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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau. *
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstag» mit der Berliner Provinzial. Correspondenz.
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Montag den 16. Oktober.
1876f
Die Herrn OrtSvorstände wollen veröffentlichen, daß der Tag der Wahl der Wahlmänner
auf den 20. Oktober d. I., ' und der Tag der Wahl der Abgeordnete« auf den 27. Oktober d. I. festgesetzt ist.
Die ernannten Wahlvorsteher werden aufgefordert, die Urwahlen in der nach dem Gesetz, resp. Reglement, bestimmten Weise vorzunehmen. Die Herrn OrtSvorstände haben den Wahlvorstehern, insoweit sie nicht selbst diese Functionen versehen, den erforderlichen Beistand zu leisten; insbesondere, gemäß §. 12 deS Reglement», das Wahllokal, den Namen des Wahl-Vorstehers und Stellvertreters, sowie Tag - und Stunde der Wahl in ortsüblicher Weise bekannt zu machen und darüber, daß dieses geschehen, spätesten» im Wahltermine dem Wahl« Vmsteher eine Bescheinigung einzureichen. Zum Protocoll ist für die Urwahl das mitgetheilte Formular zu benutzen. Die AbtheilungSliste» haben die Herrn Wahl- Vorsteher bis spätestens Donnerstag den 19. ds. Mts. durch zuverlässige Boten hier abholen zu lassen. Den Ab» theilungSlisten werden die Einladungen für die Wahlmänner, welche, denselben nach stattgehabter Wahl sogleich gegen Empfangsbescheinigung zu behändigen sind, beigefügt werden. Die BehändigungSscheine mit beglaubigter Unterschrift nebst sämmtlichen Wahlverhandlungen sind sodann ungesäumt — spätestens binnen 24 Stunden — hierher einzusenden.
Indem ich schließlich noch an die Herrn Wahl-Vorsteher daS @t' suchen richte, den übernommenen Functionen überall nachzukommen, bin ich bei entstehenden Zweifeln über das Verfahren, auf deShalbige Anfragen zur Amkunft gerne bereit.
Hanau am 16. Oktober 1876. Der Wahlcommiffarius Schr ötter, Landrath.
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— Der „R. u. St.-A." enthält: Verordnung, betreffend die Auflösung des Hauses der Abgeordneten, vom 14. Oktober 1870. — Weiter enthält dasselbe Blatt folgende Bekanntmachung des Herrn Ministers des Innern Grafen Eulenburg vom 14. Okt.: Mit Bezug auf die Allerhöchste Verordnung vom heutigen Tage, betreffend die Auflösung des HauseS der Abgeordneten, setze ich auf Grund der §§. 17 und 28 der Wahlverordnung vom 30. Mai 1849 den Tag der Wahl der Wahlmänner auf den 20. Oktober d. I. und den Tag der Wahl der Abgeordneten auf den 27. Oktober d. I. hierdurch fest.
— Berlin, 11. Oktober. AuS dem nunmehr dem BundeSrath vorliegenden Militäretat dürften nachstehende Angaben von Interesse sein. Bekanntlich umfaßt der Etat drei Abtheilungen: den Etat für das preußische Kontingent und die in die preußische Verwaltung übernommenen Kontingente anderer BundeSstaaten, den Etat für Sachsen und den Etat für Württemberg. Der Etat für Preußen beziffert sich in den Einnahmen für daS 1. Vierteljahr 1877 auf 76,837 Mk. gegen 268,327 Mk. im Vorjahre. Die Mindereinnahme ergibt sich, weil Verkäufe von Grundstücken und von ArmirungSmaterial aus den einge- gangenen Festungen, wofür der Etat für 1876 einen erheblichen ErlöS veranschlagt hatte, für das 1. Vierteljahr 1877 nicht in Aussicht zu nehmen sind. Die fortdauernden Ausgaben betragen 60,040,666 Mk. gegen 60,703,483 Mk. im Vorjahre. Die MinderauSgaben fallen namentuch auf die Positionen: Geld- und Naturalverpflegung der Trup- PEN und Reserven, sowie auf den Ankauf von Remontepferden, und er- ttaren sich dadurch, daß die betreffenden Ausgaben im ersten Viertel- layre nur in geringem Maße vorzukommen pflegen. Mehrausgaben fallen auf das GarnisonS-, VerwaltungS- und Serviswesen, auf das Memzmalwestn und die Verwaltung der Remontedepots und resultiren vorzugsweise daraus, daß es sich um ein Winterquartal handelt und, die Ernteaussichtcu für das gegenwärtige Jahr ungünstig sind. Die einmaligen Ausgaben von 28,962 Mk. dienen zur Gewährung von Zu
lagen an die Unteroffiziere in Elsaß-Lothringen. — Zu dem gleichen Zweste führt der Etat für Sachsen 3264 Mk. auf; dazu kommen noch an einmaligen Ausgaben 250,000 Mk. zum Nrubau von Kasernen in DreSden. Die fortdauernden Ausgaben für Sachsen betragen 4,534 751 Mk. gegen 4 625,626 Mk. im Vorjahre; für Württemberg 3,289,070 Mk. gegen 3,360,769 Mk. im Vorjahre. Die Differenzen in den Hauptsummen wie in den einzelnen Positionen erklären sich vorzugsweise, wie bei dem preußischen Staat; ebenso dienen für Württemberg 2193 Mk. an einmaligen Ausgaben gleichfalls zur Gewährung von Zulagen an die Unteroffiziere in Elaß-Lothringen. — Ein Pariser Blatt erzählt, die deutsche Regierung habe erklärt, sie werde die Anlegung der aus Anlaß der Ausstellung für Gesundheitspflege zu Brüssel verliehenen Orden nicht gestatten, um auf diese Weise zu verhindern, daß Franzosen dergleichen erhielten. Belgien würde in Folge biffen keine Dekorationen verleihen. Diese Mittheilung, deren tenderz'öser Charakter zu Tage liegt, hat keinen anderen positiven Anhalt, als daß, wie längst bekannt ist, Fürst Bismarck allgemein die Initiative zu einer Beschränkung fremder Ordensverleihungen ergriffen hat. cSchw. M-rk.>
— Bezüglich der Frage, wer im Sinne des § 29 des Reichsgesetzes vom 6. Juni 1870 als Gewerbegehülfe anzusehen sei, hat sich das Bundesamt für das Heimathwesen in Sachen Christians!adt wider Sorau durch Erkenntniß vom 16. September 1876 dahiü ausgesprochen: Unter Gewerbegehülfen im Sinne deS §. 29 des ReichSgesetzes vom 6. Juni 1870, für welche in ErkrankungSfällen der Dienstorr die Kosten der Kur und V-rpflegung in den ersten 6 Wochen zu tragen hat, sind allerdings, wie das Bundesamt bereits wiederholt ausgeführt hat, nur solche zu verstehen, welche die für den Gewerbebetrieb erforderliche technische Ausbildung genossen haben. Jedoch unterliegt es der thatsächlichen Würdigung im einzelnen Falle, inwiefern die für einen Gewerbebetrieb erforderliche technische Ausbildung vorhanden, und danach Jemand wirklich als Gewerbegehülfe anzusehen ist.
— Vor Kurzem wurde berichtet, der deutsche Kronprinz habe unter dem Titel: „Meine Reise nach dem Morgenlande 1869“ ein Werk herausgegeben, welches nur eine Auflage von etwa 40 Exemplaren erhalten. Die Volks-Ztg. berichtet dazu weiter: Da unS schon vor geraumer Zeit ein Einblick in daS Buch gestattet wurde, so können wir versichern, daß sich diese Memoiren vor vielen anderen durch einen lebendigen Styl und gesunden Humor auSzeichnen. Manche Mittheilungen sind höchst amüsant. Wenigen dürfte übrigens die Thatsache bekannt sein, daß der Kronprinz sich schon früher als Schriftsteller versuchte. Es war nach dem Kriege von 1866, als in einem sehr engen Kreise ein Werk von Hand zu Hand ging, in welchem der Kronprinz seine Erinnerungen aus dem Kriegsjahre niederlegte. Dies Werk dürfte einen bedeutenderen Werth haben als das vorerwähnte. Es enthält u. A. eine ergreifende Schilderung der Schlacht von Königgrätz, und eS ist bezeichnend für daS Familienleben des Autors, daß er gesteht, mitten im gewaltigen Schlachtenlärm habe er an seine Frau und seine Kinder gedacht und sie alle im Geiste an sich vorüberziehen sehen.
— S. M. Briggs „MuSquito" und „Unbhte“ sind am 12. Oktober er. in Kiel außer Dienst gestellt.
— Der „Allg. Ztg." wird aus Wien, 14. Okt., telegraphirt: Die Städte Griechenlands votiren Geld und sammeln freiwillige Gaben zur Organisation der Bewaffnung der Nation. In der Kammer wird ein Antrag vorbereitet, sofort alle Bürger vom 20. bis zum 30. Lebensjahr unter die Waffen zu rufen. — Montenegro weist den sechsmonatlichen Waffenstillstand zurück.
— In den englischen Schiffsbauwerften und Arsenalen herrscht fortwährend anhaltend angestrengte Thätigkeit. Es sind sämmtliche Arsenalabtheilungen zu Woolwich schon seit einiger Zeit zu den vollsten Leistungen angespannt, und in der Patronenfabrik haben in vergangener Woche, eine weitere Anzahl Knaben Beschäftigung gefunden. Auch werden noch fleißig Geschütze, Munition und Proviant nach Malta und Gibraltar verschifft. Erst am Freitag gingen wieder sechzehn 64-Pfünder nach Malta ab. Malta und Gibraltar sind jetzt beide auf zwölf Monate verproviantirt und mit Munition versehen, auch in erheblich bes-