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ÄMM Amciacr.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage^ und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

M 294.

Montag den 18. Dezember.

1876

Amtliches.

Allerhöchste Bestimmungen über Anerkennung an weibliche Dienstboten für langjährige treue Dienste. §• 1.

Unter Aufhebung aller früheren Bestimmungen wird vom 1. Ja- nuar 1877 ab ein Goldener Kreuz in der ganzen Monarchie für 40jährige ununterbrochene treue Dienste weiblicher Dienstboten in einer Familie verliehen.

§. 2

Die Verleihung wird in einem, die Allerhöchste Namensunterschrift Ihrer Majestät der Kaiserin. Königin tragenden Diplom bestätigt.

§• 3.

Die Gesuche sind, amtlich vom Bürgermeister und K. Landrath bescheinigt, an daS Cabinet Ihrer Majestät einzuslUden.

Nach etfolgtet Verleihung ist eine Empfangsbescheinigung eben­dahin einzureichen.

Zur Beglaubigung der Kabinetssekretair v. Mohl.

In den jüngsten Jahren sind so häufig theils kleinere, theils größere Epidemien von Typhus und DiphteritiS innerhalb des Kreises vorgekommen, daß eS im gesvndheiikpolizellichen Interesse in hohem ; Grade wünschenkwerth erscheint, über die Verbreitung dieser Krankheiten für die Folge zuverlässikere Mitih ilungen als bisher zu erhalten. Des­halb werden die Orts-Polizeibehörden ersucht, unter Hinweis auf den §. 127 der noch in Geltung befindlichen kurtzesfischen Medicinal-Ord­nung vom 10. Juli 1830 in aßen den Fällen, wo Typhus und Diph- j teritiS epidemisch und in dir Art auftreten, daß wahr als drei Erkran- : kungen in unmittelbarer Folge sich zeigen, hier davon recht baldige i Mittheil» ng zu machen. Diese M tiheilungen sind ganz kurz unter ; Angabe des OrteS, bei den Städten auch der Wohnung, der Zahl der । ErkrankungL- und der Zahl der Sterbefälle sowie »twaiger Bemerkungen s über die muthmaßlichen Ursachen zu erstatten und bei schwerem, für daS ; allgemeine Gesundheitswohl Besor^niß erregenden Charakter in Zwischen- - räumen von 8 — 14 Tagen fortzusetzen; bei leichteren Epidemien bedarf eS während deren Dauer fortlaufender Anzeigen nicht; eS genügt als- ! dann, wenn diese erst nach dem Erlöschen der Krankheit abgegeben wer- den. Sollte die eine oder die andere der genannten Krankheiten eine sehr rafchs, gefährliche Ausdehnung gewinnen, so wollen die OrtSvor- stände hierher alsbald Bericht erstatten.

Hanau am 12. D« zember 1876.

Der Landrath.

Bewerber um die vakante Lehrerstelle in Seckbach wollen ihre

Gesuche mit den zugehörigen Zeugnissen in kürz ster Frist dem Herrn Pfarrer Hartmann zu Seckbach einreichen. DaS Einkommen ist »eben freier Wohnpng auf 810 Mark Gchalt und 90 Mark für Feuerung festgesetzt.

Har.au arg 14. Dezember 1876.

Der Landrath.

Gefunden: Ein Portemonnaie mit Geld. Ein Huvdemaulkorb. Hanau am 18. Dezember 1876.

Königliches LandrathSamt.

Proclam.

Hanau. Dar zur Coi cwismasse d-s verstorbenen Maurermeisters Jakob Herbst und bissen Witiwe dahier gehörige Grundvermögen: 0. 118 % Acker 4 Rkh. Garte» 1 hinter' dem Wohnhaus Nr. 31 119 — „ 2*a/iöo , R n j der Gärtnerstraße, jetzt bebaut

mit Brandvers.. Nr. 38 deS Wallwegs, Wohnhaus, Anbau mit StiegenhauS und ; Seitenbau links," [

BrandversicherungSNr. 3 1 der Gärtnergasse: 0. 117 7,8 Rth. Wohnhaus, Seitenbau, links Schweineställe und Hös­chen in der Gärtnergasie, soll im Termin den 2. t M., etunfueß in den Terminen den 16. und 30. k. M., jedesmal Vormittags 10—11 Uhr. bei unterzeichneter Gerichts stelle unter den im Termin bekannt gemacht werdenden Bedingungen öffentlich mciftbietnd versteigert werden.

Hanau am 13. Dezember 1876.

Königliches Amtsgericht II.

(8414) ____________________Cöste r.___________________vt, Winkler.

Steinbruch-Verpachtung.

Freitag den EV. d. Mts., Mittags 13 Uhr, soll in dem Gasthaus zur Krone der der hiesigen Gemeinde gehörige Basalt-Steirbruch im s. g. Junge» Wald öffentlich meistbietend unter den im Termin bekennt zu machenden Bedingungen verpachtet werden. Pachtlustige werden dazu eingeladen.

HüttiNgesäß cm 12. Dezember 1876.

Der Bürgermeister (8413) Hofmann. A

D 8 8 e K s

— Berlin, 16. Dezember. Reichstag. (Fortsetzung). Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sitzung brächte in der Berathung deS ReichrhauSbakts Etats auf die Zeit vom 1. Januar bis 31. März 1877 bei Kap 12 (Gesandtschaften und Konsulate) der Abg. Kapp die Ange­legenheit der westpreußischen Auswanderer, die durch falsche Vorspiege­lungen noch Antwerpen gelockt wurden, zur Spräche und verlangte die Auslieferung und Bestrafung des Schuldigen, eines Priesters GurowSki. Der Bundesraths Bevollmächtigte Wirkliche Geheime Räch von Phi­lippsborn erklärte, daß die Untersuchung bereits eingeleitet sei, daß aber die Reichkregiernng eS nickt für ihre Pflicht halte, Leuten, welche durch keinerlei Warnungen zurückzuhallen seien und sich ihrer ReichSangehörig, keit entäußern, den ferneren Schutz des Reiches angedeihen zu lassen, eine Auffassung, welche auch Seitens des Interpellanten Zustimmung fand. Außerdem betheiligten sich an der Debatte über diese Angelegen­heit die Abgg. Prinz Radziwill (Beuthen) und Dr. Reichensperger (Crefeld). Bei Kap. 47 der fortdauernden Ausgaben (Marir everwal- tung) fragte der Abg. Zinn, ob es wahr fei, daß die Telegraphenver« Wallung die Gebühren für die Wetterberichte der deutschen Seewarte auf monatlich 60 Mk. erhöht habe. Dadurch werde der Nutzen der Wetter­berichte namentlich für die Provinzalzeitungen illusorisch gemacht. Fer­ner fragte der Redner, wie weit die vom preußischen Minister für Land« wirthschaft angeregten Unterhandlungen darüber, die Wetterberichte auch für die Landwirthschaft nutzbar zu machen, im Reichskanzler-Amte ge­diehen seien und ob die Telegraphenverwaltung auch hier denselben Standpunkt einnehme. Der BundeSrathS-Bevollmächtigte General-Post­meister Dr. Stephan erwiderte, daß die von der Telegraphenverwaltnng für die Wetterberichte geforderten Gebühren kaum ein Fünftel deS Selbstkostenpreises betragen. In Betreff der zweiten Frage schwebe eine Korrespondenz zwischen dem preußischen Minister für Landwirthschaft und dem General-Postmeister. Sämmtliche Positionen der fortdauernden und einmaligen Ausgaben wurden genehmigt.

Bei Kop. 1 Tit 1 der Einnahmen beantragten die Abgg. Dr. Wehrenpfennig und Genossen: „den Reichskanzler zu ersuchen, über die in den einzelnen Bundesstaaten zur Erhebung kommenden Stempel­steuern oder den Stempelsteuern gleich zu erachtenden Steuer», resp die daraus fließenden JahreSerträge dem Reichstage baldthunlichst eine nach den einzelnen Kategorien geordnete statistische Uebersicht vorlegen zu wollen." Der Antragsteller erklärte, mit seinem Anträge keinen Anlaß zu einer SteuerdiSkuifion geben zu wollen, und stellte ihn deshalb erst ip dritte Lesung. Er bezeichnete ihn als einen informatorischen, der