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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provmzis? Correspondenz.

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M 233. Freitag den 6. Oktober.

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Die neu gegründeten 4. und 5. katholischen Lehrerstellen $u Groß- auheim, mit welchen ein jährliches Einkommen von je 900 Mark neben freier Wohnung und je 90 Mark für Feuerung verbunden ist. sind zu besetzen. Bewerber um dieselben werden aufgefordert. ihre Meldungs- gesuche nebst Zeugnissen alsbald dahier, oder an den Herrn Pfarrer Hartmarin zu Großauheim einzureichen.

Hanau. am 26 September 1876

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Zur Lage.

A. d. Schw. Merk.

Die Hoffnung auf Erhaltung des europäischen Friedens, welche trotz der dichten Bewölkung des politisch-n Horizonts sich noch nicht ganz zurückdrängen lassen will, hält sich heute an e ne Pariser Privat- depesche der Nat.-Z. Dieselbe lautet:Paris den 1. Okt. Nach bis­herigen stets bewährten Informationen hat Dccazes im gestrigen Mi­nisterrathe den Stand der orientalischen Frage und der Unterhandlungen in einer Weise dargelegt, daß aller Wahrscheinlichkeit nach der europäi­sche Friede nicht gefährdet ist. Demnach dauert hier die mehrfach kon- statirte optimistische Anschauung fort." Worauf sich die Friedenszuver­sicht des französischen Staatsmanns stützt, ist in der Depesche nicht gesagt. Man kann nur vermuthen, daß er sich der Annahme hingibt, Rußland werde sich dem geeinigten Europa gegenüber auf den Rückzug begeben. Man will wissen, die Sendung Sumarokoff's nach W'» sei gescheitert, Oestreich wolle sich an einer mil tärischen Intervention in der Tu ki nicht betheiligen, und nun erhebt sich die Frage, ob Rußland allein zum Einmarsch sich entschließen werde. Diese Frage muß von denen verneint werden, die noch die Möglichkeit einer friedlichen Lösung sehen. In England äußert man sich höchst empört über den Inhalt der Sumarokoff'schen Sendung. Die oesammte Presse erklärt den rus­sischen Antrag für unzulässig. Die bisher so nachgiebige Times nennt ihn einMeisterstück von Frechheit", England könne nicht die Zerstö­rung des türkischen Reiches zugeben, könne die Heerstraße nach Stambul nicht den Russen überliefern, die Bürgschaften für Erfüllung der der Pforte auferlegteR Bedingungen würden durch eine Konferenz der Mächte ohne militärische Okkupation f-stgestellt werden können rc. Ob Rußland sich wohl vor der großen Worten der englischen Presse zurückziehen wird? Der Korfferenzoorschlag dir Times jedenfalls wird ihm, da es nun einmal so weit vorgeschritten ist, nur ein Lächeln abgewinnen kön­nen. Die Türkei ihrerseits scheint entschlossen, den Dingen ihres. Lauf zu lassen. Dafür spricht die Ablehnung der großmächtlichen Friedens- bedintunsien. Diese, gestern noch gerüchtweise gemeldet, ist heute be« stätiate Thatsache. Die Schwere derselben wird kaum abgeschwächt durch die besänftigenden Versicherungen, die Ablehnung sei keine formelle, die Pforte verhalte sich mehr ausweichend, als ablehnend rc. Wir stellen im Nachfolgenden die telegr. Berichte über die Entscherdung der Pforte zusammev: Paris den 3. Okt. Der Agerce Harms zufolge enthält die von der Pforte auf die FriedknZvorschläge der Mächte er­theilte Antwort eine Darlegung der für das ganze Reich einzuführenden Reformen, durch welche die vollständige Emanzipation der christlichen Unterthanen hergestellt werde; ferner wird darin die Nutzlosigkeit der Verleihung der totalen Autonomie an Bosnien, Herzegowina und Bul­garien geltend gemacht, jedoch ohne daß eine formelle Weigerung aus­gesprochen wird, und schließlich das Anerbieten einer Waffenruhe (nicht erues Waffenstillstandes) gemacht. Wien den 3. Okt. Der Polit. Korr. wird aus Konstantinopel gemeldet: Seitens der imkuschen Regierung ist bereits am 27. v. M. dem britischen Botschafter die auf . Fnedem: Vorschläge der Mächte zu ertheilende Antwort vertraulich wltgethnlt worden; der hauptsächliche Inhalt derselben wurde hierbei wie folgt angegeben: In Bezug auf Serbien und Montenegro Status quo, Einführung einer Verfassung für das ganze Reich mit Anwendung der in der Note Andraffy's aufgezählten Reformen auf alle europäischen Provrnzen der Türkei. Die Grundlagen dieser Verfassung sollen sein: i$n Konstanttnopel tritt eine Versammlung zusammen, welche aus Wah­len hervorgeht; das Wahlsystem gliedert sich in der Weise, daß das

Volk Deputirte für einen Sandschakatsrath wählt, die Mitglieder des | Sandschakatsraths wiederum Deputirte für einen Provinzialrath wählen, nnd dieser sodann die Delegii ten für die Nationalversammlung in Kon- ftantinopel wählt. Sodann würde Bosnien 6, die Herzegowina 4 und Bulgarien 8, je zur Hälfte mrhamedanische und christliche Vertreter in Konstantinopel haben; während der Ferien des Parlaments hätte eine permanente, zur Hälfte aus Christen, zur Hälfte aus Mohamedanern bestehende Ueberwachungskommission die Akte der Lokaiisirunu und die Entscheidungen des Nationalroths zu kontroliren. Endlich sollen alle j Zweige der Verwaltung reorganisirt werden. Köln, den 4. Okt. Die Köln. Z bestätigt auf Grund von Pariser Mittheilungen, daß die Pforte auf die Friedensvorschläge Englands mehr ausweichend, als , ablehnend antwortete und statt derselben eine Reihe von Reformen ver­schlug, welche die christlichen Interessen sicherstellen und auf d^s ganze ; Reich ausgedehnt werden sollen. Wenn die Verwaltungsi «formen durch- ; geführt würden, sei eine gleichmäßige Autonomie der aufständischen Pro­vinzen zwecklos. Diese Vorschläge enthalten, in 5 Artikel zusammen? gefaßt, keine formelle Ablehnung der Friedensvorschläge der Mächte. Soweit die heute vorliegenden Depeschen. Man darf erwarten, daß ; über die Entschlüsse der Pforte bald volles Licht sich verbreiten werde, da in Wien eine offizielle Mittheilung der türkischen Antwort auf ; die Friedensvorschläge angemeldet ist.

Berlin, 5. Oktober. In hiesigen Abgeordnetenkrüsen fin- , den Besprechungen statt, um auf ein möglichst zahlreiches Ersch inen der ; ReichStagSmitglieder gleich in der ersten Sitzung hinzuwirken und damit : Verzögerungen durch Btschlußunfähigkeit zu vermeiden; auch wll man : die Wahl des Präsidiums und der Bureaux durch Wiederwahl der vor- jährigen Präsidenten und Schriftführer möglichst vereinfachen, damit man sofort in die Arbeiten eintreten kann. Nichts desto weniger ist man darauf vorbereitet, den Sessionsschluß erst kurz vor Weihnachten i e ir.tr etev zu sehen. (»j

Der von dem Kriegs«Ministerium unterm 20. Oktober 1869 i veröffentlichte Erlaß der Minister der Finanzen und des Innern vom : 7. Oktober desselben Jahres, nach welchem das Waischgeld der zu den : Uebungen einberufer.en Wehrle ute, wern sie gänzlich von Mitteln ent­blößt sind, auch bei den Ortsbedörden rc. erhoben werden kann, findet s nach einem Erlaß des Kriegs «Ministeriums, Militär Oekonomie-Depar- i temant vom 7. v. M. nicht nur auf ManAschaften der Landwehr, son- : dern auch auf diejenigen der Reserve Anwendung. Eine Erstattung dieses von den Ortsbehörden rc. gezahlten Marschgeldes findet jedoch Seitens der Truppentheile niat statt. Zur Joformation für die Mann- s schuften haben die Landwehr-Bezirks-Kommandos in den bezüglichen Einberofungs-Oedres dem Vermerk über die Marschgebührnisse L:e An­gabe hinzuzufügen:

Dieselbe wird vom Truppentheil gezahlt, da f jedoch von Unbe« mittelten schon bei der Ortsbehörde bezw. dem Steuerempfänger in Em- : Pfanz genommen werden."

Bemerkt wird noch, daß bei der Einbeorderung der UebunasWann- ; schaften in das LaNdwehr-Bataillons-Stabsquartier und ihrer dem- s nächstigen Einsendung nach dem Uebungsorte die Gesammlentfernung für ; die Bemessung der tarifmäßigen Gebührniß zum Anhalte zu dienen rat, : so daß die ohne Vergütung zurückzulegenden 22^8 Kilometer (3 Meilen) i nur einmal in Anrechnung zu bringen sind.

In einer strafgerichtlichen Untersuchung gegen einen Rechtsan- Walt, welcher eine mit dem gesetzlich dazu erforderlichen Stempel nicht : versehene Prozeßvollmacht vor Gericht Prodvzirt hatte und deSh..lb we- , gen Stempelsteuerkontravention angeklagt worden war, hat der Straf- : senat des Ober-Tribunals in seinem Erkenntniß vom 14. Sept d. I. folgende 'Rechtssätze ausgesprochen: Die in der Allerhöchsten Kabinets- i ordre vom 24. Febr. 1830 ausgesprochene Straflosigkeit eines Man a« i tars, welcher ungestempelte Urkunden für seine Mandanten bei Gericht einreicht, bezieht sich nur auf solche Urkunden, welche der Mandatar le- , digl?ch im Interesse des Mandanten, zum Erweise streitiger Rechte oder | der Sachlegitimation desselben, also nur für den Mandanten und als