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vorzuheben, daß das Genossenschaftswesen, während es in Oesterreich durch den Krach eine anscheinend unheilbare Wunde empfing, in Deutsch, land noch immer in stetem Wachsthum begriffen ist. Wir entnehmen dem jüngsten Jahresbericht der auf Selbsthülfe gegründeten deutschen Erwerbs- und Wirthschaftsgenoffenichaften, daß der Gesammtumsatz von 4574 Genossenschaften mit 1,360,000 Mitgliedern nahe an 2,600 Mil- lionen Mark betrug. Ueber die Fortschritte der Consumvereine läßt sich noch kein endgültiges Urtheil fällen, weil von 1034 Consumver- einen nur 179 ihre Bilanzen eingesandt hatten. Die Zahl der Mit- glieder dieser 179 Vereine war in 11 Jahren von 7709 auf' 98 055 gestiegen, während sich der Seschäftsumfatz in demselben Zeitraum von 1864-1875 von 803,767 Mark auf 22,704 964 Mark erhöht hatte.

— Kiel, 2. Oktober. Heute ist der erste Trankport mit schönem Verbandmaterial an Dr. Lange nach dem serbischen Kriegsschauplatze abgegangen.

— Zu Parchim in Mecklenburg fand am 2. Okt. in Anwesen­heit des Landesherrn die Enthüllung des Moltkedenkmals statt. Angesichts dieses Ereignisses dürfte es von Sntrreffe sein, von dem Taufschein des großen Mannes, der zur Ehre Deutschlands und der Stadt Parchim am 26. Okt. 1800 in Parchim geboren wurde, Kennt­niß zu nehmen. Nach dem Taufschein ist, wie die Nordd. Post, bai Lokalblatt Parchims, berichtet,^ dem dortigen Hauptmann Friedrich v. Moltke und dessen Gattin, geb. Paschen aus Hamburg. am 26. Okt. 1800 ein Sohn, Helmuth Karl Bernh. v. Moltke, geboren, welcher am 2. Nov. dess. I. durch den Pastor H. G. Seidel in der St. Marien­kirche getauft ist. Stellvertretende Pathen waren: Kommerzienrath, Senator Gropmgießer, Dr. med. Becker (demnächst Geh. Medizinalrath) und Senator Dav. Bernhard Loescher (demnächst Bürgermeister). — Moltke's Vater, demnächstiger Generallieutenant, ti-gt auf dem Wands- becker Kirchhofe begraben. — In Folge telegraphischer Ordre des Kaisers haben sich von Berlin der Oberst Krause, Abtheilungschef im großen Generalstabe, und der Hauptmann Villaume vom großen Gene- ralstabe als Deputation des großen Generalstabes nach Parchim bege- ben, um der Enthüllungsfeier beizuwohnen. <©$»• M-rw

— Als vor etwa orei Monaten der erste Brief des Herrn Pro­fessor Franz Reuleaux über die deutsche Industrie erschien und in dem Urtheil« gipfelte: „billig und schlecht", war es die „Handels- und Ge» werb-kammer zu Chemnitz", welche zuerst und fast allem für das furcht­lose Auftreten des Schreibers Worte des Tadels fand und, wie allge­mein berichtet wurde, für ihn eine offizielle „Nase" forderte. Die Han­dels- und Gewerbekammer zu Chemnitz hat augenscheinlich ein schlechtes Gedächtniß. Vor uns liegt der Jahresbericht der genannten Handels­kammer für die Jahre 1873 und 1874, in welchem nach Erwähnung der Fortschritte, zu welchen die Pariser und Wiener Weltausstellungen geführt haben, wörtlich folgende Stelle vorkommt: „So erfreulich dieser Fortschritt und der Aufschwung zum Bessern sind und so wünschen?» werth es. ist, daß endlich der vielfach noch herrschende Grundsatz „nur billig, wenn auch gering" verlassen wird, so ist es doch auch naturge­mäß, daß sich das konsumirende Publikum daran gewöhnen muß, bei feiner Wahl nicht immer nach dem Billigen, sondern nach dem preis- werthen Guten zu greifen." In gedrängterer Kürze wäre es kaum mög­lich gewesen, den Inhalt der Reuleaux'schen Auslassungen zufammer-zn» fassen. Und doch hat die Chemnitzer Handelskammer sich über die Be­stätigung ihrer eigenen Worte durch Professor Reuleaux beschweren zu müssen geglaubt. Vermuthlich huldigt man dort dem Satze: „Wenn Zwei dasselbe thun, so ist's noch nicht dasselbe." Jedenfalls wird Herr Professor Reuleaux in seinen weiteren Ausführungen das schätzbare Material mit verwerthen können, welches ihm die Handelskammer von Chemnitz in ihrem Berichte über die Jahre 1873 und 1874 geliefert hat. (Berl. EgBL)

— Wien, 5. Okt. Nach Informationen aus bester Quelle kann versichert werden, daß in hiesigen Regierungskreisen nicht im Entfern­testen daran gedacht wird, mit Rußland zu brechen.

— Wien, 5. Okt. Die von mehreren Blättern gebrachte Nach­richt, daß die diplomatische Führung bei den weiteren Friedensverhand- lungen nunmehr nach Ablehnung der englischen Friedensvorschläge, Ruß­land überlassen worden sei, wird von der „Presse" für unbegründet er­klärt. Es seien deshalb auch olle Schlußfolgerungen, die man an jene Meldung geknüpft habe, hinfällig. Der englische Botschafter habe, in feiner Eigenschaft als Hauptadvokat für die Vorschläge der Mächte, am Montag abermals eine Besprechung mit Safet Pascha gehabt und um eine Privataudienz beim Sultan gebeten, um demselben neuerdings die unveränderte Annahme der Vorschläge der Mächte ans Herz zu legen. Hieraus ergebe sich, daß die Mächte nach wie vor in vollster Ueberein­stimmung handelten. c«. u. st.-Anz.)

— Rom, 5. Oktbr. Der russische Gesandte, Baron Uexküll, fe­rnst dem Minister des Aeußern, Melegari, eine lange Besprechung ge­habt.

— Paris, 5. Oktbr., Vormittags. Nach hier vorliegenden Be­richten aus London würden augenblicklich auf diplomatischem Wege du lebhaftesten Anstrengungen gemacht, um einen einmonatlichen Waffenstill-

dessen Vertreter einreicht, nicht aber auf Vollmachten, durch die sein eigenes Recht zu dieser Vertretung begründet und nachgewiesen wird. Bezüglich dieser Vollmachten ist vielmehr die rechtliche Lage des Pro- zeßmandatars den Vorschriften des StempelzesetzeS gegenüber keine an­dere als die jedes sonstigen Produzenten einer ungestempelten Urkunde, nur mit dem Unterschiede, daß, wenn von ihm die Vollmacht innerhalb der 14tägigen Frist ungestempelt zu den Gerichtsakten eingereicht wird, der Betrag des Stempels als Gerichtsgebühr zu liquidiren und einzu- ziehen ist und daß, wenn die Vollmacht nach Ablauf der Frist mit dem erforderlichen Stempel versehen von einem Rechtsanwalt eingereicht wird, es einer Bescheinigung des Zeitpunkts, in w lchem der Stempel kassirt worden, nicht bedarf. Hat aber der Rechtsanwalt nach Ablauf der Frist die Vollmacht ohne den Stempel eingereicht, so kann ihn weder der Antrag schützen, den Stempel mit den Gerichtskosten zu liquidiren, da die Stempelkontravention bereits vollendet ist. noch auch die Be­hauptung, daß er sich zur Annahme der Vollmacht erst nach Ablauf der Frist entschieden habe.

— Die Wahltermine werden, wie die Provinzial-Correspondenz wittheilt, wohl nunmehr unverwnlt veröffentlicht werden. Die Auf­lösung des Abgeordnetenhauses behufs demnächstiger Vornahme der Neuwahlen wird voraussichtlich am 14. Oktober erfolgen — die Wahlen der Wahlmänner dürften sodann auf den 20. Oktober (Freitag), die Wahlen der Abgeordneten auf den 27. Oktober angesetzt werden. Die großen Schwierigkeiten, welche die schließliche Vorbereitung der Wahlen in dem kurzen Zeitraume vom 14. bis 20. Oktober darbietet, kann den Behörden diesmal nicht erspart werden, weil die Auflösung nicht vor dem 14. erfolgen darf, wenn die Bestimmung der Verfassung, daß der Landtag 90 Tage nach erfolgtet Auflösung berufen werden muß, inne- gehalten werden soll. — Die Berufung des Reichstages ist für den 30. Oktober in Aussicht genommen. Was die Reichstagswahlen betrifft, so wird, der früheren Annahme entgegen, eine vorgängige Auflösung des Reichstages nicht erforderlich sein, indem die Auffassung zur entschei­denden Geltung gelangt ist, daß das dreijährige Mandat von dem Tage der allgemeinen Wahl zu rechnen ist. Die Wahlen haben im Jahre 1874 am 10. Januar stattgefunden und dürften eben so auf den kom­menden 10. Januar angesetzt werden. — Die Berufung des Abgeord­netenhauses wird alsdann zum 12. Januar k. I. erfolgen können.

— In einer Untersuchung wegen Erbschaftssteuer-Desraudation hat das Ober-Tribunal in seinem Erkenntniß vom 13. Septbr. d. I. fol­gende Sätze ausgesprochen: 1) Wissentlich unrichtige Angaben der Erb­schaftssteuer-Behörde gegenüber über Thatsachen, welche die Höhe des Steuerbetrages bestimmen, sind als Steuerdefraudation zu bestrafen, selbst wenn dem Thäter die Erheblichkeit dieser Thatsachen für die Erbschafts­steuer-Berechnung nicht bekannt ist. 2) Die Vorschrift des §. 42, 2 des Erbschaftssteuer-Gesetzes, nach welcher eine Bestrafung nicht statt« finden soll, wenn der Pflichtige auf erforderteFdesstattliche Versicherung seine Angaben berichtigt, findet auch auf eine freiwillige Berichtigung Anwendung, wenn dieselbe im Laufe des Steuerermittelungs-VerfahrenS im steuerlichen Interesse gegeben wird.

— Nach der vom Reichs-Eisenbahnamt herausgegebenen Nach- weisung wurden im Monat August d. I. auf den unter 60 verschiede­nen Verwaltungen stehenden Eisenbahnen Deutschlands exkl. Bayerns mit einer Gesammtlänge von 24,705 s Kilometern befördert:

an fahrplanmäßigen Zügen 12,476 Courier- und Schnell-, 79 723 Personen-, 36,328 gemischte und 68 342 Güterzüge;

an außerfahrplanmäßigen Zügen 2734 Personen- und gemischte und 37 032 Güterzüge.

Im Ganzen wurden 592 196 899 Achskilometer bewegt, von denen 179,960,345 Achskilometer auf die fahrplanmäßigen Züge mit Perso­nenbeförderung entfallen.

Es verspäteten von den 128,527 fahrplanmäßigen Courier- und Schnell- Personen- und gemischten Zügen im Ganzen 1227 Züge oder 0 95 Prozent. — Von diesen Verspätungen wurden jedoch 678 durch das Abwarten verspäteter Anschlußzüge hervorgerufen, so daß durch im eige­nen Betriebe der Bahnen liegende Ursachen 549 Verspätungen bei 0,4s Prozent der beförderten Züge entstanden.

In Folge der Verspätungen wurden 181 Anschlüsse versäumt.

In demselben Monate des Vorjahres verspäteten auf 58 Bahnen mit einer Betriebslänge von 23 098,4 Kilo Metern durch im eigenen Be­triebe liegende Ursachen 936 Züge, gleich 0,n Proz. der beförderten Züge.

— Briefsendungen für S. M. S. „Elisabeth" sind von heute ab bis inkl. 12. Oktober er. nach Kiel, vom 13. bis 20. Oktober nach Plymouth, vom 21. Oktober bis 12 November nach Sapftabt, (via Southampton), vom 13. November er. bis 11. Januar k nach Singa- Pore (via Marseille) und vom 12. Januar f. bis auf^WeitereL nach Hongkong zu dirigiren.

— S. M. S. „Augusts" ist gestern Nachmittag von Wilhelms- Haven in See gegangen und hat die Reise nach den Südsee-Jnseln an­getreten.

— Deutsches Reich. Als erfreulich ist die Thatsache her-