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nachgikommen siod, haben solcke noch bei Meidurig einer Ordnungsstrafe von 5 Mark innerhalb 24 Stund n zu befolgen.
Hanau am 6. Dezember 1876.
Der Landraih.
Zugelaufen: Eine Gans.
Harau am 6. Dezember 1876.
Königl. Landrathsamt.
JBekanntmachung,
Die Weihnachtssmdungen betreffend.
Mit Rücksicht auf die bekannten Verhältnisse richtet das General- Postamt auch in diesem Jahre an das Publikum in dessen eignem Interesse das Ersuchen, mit den Weihnachtsversendungen bald zu beginnen, damit sich die Packetmassen nicht in den letzten Tagen zusammendrängen und die pünktliche Ueberkanft nicht gefährdet wird.
Zugleich wird ersucht, die Rätsele dauerhaft zu verpacken, namentlich nicht dünne Pappkasten, schwache Schachteln und Cigarrenkisten zu benutzen, und die Ausschrift der Packete deutlich, vollständig und haltbar herzustellen. Lie Packetaufschrift muß bei frankirten Packeten auch den Frankovermerk, bei Packeten mit Postvorschuß den Betrag desselben, bei Packeten, welche nach Ankunft am Bestimmungsorte sogleich bestellt werden sollen, den Vermerk „durch Eilboten" und bei Packeten nach größeren Orten thunlichst die Angabe der Wohnung des Empfängers, bei Packeten nach Berlin auch den Buchstaben des Postbezirks enthal- halten. Zu einer Beschleunigung des Betriebes würde es wesentlich beitragen, wenn die Packete frankirt abgesandt werden.
Berlin W,, den 5. Dezember 1876.
Kaiserliches General-Postamt.
Edictalm.
Bruchköbel. Auf dem in Langendiebacher Gemarkung gelegenen Grundvermögens des Oekonomen Philipp Viehmann von Bruch- köbel, jetzt zu Niederissigheim, sind folgende Pfandrechte eingetragen:
1. wegen 600 fl. nach Schuld- und Pfandverschreibung vom 10. Februar 1842, errichtet von Jost Schäfer und dessen Ehefrau Maria, geb. Schneider, von Langendiebach, zu Gunsten des Löser Jakob Oppenheim zu Windecken.
2. wegen 1200 fl. nach Schuld- und Pfandverschreibung vom 28. März 1844, errichtet von denselben Eheleuten zu Gunsten des Franz Nickel zu Hanau.
Nach vorgelegten Bescheinigungen haben Rechtsnachfolger der ursprünglichen Gläubiger die fraglichen Kapitalien als abgetragen bezeugt, die Originale der über solche errichteten Schuld- und Pfand- verschreibungen sind aber verloren gegangen und werden auf Antrag des rc. Viehmann alle, welche aus diesen Schuldurkunden Rechte herleiten wollen, hiermit ausgefordert dieselben binnen 8wöchiger Frist dahier geltend zu machen, w drigenfalls d-e Urkunden für kraftlos erklärt werden. (8101)
Hanau den 17. November 1876.
Königliches Kreisgericht.
Mü l ler vt. Nikolaus.
Oeffentliche Sitzung des Gemeinde-Ausschusses. Donnerstag den 7. Dezember 1876, Nachmittags 5 Uhr.
Tagesordnung:
1. Mittheilung, die Schulferien betr.
2. Vorlage des Etats der Realschule für 1877.
3. Weitere Verwilligung für die Cent.-Armenkommission.
4. Verpachtungen.
5. Die Dauer des Vertrags bezüglich der Verbrauchsabgabe von Bier rc. betr. (8113)
Aus dem Protokolle der Handelskammer.
Das Kaiserlich statistische Amt theilt in Folge vorausgegangener Correspon- denz modifizirte Borschläge für Beseitigung der Mängel in der bisherigen Statistik des auswärtigen Waarenverkehrs des deutschen Zollgebiets zur Aeußerung mit, welche zustimmend ausgesprochen wird.
In Bezug auf die verbreitete Befürchtung, daß mit Einführung der neuen Gerichts-Verfassung Hanau ein Collegialgericht erster Instanz verlieren werde, wurde beschlossen die Bermittelung des Herrn Handelsministers anzurufen, daß Handel und Industrie der Stadt vor den schweren Nachtheilen geschützt werden möge, welche enventuell ein solcher Verlust dem hiesigen Platz bringen müßte.
Behufs Einleitung der Wahlen für demnächstige Ergänzung der Han- delskammer soll die Wählerliste aufgelegt werden. ____________________
Behufs der nach §. 16 des Gesetzes vom 24. Februar 1870 demnächst stattfindenden Neuwahlen für die Handelskammer ist die Liste der Wahlberechtigten vom 5. l. M. 10 Tage lang auf dem Stadthause bei dem Secretair der Handelskammer aufgelegt.
Einwendungen gegen diese Liste müssen bis zum Ablauf des zehn
ten Tags nach beendigter Auslegung bei der Handelskammer angebracht werden. ’
Hanau den 2. Dezember 1876. (8081)
Die Handelskammer Una.
TTISAschSR.
— Berlin, 5. Dezember. Reichstag. (Fortsetzung). In der heutigen (24) Sitzung wurde nach einigen geschäftlichen Mittheilungen des Präsidenten die Interpellation des Äbg. Richter (Hägen), betreffend die russische Zollerhöhung, bis zu einem späteren Stadium der heutigen Sitzung aufgeschoben. Auf Antrag des Abg. Frhrn. Nordeck zur Rabenau wurde sodann die Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Abänderung einiger Reichstagswahlkreise von der heutigen Tagesordnung abgesetzt.
Es folgte die erste Berathung des Gesetzentwurfs, betr. dir Ab-! änderung des §. 44 des Gesetzes wegen Erhebung der Brausteuer vom' 31. Mai 1872. Nach einer kurzen Debatte, an welcher sich die Abgg. Rickert, Dr. Oppenheim und der Bundesraths-Bevollmächtigte, Staats-' Minister Gisrke betheiligten, wurde die Verweisung an eine Kommission abgelehnt.
Darauf begründete der Abg. Richter (Hagen) seine Interpellation,! welche lautet:
„Durch einen vor wenigen Tagen erlassenen UkaS hat die russische Regierung angeordnet, daß von Neujahr ab die Eingangszölle in Goldmünze zu entrichten sind. Diese Maßr gel, welche einer sehr beträchtlichen Erhöhung der Zölle gleichkommt, ist geeignet, den ohnehin durch die bisherige russische Zollpolitik überaus beschränkten Waarenaustausch mit Rußland noch mehr zu beeinträchtigen und dadurch die wirthschaftlichen Interessen auch des Deutschen Reiches schwer zu schädigen. Ich richte daher an den Herrn Reichskanzler die Frage: Was gedenkt der Herr Reichskanzler zum Schutze der deutschen Industrie in dieser Angelegenheit zu thun?"
Der Reichskanzler Fürst von Bismarck beantwortete diese Interpellation in einer längeren Rede.
Der Bundesbevollmächtigte, Wirkl. Geh. Rath von Philippsborn, glaubte die Aussicht eröffnen zu können, daß sich ein Sinverständniß mit der russischen Regierung werde erzielen lassen. Auf Antrag des Abg. Dr. Hänel trat das Haus in eine Besprechung der Interpellation ein. Den Ausführungen des Antragstellers gegenüber ergriff der Reichskanzler Fürst von Bismarck in Betreff der Opportunität der Interpellation noch einmal das Wort. Nach Ablehnung eines Schlußan- träges betonte Abg. Graf Bethusy Huc unter Zurückweisung des Zweckes der Interpellation, daß die Erklärungen, welche der Reichskanzler über die Ziele der deutschen Politik gegeben habe, dem Vaterlande in den Augen Europas nur nützen könnten. Nachdem der Abg. Windthorsi sein Sinverständniß mit der Rede des Reichskanzlers konstatirt hatte, ergriff beim Schlüsse des Blattes der Abg. Dr. Bamberger das Wort, (Fortsetzung folgt.) <R. u. St.•ao
— Berlin, 2. Dez. Die gestrige Gesellschaft beim Fürsten Bismarck gewährte heute den Abgeordneten und der ganzen politischen Welt reichhaltigen Unterhaltungsstoff. Zu dem, was wir schon gemeldet haben (so schreibt die Köln. Ztg.), ,st noch hinzuzufügen,: daß der Reichskanzler auch wegen der Erhöhung der russischen Grenzzölle befragt wurde. Er entgegnete, die russische Regierung wolle nicht zugeben, daß sie die Zölle erhöht habe, denn diese wären ursprünglich auch in Gold und Silber bezahlt worden. Weiter verfolgte Fürst Bismarck dies! Materie nicht; doch ist es klar, daß die russische Darlegung nur eine halbe Wahrheit enthält. Unbestreitbar ist, daß im Januar 1877 bie russischen Fabrikanten einen um mehr als dreißig Prozent höheren Zollschutz genießen werden, als im Dezember 1876. Zu erwähnen möcht! noch sein, daß der Reichskanzler jeden Gedanken, daß künftig einmal Deutschland deutsche Gebietstheile von Oesterreich erwerben könnte, i« ernster und Humoristischer Weise weit von sich weg wies. Fürst Bis- marck sprach sich überhaupt sympathisch für Oesterreich aus, und sagt! nichts, was Unzufriedenhiit mit Rußland verrieth. Bekanntlich ist unsere auswärtige Politik jetzt sehr russenfreundlich. Indessen kann man unmöglich annehmen, daß Rußlands rücksichtsloses Verfahren gegen uns, z. B. in der Zollfrage, hier nicht empfunden werde. In diesem Punkt! ist die gesammte Presse einig. Die fortschrittliche Presse — Vossischi Zeitung, Volks-Zeitung, Wage rc. — ist heftig antirussisch; jedoch bil Betonung der slavischen Sache flößt nun auch denjenigen Blättern Bedenken ein, deren Haltung bisher das Vorgehen Rußlands ermuntert und erleichtert hat. Dem General Tjchernaj-ff ist nun dennoch erlaubt worden, nach Rußland zurückzukehren. Er ist das sichtbare Haupt b* Panslawismus, und so wiegt jene Thatsache schwerer, als gelegentlich!! Ableugnungen des Panslawismus. — Die Aeußerungen des Reichs-! kanzlers machen nicht geringes Aufsehen, namentlich auch mit Bezui auf die freundlichen Worte über England mit Hinweis auf die Thronrede. Damit sind spöttische Bemerkungen einiger Blätter über Salis- bury's Besuch und bei ähnlichen Gelegenheiten deutlich desavouirt. -