Einzelbild herunterladen
 

SüMnemexti- ©reK: Jährlich 9 Mari. Halbj. 4 M- 50 P.

Vierteljährlich 2 Mari 25 Pfg. Für auswärtige Wonnenten mit dem Betreffen- den Postausschlag. Die einzelne Num­mer 10 Psg.

Hlinauer Aiyeiger.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn« und Feiertage, mit belletristischer Beilage/ und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

Sefertte#*. Vre!»!

Die IfBoIOft BarmondzeiL^ deren Raum

10 kt».

Die tfratt. Bette SO Wo-

Die«!paMg»Lecl«

80 P«,.

M 285. Donnerstag den 7. Dezember.

1876.

Amtliches.

Bekanntmachung.

Bei der, dem Plane gemäß, heute vor Rotar und Zeugen statt« gefundenen 63stkn Serien ziehung des vormals kurheisischen, bei dem Bankhause M. A. von Rothschild & Söhne zu Frankfurt a. M. aufgenommenen Staats Lotterie-Anlehens vom Jahre 1845 sind folgende 80 Serien- Nummern gezogen worden:

207 224 245 287 316 395 408 532 537 561 623 652 660 721 784 788 792 840 930 1148 1305 1393 1690 1706 1762 1847 2158 2332 2346 2439 2584 2595 2624 2637 2654

2678 2817 2914 2986 3153 3169 3268 3408 3452 3472

3580 3671 3698 3720 3723 3728 3767 3775 3900 3957

4015 4051 4135 4168 4172 4458 4511 4559 4602 4740

4802 4860 4922 4931 4939 5002 5171 5442 5571 5612

5632 5651 6237 6416 6664

Wir bringen solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß.

Cassel, den 1. Dezember 1876.

Königliches RegierungS«P"äsidium.

von Brauchitsch.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bestimmungen der §§. 8 und 15 des Wahl­gesetzes für den Reichstag vom 31. Mai 1869 (Bundesgesetzblatt Seite 145) und des § 2 des dazu ergangenen Reglements vom 28. Mai 1870 (Bundesgesetzblatt Seite 275) setze ich den Tag, an welchem die Auslegung der Wählerliste« zu den durch die Kaiserliche Verord­nung vom 29. Okiober d. I. angeordneten Reichstagswahlen zu begin­nen hat, ,

auf den 10. Dezember d. J.

hierdurch fest.

Berlin, den 2. Dezember 1876.

Der Minister des Innern Gr. Eulen bürg.

Die OrtS- und Gemeindevorstände werden noch besonders auf die Bestimmung im §. 2 des Wahlreglements vom 28. Mai 1870 hinge­wiesen, der zufolge sie den Tag, von welchem die AuSlegung beginnt, unter Hindeutung auf §. 3 des Reglements, fowie unter Angabe des Lokals, in welchem die Auslegung stattfinden wird, noch vor dem Be­ginn der Letzteren in ortsüblicher Weife bekannt zu machen haben.

Die Wahlen zum Reichstage haben am 10. Januar 1877 statt« zufinden. Die Ortsvorstände wollen dies unverzüglich ortsüblich be­kannt machen.

Hanau am 6. Dezember 1876.

Der Landrath: Schrötter.

Befuude«: Eine graue Schürze. Eine feidene Kaputze. Ein weißes Taschentuch. Ein Messer.

Zugelaufen: Ein junger großer Hund, gelb, mit weißen Pfoten und Brust, w Geschlechts.

Entlaufe«: Ein schwarzer Hühnerhund mit weißer Brust.

Verloren: Ein PaSetchen, enth. Kaufbriefe. Eine dunkle Pferde­decke mit blauer Börde.

Hanau am 7. Dezember 1876.

^Kömäl. LandratbSamt.______________________

Der gegen die Kleivermacherin Margarethe H oder l ern von Hanau unter dem 19. Oktober d. I. erlassene Steckbrief wird als er­ledigt zurückgezogen.

Hanau den 1. Dezember 1876.

Der StaatS-Anwalt _________________________Schitmann.________________vt. Michael.

Holzversteigerung in der Königlichen Oberförsterei Wolfgang.

Freitag den 22. Dezember er., von Vormittags 9*/a Uhr ab,

sollen in der Wirthschaft der Wittwe Haupt zu Niederrodenbach fol­gende Holzsortimente öffentlich verkauft werden:

A. Aus dem Einschläge de 1876:

1,4 Hdrt. Eichen-Reis III. Kl.,

10,8 Aspen-

60 Stück Kiefern-Stämme,

400 Rmtr. Schit und Knüppel,

45 Stockholz I. und

60 Hdrt. Reis III Kl.;

» Aus dem Einschläge de 1877.

a. Distrikt Beinholz:

88 schwache Eichen-Stämme,

18 E chen Stangen II. Kl. und

3 Kiefern-Stämme:

b. Districte Ribbes und Pechhütte:

9 Eichen-Stämme und

290 Kiefern-Siämme;

c. District Alterwald, Abtheilung c;

7 Eichen-Stämme;

e. District Mittelweg:

48 Kiefern-Sämme und

6 Kiefern-Stangen I. Kl.;

e. District Torfhaus, Abth. a:

140 Kiefern-Stangen II. und III. Kl. Wolfgang den 4. Dezember 1876.

Richter, Oberförster. (8135)

L -» g e K f ch « «,

Berlin, 6. Dezember. Reichstag. (Fortsetzung). Im weiteren Verlauf der gestrigen Sitzung suchte der Abg. Dr. Hänel noch einmal die Opportunität der Interpellation zu begründen. Der Reichs­kanzler Fürst v. Bismarck ergriff hierauf noch einmal das Wort.

Nachdem der Interpellant Abg Richter feine Handlungsweise noch einmal zu motiviren versucht hatte, war die Interpellation erledigt. DaS Haus trat hierauf in die vorhin auf Antrag deS Abg. Dr. LaSker aufgeschobene zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Ab­änderung des § 44 deS Gesetzes wegen. Erhebung der Brausteuer vom 31. März 1872. Der Abg. Dr. Oppenheim beantragte, in dem §. 1, der die Gültigkeitsdauer regelt, die Worte:bisxauf Weiteres" zu er­setzen durch die Worte:bis zum 31. März 1878". Der Abg. Dr. Kircher (Meiningen) empfahl den Antrag Oppenheim zur Annahme. Der Abg. Rickert erklärte sich gegen denselben. Der BundeSrathS-Be- vollmächtigte, Herzoglich fachfen-meiningenscher StaatS-Minister Sifeke, ' erkannte die Mängel der Vorlage an, bezeichnete dieselbe aber als eine, wenn auch unangenehme Nothwendigkeit. Der Abg. Dr. LaSker hielt auch die Nothwendigkeit der Vorlage im Sinne der Regierung nicht für nachgewiesen. Nachdem der Abg. Dr. Lucius (Erfurt) nochmals den Antrag Oppenheim zur Annahme empfohlen, wurde derselbe und mit demselben sämmtliche Paragraphen deS Gesetzes genehmigt.

ES folgte die erste und zweite Berathung deS Gesetzentwurfes für Elsaß-Lothringen, betreffend bie Festsetzung von Fischerei-Schonstrecken. Der Abg. v. Behr-Schmoldow empfahl die Annahme der Vorlage ohne Diskussion, gab aber dem Wunsche Ausdruck, daß Verträge über diese Materie mit sämmtlichen Rheinuferstaaten behufs Feststellung ein­heitlicher Normen abgeschkoffen, jedoch nicht durch RetorsionSmaßregeln erzwungen werden möchten. Darauf wurde der Gesetzentwurf in erster und zweiter Lesung genehmig«.

ES folgte die erste Berathung des NiederlassungSvertrages zwischen dem Deutschen Reiche und der schweizerischen Eidgenossenschaft nebst Zusatzprotokoll. Nach einigen Bemerkungen deS Abg. Dr. v. Schulte wurde die Verweifung an eine Kommission abgelehnt. Das HauS trat dann sofort in die zweite Berathung.

Art. 8 lautet:

»Beide Theile behalten sich in Bezug auf solche Personen, welche vor Erfüllung ihrer Militärpflicht die Staatsangehörigkeit gewechselt