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Samstag deu 9» September
1876»
Im diesseitigen Amtsbezirke wurde gestern ein, wenn nicht ftmu» ] litt, taubstummer, dem bäuerlichen Stande angehöriger. cd. in der Mitte der vierziger Jahre stehender, nur mit einigen Pfennigen Reisegeld und mit keiner Art von AuSweiS versehener Mann aufgegriffsn, drffm Herkunft bis jetzt nicht ermittelt werden konnte. Indem man nachstehend Personalbeschreibung beifügt, wird um gefällige Recherche im jenseitigen Amtsbezirke und um offizielle kostenlose Ausschreiben im jenseitigen Amtsblatt« und in des Amtsblättern der betreffenden königl. preußischen Nachbarbehörden ersucht.
Aschaffenburg am 21. August 1876.
Der kgl. bay-r. Bezirksamtmann Mittermunngs.
Personalbeschreibung.
Haare und Augen, auch Bart dunkel, ein wenig grau melirt, markirte GesichtSzüge, 1 68 Meter groß, — Staub-Hemd von blauem Zwilch, Kattunjacke, wie sie das weibliche Geschlecht hie und da auf dem Lande trägt, schwarz mit Sternchen und Würfeln und mit grauem Wollenzeug gefüttert, schwarz seidcnes Halstuch, dunkle Bukskinweste und ähnliche Beinkleider, grob-leinenes Hemd, unterhalb der Brust mit rothem Garn H. M. gezeichnet, hellbaumwollene bis an das Knie reichende Strümpfe und starke kalblederne Stiefel mit hohen Schäften, endlich schwarz« Schild-Tuchkappe.
Vermuthlich als seinen Namen schrieb derselbe auf „Johannes Anwandter".
Wird veröffentlicht.
Hanau am 8. September 1876.
Der Landrath.
Bekanntmachung, Winter-Ackerbanschnle deK landwirthschaftliche« Vereins für die Provinz Oberheffen betreffend.
Der Unterricht an der Ackerbauschule zu Friedberg beginnt am 2. November disssS Jahres, in zwei Abtheilungen. Derselbe erstreckt sich auf die FortbildungSfächer, sowie besonders auf die verschiedene» Zweige der Naturkunde und Landwirthschaftslehre. Außer zwei ständigen Lehrern und dem Vereins Wiesenbaumeister unterrichten noch mehrere HülfSlehrer, so daß jedes Fach entsprrcheno vertreten ist.
Der Unterricht wird durch Besichtigung nahe gelegener Güter re., sowie durch zahlreiche Lehrmittel unterstützt. — Jeden Abend von 7—9 Uhr finden unter Aufsicht eines Lehre.» Wiederholung» und Arbeitr- stunden statt, und wird das Verhalten der Schüler in und außerhalb der Schule strenge überwacht. — Aufnahmefähig sind junge Leute vom 14. Lebensjahre an, welche die in einer Volksschule erreichbaren Kenntnisse besitzen. — Die neu Aufzunehmenden treten in die untere Abthei- lung ein, oder, wivn sie die nöthigen Vorkenntnisse besten — in die! obere, welche von denjenigen Schülern gebildet wird, die im vorigen Jahre den untere» CursuS besucht haben.
Dar Schulgeld beträgt für den oberen Cursus 35 Mark, für den unteren 45 Mark. — Anmeldungen nimmt das unterzeichnete Cura- torium entgegen, welches auch zu jeder weiteren Auskunft gerne bereit ist. !
Friedberg, den 1. September 1876.
Das Curatorium der Ackerbauschule zu Friedberg.
_ _ <^r°pp Dr. Heuser. Klietsch.
Geh. Regierungsrath. Dirigent der Anstalt. Kreis Assesso . - , ®e* hiesige Zweig.Verein des Vaterländischen F auen-Vereins hat sich Die Aufgabe gestellt, eine allen Klassen der Bevölkerung, den Wohlhabenden und den Armen, zu Gute kommende geordnete Krankenpflege inS Werk zu setzen.
Zu diesem Zweck« wird er Mädchen und Frauen, welche die zu = oem Beruft einer Krankenpflegerin erforderlichen Kräfte und Eigen- [
schaste» besitzen, in den Landkrankenhäusern zu Bettenhausen, Hanau," HerSfeld und im Universitäts-Krankenhause zu Marburg unter den nachstehenden Bedingungen auf seine Kosten ausbilden lassen.
Auf diesem Wege hofft der Verein einen doppelten Zweck zu erreiche», erstlich sich selbst die zur Erfüllung seiner Aufgabe nöthige Zahl von Krankenpflegerinnen heran zubilden, sodann aber auch dem weiblichen Geschlecht einen Beruf zugänglich zu machen, der ihm einen entsprechenden höheren Lohn für angestrengte Thätigkeit und zugleich der Gemeinde, in welcher die für denselben Ausgebildeten künftig sich niederlasse», nützliche Mitglieder schaffen wird.
An die Gemeinde-Vorstände ergeht daher hiermit das ebenso dringende als ergebene Ersuchen, vorzugsweise geeignet scheinende Personen, dir gesonnen wären, sich als Pflegerinnen auszubilden, mit den hier angegrbemn Verhältnissen des Vereins bekannt zu machen, und in dazu getigerten Fällen mit dem unterzeichneten Vorstände darüber zu ver« handrln, ob und wieweit die Aufnahme j»gesagt werden könne.
Dadurch kann es erreicht werden, aus dem ganzen Regierungsbezirke die wirklich vorhandenen besten Pflegekrufte ausbilden zu lassen und nach nfolgter^ Ausbildung in Thätigkeit zu setzen, und so endlich für einzelne Gemeinden Pflegerinnen zu erlan en, die bei ein tretender DiSponibilität sich für die Gemeinde selbst nützlich und wohlthätig erweisen werden.
Ohne allseitige Unterstützung Seitens der vor Allem dazu Berufenen vermag aber der Verein seine menschenfreundliche Aufgabe selbst bei dem besten Willen und bei dem aufrichtigsten Streben nicht zu erfüllen.
Alle, die ihm in der Erreichung seines Zieles helfen und förderlich sind, dienen daher der guten Sache, und machen sich um ihre Mitmenschen wohl verdient.
Unser wärmster Dank wird ihren Bemühungen nicht fehlen.
Diejenigen Mädchen oder Frauen, welche in den Lehrkursus ein« treten wollen, haben
1) einen Heimathschein,
2) die schriftliche Genehmigung des Vaters, der Mutter, des Vormunds oder des Ehemannes, der Frau Justiz-Rath Hup seid (obere Königsstraße Nr. 27) hierselbst einzureichen.
Euer Wohlgeboren ersucht der unterzeichnete Vorstand ergebenst, von dieser Mittheilung den Ihnen geeignet scheinenden Gebrauch zu machen.
Casssl, den 3 August 1876.
Der Vorstand des Zweig-Vereins des Vaterländischen Frauen-Vereins. Freifrau von Ende, geb. Gräfin Königsdorf,
Vorsitzende deS Vaterländischen Frauen VereinS in Cassel im Fürsten Hause.
M. Hupfeld,
Vorsitzende der Sektion für Krankenpflege.
Bedingungen
für die Aufnahme in den Krankenpflegerinnen- Lehrkursus.
1. Mädchen und Frauen werden zu dem Lehrkursus zugelassen, sobald sie von dem dirigirenden Arzte der Anstalt für gesund und tauglich erklärt worden find.
2. Die Dauer des Lehrkursus hängt von den Fortschritten der Lernenden ab. Die ersten 3 Wochen der Lehrzeit gelten alS Probe- zeit. Während der Probezeit steht beiden Theilen der Rücktritt frei. . *
3. Die Lernenden erhalten den Unterricht frei und so lange. bis sie vom birijirenben Arzte für fertig auSgebilM trachtet werden.
4. Während dieser Zeit wohnen sie in der Anstalt, und sind zu allen Dienstleistungen verpflichtet, w lcke von den in derselben angestell- ten Wärterinnen nach der für sie bestehenden Di.nsi-Avweisung gefordert werden können.
5. Für die nöthige Unterkleidung und Leibwäsche haben sie selbst zu sorgen. Bett und Bettwäsche werden ihnen von der Anstalt gelte-