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Jährlich 9 Mari. Hairj.4M.50P.

Vierteljährlich

2 Mark 25 Pfg. Für auswärtige Monuenten mit dem betreffen­den Postausichlag. Die einzelne Num­mer 10 Pfg.

Himmler Allzeitzer.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage/ und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

Jnserti»»». Prei»!

Die IfroIBge Garmondzelle * deren Raum

10 Ph.

Die -spalt. 8*0*

20 Wg.

DieSspaMMS-itt

SO DV-

M 288.

Montag den 11. Dezember

1876.

Amtliches.

Polizei-Verordnung. j

Auf Gruüd der Verordnung über die Polizei Verwaltung in den neu erworbenen Landestheilen vom 20. September 1867 wird nach; Berathung mit dem Stadtrathe nachfolgende Polizei-Verordnung er- lasten:

Von den zur Reinhaltung der Straßen verpflichteten Einwohnern : der Stadt Hanau ist dafür Sorge zu tragen, daß nach jedem; Sckneefall von dem Bürgersteig vor ihren Häusern der Schnee s alsbald, auch an Sonn- und Festtagen, entfernt werde. Wenn ( in der Nacht Schnee gefallen, ist derselbe vor 8 Uhr von den? bezeichneten Stellen zu entfernen.

Ebenso muß bei entstandenem Glatteis alsbald längs der z Häuser ein Pfad für Fußgänger mit Sand, Sägemehl oder Asche ; bestreut werden.

Für Unterlassungsfälle wird eine Strafe bis zu 9 Mark oder entsprechende Haft angedroht.

Hanau am 4. Dezember 1876.

Der Landrath.

Bewerber um die neu gegründete 2te Schulstelle in Wachenbuchen» mit welcher ein Diensteinkommen von 840 Mark neben freier neu­erbauter Wohnung und Feuerung verbunden ist, wollen ihre Gesuche baldigst bei dem Schulvorstand einreichen.

Hanau am 4. Dezember 1876.

Der Landrath.

Die Desinfektion derjenigen Stallung des Gastwirths Brodt Nr. 7% zu Ostheim, worin ein hautrotziges Militärpferd gestanden, ist nach Mittheilung des Königl. Kreisthierarztes nach Vorschrift aus- geführt.

Hanau am 8. Dezember 1876.

___________________________Der Landrath._________________________

Bekanntmachung.

Die Personenpost Hanau- Mmkvvel ]oH vom 8. Dezember d. I. ab wie folgt abgefertigt werden:

aus Hanau 480 Nachm. (nach Ankunft der Züge aus Frankfurt a. M. 3n und 319 Nachm., Bebra 3M Nachm.),

in Marköbel 615 Abends,

aus Marköbel 615 Früh,

in Hanau 8 Vorm. zum Anschlüsse an die Züge nach Frankfurt o. M. 858 Vorm., Bebra 9äa Vorm.

Hanau am 9. Dezember 1876.

Kaiserliches Postamt.

_________________________Lins.________________________

Bekanntmachung. .

Der Ackermann Philipp Hermann von Marköbel hat bei Königlichem Amtsgerichte zu Windecken angezeigt und beschworen, daß ihm die als Eigenthum zustehende auf den Inhaber lautende Leihbank- Obligation vom 10. Februar 1874

Lit. D. Nr. 8533 über ICO fl.

gegen seinen Willen abhanden gekommen sei. Unter Bezug auf die kur- hessische Verordnung vom 18. Dezember 1823 wird daher der etwaige Inhaber (Besitzer) genannter Obligation hiermit aufgefordert, sich unter deren Vorlegung vor dem 2. März 1879 bei unterzeichneter Behörde zu melden, andernfalles dem Eigenthümer Hermann ein Duplikatschein ertheilt oder Kapital nebst Zinsen ausgezahlt wird.

Hanau, am 2. Dezember 1876.

Die Leihbank-Direktion.

Schrötter.

(8249) vt ProlliuS.

Bekanntmachung.

Die Arbeiten und Lieferungen zur Erbauung einer Ueberladehalle auf Bahnhof Hanau sollen im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden und ist hierzu Termin auf

Donnerstag den 21. Dezember er-, Vormittags 11 Uhr,

auf meinem Büreau, Mühlbruchftraße Nr. 18 zu Sachsenhausen, anberaumt,

Reflectanten wollen ihre Offerten versiegelt und versehen mit der AufschriftSubmission auf Erbauung einer Ueberladehalle" bis zur Terminsstunde portofrei einsenden.

Später eingehende Offerten werden nicht berücksichtigt.

Bedingungen, Kostenanschlag und Zeichnungen liegen auf meinem Büreau zur Einsicht offen, können auch gegen Erstattung der Copialien von da bezogen werden.

Frankfurt den 9. Dezember 1876.

Der Eisenbahn-Bau-Jnspektor

__________________Schm i bt______ (8240)

Nach Verfügung Königlicher Regierung, Abtheilung des Innern, zu Caffel, vom 20. d. Mts. I. 14,841 ist genehmigt worden, daß nach Maßgabe des Statuts vom 9. Juni cr. an Umlagen für das laufende Jahr überhaupt 100% nach der Veranlagung zur Klassen- und klassi- ficirten Einkommenstmer und 50% nach der Grund- und Gebäude­steuer zur Siadtkafse erhoben werden.

Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachungen vom 18. Februar sowie vom 19. September d. I. wird hiervon den Steuerpflichtigen mit dem Bemerken Kenntniß gegeben, daß die Stadtkämmerei ermäch­tigt ist, nach den Ansätzen zur Klassen- und klassificirten Einkommen­steuer für 1876 noch drU Monatsbeträge und nach der Grund- bezw. G bäudesteuer die Hälfte des Jahresbetrags nunmehr alsbald zu erheben. (7830)

Hanau am 25. November 1876.

Der Stadtrath.

________________________Cassian.___________________

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Zur politischen Lage.

A. 6. Schw. Merl.

Nachdem die Bevollmächtigten Frankreichs, Englands und Oest^ reichs in Konstantinopel eingetroffen sind, wird die Konferenz dort demnächst ihren Anfang nehmen können, man wird zunächst zur soge­nannten Vorkonferenz zusammentreten, auf der das Programm für die Berathungen der Konferenz festgestellt werden soll. Für eine Besserung des Verhältnisses zwischen Rußland und der Pforte erwartet indessen von diesen Berathungen wohl Niemand etwas mehr. Diese beiden Gegner haben ihre Stellung zu einander definitiv genommen. Rußland besteht nachdrücklicher, als je zuvor, auf der Durchführung derjenigen R-formen, welche es zur Herstellung eines menschenwürdigen Daseins für die Bevölkerung der aufständischen Provinzen als unumgämlich nothwendig erachtet, und auf der Besetzung dieser Provinzen durch nichttürkische Truppen als der alleinwirksamen Garantie für die Durch­führung. Die Pforte weigert sich dagegen nach wie vor, BoSnien, der Herzegowina und Bulgarien besondere Zugeständnisse zu machen, erbietet sich vielmehr, allen Provinzen ihres Reichs gewisse Reformen gleichmäßig zu Gute kommen zu lassen, und hält zu diesem Behufe einen Verfas- sungseniwurf zur Vorlage an die Konferenz bereit. Eine Besetzung ihres Gebietes durch fremde, zumal durch russische Truppen will sie unter keinen Umständen zugeben. Zwischen zwei so durchaus entgegen­gesetzten Standpunkten ist eine Vermittelung nicht wohl möglich, und wie die Pforte ihre Verfassungsentwürfe nur darum vorlegen wird, um die Berathungen der Konferenz gegenstandslos zu machen, so läßt die russisch- Regierung schon jetzt unter der Hand erklären, daß sie über ein Blatt Papier, möge es mit noch so schönen Reformverheißungen be­schrieben sein, gar nicht diskutiren werde. Auf Nachgiebigkeit der Pforte dürfte schwerlich zu hoffen sein, selbst nicht für den Fall, daß England sich ernstliche Mühe geben sollte, die türkischen Staatsmänner zu Zu­geständnissen zu drängen; denn für die Pforte gibt es ebenso eine Grenze, welche sie aus Rücksicht auf ihre Würde und die Stimmung ihrer Unterthanen nicht überschreiten darf, wie für Rußland. So wird denn der Ausbruch des Krieges zwischen Rußland und der Türkei ollge­mein als unvermeidlich und nahe bevorstehend betrachtet, und die beiden Gegner benutzen jeden Tag, um ihre Rüstungen zu vollenden. Rußland bat fast schon den Aufmarsch seiner Truppen an der rumänischen Grenze b endet, iogar schon die Beamten für die Verwaltung Bul^arims er- nannt. Der Ooeibefehlshaber der russischen Südarmee, Großfürst Ni-