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Hlinaner Än^iyr.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage/ und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

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Die tivalttge

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deren Raum

10 Pfg.

Die Lspalt. Seite 20 Pfg.

DieSspaltigeLeil, SO Pfg-

B 275.

Samstag dm 25. November.

1876.

Bekanntmachung, betreffend die Außerkurssetzung der Zweit »sler- und Eindrittelthaler- Stüde Deutschen G-prägeS, vom 2. Nov-mber 1876.

Auf Grund des Artikels 8 des Münzgesches vom 9. Juli 1873 (R.-G.-Bl. S. 233) hat der Bundesrath die xachsalginden Bestimmun­gen getroffen:

§. 1. Die Zweiihaler« (3^, Mulden-) Stücke und He Eiridnttel- thaler-Stücke Deutschen Gepräges gelten vom 15. November 1876 ab nicht ferner als gesetzliche Zahlungsmittel.

Es ist dahik vom 15 Nov-m^i- 1876 ab, außer den mit derj Einlösung beauftragten Kassen, niemand verpflichtet, diese Münzen in Zahlung zu nehmer?.

§. 2. Die im Umlauf befindlichen Zweithaler- (S1^ Gulden«) und Eindrittelthsler-Stücke deutschen G-P äges werden in der Zeit vom 15. November 1876 bis 15. Februar 1877 von dm durch die Lakdes- Centratbehörden zu bezeichnenden Landet küssen sach dem im Artikel 15 des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873 sestKesetzien Wrrthverhällnisse für - Rechnung des deutschen Reiches sowohl in Zahlung genommen, als auch gegen Reichs- oder Lande^münzen um-ewechselt.

Nach btm 15 Februar 1877 werden die Zweithaler- (B1^ Gulden-) und Eindrittelthalsr-Stüde deutschen Gepräges auch von diesen Kassen ' weder in Zahlung noch zur UmwechsUnng »n.enommen.

§• 3. Die Verpflichtung zur Anrahme «nd zum Umtausch (§. 2) ■ findet auf durchlöcherte und anders als durch den gewöhnlichen Umlauf ' im Gewicht verringerte, ingleichen auf verfälschte Münzstücke keine An- s Wendung.

Berlin, den 2. Noveu-ber 1876.

Der R-ickKanzler i. V.

gez. Hofmau n.

Zur Ausführung der vo:stehen!»rn, im Reichs-Gesetz-Blatt S. 221 publicirten, Bekanntmachung wird hierdurch zur öffentlichen K-nntuiß gebracht, daß unter den voraufgeführten Bedingungen die vorbezeichneten Münzen in der Zeit vom 15. November 1876 bis 15. Februar 1877 innerhalb des Preußischer- Siaates bei den unten namhaft gemachten Kassen nach dem festgesetzte Werthvcrhsltnisse, und zwar die Zwei- ; thalerstücke zu 6 Msrk, die Eindritteithalerftücke zu 1 Mark, sowohl in ; Zahlung angenommen als auch gegen Reichs- beziehungsweise Landes- Münzen, umgewechselt werden.

a in Berlin: i bei der Gemral-Staatrkasse,

der Staatsschulden Tilgungs-Kasse,

der Kasse der Königlichen Direktion für die Verwaltung der direkten

Steuern,

dem Haupt Steuer-Amte für inländische Gegenstände,

dem Haupt-Steuer-Amte für ausländ-sche Gegenstände und

der unter dem Vorsteher der Ministerial-, Mrlitair« und Bau-s Commission stehenden Kasse.

b. i n d e n P r o v i n z e n: ; bei den Regierungs-Havptkassen,

den Bezicks-Haupi-Kasten in der Provinz Hannover,

der Landeskasse in Sigmaringen,

den Kreis-Kassen,

den Kasten der Königlichen Steuer-Empfänger in den Provinzen

Schleswig-Holstein, Hannover, Westfalen, Hessen-Nassau und

Rheinland,

den Bez-rks-Kassm in den Hohenzollern'schen Landen,

den Forst-Kassen,

den Haupt-Zoll- und Haupt Steuer-Aemtern, sowie

den Neben-Zoll- und Steuer-Aemtern.

Berlin, den 9. November 1876.

Der Finanz-Minister, gez. Campheusen.

Amtliches.

Zugelaufen: Ein Weiher gelbgefleckter Hund.

Gesuude»: Ein Sack, enth. ca. 1 Simmer Kartoffeln u. Kraut. Ein schwarzer Schleier. Ein Schwanzriemen von einem Pferdegeschirr. Ein weißes gesticktes Taschentüchelcken.

Entlausen: Ein großer gelber Hund. Ein großer Hund, Hirsch­braun, weißes Gesicht, lange Ruche.

Verloren: Ein leinenes Söckchen, enth. ca. 1,80 Mark. Eine Ledertasche, enth. Begleitscheine zu 4 Kisten.

Hanau am 25. November 1876.

Königl. Lrndraih?amt.

Die ledige Christine Heil zu Eichen ist wegen Geistesschwäche unter Vormundschaft des Ackermanns Wilhelm Heil daselbst gestellt.

Windecken den 16. November 1876.

Königliches Amtsgericht.

(7802) Schmincke.

Bekanntmachung.

Ein alter abkömmlicher Nachen soll am 30. d. Mts, Vor­mittags 11 Uhr, am Mainkanal beim Krähn gegen Baarzahlung öffent­lich verkauft werden.

Hanau den 23. November 1876. (7770) Der Königliche Bau-Inspektor Grau.

Wochenschau.

H. ,H. C. Wie bekannt, hat der deutsche Reichstag am vergan­genen Freitag die zweite Lesung der großen Justizgesitze in Angriff genommen. Er begann mit der Gerichts Verfassung, die in ihren ein­zelnen Theilen ganz nach den Vorschläg-n der Justizkommission geneh­migt wurde. Hervorzuheben ist, dsß sich das Haus sonach zwar gegen die Beibehaltung der Handelsgerichte ais selbstständige, obligatorische Gerichte, aber doch für die fakultative Beibehaltung derselben, als Zu­gabe zu den Landesgerichtcn da, wo ein besonderes Bedürfniß vorliegt, entschied; ebenso dafür, daß die Referendare die zwischen der ersten und zweiten Prüfung liegenden 3 Jahre theils im Dienste von Rechtsan­wälten, theils von Gerichten $v^bringen haben; ferner dafür, daß die Richter, um sich ihrer Unabhängigkeit zu versichern, lebenslänglich an* zustellen sind, ein fesüs Gehalt beziehen und keine Gebühren empfangen. Die Amendemcnts von Reichensperger und Windthorst (Wippen), den Richtern auch die Annahme von Gratifikationen und von Titeln, Orden und Ehrenzeichen zu verbieten, fanden dagegen den Beifall der Mehrheit des Hauses nicht. Der Kompetenz der Amtsgerichte wurden alle Streit­sachen, welche mit einem Werthobj-kte bis zu 300 Mk. zu thun haben, zugewiesen. Die Civrlprozeßordnung, welche den Grundsatz des münd­lichen Verfahrens zum höchsten Ausdruck bringt, wurde mit großer Mehrheit en bloc angenommen, eine Ehre, die der Strafproz-ßordnung gewiß nicht widerfahren wird. Im Uebrigen ist betreffs des Reichstags anzuführen, daß der elsaß-lothring. Landeshäushaltsetat für 1877, sowie der Gesetzentwurf Schulze-Delitzsch's betreffs der privatrechtlichen Stel­lung der Wirthschaftsgenoss-nschaften, an besondere Kommissionen ver­wiesen wurden, und daß Ausfeld und Genossen (Fortschritt) einen Zu- fatzparagraphm zur Strafprozeßordnung beantragt haben, nach welchem ein Reichstag!abgeordneter während der Session ohne die G nehmigung des Reichstags nicht verhaftet werden können soll. — Der Reichskanzler ist am 20. d. Mts. nach Berlin zurückzc kehrt, da der englische Bevoll­mächtigte zur Konstantinopeler Konferenz Lord Salisbury, eine Unter­redung mit ihm und dem deutschen Kaiser, der ebenfalls wieder in Ber­lin eingetroffen ist, haben wollte. Salisbury war vorher in Paris, und von Berlin wird cr sich nach Wien begeben, um sich auch von der österrcich. Regierung reinen Wein einfdjexten zu lassen, über das, waS sie in Betreff des Orients beabsichtigt.

Im schweizerischen Kanton Genf fand die Neuwahl deS Großen Raths statt, wobei die liberal-radikale Partei in solchem Maße siegte,