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Zugleich Amtliches Organ für KreiS und Stadt Hans«.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- mrd Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstag» mit der Berliner Provinzial-Torrespondenr.
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M 260. Mittwoch den 8. November.
Polizei-Verordnung.
Auf Grund der Verordnung über die Polizei-Verwaltung in den neu erworbenen Landestheilen vom 20. September 1867 wird nach Berathung mit dem Stadtvorstande folgende Polizei^ Verordnung erlass n: Da» Abwerfen von Schutt, Unkraut, Scherben, Abfällen und dergleichen auf die Böschungen des Stadtgraben» ist bei Mei- dung von Strafe bis zu 9 Mark oder entsprechender Haft verboten.
Hanau a« 4. November 1876. Der Landrath.
Die Herren Ortsvorstände wollen bis zum 12. d. MtS. hierher berichten, ob seit Oktober v. I. in ihren Gemeinde» fingirte (erdichtete) Auswanderungen
1) von jungen Leuten, welche noch nicht zum Militairdienst herangezogen waren,
2) von Reservisten vorgekommen sind; die etwa Ausgewanderten sind namhaft zu machen. Hanau, am 7. Novbr. 1876.
TTgLAfchSN.
Friedliche Aussicht.
X. d. Schw. Merk.
Der Waffenstillstand ist zur Thatsache geworden. Die Feindselig« leiten sind eingestellt und die Hoffnung befestigt sich auf» Neue, daß näU erfolgtet Waffenruhe eine friedliche Beilegung der Wirren sich möglich erweisen werde. Selbst die Köln. Z. beginnt an ihrem Glau« ■ benSsatz, daß der Krieg bei Rußland beschlossene Sache sei und eS die 1 Unterhandlungen nur so lange fortsetzen wolle, bis seine KriegSrüstungen ; beendigt sind, irre zu werden. Die aufregenden Gerüchte beginnen zu verstummen. Davon hat auch nicht» weiter verlautet, daß Rußland ! für den am 1. Nov. abgeschlossenen Waffenstillstand rückwirkende Kraft I biS zum 27. Olt. beanspruche, so daß die Truppen Abdul KerimS die werthvollsten Eroberungen, die sie erst in den letzten Tagen gemacht, i wieder herauszugeben hätten. Die Offiziere der fremden Mächte, welche die Demarkationslinie abzustecken haben, werden also, wie dies überall gebräuchlich ist, im Allgemeinen den militärischen Stand, wie er im Augenblick der Einstellung der Feindseligkeiten vorhanden war, zu Grunde legen, und dieser besteht darin, daß Tschernaj, ff mit dem Hauptheer auf ; Paratschin und Cuprija im Morawathale zurückgegangen ist und Hor- ; vatovich in Krusrvatz steht, während die Türken ihr Hauptquartier in ■ Alexiratz aufgeschlagen haben. Sicher ist übrigen» noch keineswegs, ob nicht die abweichenden Forderungen der Serben und der Türken noch zu Weiterungen führen, welche die Sicherung des Wvff-nstillstandes i verzögern; denn dieser wird erst mit Feststellung der Demarkationslinien wirklich perfekt sein. Inzwischen ist bereits auch die weitere Behand- , lung der Dinge Gegenstand deS diplomatischen Austausches zwischen den i Mächten. Wahrscheinlich tritt eine Konferenz zusammen, sei es in Kon« i stantinopel oder in einer anderen Stadt. Gegenstand derselben wird , die Verbesserung der Lage der christlichen Bevölkerung der Türkei sein, i oder wie bereits in den Ellior'schen Vorschlägen dieser Punkt formulirt I ist, die »administrative Autonomie" in den christlichen Provinzen deS , Sultans. Die ganze Frage kehrt also genau auf den Punkt zurück, auf j dem sie sich vor AuSbruch des serbischen KriegS befand. Der Ausgang , des letzteren wird aber nicht dazu beigetragen haben, die Pforte nach- gebender zu stimmen, als sie sich vorher gezeigt hat, und so ist voraus« ziehen, daß die europäische Diplomatie mit dem geschlossensten Nachdrucke auftreten muß, wenn sie den Trotz der Pforte brechen und im Orient Zustande herbeiführen will, welche Europa für einige Zeit vor der Wiederkehr ähnlicher Aufstände und ähnlicher Kriegsgefahren bewahren.
. ~ Berlin, 7. November. Reichstag. (Fortsetzung). In ' der gestrigen Sitzung leitete der BundeSrathS-Bevollmächtigte, Minister- [
Resident Dr. Krüger, die erste Berathung deS Gesetzentwurfs, betreffend die Untersuchung von Seeurfällen ein.
Den Erlaß einer Verordnung vom 28. April 1876 wegen Abänderung deS Gesetzes vom 14. Januar 1873, betreffend die Bezirksverwaltungen u. f. w. in Elsaß-Lothringen motivirte der BundeSrathS- Bevollmächtigte, Unter-Staatssekretär Herzog.
Im weiteren Verlaufe der Sitzung sprach der Abg. Dr. LaSker Namen» seiner Partei auS, daß man Vertrauen zu der Politik deS Reichskanzlers habe, eben weil man überzeugt sei, daß sie eine Frieden! politik sei. Im Uebrigen fördern öffentliche Diskussionen über auswärtige Angelegenheiten die Erledigung derselben nicht, und das Volk sei noch lange nicht im Stande, selbst in den Gang derselben einzugrei- fen. Der Abg. Graf Bethusy chue glaubte nicht, daß die nothwendigen Konsequenzen der Rede deS Abg. Dr. Jörg, das Vaterland zu schädigen , und es namentlich mit dem befreundeten Oesterreich in Zwiespalt zu i bringen, in Erfüllung gehen würden. Nachdem sich der Abg. Windthorst i (Meppen) gegen den Abg. Dr. Lasker gewendet, schloß sich der Abg. Dr. Braun der Erklärung deS Abg. Dr. Lasker über die Politik deS ReichtkanzlerS an; die Debatte endigte mit einer Reihe persönlicher Bemerkungen.
Die einzelnen Titel des Etats des Auswärtigen AmtS wurden hierauf ohne Veränderung genehmigt.
Zu dem Kapitel „Konsulate" hob der Abg. Dr. jur. Oppenheim die Uebelstände und Nachtheile hervor, die durch dre §§. 2 und 4 der neuen englischen HandelS-SchiffahrtSakte, welche sich auf die Deckladungen beziehen, dem deutschen Handel, insbesondere dem Holzhandel zugefügt würden und bat die Reichstegierung, in Erwägung der Wichtigkeit der Sache, auf Mittel zur baldigen Abhülfe bedacht zu sein.
Auch der Militäretat wurde mit Ausnahme einer an die Budgetkommission übeiwieseneu Position — einmalige Ausgabe von 250,000 Mk. zum Kasernenbau in Pirna und DreSden — unverändert angenommen.
Schluß 41/* Uhr.
In der heutigen (6.) Sitzung wurde aus Vorschlag des Präsidenten ein Schreiben des Reichskanzlers, in welchem die Genehmigung des Reichstages zur strafrechtlichen Verfolgung der Schriftstellers Heinsch wegen Beleidigung des Reichstages nachgesucht, der GeschäftkordnungS- kommission überwiesen. Die zweite Berathung der Justizgesetze war auf heute nur zum Zw cke der Vereinbarung der weiteren geschäftlichen Behandlung derselben anberaumt worden. Der Abg Miquel stellte im Einverständniß mit den bisherigen Mitgliedern der Justrzkommission den Antrag, die Zusammenstellung der Beschlüffe des BundeSraths zu den Justizgesetzen, mit Ausnahme einiger Beschlüsse rein politischer Natur, welche unmittelbar zur Berathung im Plenum sich eignen, der Justiz- kommission mit der Maßgabe zur Vorberathung zu überreifen, daß es derselben freistehen solle, einzelne Fragen ohne vorherige Kommissions- berathung, falls es ihr zwickmäßig scheinen sollte, zur unmittelbaren Entscheidung des Plenums zu bringen. Der BundeSrathS-Bevollmäch- tigte, Justiz-Minister Dr. Leonhardt, erklärte sich im Allgemeinen mit dem Abg. M quel einverstanden, jedoch war er in Betreff der Punkte, welche direkt dem Plenum zur Berathung zu überweisen seien, abweichender Ansicht, so namentlich wünschte er im Gegensatz zum Abg. Miquel die Frage wegen der Handelsgerichte direkt vom Plenum entschieden zu sehen, ebenso die Frage der Anwaltsordnung. Der Abg. Windthorst (Meppen) erklärte sich gegen jede präjudizielle Entscheidung einzelner Wichtiger Punkte durch daS Haus, er wünschte vielmehr, das Ganz; in continuo zu berathen und demgemäß eine unzweideutige Klarstellung des M-qml'schen AntrageS. Darauf wies der BundeSrathS-Bevollmächtigte, Justiz-Minister Dr. Leonhardt, die Vorwürfe des Vorredners, daß die preußische Regierung den Strafprozeß zu politischen Zwecken mißbraucht habe, energisch zurück und dann auf die Analogie zwischen der von ihm empfohlenen Weise der Berathung und der beim Strafgesetzbuch beobachteten hin. Der Abg. vr. Miquel stimmte mit dem Abg. Windthorst (Meppen) darin überein, daß auch die der Entscheidung des Plenums vor behaltenen Punkte an der Stelle berathen werden müßten, wohin sie