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Mt dem betreff«» im Postaxffchl-^ D i» einzelne Kx»- me» 10 Pfg.

Hmiancr Anpign.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

'Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und" Feiertage, mit belletristischer Beilage^ und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

»K Garage «»»»ondzeile ob. bwon Kaum i» Pfr-

Mt -kpait. Seile 20 Psg.

Die-^aMgeZeil- 80 Psg.

M 268. Freitag w 17. November

1876.

Amtliches.

ES ist als eine Nothnmitngken anerkannt, daß den von den Ge- meinden bestellten Hebammen auch K?a.iikenthermometec nach Celsius zur geeigneten Benutzung in ihrem Amt beschafft werden. i

Die Herrn Bürgermeister wollen für Ueberlüferung solcher Ther- ; mometer an die betreffenden Hebammen besorgt sein. Bezugsquellen können auf Wunsch hier genannt werden. Hanau am 13. November 1876.

Der Landrath.

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Rußlands Mobilifirung.

«. d. Schw. Merk.

Der Rede des Czaren foigt die That auf dem Fuße. Konnte; man den drohenden Ton der zu Moskau gesprochenen Worte als Ant- ; Wort auf DiSraeliS herauSfordeinde Rede betrachten, und ließen sie; noch immer auch eine friedliche Deutung zu, so folgt nun als bündigster Kommentar jener Rede die Nachricht von der Mobilifirung eines Thei­les der russischen Armee. Die in den Militärdistrikten Odessa, Ebarkow und Kiew befindlichen Divisionen werden in^ 6 Armeekorps zusammen- [ gezogen, von denen 4 Armeekorps die aktive Armee unter dem Befehl; des Bruders des Kaisers, Großfürsten Nikolaus Nikolaj-witsch (geb. i 1831) bilden wird. In dem Stadium, welches die diplomatischen Ver- j Handlungen erreicht haben, kann diese Maßregel nicht mehr überraschen. Wohl aber ist auffallend die Eile, mit welcher sie russischerseitS der Welt mitgetheilt wird. Kaum war der Beschluß im Ministerrath ge­faßt, als ihn ein Regierungsblatt veröffentlichte, und am gleichen Tag noch ergeht ein Rundschreiben des Fürsten Gortschokcff mit der Anzeige davon an die auswärtigen Mächte, und auch der Inhalt dieses Rund- schreibeus wird sofort durch den Telegraphen veröffentlicht. DaS süht; doch ganz so aus, als wolle man mit dieser Ankündigung einen letzten Versuch machen, die Gegner einzuschüchtern, um das G wünschte zu er. langen, ohne zum Schwert greifen zu müssen. Es ist ja auch selbst­verständlich, daß Rußland lieber den Krieg vermeidet, wenn es ohne ihn seinen Zweck erreichen kann, und insofern ist es g-w ß aufrichtig, ; .wenn Fürst Gortschakoff versichert, der Kaiser wolle keinen Krieg und ' werde fein Möglichstes thun, um diesem vorzubeugen. Allein ebenso deutlich ist hinzugefügt, der Kaiser werde nicht ruhen, bis die Durch­führung der vom Gesichtspunkt der Menschlichkeit als nothwe.dig er- kannten Grundsätze in der Türkei vollständig gesichert sei, und dieses Programm ist nunmehr bekräftigt durch den Entschluß der Mobilifirung. Vielleicht könnte die Pforte ihrem Verhüngniß noch entrinnen, wenn sie in letzter Stunde auf die europäischen Vorschläge einginge, als deren Bvllstklcker j:|t Rußland mit dem Schwert vor der Thüre steht. Wahrscheinlicher ist, daß sie heute den Kampf aufnimmt, den sie doch einmal um ihre Ex stenz führen muß und den sie mit immer verkürzten Mitteln führen würde, je nachgiebiger sie dem an ihrem Leibe fortge­setzten Zerbröckelungsprozeß wäre. Zudem ermuthigt das Glück ihrer . Generale gegen die Serben, es auch mit dem mächtigeren Gegner zu wagen, mit dem ja doch der Waffengang unvermeidlich ist. Auf ein hartnäckiges Ringen wird man sich bei der stärke der türk schen Festun­gen und bei der frisch erprobten und geübten KriegStüchtigkeit der os- manischen Armee in der That gefaßt machen dürfen. Freilich kämpft die Pfo te ohne die Bundesgenossen, welche den Krimkrreg entschieden. John Bull beeilt sich schon heute, sich selbst zu beweisen, daß er eigent- ;

gerade so wenig Grund habe, der Türkei gegen Rußland beizustehen, als er ihr gegen Serbien geholfen habe. So lange Rußland nicht ; "ach eigenem Gebietserwerb trachtet, so lang es insbesondere Konstanti. -iopel nicht bedroht, wird die Pforte vergebens nach der Hülfe deS gutin FieundeS auSschauen, Mfm schwankenden unzuverlässigen Raih- schlägen sie hauptsächlich die Lage verdankt, in der sie sich heute be- findet.

. . Der deutsche Kaiser wird an seinem bevorstehrnden siebeuzig- jährigen militärischen Dienstjubiläum auch durch ein Geschenk der tönig» idjtn Familie erfreut werden. Im Auftrage der letzteren hat nämlich I «er Direktor der Akademie der Künste, Anton v. Werner, ein großes!

Gemälde angefertigt, das die Kaiserproklamation im Schlöffe zu Ver­sailles am 18. Januar 1871 darstellt. «»«»» »»-',.)

Berlin, 16, November. Reichstag. (Fortsetzung). 9« der gestrigen Sitzung leitete der Bundesraths-Bevollmächtigte, Unter- Staatssekretär Herzog die erste Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Feststellung des Landekhanshaltketats von Elsaß-Lothringen ein.

Im weiteren Verlaufe der Sitzung widerlegte der Abg. v. Pütt- kamer (Sensburg) die von dem Abg. Winterer über die Verwaltung der Reichslande vorgebrachtm Beschwerden; ebenso der Tbg. Durcker den Abg. Gerber, welcher namentlich die deutsche Schulver Wallung an­gegriffen hatte. Dem Anträge des Abg. v. Puttkamer entsprechend, wurde der Etat an eine Kommission von 21 Mitgliedern verwiesen. Schluß der Sitzung 4®/» Uhr.

In der heutigen (9) Sitzung brächte der Präsident ein Schreiben des Reichskanzlers zur Verlesung, in welchem dem Hause mitgetheilt wird, daß die vom Hause beschlossene Einstellung des gegen d-e Avgg. Hasselmann, Bahlteich und Gelb schwebenden Strafverfahrens vom Reichskanzler angkordnet. Auf den Antrag des Abg. Rickert wurde die Uebersicht der ordentlichen Ausgaben und Einnahmen des Deutsche« Reichs für das Fuhr 1875 und ber außeretatmäßigen außerordentbchrn Ausgaben und Einnahmen, welche durch den Krieg von 1870/71 ver­anlaßt sind oder mit betreiben in Zusammenhang stehen, für das Jahr 1875 der RechnungSkommission überwiesen. Ohne Debatte wurde dann in erster und zweiter Berathung der Gesetzentwurf, betreffend bis Schon­zeit für den Fang von Robben genehmigt. Darauf begründete der Abg. Fürst zu Hohenlohe-Langenburg den von ihm vorgelegten Gesetz­entwurf, betreffend den Schutz nützlicher Vogelarten. Der Abg. Frhr. v. Schorlermr.Alst hielt nicht für nothwendig, über diese Materie ein ReichSgesetz zu geben, man könne es bei kea bezüglichen lokalen Ver­ordnungen belassen. Er beantragte die Verweisung der Vorlage an eine Kommiffion. Der Abg. Schmidt (Stettin) trat dagegen für den Ge- srtzentwurf ein, den er als einen nothwendigen und nützlichen bezeich­nete. Demselben stimmte bei Schluß des Blattes tm Allgemeinen der Mitantragstrll-r Dr. Dohrn bei.

(Fortsetzung folgt.) & st ^a :

Gegen erstinstanzliche Anerkenntnißbescheids ist die Nichtigkeits­beschwerde das allein zulässige Rechtsmittel. In Beziehung auf diese Bestimmung hat das Reichs-Oberhandelsgericht I, Gen., in einem Er­kenntniß vom 27. Oktober d. J. ausgesprochen, daß durch Anmeldung der Appellation und Begründung derselben durch eine wohl die Appella­tion, nicht aber die Nichtigkeitsbeschwerde rechtfertigende Schrift der Par­tei das Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde verloren geht.Zwar ist der Name deS angemelSeten Rechtsmittel gleichgültig; die vorgeschr-ebene Form und der Inhalt der das Rechtsmittel einführenden und begrün­denden Schrift aber ist so wesentlich, daß durch Nichtwah ung der dieserhalb ergangenen gesetzlichen Vorschriften dies Rechtsmittel der Par­tei verloren ist."

S. M. S.Hertha" ist zufolge eines Privatschreibens au8 Hamburg, in einem Telegramm aus Aucklans vom 5. d. M., als am 7. Oktober er. in Apia befindlich bezeichnet.

Posen, 12. Nov. Obschon die vor einigen Tagen gemachte Mittheilung, daß die Pferdeaussuhr aus Polen und Rußland verboten sei, von Wien Seiten bementut worden, so ist es nach demF-kf. 3." dennoch Thatsache, daß ein solches Verbot bereits seit 8 Ta^en in Kraft getreten ist. Mehrere Personen, die gestern die polnische Grenze (Glupce) passirten, und heute hieiher zmückgekehrt sind, geben unS darüber Folgendes an:An der polnischen Grenze angelangt, um in Polen angekaufte Pferde nach Posen herüber zu bringen, wurde uns dieses von dem russ. Grenz-Hauptmann nicht gestattt und mitgeth ilt, daß ein PferdeauSfuhrverbot in Kraft ist, und die Pferde die Grenze nicht passiren dürften. Wir waren daher in die Nothwendigkeit ver­setzt, die Ererbe in Polen zurückzulasscn. Ferner wurde uns ein Mas vorgelegt, wonach die Hafer- und H^uanssutzr vom 1./13. Nov., also von morgen ab, ebenfalls verboten st."

Königsberg, 15. November. DieOftpreuß'sche Zig." enthält eine Bekanntmachung der ostpreußlschen Südbahn, daß nach den