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Hanauer Anzeiger.
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Amtliches. ■
Die Herrn Bürgermeister wollen die Klassensteuer-Rollen und Einkommens-NachweisunKe» für das Etatjahr 1877/78 S arn stag den 2. L M hier abbolen lassin, damit unverWeilt zur Bmvähme der -Klassensteuer-Einschätzung geschritten werden kann.
Hanau am 30. November 1876.
Der Landrath.
...... ........„I------------ ■, _______________________-
Bekanutmachun g.
Unzureichende Adressiiun-i von Sendungen nach St. Louis.
In letzter Zeit sind häufig Briefsendungen nach St. Louis ohne nähere Angabe der Lage des Bestimmung»ortS zur Post gegeben worden, von denen angenommen ist, daß sie nach der im Staate Missouri der Bereinigter- Staaten von Amerika b'rlegenen Stadt St. Louis gerichtet seien, während sie für Empfänger in einem der Orte dieses Na« mens ist Deutschland, wie St. Louis (St. Ludwig), Kr. Mühlhausen im Elsaß, oder St. Louis bei Lemberg in Lothringen, bestimmt waren.
Zur Vermeidung der durch FehllÄtungen dieser Art entst-henden; erheblichen Versäumnisse whb den Absindern von Brikfen rc. nach St, Louis empfohlen, in den Lr-sschrifterr stets den die Lage des Bestimmungsortes bezeichnenden unterscheidenden Zusatz genau und vollständig anzugeben.
Berlin W , den 28. November 1876.
Kaiserliches General-Postamt.
Bekanntmachung.
Der Kutscher Georg Böruer von Oberrodenbach, im Dienste ’ bei Fabrikant O. Lindenbauer dahier, hat bei Königlichen Amts- ; gericht, Abtheilung III., am 30. Oktober l. J. angezeigt und beschwo- s ren, daß ihm die als Eigenthum zustehenden, auf den Inhaber lauten- \ den Leihbank-Obligationen vom 18. Oktober 1875
Lit. B. Nr. 518 über 20 Mark und
Lit. E. Nr. 1047 „ 100 „
gegen seinen Willen abhanden gekommen stien. Unter Bezug auf die kurhessische Verordnung vom 18. Dezember 1823 werden daher etwaige Inhaber (Besitzer) genannter Obligation hiermit aufgefordert, sich unter ' deren Vorlegung vor dem 30. Januar 1879 bei unterzeichneter Be- \ Hürde zu melden, andernfalles dem Eigenthümer Börner Duplikat- ■ scheine ertheilt oder Kapital nebst Zinsen ausgezahlt werden.
Hanau am 20. November 1876. (7921) ‘
Die Leihbank-Direction.
_________ Schrötter. vt. Prollius. ■
I 6 K 8 6 ( ch t; Sä. >
— Der „R. u. St.-A." enthält: Verordnung, betreffend die Wah- ■ len zum Reichstag. Vom 23. November 1876,
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen rc w ordnen aus Grund der Bestimmung im §. 14 der Wahl- i gesetzes vom 31. Mai 1869, im Nam<n des Reichs, was folgt:
Die Wahlen zum Reichstag sind am 10. Januar 1877 rorzu- nehmen.
Urkunb-iL unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei- gidrucktem Kaiserlichen Jnsiegel.
Gegcgeben Berlin, den 23 November 1876.
(L. S.) ' Wilhelm.
Fürst v. BiZmarck.
— Berlin, 30. November. Reichstag. (Fortsetzung). 3« der gestrigen (20.) Sitzung stzte das Haus die zweite Berathung des Entwurfs einer Strafprozeßordnung fort. Eine Debatte veranlaßten zuerst die §§ 89 und folgend-, welche vo der Beschlagnahme von Briefen und Telegrammen handeln, über die Frage, ob dazu, wenn Gefahr im Verzüge ist, auch die Staatsanwaltschaft befugt sein solle, wie es die Kommission b-schlossen Hot. Hiergegen taten die Abgg. Wmdt- Horst und Dr. Havel auf, während die Äbgg. Dr. Lasker, Struckmann (Düpholz) und die Bunlelkommffsarien Geheimer Ober-RegierungS- Rath Hanauer und Geheimer Justiz-Rath Ochlschläger die KommissionS- vorschäjze vertheidigt n. Der letztere führte namentlich aus, daß es physisch unmöglich sei, einen bestimmten Brief mit Beschlag zu belegen, wenn man nicht die Postverwaltung ersuche, auf eine bestimmte Kategorie von Briefen zu achten und dieselben zur Auswahl deS bestimmten BnefeK, auf den gefahndet werde, der Kriminalbehörde einzusenden. §. 89 wu de noch den Beschlüssen der Kommission, § 90 mit einem Amen- dimevt des Ab». Dr. Hänel, welches nur die Beschlagnahme von ein# geigen zu bezeichn enden Briesin oder sonstigen Postsendungen bezw. Telegrammen gestattet, und §. 91 nach den Beschlüssen der Kommission unverändert arperommeu. Zu §. 92 betörte der BundeSrathsbevoll- mächtigte Königliche württembergische Justiz-Minister v. Mittnacht, daß die Frage, ob die Staatsanwaltschaft in Preußen bei der Beschlagnahme der vermuthlichen Briefe des Kardinals Grafen Ledochowski zu Recht oder Unrecht verfahren, in diesem Ms°tz gar nicht berührt worden sei Darauf ergriffen das Wort die Äbgg. Windthorst, Dr. Laster und Dr. Hänel. Der Pa.agrah wurde angcuommkn. Gegen die von der Kon r missiou in §. 99 getroffene Bestimmung, daß nur dem Richter die Durchsicht der mit Beschlag belegten Papiere erlaubt sein solle, anderen Bramten aber nur, wenn der Inhaber der Papiere es gestalte, machte der Bundeekommissar Geheimer Ober Regierungs-Rath Hanauer den Ausführungen des Abg. Dr. Lasker gegenüber geltend, daß kein Grund vorliege, die Durchsicht der Papiere lediglich dem Richter zu gestatten. Der Richter werde in diesem Stadium, bei seiner Unkenstniß von den bis dahin erlangten Ergebnissen der Erörterungen und von den vorhandenen Berdachtsgründen, sowie insbesondere von der Richtung der Erörterungen, w e sie die Staatsanwaltschaft bei ihren Maßregeln beabsichtigt, nicht in der Lage sich befinden, selbständig darüber zu koznos- ziren, welche Papiere zur weiteren Fortführung der begonnenen Erörterungen nothwendig seien; somit werde er bei dem einzelnen Papiere immer wieder darauf angewiesen sein, die Staatsanwaltschaft zu befragen, ob sie von denselben Einsicht nehmen wolle oder nicht. Der Paragraph wurde unverändert nach den Kommissionsbeschlüsseu angenommen. Hierauf beantragte zu §. 100 des Entwurfs der Strafprozeßordnung der Abg. Hasselmann, die Haftung der Staatskasse für Verlust, Beschädigung oder Entwerthung in Beschlag genommener Gegenstände auszusprechen. In der Kommission war ein ähnlicher vom Abg. Dr. Baehr (Ci-ssel) gestellter Antrag, der dem Fiskus die Pflichten des Depositars auferlgt wissen will, aus formenen Bedenken abgelehnt. Der Abg. Dr. Hänel nahm oenselben wieder auf, worauf der Abg. Hasse!« wann den seinigen wieder zurückzog. Gegen den Antrag machten die Abgeordneten Dr. Gneist, Dr. LaSker und Dr. v. Schwarz- Opportu- nitätsrücksichien geltend, denen sich der Reichstag schliztzlich mit 125 gegen 124 Stimmen anschloß und der damit §. 100 in der Fassung der Kommission annahm. Bei §. 105, der die Absonderung des Verhafte- teten von Andern und namentlich von Strafgefangenen „soweit möglich", vorschreibt, verlangte der Abg. Windthorst die Streichung dieser Em- schräkkung. Der Reichstag erkannte mdeß auf die Ausführungen des Abg. Struckmann (Diepholz) an, daß die Einrichtungen der Gefängnifft nicht überall ausreichin, um die Absonderung unbedingt au^zffuh-m und lehnte den Antrag Wmdthorjr ab. Endlich wurde gegen dir von