SSeiwtmeuik- ©reM:
Jährlich 9 Marl. Holbj. 4 M. so P.
Vierteljährlich £ Mari 25 Pfg.
Für auswärtige Abonnenten mit dem betreffen» den Postaufschlag. Lie einzelne Nummer 10 Pfg.
« 290.
fjnnniifr Anzeizer.
Zugleich Amtliches Orga« für Kreis und Stadt Hanau.
'Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.
SxftTtUx*. ¥«UI Die !»«»«<
Garmondzeile *. deren Set«
10 Pk>
tot rfPLit. Bette * »fg.
LieSfpolttgeLett» « W,
Mittwoch bett 13. Dezember»
1876.
Amtliches.
Bekanntmachung.
Die Arbeiten und Lieferungen zur Erbauung einer Ueberladehalle auf Bahnhof Hanau sollen im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden und ist hierzu Termin auf
Donnerstag den 21. Dezember cr., Vormittags 11 Uhr, auf meinem Bureau, Mühlbruchnraße Nr. 18 zu Sachsenhausen, anberaumt,
Reflectanten wollen ihre Off rten versiegelt und versehen mit der Aufschrift „Submission auf Erbauung einer Ueberladehalle" bis zur Terminsstunde portofrei einsenden.
Später eingehende Offerten werden nicht berücksichtigt.
Bedingungen, Kostenanschlag und Zeichnungen liegen auf meinem Bureau zur Einsicht offen, können auch gegen Erstattung der Copialien von da bezogen werden.
Frankfurt den 9. Dezember 1876.
Der Eisenbahn-Bau-Jnspektor
_____________________________Schm i dt.______________________(8240) ,
Die Ausichlämmung des Tuches uno d r Gräben in den Wrl- ; Helmsbader Anlagen soll an den Mindestfordernden vergeben werden f und es ist hierzu Termin auf
Dienstag den 19 d. Mts., Vormittags 11 Uhr, in das Geschäftelokat des unterzelchncten Domainsn-Rentamts anbe- i räumt worden.
Acc.rdlustige wollen bis zu diesem Zeitpunkte ihre Offerten, der- z si gelt und mit entsprechender Aufschrift versehen, ayher einliefern. s
Bedingungen und Kostenanschläge können jeden Tag während der , BureaustundiM hier ein gesehen werden.
Hanau am 12. Dezember 1876.
Königliches Domainen Rentamt.
_________________________________Bei l.___________________________(8308) :
Proclam.
Donnerstag den 14. d. M., Vormittags 11 Uhr, wird im Gerichtriokale: i
1 Commoke, 4 Kleiderschränke, 1 Kuchenschrank, 1 Kochheerd, 1
Spiegel, 3 vollständige Bttien, 1 Sopha an den Meistbietenden öffentlich w-istbietend verkauf.
Hanau am 11. Dez mb r 1876.
Der AuctwnLcoNMiffar
____________________________Strodmey r.____________________(8310)
Bekanntmachung.
Der Ackermann Philipp Hermann von Marköbel hat bei Königlichem Amtsgerichte zu Windeck n angezeigt und beschworen, daß ihm die als Eigenthum zustehende auf den Inhaber lautende Leihbank- Odligatiou vom 10. Februar 1874
Lit. I). Nr. 8533 über 100 fl. gegen seinen Willen abhtnden gekommen sei. Unter Bezug auf die kur- hessische Verordnung vom 18 Dezember 1823 wird daher der etwaige Inhaber (Besitz r) genannter Obligation hiermit aufgefordert, sich unter deren Vorlegung vo dem 2. März 1879 bei unterzeichneter Behörde zu melden, andernfalles dem Eigenthümer Hermann ein Duplikatschein ertheilt oder Kapital nebst Zinsen ausgezahlt wird.
Hanau, am 2. Dezember 1876. i
Die Leihbauk-Direktion.
Schrötter.
(8249) vt Pollius.
T K Z e s s ch K
— Berlin, 11. Dezember. Reichstag. (Fortsetzung). In )er heutigen (28.) Sitzung des Deutschen Reichstages theilte der Prä- ident ein Schreiben des R ichekanzlers mit, nach welchem die Kö -iglich ächfische und die Großherzogl.ch heffsiche R^zierang kenen Werlh da- rauf leg n, die in dem Gesetzentwurf, betreff nd d.e Abänderung mehrerer ReichstassMahtkreise für ihre Gebiete vorgeschlagenen A-nderungen mehrerer Wahlbezirke schon für die diesmaligen Wahlen eingeführt zu [
sehen. Das.e en halte die preußische Regierung die von ihr vorgeschlagene Abänderung einiger, besonders hannov rscher Wahlbezirke für durchaus nothwendig. — Zunächst gelangte zur Berathung der folgend Gesetzentwurf, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für ßwdk der Te« legrophenverwüliung.
§. 1. Der Reichskanzler wird ermächtigt, die zur Bestreitung der einmaligen Ausgaben der Telegraphmnerwaltunz für die Zeit vom 1. Januar 1877 bis zum 31 März 1878, und zwar zum weiteren Ausbau der unterirdischen T legraphenlinien, zur Herstellung obern bischer Telegraptzenanlagen behufs Entwick lung und V rdichtung des T legraphennetzes, zur Errichtung vo i neuen Telegraphenanstalten, sowie zur Erweiterung und Erwerbung von D enst iebäuden erforderlichen Geldmittel bis zur Höhe von 10,186,000 Mark im Wege deS SiebitS flüssig zu machen und zu diesem Zwecke in dem Nominalbeträge, wie er zur Beschaffung jener Summe erforderlich sein wird, eine verzinslich- nach den Beimmungen des Ges tzes vom 19 Juni 1868 (Bundes-Gesetzbl. S. 339- zu verwaltende Anleihe auszunehmen und Kchatzanweisungen auszugeben. Von dem Gesammtberrage entfällt die Summe von 2,000 000 Mark au? d'e Zeit vom 1. Januar bis 31. Mä z 1877, der R st mit 8,186,000 Mark auf die Zeit vom 1. April 1877 bis zum 31. März 1878
§ 2. D?e Bestimmungen in den §§ 2 bis 5 deS GesetzeS vom 27. Januar 1875, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Marine- und T legraphenverwaltung (Reichs-Gesetzblatt S. 18), finden auch aus die n-ch dem geg-nwärtigen Gesetze aufzu- nehmende Anleihe und auszugebenden Schatzanweisungen Anwendung.
U ländlich rc. Gegeben rc
Der Bundeeratüs-Beoollmächti^te General Pormester Dr. St-phan wies darauf hin, daß das Haus mit den Zw cken und Zielen der beabsichtigten Anleihe, Herstellung von unterirdischen Telegraphenleitungen, vollständig v-rtraut sei und daß er deshalb von eine. materiellen Begründung der Vo läge abseben könne. Die Abgg. G-umbrecht, v. Be-da, v Ka do^ff und Richter (Hazen) beantragten die Verweisung der Volage an die Budgetkommission, während der Abg. Schmidt (Stettin) dieselbe sofort weiter zu berath n wünschte. Der BundeS- raths- Bevollmächtigte Generalpastmeister Dr. Stephan begründete die Nathw.ndigkeit, die Vo tage in dem j tzi en Stabium der Geschäftslage einzubringen, mit den umfangreichen Vorarbeiten und durch den red)« tuschen G.und, daß die Natur des Guttaperchas, welch; die Anfertirung der Kabel im Winter und die L^un-z derselben in den Monaten März bis Juni erfordere. Der Gesetzentwurf wurde an die Budgetkommission v rwiejen Der Rest des Lanveshaushalisetats für Elsaß-Lothringen v.rmsachte in zweiter Bela-Hung keine erhebliche Debatte.
— Berlin, 12 Dez mber. Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Deutschen Reichstages gelangte zur Berathung der erste Bericht der PttitionSkommiffion. betnfftiib mehrere P titro. en der Han« d.ltkammer zu Hamburg, sow.r größere G-meinschaslen vo. Seesch'ffern aus dem Küstengebiete der No dsee, welche die A-nderung resp. Aufhebung mehrerer ^Bestimmungen der Vorschriften über den Nachweis der B-fähi^ung als Seeschiff r und Seesteuermann auf deutschen Kauffahrteischiff n beantragen. Es wird gebeten um die Aufhebung der zweiten Schffnp üfung und der zwisch u „kleiner" und „gioser" Fahrt gemachten Unterschiede, ferner die Abänderung der D'finition der „Küstenschiffahrt" und der Vorschriften über die Größe der Fahrzeuge. Die Kommission beantragt, die Petitionen dem BandeSrath zu überw.isen mit der Auffocderu g, dir Bekanntmachung, betriff nd die Prüfung der Setschiffer uni S esteuerleute auf den,scheu Kauffahrteischlffen, vom 25. September 1869, einer wiederholten Prüfung zu unterziehen. Nachdem die Abgg. Schmidt (Stettin) und van Freeden nach einer eingeyend-n Darlegung der Verhältniss- der Navigationsschulen die Petition b-far- wartet, erklärte der Bundeskommissar Geheimer Regierungr-Rath von Liebe, daß bereits auf Grund einer ähnlichen E ngave an das Reichs- kanz!er Amt die Prusungs-Jnspektoren aufgefoiderl seien, einen Bericht da über zu erstatten, in w lch-n Punkten der Prüfungsordnung Abänderungen sich als wünschenSwerth hrrauSgestellt hätten; er glau e aber