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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.
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Donnerstag den 3 t August
Der Verein zur Beförderung deS Gartenbaues zu Cassel beabsichtigt im Monat Oktober er. eine ObstauSstellung zu Cassel zu ver. anstalten, durch welche eine statistische Grundlage gewonnen werden soll, mit deren Hülfe der Verein den Zustand des Obstbaues im RegierungS« Bezirke Cafsel, wie er jetzt ist, zu ermitteln, und wie er sein sollte, feS* zustellcn gedenkt. Diese für unsern Obstbau bedeutungsvolle Aufgabe kann aber nur dann in befriedigender Weise gelöst werden, wenn die Ausstellung möglichst reich beschickt wird.
ES werden deßhalb die Gartenbesitzer, d. h. solche, welche sich
vorzugsweise mit Obstkultur befasien, speziell aber noch die Herren OrtS-Vorstände des Kreises, dann auch die Herren Geistlichen und Lehrer auf diese Ausstellung aufmerksam gemacht und ersucht im Jn« teresie des Gartenbaues die gedachte Ausstellung möglichst reichlich und mit möglichst verschiedenen Obstarten unter Ausfüllung des unten stehenden Formulars zu beschicken.
Der Termin der Ausstellung wird s. Z. bekannt gemacht werden. Hanau am 28. Juli 1876.
Der Landrath.
Allgemeine Obst-Ausstellung
für den Regierungsbezirk Lasset
zu Cassel am 2» Oktober 1876.
Verzeichnis«
über daS
vom...............................
zu............................... für diese Ausstellung gelieferte Obst.
der eingesand- ten Sorten.
Ortsüblicher oder pomologischer Name.
Standort, Straße, Garten, Feldrain.
Bodenbeschaffenheit, ob tiefgründig, steinig, locker, fest, trocken, naß.
Ungefähres Alter des Baumes.
Hat der Stamm im kalten Winter rc. gelitten oder nicht?
Trägt der Baum alljährlich oder nicht?
Trägt der Baum reichlich?
6
Grün Reinette.
Garten nördlich von dem Dorfe.
B e i s - fest, im Frühjahr lange naß.
i e l:
60
nein.
alle 2 Jahre sicher.
ja.
*te Herren Ortsvorstände haben vor Beginn des Manövers — den 2. September er. — Esäten und Fluren, welche verschont bleiben müssen, soweit man sie nicht deutlich erkennen kann, mit Strohwischen umfteefen zu lasten.
Da wo Flurbeschädigungen vorkommen sind die Fluren unter Zu- ziehung der Interessenten zu besichtigen. Hiernach ist eine Nachweisung mit folgenden Rubriken:
1. Namen der Beschädigten,
2. Nr. deS Katasters,
3. Nr. deS Feldes resp, nähere Bezeichnung,
4. Größe der beschädigten Flächen,
5. Frucht- resp. Culturart,
6. Ungefähre Höhe des Schadens,
7. Tag der Beschädigung,
8. Bezeichnung der Truppen, welche beschädigt haben, aufzustellen und mir ungesäumt einzureichen.
Die Eigenthümer haben auf die beschädigten Grundstücke vor Beginn der Abschätzung Papierfähnchen sichtbar zu stecken und auf diese ihren Namen und die Nummer des Katasters zu schreiben.
Hanau am 28. August 1876.
Diejenigen Grundbesitzer resp. Pächter der am hiesigen Exerzierplätze liegenden Ländereien, welche durch das Exerzieren der Königlichen 42. Infanterie. Brigade Ansprüche auf Flurbeschädigungeu machen, haben dieselben, unter Angabe der Karten-Nummer, Donnerstag den 31. m. c., Nachmittag von 2—6 Uhr, auf dem hiesigen Bureau anzumelden. Gleichzeitig werden die Interessenten zur Einschätzung li-ser Schäden auf den 1. September c., Nachmittags 2 Uhr, an die WilhelmSbrücke hierdurch vorgeladen.
Auf die beschädigten Grundstücke sind Papierfähnchen, worauf der Name und dir Kartennummer geschrieben ist, sichtbar zu stecken.
Hanau am 29. August 1876.
In Gemäßheit des §. 12 des Reichs-Jmpfgese 1874 und unter Bezugnahme auf die diesseitige Beka 26. April c. — Hanauer Anzeiger Nr. 100 — we Pflegeeltern und Vormünder der 1875 geborenen K Hanau, welche nicht vom Bezirksimpfarzt geimpft sind die Jmpfnng dem Bezirksimpfarzt noch nicht nachgew hierdurch aufgefordert, durch Vorlage der Impfschein zum 15. September c. und zwar an einem in dies Sonnabend, Nachmittags von 2 bis 3 Uhr, die ersoll dem KreisphysikuS Herrn Doctor von Möller, Po nachzuweisen.
Gleichzeitig ist dieser Nachweis von denjenigen bringen, welche früher geboren sind und im verflösse Erfolg geimpft würben ober wegen Krankheit ic. nicht konnten.
Konnte die Impfung wegen Krankheit rc. nicht daS vorgeschriebene ärztliche Zeugniß vorzulegen.
Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, welche vor! weis zu führen unterlassen, werden mit einer Geldstrafe bestraft.
Hanau am 23. August 1876.
zes vom 8. April nntmachung vom eben die Eltern, inder der Stadt und von welchen iesen worden ist, te bis spätestens e Zeit fallenden jte Impfung bei Ladeplatz Nr. 23,
Kindern zu er* aen Jahre ohne geimpft werden erfolgen, so ist
»ezeichneten Nach- bir zu 20 Mark
— Ce. Majestät der Kaiser und König werden, den einmüthigen Wünschen Sr. Majestät des KönigS von Sachsen und der Bürg-rschast der Stadt Leipz'g entgegenkommend, am Dienstag, den 5. September, Berlin bereits um 1'/, Uhr Nachmittags verlassen und um 4x/s Uhr in Leipzig eintreffen.
— Der „R.- u. St.-A." enthält: Gesetz, betreffend die Erhöhung des Maximalunterstützungssatzes für die hülfsbedürstigen ehemaligen Krieger aus den Jahren 1813 bis 1815, vom 1. August 1876.
— Seitens des Reichskanzler-Amts ist dem Dr. med. Alexander