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Hnnmer An^izer.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

-Erscheint täglich mit Au»uahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage und Samstag» mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

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Amtliches.

Bekanntmachung, betreffend die Außerkurssetzung der Zweithaler« und Eindrittelthaler- ^ Stücke deutschen Gepräge», vom 2. November 1876.

Auf Grund des Artikels 8 des MünzgesetzeS vom 9. Juli 1873 (R>G.-Bl. S. 233) hat der BundeSrath die nachfolgenden Bestimmun­gen getroffen:

§ . 1. Die Zweithaler« (31/* Gulden«) Stücke und die Eindrittel- Ihaler. Stücke deutschen Gepräge» gelten vom 15. November 1876 ab nicht ferner als gesetzliche Zahlungsmittel.

Er ist daher vom 15. November 1876 ab, außer den mit der Einlösung beauftragten Kassen, niemand verpflichtet, diese Münzen in Zahlung zu nehmen.

§ . 2. Die im Umlauf befindlichen Zweithaler« (31/* Gulden«) und Lindrittelthaler-Stücke deutsche» Gepräge» werden in der Zeit vom 15. November 1876 bis 15. Februar 1877 von den durch die Landes- Tentralbehörden zu bezeichnenden Landeskassen nach dem im Artikel 15 de» MünzgesetzeS vom 9. Juli 1873 festgesetzten Werthverhältnisse für Rechnung des deutschen Reiches sowohl in Zahlung genommen, al» auch gegen ReichS- oder LandeSmünzen umgewechselt.

Nach dem 15. Februar 1877 werd-n die Zweithaler- (3*/t Gulden«) und Tindrittelthaler«Stücke deutschen Gepräge» auch von diesen Kaffe» weder in Zahlung noch zur Umwechselung angenommen.

§ . 3. Die Verpflichtung zur Annahme und zum Umtausch (§. 2) findet auf durchlöcherte und ander» als durch den gewöhnlichen Umlauf im Gewicht verringerte, ingleichen auf verfälschte Münzstücke keine An­wendung.

Berlin, den 2. November 1876.

Der Reichskanzler i. B.

gez. Hofmann.

Zur Ausführung der vorstehenden, im Reich»« Gesetz« Blatt S. 221 publicirten, Bekanntmachung wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß unter den voraufgeführten Bedingungen die vorbezeichneten Münzen in der Zeit vom 15. Novmlber 1876 bis 15. Februar 1877 innerhalb der Preußischen Staates bei den unten namhaft gemachten Kassen nach dem festgesetzten Werthverhältnisse, und zwar die Zwei­thalerstücke zu 6 Mark, die Eindrittelthalerstücke zu 1 Mark, sowohl in Zahlung angenommen als auch gegen Reichs« beziehungsweise LondeS« Münzen, umgewechselt werden.

a. in Berlin:

bei der General« Staatskasse,

der Staatsschulden« Tilgung»- Kaffe,

der Kasse der Königliches, Direktion für die Verwaltung der direkten Steuern,

dem Haupt. Steuer« Amte für inländische Gegenstände, dem Haupt-Steuer-Amte für ausländische Gegenstände und der unter dem Vorsteher der Ministerial«, Militair- und Ban- Commission stehenden Kasse.

b. in den Provinzen: bei den RegierungS-Hauptkassen,

den Bezirks-Haupt-Kassen in der Provinz Hannover, der LandeSkasse in Sigmaringen, den KreiL-Kassen,

den Küssen der Königlichen Steuer-Empfänger in den Provinzen Schleswig'Holstein,. Hannover,^ Westfalen, Hessen-Nassau und Rheinland,

den Bezirks-Kassen in den Hohenzollern'schen Lande«,

den Forst-Kassen,

den Haupt-Zoll- und Haupt-Steuer-Aemtern, sowie den Neben Zoll- und Steuer« Aemtern.

Berlin, den 9. November 1876.

Der Finanz«Minister, gez. Camphausen.

Dienstag den 9. Januar.

1877.

Die Ermittelung heg Ergebnisse» der Wahlen für bett Reichstag findet Sonntag de« 14. Januar d. I von Vormittags 11 Uhr ab im Gasthofezum Riesen" zu Hanau statt.

Hanau, am 4. Januar 1877.

Der Landrath.

Susanne Stehling geb. Amendt zu Ginnheim, Marie Anna Rauch geb. Neeb zu Großauheim und Margaretha Weintz geh. Eid zu PreungeSheim, sind als Hebammen vereidigt worden.

Hanau, am 3. Januar 1877.

Der Landrath.

Mitteldeutsch-Elsaß-Lothringischer Eisenbahn-Verband.

Für den rubricirten Verband ist eine vom 1. Februar 1877 ab gültige zweite Ausgabe des Tarifs vom 1. Januar 1873 erschienen.

DaS Nähere ist bei den Expeditionen zu erfahren."

Frankfurt a. M. de« 4. Januar 1877. (249)

__Königliche Eifenbahn-Direktio«._______________

Badisch-Mitteldentscher Eisenbahn-

Verband.

Für den rubricirten Verband ist eine vom 1. Februar 1877 ab gültige zweite Ausgabe des Tarifs vom 1. Juli 1873 erschienen.

Das Nähere ist bei den Expeditionen zu erfahren. (248) Frankfurt a. M. de« 4. Januar 1877.

________________Königliche Eisenbahn-Direction.________________

Jeder Milttanpflrchtige, welchem über seine Dienstpflicht eine endgültige Entscheidung der Ersatz-Behörden noch nicht ertheilt ist, hat sich in der Zeit vom 15. Januar bis zum 1. Februar dieses Jahres auf dem Stadthause zur RekrutirungS« Stammrolle zu melden, bei Ver­meidung der im Gesetze angedrohten Nachtheile.

Für solche Militärpflichtige, welche, ohne an einem anderen Orte im Deutschen Reiche einen dauernden Aufenthalt zu haben, abwe­send sind, haben deren Eltern, Vormünder, Lehr«, Brod« oder Fabrik- Herren die Anmeldung zu besorgen, ebenfalls bei Vermeidung der im Gesetz angedrohten Nachtheile.

Hanau, am 4. Januar 1877.

Der Oberbürgermeister ________________________Cassian.__________________(203)

An der Vorschule der hiesigen Realschule wird zu Ostern l. I. die Stelle eines Elementarlehrers vacant. Zur Bewerbung um die­selbe wird mit dem Beifügen aufgefordert, daß bei definitiver Anstel­lung der Anfangsgehalt 1200 M. jährlich beträgt, der sodann in den normalmäßigen Stufen bis zu 2400 M. steigt.

Hanau vm 3. Januar 1876.

Das Curatorium der Realschule 2r Ordnung.

Cassian. (131)

TageSscha«.

Berlin, 7. Jan. DieKöln. Ztg." schreibt: Die Schwie­rigkeit, sich in den widersprechenden Nachrichten au» Konstantinopel zurechtzufinden, wurde in den letzten Tagen noch dadurch vermehrt, daß nicht sogleich erkennbar war, ob diese und jene Meldung sich auf da» ursprüngliche Programm der Mächte bezog oder auf die inzwischen ver­einbarten Abänderungen. Auch heute heißt es wieder ziemlich unbe­stimmt telegraphisch, die Mächte würden in der zu morgen bevorstehen­den Sitzung gemäßigt in der Form auftreten, aber die Anerkennung des Prinzip» des Konferenzprogramms verlangen. Das bezieht sich ohne Zweifel auf die Intervention als solche, wie sie thatsächlich besteht und von der Pforte selbst mehrfach angerufen wurde. Die von einigen Sei­ten aufgestellte Behauptung, die Wächte hätten gar keine Abänderung