®9£tra erneut»»
Ore«:
JL-r«q » Mark. H-wj.4M.50P.
Bi«teljLhriich £ Mark 25 Pfg.
Rfc -uSwLrti««
Stboiinenten mit dem betreff««, »m Sßoftauff4l«O. Die einzelne Nummer 16 Pj»
Hsnauer Ädriger.
Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
^Erscheint täglich mit Ausnahme der So«u- xxb Feiertage, mit belletristischer Beilage und Samstags mit der Äerliuer Provinzial-Correspoudenz.
s*f ««*$•»•
Prr»t
Die IsPEz, . »armondj^Ä b».
deren 8«M
10 w
Die 8fr«& Se®» so W .
LteSivaktb«Z«S»
«0^
M 8.
Mittwoch den 10. Januar.
1877.
Amtliches. |
Mit Bezug auf dir Allerhöchste Verordnung vom 31. Dezember ! 1876, durch welche die beiden Häuser bei Landtages der Monarchie, das Herrenbaus und das Haus der Abgeordneten, auf den 12. Januar d. JS. in die Haupt- und Residenzstadt Berlin zusammenberufen worden sind, mache ich hierdurch bekannt, daß die besondere Benachrichtigung über den Ort und die Zeit der Eröffnungssitzung in dem Bürrau des Herrenhauses und in dem Bureau bei HauseS der Abgeordneten am 11. d. MtS. in den Stunden von 8 Uhr früh bis 8 Uhr Abends und am 12. d. MtS. in den Morgenstunden von 8 Uhr ab offen liege« wird.
In diesen Bureaus werde« auch die LegitimationSkarten zu der Eröffnungssitzung ausgegeben und alle sonst erforderlichen Mittheilungen in Bezug auf dieselbe gemacht werden.
Der Minister deS Innern Gr. Eulenburg.
- Im vergangenen Sommer haben sich in vielen Gegenden deS Regierun gS-Bezirks Gaffel die Raupen der bei unS vorkommenden Kohl- Weißlingsarten in auffallender Weise gezeigt. Die nächste Folge davon war ein Raupenfraß von bedeutendem Umfange, der sich insbesondere auf kreuzblüthige G wüchse, also auf die verschiedenen Kohlarten erstreckte. Es steht nun zu befürchten, daß die Kalamität für die Land- und Gartenwirthschaft im künftigen Jahre eine noch größere werden wird und erscheint deshalb die Anordnung von Maßnahmen geboten, welche i die Kalamität zu verhindern geeignet erscheinen. Diese Maßnahmen * sind in der nachstehenden Belehrung kurz besprochen. Die OrtSvor- stände ersuche ich ergebenst:
1. diese letztere baldigst veröffentlichen zu lassen und
2. dahin zu wirken, daß Prämim für die Einlieferung der weiblichen, im Frühjahr fliegenden Kohlweißlinge gezahlt werden.
Von dem Veranlaßten wollen die geehrten Ortsvorstände mir binnen 3 Wochen Anzeige machen.
Hanau am 8. Januar 1877.
Der Landrath.
| Soll nun eine wirksame Vertilgung der Kohlweißlinge vorge« = nommen werden, so muß diese sich erstrecken:
1. auf bei wiederholte Ausstichen und Zerdrücken der Eier, welche sich, wie zesagt, auf der untern Seite der kohlartigen Gewächse und stets in größerer Zahl auf einer kleinen Fläche vorfind-n,
2. auf das Linsammeln und Vernichten der Puppen während der Wintermonate, besonders während des Januars und Februar- und ganz besonders
3. auf das Fangen der der ersten Generation angehörenden Schmetterlinge, welche im Frühjahr und im Vorsommer fliegen.
DaS Fangen der Schmetterlinge der zweiten Generation bleibt erfolglos, weil die vorhandenen Massen dieser Generation gar nicht bewältigt werden können. D-rjenige verfährt somit rationell, welches die Puppen im Winter vernichtet und die weiblichen Schmetterlinge der ersten Generation einfängt. denn hierdurch wird das Uebel an der Wurzel angegriffen und im Keime erstickt.
Die weiblichen Schmetterlinge sind aber leicht selbst im Fluge an den schwarzen Flecken zu erkennen, welche sie auf der Mitte der Vorder- flügel haben. Den Männchen fehlen dieselben.
DaS Wegfangen unterliegt keinen Schwierigkeiten. Einmal ist die Zahl der Schmetterlinge im Frühling nicht groß und dann ist ja die Schmetterlingsjagd eine Lieblingsbeschäftigung der Jugend. Schaffe nur jeder Landwirth und Gartenbesitzer den Kindern Fangnetze an. Ex setze für Einlieferung einer gewissen Anzahl dieser FlühlingSschmetter- i linge Prämien auS! Es würde sich ohne Zweifel selbst lohnen, Tage« * löhuer mit dem Einfängen der Schmetterlinge zu betrauen.
Stadt- und Landgememeinden und die laudwirthschaftlichen Vereine sollten die Einlieferung der Kohlweißlinge ebenwohl angemessen prämiirrn. Geschähe dies allgemein, so würde man des schädlichen Insekt- bald Herr werden!
Die Vertilgung der Kohlweißlinge.
Jeder Landwirth und Gartenbesitzer kennt den großen Schaden, welchen die Raupen der Kohlweißlinge an den verschiedenen Kohlarten in Feldern und Gärten anrichten. Die Milliarden von Raupen anderer Art vertilgenden Vögel verschmähen fast ausnahmslos gerade diejenige des Kohlweißlings. Das G-schäft der Raupenvertilgung bleibt deßhalb ; vorzugsweise der menschlichen Thätigkeit überlassen. Diese vermag das Uebel auch zu bezwingen, wenn sie nur überall und zur rechten Zeit unter Anwendung der richtigen Mittel eingreifen wollte.
Bekanntlich überwintern die Kohlweißlinge als Puppen. Sie hängen oft in großer Menge an Bäumen, Hecken, Mauern und an den Wänden von Gebäuden. Bei warmer Witterung kommen schon im April die Schmetterlinge zum Vorschein. Sie fliegen dann ziemlich einzeln.
Bald nachdem sich die Geschlechter gefunden, beginnt das Eierlegen an der unteren Seite kreuzblüthiger Gewächse (Raps, Meerrettig rc.) Nach 10 bis 14 Tagen schlüpfen die Stäupten aus und beginnen an den sie beherbergenden Gewächsen ihre zerstörende Thätigkeit. Nach viermaliger Häutung, welche innerhalb 4 Wochen bewerkstelligt wird, sind sie ausgewachsen und jetzt verpuppen sie sich an den oben näher i bezeichneten Orten. Etwa 14 Tage nach dem Einpuppen erscheint der Schmetterli-g.
, Hiermit ist die erste Generation zum Abschluß gekommen und eS beginnt nun die zweite. Die jetzt oft massenhaft fliegenden Schmetter« Ungelegen ihre Eier und die aus diesen auSkriechenden Raupen gelangen vor Winter in der Regel nur noch zum Verpuppen. Die Raupen dieser zweiten Generation sind es, welche in warmen, mehr trockenen als feuchten Jahren außerordentlichen Schaden anzurichten vermögen.
Die Herren Schulvorsteher ersuche ich gemäß § 8 bei Reglements zur Ausführung des Reichs-JmpfgesetzeS vom 4 März 1875 — Amtsblatt Pag. 118 — in die vorgeschriebenen Formulare, welche in den nächsten Tagen per Couvert übersendet werden, die im Jahre 1865 geborenen und noch am Leben befindlichen Kinder in den Rubriken 1 bis 5 einzutragen und die aufgestellten Listen bis Ende dieses MonatS an mich zurückzusenden.
Hanau, am 5. Januar 1877.
Der Landrath.
Sefuude«: Am 28 v. Mts. auf der Straße nach Langensel- bald bis Rtedmühle ein gebogener Pumpenschlauch; Empfangnahme beim OrtSvorstand in Langenselbols. Am 3. v. M s. läubete in Grietheim a./M. ein Boden Holz 8r mit dem Zeichen B. F. Der Eigenthümer wird aufgefordert sich zur Empfangnahme binnen 8 Tagen dortselbst zu melden. Eine schwarze Kinderschürze mit rother Einfassung.
Entlaufen: Ein grauer kleiner s. g. Affmpmscher mit geschnittenen Ohren und Ruthe. Ein graulicher kleiner gefleckter Hund. Hanau, am 10. Januar 1877.
Königliches LandrathSamt.
Zweiter Termin zum öffentlichen freiwilligen Verkauf des der Wittwe des Buchhändlers Johann Philipp Klein und den Kindern des Martin Lorenz Klein dahier gehörnden Grundstückes:
K. 135. 1 Ar 58 ss-Mtr. Wohnhaus mit Gallerie, Seitenbau links und Höschen, an der Ecke der Lang- und Hammergasse, zum wilden Mann genannt, steht dahier
den 12. d. Mts , Vormittags 10 Uhr,
wovon Kaufliebhaber mit dem Bemerken in Kenntniß gesetzt werden, daß das Höchstgebot der ersten Verkaufstermins 43300 Mark beträgt. Hanau am 6. Januar 1877.
Königliches Grundbuchamt. (272)
Hah n.