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Mit Um betreff«, fei Post-ufschl-» HMajelneRum» wr 10 W,.
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Zugleich Amtlicher Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinziell-Correspondent.
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M 249.
Mittwoch den 25. Oktober.
1876.
Bekanntmachung.
Die diesjährigen Herbst-Controll-Vrrsammlungen im Kreise Hanau finden an nachstebe»d<n Oten. Taoen und Stunden statt:
4. Bezirks-Compagnie:
am 3. November er. früh 10 Uly: in Mittelbuchen,
„4. „ „ „ 10 u. 11 Uhr „ Hanau (Kasernenh.),
. 10 „ 11 „ „ „
* 7. „ „ „ 10 Uhr in Langenselbold.
5. Bezirks Compagnie:
am 3. November er. früh 9 Uhr in Wochenheim,
* 4. „ » » 9 „ „ „
- 0 » 10 , re Bergen,
„ 7. „ „ „ 10 „ „ Windecken.
Dies wird mit dem Bemerken veröffentlicht, daß die zum Erscheinen verpflichteten Leute sämmtliche Milirairpüpiere mit zur Stelle zu bringen haben.
Ditpknsationen können nur in ganz dringenden Fällen eintreten und muffen bat auf bezüvliche Gesuche bis spätestens 29. Oktober er, an die betreffende Bezirks-Compagnie resp, das diesseitige Commando gerichtet werden.
Gleichzeitig werden sämmtliche Mcmnschcften, welche etwaige Woh- nungS Veränderung bei dem Bezirks-Feldwebel noch nicht gemeldet haben, aufgefocdelt, diese Meldung unverzügl-ch zu bewirken.
Frankfurt a. M. den 12. Oktober 1876.
Königliches Commando des Rrsirv--Lc>sdw-hwBataillonS (Franks->t a. M. Nr. 80.)
BMmuMachtWK» MmtzU L»»dr«hsm«tt ballet.
Aus den Visitations-Berichten hat sich ergeben, daß vielfach über mangelhaften Besuch des Handarbeitsunterrichts Seitens der weiblichen Schuljugend geklagt wird. Es wird darauf aufmerksam gemacht „daß dieser Unterrichtszweig einen integrirenden Bestandtheil des Schulunterrichts für die resp. Schulabtheilungen bildet, und daß demgemäß die bezüglichen unentschuldigten Versäumnisse ebenso wie die Schulver- säumnisse überhaupt zu behandeln, resp, zur gerichtlichen Anzeige zu bringen sind. Die angeblich etwa zu Hause erfolgende Privatunter- Weisung in dem resp. Lehrfache kann einen Dispensationsgrund an sich nicht abgeben. Insbesondere sind die betreffenden Lehrerinnen gehalten, in den von ihnen ertheilten Unterrichtsstunden die Fehlenden zu noti- ren und dem Klassenlehrer behufs Eintrags in die von diesem zu führende formularmäßige Absentenliste am Schlüsse jeder Schulwoche unter Bezeichnung des Datums namhaft zu machen.
Hanau am 20. Oktober 1876.
In neuester Zeit haben an osrschiedenrn Orten Mehlverfälschungen in großartigem Umfange stattgefunden, welche ein Einschreiten der Po- »zerbehörden und Gerichte zur Folge gehabt haben. Es >st Mehl kon- firzrrt worden, welches bis zu 10 pEt. Gips, Kalk, Schwerspath und dergleichen enthielt, und auch als besonderer Handelsartikel unter der Bezeichnung „Kunftmehl oder Lmzr.i* zum Be kauf gebracht wurde. Namentlich soll dasselbe von Holland eingeführt werden.
Die Polizeibchörden und das Aufsichtrpersonal des Kreises werden zur strengen Ueber wachung des Mehlhandels in der angegebenen Ruh- ausgefordert, auch verpflichtet, wo Verdacht für solche Mehl- s 8Cn ^^W^ die zuweilen auch von Bäckern vorgenommen und durch den ausgedehnten Handel mit Schwerspath erleichtert werden, die ^»»?"d des verdächtigen Mehls bezw. der Backwaaren zur Herbei- führung einer werteren Untersuchung zu veranlassen.
Hanau am 20. Oktober 1876.
n^rf^L^ ^ 7?rt2vorstände wollen gefälligst bis zum 1. Dezember c.
- j bV rle but^ den Verkauf des in den Stadt- und Land- f.3n?^ ^°^° seerndteten Obstes den Gemeindekassen zugeflossenen Einnahmen hierher gelangen lassen.
Hanau am 20. Oktober 1876.
| TsgeAschZ«.
— Einem Spiele, welches im Uebrigen die Kriterien deS GlückS- : spiels an sich trägt, deffen Ausgang insbesondere lediglich vom Zufälle ; abbänzt, kann, nach einem Erkenntniß deS Ober-Tribunals vom 27. . September d. I. der Charakter des Glücksspiels dadurch nicht genommen werde«, daß zwischen den Spielern eine Vereinbarung über die Höhe des Einsatzes und die diesem entsprechende Höhe des möglichen Gewinnens getroff n worden ist. „Insbesondere nimmt durch eine solche Vereinbarung das in fortlaufenden Einsätzen und Gewinnen sich wiederholende und somit dem Gesammtobjekte nach sich der Berechnung entziehende I Glücksspiel nicht den Charakter der Lotterie an * (». ». st^».«-;
: — Die bei einem Kaufgeschäft erfolgte Vorspiegelung eines mehr- i bietenden Konkurrenten, um den Käufer zur Zahlung eines den Werth ; des Ge; enstandes übersteigenden Kaufpreises zu veranlassen, ist nach ei- ; nem Erkenntniß des Ober-Tribunals vom 27. September dss. Js. als Betrug resp. Betrugsversuch zu bestrafen.
— S. M. S. „Briadne* ist am 21. Oktober in Wilhelmshaven eingetroffen. — Briefsendungen für S. M. S. „Hertha* sind von heute i ab bis ir cl. 13. November er. nach Sidney (via London — St. Fran- citco) und vom 14 November er. bis auf Weiteres nach Aden zu di- ; rigrren.
— Der für die neubegründete Vertretung des Deutschen Reichs ; bei den Republiken von Zentralamerika ernannte kais. Geschäftsträger ; und Generalkonsul v. Bergen ist am 2. Sept. d. I. auf seinem Posten f in Guatemala eingetroffen und von der dortigen deutschen Kolonie in ' überaus herzlicher Werfe bewillkommnet worden. Am 5. desselben M i überreichte Herr v. Bergen dem Minister der AuSW. Angelegenheiten ! der Republik Guatemala, Don Joaquin Macal, sein amtliches Beglaubigungsschreiben, und hatte demnächst in Gegenwart des genannten Ministers eine Audienz bei dem Präsidenten der Rrpi blik. Dieser sowohl, wie Macal, sprachen den Wunsch aus, die Beziehungen zu dem Deutschen Reich so freundschaftlich, wie möglich zu gestalten, erklärten sich auch zum Abschlüsse eines Handels-, Schifffahrts- und Konsularvertrags mit Deutschland in verbindlicher Weise bereit.
— Aus Nas i au, 22 Oklober. Die Polizeidirektion in WieS- bkden hat unterm 18. d. sowohl dem Geistl. Rath Wty'and, wie dem Vorstand des Alikatholikenvereins daselbst Schreiben des Inhalts zu- kommen lassen, daß die von den Römisch- und den Alt-Katholischen beabsichtigten .Prozessionen am Allerseelentag^ (2. Nov.) nicht gestattet । werden könnten.
— München, 22. Oktober. Während allerseits lebhafteste Befriedigung sich kundgibt über das glückliche Gelingen und den Verlauf ; der vor acht Tagen geschlossenen Kunst- und Kunstgewerbeausstellung i und während deren Veranstaltern Dank und Anerkennung dargebracht wird, scheint in dem hiesigen Kunstgewerbeverein, dessen 25jähriges Ju- biläum den nächsten Anstoß zu der Ausstellung gegeben, diese ein höchst I unliebsames Nachspiel zu erfahren. Auf morgen ist Generalversamm- s lung des Vereins anberaumt, in welcher über die folgende, von 47 } Mitgliedern unterzeichnete „Anklage- und Beschwerdeschrifr*, Berathung ; und Beschlußfassung stattfinden soll: 1) Die Mitglieder verlangen Rechen- , schaft über das Vorgehen des Ausschusses bei Einladung der verwandten : Vereine, indem mehrere derselben messt berücksichtigt wurden; 2) Recht- | ferligung der Annahmekommi sion durch den Ausschuß, indem nidpsanft« ; gewerbliche Gegenstände in der Ausstellung Platz gefunden haben;
3) Nichtberücksichtigung des Kunstgewerbevereins als geschlossenes Ganzes beim Arrangement der Ausstellung; 4) Rechenschaft über die Wahl der Jury mit Hinweis auf das Programm, welches derselben gestellt wurde;
5) Rechenschaft über das Vorgehen der Jmy; 6) Umgehung der Ver- einsstatutkn bei Ankauf von VerloosungSgegenständen, Schädigung der Kunstindustrie durch Festsetzung von Geldgewinnsten ohne Genehmigung der Generalversammlung; 7) Umgehung des Programms und Schädigung der Münchener Industrie durch die Erlaubniß des Verkaufs nicht- einheimischer Waaren im AusstellungSlokal, und 8) Aufstellung deS Festprogramms ohne vorhergehende Besprechung in einer Mitgliederversammlung. Wie sehr nun die Beschwerdeführer vom ausschließlichen Standpunkt als Mitglieder des Münchener Kunstgewerbevereins, bissen