Säettaemottf- VrtK:
Jährlich 9 Mark. Halbj.4 M.50P.
Vierteljährlich C Mark 25 Pfg. Für auswärtige Abonnenten mit dem betreffenden Postaujjchlag. Die einzelne Nummer 10 Pfg.
Hammer Anzeiger.
Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage,^ ^ ■ und Samstags mit der Berliner Provinzial- Correspondenz.
Jnserti»»»- Preis!
Die IfpEge
Darmondzeile ob. deren Raum
10 Pfg.
Die ripalt. Le«»
20 Pfg.
DieSfPaltigeLeil« 30 Pfg.
M 274.
Freitag dm 24. November.
1876.
Amtliches.
Zur Bestimmung der Reihenfolge, in welcher die für das hiesige Amtsgericht ausgewählten Herrn Schöffen im Jahre 1877 an den ordentlichen Gerichtssitzungen Theil zu nehmen haben, wird öffentlicher Loosziehungsterwin auf
den 5. Dezember d. I., Morgens 11 Uhr, anher anberaumt.
Hanau den 22. November 1876. (7754)
Königliches Amtsgericht, Abth. IV.
Rocholl. vt. Bauer.
Der gegen den Bäckergesellen Philipp Heinrich Friedrich Wilhelm Will von Limbach erlassene Steckbrief wird hiermit als erledigt zurückgezogen.
Hanau am 20. November 1876.
Der Polizei-Anwalt Scholling.
Das Hülfscomiiä für die am 13./14. August cr. zu Brückenau Abgebrannten hat in einer Zuschrift an uns „ben Einwohnern der „Stadt Hanau, welche sich durch ihren Wohlthätigkeitssinn so sehr her- „vorthaten, sowie den Männern, die denselben anregten und die Gaben „sammelten, den Dank der Verunglückten" dargebracht und zugleich die Bitte ausgesprochen, die Theilnahme nicht ermüden zu lassen, so bald wegen der mit dem eintretenden Winter steigenden Anforderungen ein weiterer Nothruf ergehen sollte. (7749)
Wir bringen dies zur allgemeinen Kenntniß.
Hanau den 21. November 1876.
Der Stadtrath Cassian.
TKDSsschKK.
— Berlin, 23. November. Reichstag. (Fortsetzung). Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sitzung sprach in der zweiten Berathung über den Entwurf eines GerichtsverfassungsgesetzeZ der Abg. Dr. Gneist gegen die KommissionSbeschlüsse, obwohl er das Schwurgericht als ein sicheres, vertrauenswürdiges Organ bet Entscheidung von politischen und Preßvergehen bezeichnete. In dem Zusammenwirken von Richtern und Geschwornen liege allerdings ein Palladium der Freiheit und Ordnung. Etwas anderes seien besondere Geschwornengecichte für Preßsachen. Keiner der großen Zwecke des LaiengerichtS sei zu erreichen, wo mau sich eine besondere Jury als Ausnahmegericht aufb-rue für gs- wisse Lieblingssachen, daneben aber dem Laien die Mühe und Arbeit in dem ordentlichen Gang der Justiz ersparen zu können glaube. Solche Ausnahmegerichte seien der Presse selbst nachtheilig, weil bei der nächsten Umkehr der politischen Strömung daraus sofort Ausnahmegerichte gegen die Presse werden. Eine solche Ausnahmestellung gefährde aber auch den Charakter des Geschworneninstituts selbst, denn sie verleite den Geschwornen zu dem Glauben, daß hier ein apartes Recht zu schaffen ober das Gesetz nach seinem griffen zu korrigiren sei. Die Jury als Auk- nahmegerrcht sei in jedem Falle keine Förderung, sondern eine Hemmung der normalen Fortbildung unseres Rechts. Hierauf vertheidigte der Abg. Hauck die KommissionSbeschlüsse und der Abg. Dr. Häuel den von der Fortschrittspartei unterstützten bereits mitgetheilten Antrag Ausfeld, welcher den Schwurgerichten außer den Preßdelikten noch gewisse Kategorien politischer Vergehen zumeist. Der Abg. Dr. Luc-us (Erfurt) sprach gegen das Geschwornenmstitut überhaupt und deshalb gegen die Kommissionsantläge, der Abg. Dr. v. Treitschke ebenfalls, vornehmlich von dem Gesichtspunkte aus, daß mit Rücksicht auf die fresse selbst eine Bevorzugung derselben weder nothwendig noch ersprießlich sein werde. Schließlich vertheidigte der Referent Abg. Miquel die Kommission gegen den Vorwurf, daß mit §. 59a. ihr eigenes System der Kompetenz in Strafsachen durchbrochen habe. Der Antrag Aarfeld wurde darauf abgelehnt, die übrigen zur Diskussion stehenden Paragraphen unverändert nach den Beschlüssen der Commission angenommen und zwar §. 59a. in
namentlicher Abstimmung mit 212 gegen 105 Stimmen. Schluß 4’/* Uhr.
In der heutigen (15.) Sitzung setzte das Haus nach einigen geschäftlichen Mittheilungen des Präsidenten die zweite Berathung des Entwurfs eines Gerichtsvelfassungsgesetzes fort. Die Berathung begann mit §. 60. An den kurzen Debatten über einzelne Paragraphen bethet« ligten sich die Abgg. Windthorst (Meppen), Dr. Bölk, Fraukenburser, Dr. v. Schwarz-, Schmidt (Zweibröcken), Struckmann (Diepholz), Dr. Lasker, Reickensperger (Olpe), Dr. Römer (Württemberg). Schröder (Lippstadt), Dr. Eberty, die Referenten Abgg. Miquel und Becker (Oldenburg), ferner als Vertreter des BundesrathS der Justiz Minister Vr. Leonhardt, der Dirrkior im Reichskanzler-Amt v. Amsberg, der Geheime Ober-Regierungs-Rath Hanauer, der Geheime Regierungs-Rath Hagens und der Königlich sächsische Justiz-Minister Abekeu. Auf den Antrag des Abg. Dr. Lasker, welchen der Abg. Windthorst unterstützte, wurde der vom Justiz-Minister Dr Leonhardt angefochtene §. 84 f. der Kommissionsbeschlüsse, nach welchem bei detachirten Handelskammern ein Amtsrichter Vorsitzender sein kann und auch bei dem Landgerichte nicht zugelassene Anwälte funffren können, gestrichen, um bis zur dritten Lesung eine geeignetere Fassung zu vereinbaren. Auf ehe Anfrage des Abg. Windthorst über den künftigen Sitz des Reichsgerichts, wozu er Leipzig empfahl, ewiderte der Justiz-Minister Dr. Leonhardt, daß weder i im Justizausschusse, noch im Plenum des Bundesiaths, noch im Preußi- ; scheu Staats-Ministerium die Frage in Erwägung gezogen sei. Außer den angegebenen Modifikationen wurden bis zum Schlaffe des Blattes, wo §. 107 zur Diskussion stand, sämmtliche Paragraphen unverändert nach den KommissionSbeschlüssm angenommen.
(Fortsetzung folgt.) (R. «. St,-R.)
— Berlin, 23. Nov. Der großbritannffchs Bevollmächtigte zur Konferenz in Konstantinopsi, Mmquis of Salisbmy, Staatssekretär für Indien, ist von Paris kommend, gestern Abend hier eingetroffen und im Kaiserhof abgestiegen.
— Berlin, 20. Nov. Das Zustandekommen der Vorkonferenz in Konstantinopel wird nach dem „Schw. Merk." mehr und mehr als gesichert angesehen und der Umstand, daß auch die Türkei sich damit einverstanden erklärte, hat an vielen Orten die Friedensaussichien wieder j etwas belebt. Einige Blätter haben Verwunderung ausgedrückt, daß die Tmkei zur Betheiligung dringend aufgefordert und durch Englands eindringliche Voistellunaen auch dazu veranlaßt wurde, während doch Rußland sich der Zulassung der Türkei widersetzt hätte. Dies ging aber doch über die russischen Absichten auch allzu eifrig hinaus. Man über- sah dabei, daß es sich für jetzt nur um Besprechungen über die Präliminarien handelt. Sollten diese gelingen und eine Verständigung über die Grundlagen herbeiführen, so würde eine Betheiligung der Türkei selbst an der Konferenz ohnehin außer Frage stehen. Diese Verständigung wird allerdings schwierig genug sein angesichts dessen, was über die russischen Forderungen bekannt geworden ist. Abgesehen von dem verschiedenen Sinne, in welchem die Autonomie der Balkanprovinzen nicht nur in Petersburg und London, sondern wie man durch die Derly'- sche Oktoberdepesche erfahren hat, auch in Wien aufgefaßt wird, bildet i jetzt noch mehr wie im vergangenen Jahr die Frage der Garantien den s Stein des Anstoßes. Sollte Rußland wirklich auf der Besitzung der 5 Bulgarei bestehen, so würde sich England »ach den wiederholten Erklä- ; rangen seiner Minister, nicht nur Disraelr's, widersetzen. Die Lage ist i daher, wenn auch keineswegs für die Friedensfreunde verzweifelt, doch jedenfalls sehr unklar.
— Merlin, 20. Nov. Die kriegerischen und friedlichen Nachrichten über die Orientdings gehen noch immer bunt durcheinander. Die Nachricht von der inneren russischen Anleihe (so kann wohl die auch vom Telegraphen signabsirte Finanzoperation genannt werden), hat sogar auf die lonft empfindlichen Börsen gar keinen Eindruck gemacht, gegenüber einigen Friedensversicherungen. Soweit ich politisch unterrichtete Personen gehört habe, wird diesen kleinen Schwankungen keine Bedeutung beigelegt, und abgesehen von der wirklich starken Friedensliebe des Kaisers Alexander handelt es sich für Rußland hauptsächlich