer von 1,236,824 Mark entrichtet haben. tKöi». gt8j

Berlin, 18 Jan. Heute Morgen 7V2 Uhr verschied Ihre Kgl. Hoheit die Prinzessin Karl von Preußen und legt der Kgl. Hof die Trauer auf vier Wochen an.

Berlin, 18. Jan. Die Fahne auf dem Palais deS Prinzen Karl ist heruntergelassen. Die Prinzessin Karl von Preußen, Schwester der Kaiserin, ist heute früh 7 Uhr 20 Minuten gestorben. (Prinzessin Marie Luise Alexandrine, geb. 3. Febr. 1808, des verstorbenen Groß- Herzogs Karl Friedrich vort Sachsen-Weimar Tochter, Chef des Wests. Feld'Artillerie.Regiments Nr. 7.) Die in Syrien in der Nähe von Jaffa und Beyrut befindlichen blühenden Colonieen der sogenannten Tempelfreunde, meist aus Deutschen (Württembergern) und Deutsch« Oesterreichern bestehend, waren bisher unberührt von den Wirren der Zeit geblieben. Eine unliebsame Veränderung ist jedoch eingetreten, seit zu Anfang Dezember Telegramme aus Paris in Beyrut einliefen, welche Deutschland als nur in der Form neutral, in Wirklichkeit aber mit Rußland verbündet darstellten, ja, die Mobilifirung deutscher Armee­corps zur Unterstützung Rußlands meldeten. Durch diese Lügen, welche bei den Arabern schnelle Verbreitung fanden, ward ein Umschlag in deren Stimmung hervorgebracht. Sie glauben nunmehr, die Deutsche« als Feinde betrachten zu müssen, so daß Ausbrüche von mohamedanischem Fanatismus Leben und Eigenthum unserer friedlichen und arbeitsamen