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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstag» mit der Berliner Provinzial- Lorrespondenz.

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Samstag den 4. November.

1876.

Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts basier.

Die Wohnung dcS Kgl. BezirkS-FeldwebelS Schröter ist von jetzt ab im Gasthaus „zum goldenen Faß" in der Vorstadt Nr. 4.

Hanau, am 4. November 1876.

Gesunde»: Eine graue Tuchhose nebst Weste, eingebunden in eine blaue Mannsschürze; Empfangnahme bei Herrn Leihaus-Pedell Gleim hier. Auf der Wind'ckerstraße zwischen Kinzigheimerhof und Bruchköbel ein Sock, enthaltend er. 30 Pfd. Reis; der Eigenthümer kann denselben beim Herrn Ortsvorstand zu Bruchköbel in Empfang nehmen.

Hanau, am 4. Novbr. 1876.

Um den Gefahren zu begegnen, welche beim Herrschen anstecken­der Krankheiten der Schulbesuch für die Schulkinder im Gefolge hat, bestimmen wir zur allseitigen und strengen Nachachtung im diesseitigen Regierungsbezirk Folgendes:

1) Schulkinder, welche an austeckendrn Krankheiten leiden, dürfen öffentliche und Privatschulen nicht besuchen; zu diesen Krankheiten sind insbesondere zu rechnen: Scharlach, Masern, Pocken, Rachenbräune, Typhus, Ruhr, Cholera, Keuchhusten und contagiöse Augenentzündung.

Auch sind aus den Schulen fern zu halten solche Kinder, in deren Familien resp. Wohnungen Jemand an der einen oder anderen der genannten Krankheiten leidet und welche mit den so erkrankten Personen in näherem Verkehr stehen.

Der Schulbesuch ist erst dann wieder zu gestatten, wenn die er­krankt gewesenen Kinder vollständig genesen sind und seit der Wieder­herstellung ein angemessener Zeitraum verstrichen, resp, wenn die Krank­heit in der Familie oder in der Wohnung gänzlich erloschen ist. In zweifelhaften Fällen muß über die Zulässigkeit der Gestattung des Schulbesuchs auf Erfordern des Lehrers ein motivirtes ärztliches Zeugniß beigebracht werden.

2) Wenn ansteckende Krankheiten am Schulorte eine größere Ver­breitung gewinnen, so sind neben Beachtung der zu Nr. 1 gegebenen Vorschriften auch alle der Krankheit oder der Verschleppung verdäch­tigen schulpflichtigen Kinder vom Schulbesuch so lange auszuschließen, bis ihre Wiederzulassung, eventuell nach beigebrachtem ärztlichen Atteste unbedenklich erscheint. Auch sind während der Dauer der Epidemie die gesetzlichen Bestimmungen über den Schulbesuch und insbesondere hin­sichtlich der Dispensation von demselben nicht strenge zur Anwendung zu bringen.

Sollte jedoch die Epidemie in außergewöhnlicher und gefährlicher Weise sich ausdehnen, und die Schließung der Schule nothwendig er­scheinen, so ist dazu jedesmal die Genehmigung des Landraths, welcher deßhalb motivirten Bericht des Kreisphysikus einzuholen hat, erforder­lich. Bei großer Dringlichkeit ist nach den direct einzuholenden Wei­sungen des Medicinalbeamteu zu verfahren.

S ist in jedem Falle von der Schließun

wöffnung der Schule b

jungen des Medicinalbeamteu zu verfahren. Der Königlichen Re° S ist in jedem Falle von der Schließung sowohl als von der :r Öffnung der Schule durch die Schulaufsichtsbehörde Anzeige zu erstatten bezw. nachträgliche Genehmigung einzuholen.

3) Werden Personen in der Familie eines im Schulhause woh­nenden Lehrers von ansteckenden Krankheiten befallen, so ist dem Schul- ruspektor alsbald Anzeige davon zu machen und ohne Verzug dahin zu wirken, daß die Kranken völlig isolirt untergebracht und verpflegt werden; wenn dies jedoch nicht thunlich und nach ärztlichem Gutachten . e Gefahr der Uebertragung der Krankheit auf die Schulkinder zu be-

ist, so kann die Schließung der Schule von der Aufsichtsbehörde alsbald angeordnet werden; diese hat jedoch über die so getroffene Maßregel an die Regierung ungesäumt zu berichten.

4) Während der Dauer einer Epidemie ist mit ganz besonderer Sorg­falt auf erhöhte Reinlichkeit zu sehen und deßhalb nicht allein darauf zu achten, daß die Schulzimmer täglich gut gesäubert und ausgiebig gelüftet werden, sondern auch den Schulkindern für ihre Person Rein- "chkert in allen Stücken strengstens zur Pflicht zu machen.

Ergibt sich dabei der Verdacht, daß die Schullokalitäten den.noth­

wendigen sanitätlichen Erfordernissen nicht genügen, so haben die Leh­rer die Schulvorstände davon zu benachrichtigen und diese eine Revision der Schulräumlichkeiten und der einschlägigen Verhältnisse durch den Kreis-Medinalbeamten behufs Abstellung etwaiger Mängel herbeizu- führen.

Cassel, den 4. August 1876.

Königl. Regierung, Königl. Regierung, Abth. für

Abth. des Innern. Kirchen- und Schulsachen.

Wird veröffentlicht. Die Ortsvorstände haben diese Bekannt­machung den Herren Lokalschul-Jnspektoren und Lehrern zur Einsicht vorzulegen.

Hanau, am 2. Novbr. 1876.

Der Landrath.

Wochenschau.

H. H C. Der deutsche R ichStag ist am 30. Oktober eröffnet worden, aber nicht vom Kaiser Wilhelm selbst, wie bis zum letzten Augenblicke erwartet wurde, sondern vom ReichSkarz^eramtspräsidenten Hofmann. Der Kaiser war am Tage zuvor von einem kleinen Unwohl- iein befallen worden, welches ihm einige Schonung gebot. Von der Thronrede hatte man erwartet, daß sie endlich reinen Wein einschenken weide über die Stellung Deutschlands zur orientalischen Frage und über die wirkliche Lage der Dinge. Allein, diese Erwartung wurde nur unvollkommen erfüllt, und die Reichsregierung wird schon ihre guten Gründe gehabt haben, warum sie sich über diese Punkte nur sehr all­gemein und ziemlich und stimmt auSdrückie. Die Thronrede gesteht zu, daß die augenblickliche Lage „schwierig" sei, deutet an, daß die Politik Sr. Maj stät bemüht fei, gute Beziehungen insbesondere mit Rußland und Oesterreich zu pflegen, und auch unter diesen beiden Mächten „den Frieden, sofern er brdroht werden sollte, durch freundschaftliche Vermit­telung zu erhalten." Die Thronrede gesteht damit ferner zu, daß die Spannung zwischen Wien und Petersburg schon einigemal nahe daran war, das Drerkaiserbündniß aus dem Leime gehen zu lassen und die ReichSregierung glaubt noch nicht in der Lage zu sein, behaupten zu können, daß die oriental. Verwickelung Rußland und Oesterreich nicht doch noch hintereinander bringen werde. Die betrtffenbe Stelle ver­schärft diesen Eindruck noch durch ihren Schlußsatz, welcher die Ver­sicherung erth-ilt, daß Deutschland — was die Zukunft auch bringen möge — „nur zum Schutz seiner eigenen Ehre und seiner eigenen Jnterss n" zum Schwerte greifen werde. Dieser letztere Satz hat mit vollstem Rechte allseitige Befriedigung hervorgerufen, da er doch dafür spricht, daß die Reichsregierung der oriental. Verwickelung ge­genüber vollständig neutral bleiben werde. Es läßt sich allerdings auch der Fall denken, daß diese Verwickelung solche Dimensionen arnimmt, welche Deutschlands Ehre und Interessen in Mitleidenschaft ziehen. Im Utbrigen gedenkt die Thronrede der in begonnener Session zur Ver­handlung kommenden Reichsjustizgesetze und der industriellen Kalamität, die nicht nur eine deutsche, sondern eine allgemeine sei und deren Ab­stellung nicht in der Macht eines einzelnen Landes liege. Die Thron­rede entlastet sonach die wirthschaftliche Gesttzgebung der letzten Jahre von dem von gewissen Seiten gegen sie geschleuderten Verdachts, diese Mißstcnde verschuldet zu haben. — DaS preuß Abgeordnetenhaus hat durch die am 27. Oktober stattgihabten Wahlen eine d n National­liberalen ebenso günstige Zusammensetzung erhalten, wie sein Vorgänger. Die Nationalllberalen haben nämlich nicht nur im Bunde mit der Fort­schrittspartei die Mehrheit, sondern auch dann, wenn sich der Fortschritt von ihnen trennen sollte, in welchem Felle ihnen ja die Freikonserva- tiven einen, wenn auch nicht vollständigen, so doch genügenden Ersatz geben. Die Deutsch-Konservativen haben nur einige wenige Sitze erobert.

Der Kaiser von Oesterreich hat die 2 jüngsten Söhne des Czaren zu Oberlieutenants befördert. Man steht dies als ein Zeichen des augenblicklich bestehenden sehr guten Einvernehmens zwischen beiden Höfen an und als eine indirekte Kundgebung gegen die russinfeindlichen und türkenfreundlichen Demonstrationen der Pester Studenten und vieler