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Dienstag den 29. August.
1876.
WekasutmachUlge« Kömgl. LaNdrathsamtS dahier.
Kefsude«: Ei» Hunde-Maulkorb. Eine Wage von einem Wagen. Ein weiße» Taschentuch.
Entlaufe«: Ein brauner Jagdhund w. Geschlechts, mit weißer Brust und halbweißen Vorderläufen.
Kanau, am 29 August 1876.
Das Ende des Kriegs.
A. d. Schw. Merk.
Die Bermittlung der Mächte in dem serbisch-türkische« Krieg konnte eintrete», entweder wenn eine Entscheidung auf dem Schlachtfeld erfolgt war, oder wenn der Kampf ohne Aussicht auf ein nahes Ergebniß sich zu verlängern drohte. Der letztere Fall ist eingetreten. Bevor noch vor Alexinatz eine Entscheidung fiel, ist der AuStrag des Konflikts den Waffen entrissen und der diplomatischen Entscheidung übergeben. In Belgrad hat mit einemmal die Stimmung zu Gunsten des Frieden» umgeschlagen. Noch die letzten Berichte lauteten dahin, daß Alles für die Fortsetzung des Kriegs begeistert und das Vertrauen auf das Glück der Waffen so groß sei, wie je; allein die fremden Konsuln werden dem Fürsten begreiflich gemacht haben, daß gerade jetzt der günstigste Augenblick für ihn sei, die Waffen niederzulegen und die Vermittlung der Mächte anzurufen. Schon nach zwei Tagen konnte« die Dinge schlimmer für die Serben stehen, ja hoffnungslos. Jetzt gibt der Fürst in einem Augenblick, da die Schaalen des KriegSglückS anscheinend noch im Gleichgewicht ruhen, seine Fri densgesinnung zu erkennen. Zu der That ist für ihn, nachdem doch einmal die serbische Offensive gescheitert ist, die heutige Lage die denkbar günstigste zum Friedenschluß. In sechttägige« blutigen Kämpfen ist eS den Türken nicht gelungen, den Eingang inS Morawathal sich zu erzwingen. Die kleineren vorgeschobenen Befestigungswerke fielen in den wiederholten Kämpfen in ihre Hände, aber gegen die Hauptwälle, welche die Grerzfestung decken, raunten sie mit ihrer ganzen Tapferkeit vergeblich an. Nach diesen aussichtslosen Kämpfen ist, wie man jetzt in Belgrad sagt, der Waffen- ehre Genüge gethan, die Fortsetzung des Kampfes wäre nun zweckloses gegenseitiges Opfern von Menschenleben und weitere Zerstörung. Unter diesen Umständen ließ am Abend des sechsten SchlachttagS Fürst Milan die Vertreter der Garantiemächte rufen und zeigte ihnen seine Bereitwilligkeit an, die ihm angebotenen guten Dienste anzunehmen und den Wünschen Europa'S zu entsprechen. Blickt man auf den fast sieben- wöchentlichen Krieg zurück, so darf man ihn allerdings als aussichtslos und resultatloS bezeichnen. Zuerst ist die serbische, dann die türkische Offensive inS Stocken gerathen. . ie Türke» machen heute vergebliche Anstrengungen, das EirgangSthor zu erzwingen; auch was sie im Ti- mokthal gewonnen, haben sie zum großen Theil wieder verloren, und auf den anderen Theilen deS Kriegsschauplatzes stehen die Dinge fast genau so, wie vor 7 Wochen, mit Ausnahme der Herzegowina, die, Dank den unverdienten Lorbeeren deS Fürsten Nikita, fast ganz von den Türken gesäubert ist. So ist die militärische Lage allerdings eine solche, die von keiner Seite zu erheblichen Ansprüchen berechtigt. Man begreift, daß Ristics einen so günstigen Moment nicht vorbeilassen wollte. Fraglich ist nur, ob die türkischen Staatsmänner so leicht geneigt sind, gerade zu dieser Stunde das Schwert sich aus der Hand winden zu lassen. Es wird auch nicht ohne einiges Sträuben abgehen, indessen kann man es England überlasten, der H. Pforte den Wunsch Europas verständlich und eindringlich zu machen. Um so schlimmer sßr sie, wen« sie dem einmüthigen Wunsch Europa» Widerstand leisten wollte. Zu lange schon hat sie mit ihrer barbarischen Kriegsührung auf die Nachsicht und Langmuth des Abendlandes gebaut. Die Abrechnung ist nur hinaus- geschoben dadurch, daß man den AuSgang des serbischen KriegS abwar- tete. Jetzt ist die serbische Episode vorbei; die Frage tritt jetzt wieder rn den Vordergrund. waS die Zukunft von BoSnien und der Herzegowina sein soll. Wird Europa zulassen, daß die Türkei mit ihrer jetzt gesammelten HeereSmacht über die unglücklichen Länder herfällt, um sie I ZU pazifizireu, wie sie Bulgarien pazifizirt? Ü
— Daß die Vorarbeiten zum Entwurf eines einem künftigen Reichstag vorzulegenden Vertrags über die Abtretung der preußischen '
Bahnen an das Reich im Gange sind, geht auS einer offiziösen Korrespondenz hervor, welche über die Berechnung des Preises der abzutre- tenden Bahnen und Bahn-Rechte Folgendes mittheilt: Die Fonds für die großen preuß. Staats-Bahnen sind zum größten Tbeil durch Staats- Anleihen beschafft worden. Die Fonds wurden ausschließlich zur Herstellung der Bahnen benutzt, wogegen die Zinsen für die Anleihen während der Bau-Zeit aus den laufenden Staats- Einnahmen oder anderen Fonds gedeckt wurden. Diese Zinsen, welche bei der Herstellung der Privat-Bahnen, als sog. Bau-Zinsen, von dem aufzenommenen Kapital selbst gewährt werden, müssen demnach den vom preuß. Staate gemachten direkten Verausgabungen sür Herstellung der Bahnen hinzugerechnet werden. Dasselbe gilt für die Bahnen, deren HerstellungsKosten nicht durch Anleihen beschafft, sondern mit Fonds, die in anderer Weise dem Staate zugeflossen sind, gedeckt wurden. Außerdem aber sind bei den Bahnen im Laufe der Jahre vielfache Meliorationen vor- genommen worden, für welche keine besonderen Fonds bestimmt, sondern ; die durch die laufenden StaatS-Einnahmen gedeckt wurden. Die Aus- i sonderung dieser Summen aus den gesammten i« dem dabei zu berücksichtigenden mehr als 35jährigen Zeitraum gemachten StaatS-Ausgaben ist nur mit groß-m Zeitaufwand zu bewerkstelligen. Ferner bedürfen die vom preuß. Staate übernommenen Verpachtungen (Garantien) den Gläubigern einzelner Privat-Bahnen gegenüber und damit zusammenhängend die dadurch dem Staate zustehenden Vorrechte bei der Uebertra- gung dieser zunächst ideellen Werthe an das Reich, einer Verständigung; besonders bedarf die Frage, ob das AnkaufS-Recht von Privat-Bahnen zu einem bestimmten Maximal-Preise, welches der preuß. Staat hat, ; einen Geldwerth repräsentirt, der bei der Uebertragung dieses Privilegs an das Reich in Betracht zu ziehen ist, insofern einer eingehenden Auseinandersetzung, als damit für spätere Erwerbungen von Bahnen für das Reich ein Präzedenzfall gegeben wird. Der zwischen dem Reiche und Preußen schließlich vereinbarte ErwerbS-Preis soll nach den bisherigen Dispositionen vom Reiche als Anlehen verzinst und allmälig ; amortisi ^ werden. cechw. steri.)
- 7>ach einer Verfügung des preußische« Kriegsministeriums i sollen von setzt ab Offiziere, die als Lehrer bei den Kadettenanstalten i kommandirt sind, nach der französischen Schweiz und nicht mehr nach Frankreich gesandt werden, um sich im Gebrauche der französischen s Sprache zu vervollkommnen.
— S. M. S. „Hertha" ist am 10. Juli cr. von Hongkong nach den Südsee-Jnseln in See gegangen. S. M. S. „Adriadne" hat am 17. Juli cr. von Hongkong die Heimreise angetreten.
— München, 25. August. Anläßlich des NamenS- und Ge- burtsfesteS Sr. Majestät des KönigS sind nach der „Bllg. Ztg." heute für Allerhöchstdenselben Glückwünsch-Telegramme u. s. w. von Ihren Majestäten dem Deutschen Kaiser, dem Kaiser von Oesterreich, dem König von Württemberg, dem König von Sachsen und Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzog von Hessen hier eingetroffen, welche alsbald nach dem Bestimmungsort befördert wurden.
— München, 27. August. Sr. k. Hoh. dem deutschen Kronprinzen ist für die bevorstehende Jnspicirung der in der Umgegend von Regensburg konzentrirten Kavalerie-Division der Oberst des Generalstabes Robert v. Xylander, Chef der Abtheilung für allgemeine Armee- Angelegenheiten im hiesigen Kriegsministerium, beigegeben, und ist derselbe bereits vorgestern nach Regensburg abgereist. — Der neue Karabiner, welcher jetzt bei den bayer. Kavalerie-Regimentern eingeführt wird, ist derselbe, der seit einigen Jahren in den anderen deutschen Ka- Valerie-Regimentern eingeführt ist und der eine große Tragweite — bis 1400 Meter — besitzt. Mit demselben sollen vorerst alle Mannschaft n der Chevaulegers-Regimenter und der Reserve-Kavalerie-Regini-nter, dann ein Theil der Mannschaften der Ulanen- und Kürassier-Reimen- ter bewaffnet werden, während die vorhandenen 4000 Karabiner M/69 für BesatzungStruppen Verwendung finden werden. Inklusive einer Reserve von 50 Proz. sind 9000 neue Karabiner M/71 erforderlich. Der Preis einer solchen Waffe berechnet sich aef 60 Mark, so daß für me ganze Bewaffnung 540 000 Mark erforderlich sind, welcher Bena , durch das kürzlich publizirte Gesetz über einen Kredit für außerordentlich- öe- dürsniffe des Heeres bewilligt ist.