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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

.Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage,» und Samstags mit der Berliner Provinzial-Eorrespondenz.

Freitag bett 8. Dezember

«KaQraMMSrik

1876

Amtliches.

Gemäß erfolgtet Bestimmung deS Herrn Ministers deS Innern beginnt die Auslegung der Wählerlisten zu den durch die Kaiserliche Verordnung vom 23. November d. I. angeordneten Reichklazswahlen mit dem

10. Dezember d. J. dahier auf dem Stadthause.

Nach §. 8 deS Wahlgesetzes vom 31. Mai 1869 ist Jedermann die Einsicht gestattet. Einsprachen gegen die Listen sind binnen 8 Tagen nach Beginn der AuSlegung bei dem Stadtvorstande anzubringen.

Nur diejenigen sind zur Theilnahme an der Wahl berechtigt, welche in den Listen ausgenommen sind.

Hanau am 6. Dezember 1876.

Der Oberbürgermeister

Saffian.

Nachdem die Rechnung über dre flämische Sparkasse für das Jahr 1875 vom Stadtrath und Bürger»AuSschuß geprüft und abgeschlossen worden ist, so wird der Stand dieser Anstalt gemäß der bestehenden Bestimmungen summarisch hiermit veröffentlicht:

DaS Guthaben der Einleger war am 31.

Dezember 1874 ....... 479,136 Mk. 77 Pfge.

Im Jahre 1875 betrugen:

1) die Haaren Einlagen .... 131,095 17

2) die zu Kapital geschriebenen Zinsen 19.153 14

3) die Zinsen bei Totalrückzahlungen, welche nicht zum Kapital geschrie­ben waren........ 519 53 629,904 61 In gedachtem Jahre wurden zurückgezahlt: a) an Kapitalbeträgen . 99 558 Mk. 87 Pf. b) an Stückzinsen aus 1874 519 53 100 078 , 40 , Bleibt Guthaben der Einleger am 31. Dez. 1875 . 529M6 21 An diesem Tage betrugen die verzinslich anaeleg- ten Kapitalien der Anstalt 578,342 Mk. 86 Pf.

Die Stückzinsen dies. Activa 3,183 52

Der Kassenbestand . . . 16,467 15 597,993 53

Es bleibt demnach der Anstalt ein Rewroefono von 68,167 32

Hanau am 23. November 1876.

Der Oberbürgermeister

Cassian. (8175)

T s ß e s s ch K R,

Berlin, 6. Dezember. Reichstag. (Fortsetzung). In der heutigen (25) Sitzung des Deutschen Reichstages begründete zu­nächst der Abg. Scipio feine Jnterp-llation, welche lautet:

Nach Artikel 4 Nr. 9 der Reichsverfassung unterliegt der Schifffahrtsbetrieb auf den mehreren Staaten gemeinsamen Wasser­straßen und der Zustand der letzteren der Beaufsichtigung und G-setz- gebung deS Reichs. Zunächst veranlaßt durch die höchst nachtheiligen Störungen, deren Schauplatz in neuester Zeit der Rheinstrom in bayerisch-Hessischem Gebiet gewesen ist, richten die Unterzeichneten an den Herrn Reichskanzler die Anfrage: 1) in welcher Weise hat die Reichsregierung den die wirthschaftlichen und speziell die Schifffahrts« Interessen der angrenzenden Ländergebiete schwer schädigenden Miß- ständen gegenüber das ihr zustehende Beaufsichtigungsrecht bethätigt; 2) wird die Reichsregierung in Bälde eine wirksame Abhülfe der bezeichneten Uebelfiände durch geeignete Maßnahmen veranlassen?"

Der Präsident des Reichskanzler.AmtS, StaatS-Minister Hofmann, erklärte, daß bisher nur zwei Klagen in dieser Beziehung beim Reichs- kanzler- Amt eingelaufen seien, welche speziell preußische Angelegenheiten beträfen. DaS Reichtkanzler.Amt gaSe also noch keine Veranlassung gehabt, sich mit dieser Materie näher zu befassen. Nachdem auf Antrag deS Abg. Dr. Bamberger eine Besprechung der Interpellation beschlossen worden, nahm der Präsident deS Reichskanzler-Amts den betreffenden

Dezernenten der Reichskanzler-AmtS gegen die Angriffe deS Antragsteller-, als habe derselbe in dieser Angelegenheit nicht seine Schuldigkeit gethan, in Schutz. Außerdem betheiligten sich an der Debatte die Abgg. Windthorst, Dr. Dohrn, Dr. von Bunsen, Geiwig und WiggerS.

Es folgte die zweite Berathung der der Budgetkommission über* wiesenen Theile des ReichshauShalts Etats für daS Vierteljahr vom 1. Januar bis 31 März 1877. Die Position im Marine-Etat Kap. 57 Tit. 1 der fortdauernden AusgabenBesoldung der Aerzte" wurde, nachdem der Referent Abg. Rickert und die Abgg. Dr. Löwe und Dr. Wehrenpfennig gesprochen, mit der geforderten Summe und unter der gebrauchten Bezeichnung genehmigt. Die Kommission beantragte, die Position im Militär-Etat Kap. 5 Titel 40. der Einmaligen Ausgaben Zum Neubau deS KasernementS für die von Pirna nach DreSden zu verlegenden zwei Escadrons deS Garde-Reiter Regiments (1. Rate) 250,000 Marl" unter Einfügung nachstehender Bemerkung in den Etat zu bewilligen:Es wird dabei vorauSges tz', daß argen Rückgabe der, Seite 14 bit Drucksache Nr. 19 (der IV. Session 2 Legislaturperiode des Deutschen Reichstages) aufgeführten Milrtärgrundstücke an den Königlich sächsischen Etmtsfirkus, die auf Seite 16 ebendaselbst aufge­führten Militär-EtablissementS ausschließlich auS sächsischen SlaatSmit- teln, den bestehenden Voranschlägen entsprechend, zur Ausführung ge­langen", und die Erwartung auSzusprechen,daß bei Tauschgeschäften der Militärverwaltung über Baulichkeiten und Grundstücke der Werth der Tauschgegenstände in Einnahme und Ausgabe gestellt und demgemäß Tauschgeschäfte hinsichtlich solcher Militär-Etablissements und Grund­stücke, welche ihrem Umfange nach bei der Veräußerung, der Erwerbung oder dem Neubau den Gegenstand besonderer EtatStitel bilden, der be­sonderen Zustimmung des BundcsrathS und Reichstages unterbreitet werden."

Der Präsident des Reichskanzler-Amts Staats-Minister Hofmann bat um Ablehnung der Resolution. Außerdem sprachen der Bundes- ; raths-Bevollmächtigte v. Nostiz-Wallwitz, der Bundeskommissar Geheime Ober- RegierungS» Rath Dr Michaelis und die Abgg. Krause, Dr. Weh­renpfennig, Grumbrecht, Richter (Hagen), Dr. Satter, Dr. Hänel, Wind! horst und Ackermann. Auf Antrag des Abg. Dr. LaSker wurde die Position nochmals an die Budgetkommission zurückgewiesen.

Im weiteren Verlaufe der Sitzung sprach m Der Berathung deS ReichshauSbalts-Etats für das Vierteljahr vom 1. Januar bis 31. März 1877 beim Kap. 17 der Einnahmen auS dem Mürzwesen der Abg. Dr. Bamberger über die Durchführung der Münzreform. AuS der Erwiderung Seitens des Bundeskommissars Geh. Ober-Regierungs­Rath Dr. Michaelis ging hervor, daß der Bundesrath den von Dr. Bamberger gestellten Forderungen zum Theil bereits entgegengekommen ist. So ist die Ausprägung goltener Fünfmarkstücke vorbereitet, silberne Fünfmarkstücke werden dagegen nur noch auf 2 Münzstätten geprägt, und zwar nur zur Ausnutzung der früher vom Reichskanzler ertheilten Erlaubnjß, die seit zwei Monaten nicht mehr erth ilt ist. Auch die Ausprägung von 20 Pfennigstücken und von Nickelmünzen ist eingestellt, und wird die den Bedarf übersteigende Menge an Scheidemünzen in den Münzstätten zurückgehalten werden. Der Abg. Dr. Reichensperger (Crefeld) bedauert?, daß anstatt des ZwanzigfrankstückeS das Zwanzig« Markstück als Kardinalgoldmünze geschaffen sei. Im Auslande fei man dadurch, wie er selbst erfahren habe, vielfachen Unbequemlichkeiten und Uchervortheilungen ausgesetzt. Der Abg. Dr. Bamberger betonte, daß viele Leute in dem Mrßverständniß befangen seien, ein Zwanzigmark- fiück gelte voll 25 Franks; das sei nicht richtig, ein Zwanzigmarkstück sei nur 24 Franks 69 CentimeS werth, und zu solchem Preise würde es mit unerheblichen Differenzen im AuSlande ccceptirt. Der Abg. Dr. Reichensperger (Crefeld) erwiderte, daß gerade diese Werthdifferenz stetS einen vorherigen Akkord nothwendig mache und daß man dabei im AuSlande oft übervortheilt werde. Sämmtliche Anträge der Budget­kommission zum Etat wurden genehmigt. Hierauf vertagte sich daS Haus um 48/a Uhr.

Berlin, 7. Dezember. In der heutigen (26.) Sitzung deS Deutschen Reichstages stand zur Berathung der neunte Bericht der