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WsWre^SN mit dem Betreg*. »tu W«ufWI«0- Li« einzelne Num­mer 10 Pfg.

Hmmer Anzeiger.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanan.

-Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage und Samstags mit der Berliner Provinzial- Correspondenz.

M 298.

Freitag den 22. Dezember.

1876.

Abonnements-Einla-Mg.

Am 1. Januar f. I. beginnt ein neues Abonnement auf den täg­lich mit Unterhaltungsblatt erscheinenden Banauer Anzeiger.

Wir erlauben uns auf dasselbe mit dem Bemerken einzuladen, daß wir auch im neuen Jahre unsern geehrten Abonnenten neben den wichtigste» politischen Ereignissen amtliche, kirchliche und ge­meinnützige Bekanntmachungen, lokale und provinzielle Nach­richten, die wichtigsten Cours- und Marktberichte, endlich Ge­schäfts-, und Privatanzeigen jeder Art, zur Kenntniß bringen, auch ; für gediegene Romane, Novellen, sowie Mannichfaltiges in reicher Auswahl in das Unterhaltungsblatt Sorge tragen werden. Die Pro« Vinzial-Correspondenz wie bisher gratis als Beilage.

AbonnementspreiS M. 2.25, für auswärts kommt noch ein ge­ringer Portozuschlag hinzu. Nicht gekündigte Abonnements gelten als stillschweigend erneuert.- Bei den Postämtern bitten das Abonnement rechtzeitig zu erneuern, damit in der Zusendung des Blattes keine Un­terbrechung entsteht.

Annoncen (10 Pf. pr. 1spalt. Zeile) finden im Anzeiger die wirksamste Verbreitung.

Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, für hier auch die _______________Expedition, Hammergaffe 9, im Waisenhaus.

Amtliches.

Bürgermeister Lehr zu Lange slboid ist in Folge Wiederwahl für die Dauer von 16 Jahren in seinem Amt bestätigt worden.

Hanau am 14. Dezember 1876.

Der Landrath.

Der hiesige Postdienst findet an den bevorstehenden, Weihnachts­und Neujahrs-Festtagen wie folgt angegeben statt:

1. an den Sonntagen den 24 und 31. Dezember:

Das Annahme- und Ausgabe-Geschäft, an den Post­schaltern, sowie das Brief-, Zeitungs«, Packet- und Geld-Be- stellungs-GesLäft im vollen Umfange wie an Wochentagen,

2. an den Festtagen den 25. «. 26. Dezbr. u 1. Januars: Das Annahme- und Ausgabe-Geschäft an den Postschaltern i Vormittags von 8 bis 9 Uhr,

. 11 , 1 , Nachmittags,

Nachmittags 3 8 am 25. Dezember und 1. Januar:

Die Brief-, Zeitungs-, Packet- und Geld-Bestellung im vol­len Umfange wie an Wochentagen, am 26. Dezember:

Die Brief-, Zeitungs- und Geld-Bestellung nur Vormit« i tags wie an Wochentagen, die Packetbestellung dagegen im vollen Umfange Vor- und Nachmittags wie an Wochentagen.

3. Die Landbriefbestellung ruht nur am 1. Weihnachtsfeiertage den 25. und am Sonntage den 31. Dezember, mit Ausnahme der Bestellung nach Kesselstadt und Philippsruhe; dagegen fin­det sie am Sonntag den 24, Dezember und am 1. Januar im vollen Umfange wie an Wochentagen statt.

Hanau, 21. Dezember 1876.

Kaiserliches Postamt.

Lins.

Mitteldeutsch-Ungarischer Eisenbahn- Verband via Oderberg.

Zum Getreide-Tarif vom 1. März 1876 sind die vom 15. De­

zember cr. ab gültigen Nachträge III und IV erschienen, enthaltend abgeänderte Tarifsätze für den Verkehr mit Stationen der Kaschan- Oderberger und der Königlichen Ungarischen Staatsbahnen, sowie die Bestimmung wegen Einbeziehung der Route: Oderberg-Bt eslau Sorau-HalleEichenberg-Bebra« Frankfurt a. in den Verkehr. (8544)

Das Nähere ist bei den Expeditionen zu erfahren.

Frankfurt a. M. den 16. Dezember 1876.

________________Königliche Eisenbahn-Direktion.________________

Forstschutzdiener gesucht.

Die mit einem Diensteinkommen von 750 Mark verbundene Forst« schutzdienerstelle in der Gemeinde Langenselbold ist erledigt.

Versorgungsberechtigte Anwärter der Jägerklasse A. II. wollen sich innerhalb 3 Monaten vom der Tage ersten Einrückung an unter Vor­lage ihrer Zeugnisse bei dem unterzeichneten Ortsvorstand persönlich melden.

Langenselbold den 16. Dezember 1876. (8451)

Der Bürgermeister Lehr.

T 8 g t § ) Ä w.

Berlin, 20. Dezember. Reichstag. (Fortsetzung). In der heutigen (35.) Sitzung des Deutsches Reichstages wurde die dritte Berathung des Einführungspesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz fort­gesetzt, und zwar mit der D skussion des §. 10. Derselbe lauter nach den Beschlüssen der zweiten Lesung:

Die landeSgesetzlichen Bestimmungen, durch welche die straf­rechtliche oder civilrechtliche Verfolgung öffentlicher Beamten wegen der in Ausübung oder in Veranlassung ber Ausübung ihres AmteS vorgenommrnen Handlungen an besondere Voraussetzung gebunden ist, treten außer Kraft".

Die Abgg. M'quel u. Gen. beantragten folgenden Zusatz:

Unberührt bleiben die landeSgesitzlichen Vorschriften, durch welche die Verfolgung der Beamten entweder im Falle des Verlan­gens einer vorgesetzten Behörde oder unbedingt an die Vorentschei­dung einer besonderen Behörde gebunden ist, mit der Maßgabe 1) daß die Vorentscheidung auf die Feststellung beschränkt ist, ob der Beamte sich einer Usberschreitung inner Amtsbefugnisse oder der Unterlassung einer ihm obliegenden Amtshandlung schuldig gemacht habe; 2) daß in den Bundesstaaten, in welchen ein oberster Ber- waltungSgerichtshof besteht, die Vorentscheidung diesem, in den an­deren Bundesstaaten dem Reichsgericht zusteht."

Die Bbgg. Dr. Hänel, Klotz und Windthorst bekämpften den An­trag, während die Abgg. Miguel, Dr. LaSker und Baron v. Minnige« rode denselben mit der Erwägung befürworteten, däß in dem Kompro- mßvorschlag die wesentlichen Forderungen des Rechtsstaates, allerdings mit den staatsrechtlich nöthigen Kautelen erfüllt seien. Der Antrag wurde angenommen. Ebenso wurde dem §. 16, welcher von den Kom­petenz-Gerichtshöfen handelt, auf den Antrag des Abg. Miguel und Genossen folgender Zusatz gegeben:

Für diejenigen BundeLstaaten, in denen die im §. 17 des GerichlSverfassnngSgesktzes bezeichneten Behörden bestehen, und nach Maßgabe der Vorschriften im §. 17 Nr. 14 einer Viränderung ihrer Einrichtung und deS Verfahrens bedürfen, kann die Verände­rung, sofern sie nicht bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes landes- gesetzlich getroffen ist, durch landesherrliche V-rorduung eingeführt werden."

Nach demselben Anträge wurden die §§. 22 25 gestrichen. Da­rauf ging das HauS zur dritten Berathung des Entwurfs einer Straf­prozeßordnung über. In der GeneraldlSkusfion ergriff der Abg. Dr. Hänel daS Wort.

Im weiteren Verlauf der Sitzung ergriffen in der Generaldebatte zur dritten Lesung deS Entwurfs der Strafprozeßordnung zur Be­kämpfung des Kompromisses außer dem Abg. Dr. Hänel noch das Wort