Einzelbild herunterladen
 

Äboiinementä- Prci» -

Ehrlich 9 Wirt.

Hawj. « M.»» P. «iertkljihrlich

» Mark 2» Pf». gär auswärtiGe Abonnenten

Bit dem betreffe«.

*en Post«uslchl«».

Die einzelne Num­mer 10 Pf,.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- u«d Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial Correspondenz.

Jnsertlnn».

Preiit Sie Ifptltigr Barmondzeile ob. deren Raum

10 Pf».

Die 2^«tL Zeile 20 Pf,.

Dic8fp°ItigeZcil, 30 Psg.

M 198

Freitag den 25. August.

1876.

Der Verein zur Beförderung des Gartenbaues zu Cassel beab' fichtigt im Monat Oktober er. eine ObstauSstillung zu Cassel zu ver» anstalten, durch welche eine statistische Grundlage gewonnen werden soll, mit deren Hülfe der Verein den Zustand des Obstbaues im Regierung-» Bezirke Cassel, wie er jetzt ist, zu ermitteln, und wie er sein sollte, fest» zustellen gedenkt. Diese für unsern Obstbau bedeutungsvolle Aufgabe kann aber nur dann in befriedigender Weise gelöst werden, wenn die Ausstellung möglichst reich beschickt wird.

Es werden deßhalb die Gartenbesitzer, d. h. solche, welche sich

vorzugsweise mit Obstkultur befassen, speziell aber noch die Herren Orts-Vorstände des Kreises, dann auch die Herren Geistlichen und Lehrer auf diese Ausstellung aufmerksam gemacht und ersucht im Jn- teresse des Gartenbaues die gedachte Ausstellung möglichst reichlich und mit möglichst verschiedenen Obstalten unter Ausfüllung des unten stehenden Formulars zu beschicken.

Der Termin der Ausfüllung wird s. Z. bekannt gemacht werden. Hanau am 28. Juli 1876.

Der Landrath.

Allgemeine Obst-Ausstellung

für den Negierungsbezirk Cassel

zu Cassel am t-n Oktober 1876.

Verzeichnis®

über das

vom ..............................

zu............................... für diese Ausstellung gelieferte Obst.

M

der eingesand­ten

Sorten.

Ortsüblicher oder pomologischer Name.

Standort, Straße, Garten, Feldrain.

Bodenbeschaffenheit, ob tiefgründig, steinig, locker, fest, troden, naß.

Ungefähres Alter des Baumes.

Hat der Stamm im kalten Winter rc. gelitten oder nicht?

Trägt der Baum alljährlich oder nicht?

Trägt der Baum reichlich?

6

Grün Reinette.

Garten nördlich von dem Dorfe.

B eisp

fest, im Frühjahr lange naß.

i e l:

60

nein.

alle 2 Jahre sicher.

ja.

Um den Gefahren zu begegnen, weiche beim HerriSrn anslcck-nder Krankheiten der Schulbesuch für die Schulkinder im Gefolge hat, be« stimmen wir zur allseitigen und strengen Nachachtung im diesseitigen Regierungsbezirk Folgendes:

1. Schulkinder, welche an anst derben Krankheiten leiden, dürfen öffentliche und Privatschulen nicht dcsuchen; zu diesen Krankheiten sind insbesondere zu rechnen: Scharlach, Masern, Pocken, Rachenbröune, Typhus, Ruhr, Cholera, Keuchhusten und contagiöse Augen- ntzündung.

Buch sind aus den Schulen fern zu halten solche Kinder, in deren Familien resp. Wohnungen Jemand an der einen oder anderen der ge­nannten Krankheiten leidet und welche mit hen so erkrankten Personen in näherem Verkehr stehen.

Der Schulbesuch ist erst dann wieder zu gestatten, wenn die er­krankt gewesenen Kinder vollständig genesen sind und seit der Wieder­herstellungen angemessener Zeitraum verstrichen resp, wenn die Krankheit in der Familie oder in der Wohnung gänzlich erloschen ist. In zwei­felhaften Fällen muß über die Zulässigkeit der Gestaltung des Schul­besuchs auf Erfordern des Lehrers ein motivirtes ärztliches Zeugniß beigebracht werden.

2. Wenn ansteckende Krankheiten am Schulorte eine größere Ver­breitung gewinnen, so sind neben Beachtung der zu Nr. 1 gegebenen Vorschriften auch alle der Krankheit oder deren Verschleppung verdäch­tigen schulpflichtigen Kinder vom Schulbesuch so lange außzuschließm, bis ihre Wiederzulassung, eventuell nach beigebrachtem ärztlichen Atteste, unbedenklich erscheint.

Auch sind während der Dauer der Epidemie die gesetzlichen Be- stimmungen über den Schulbesuch und insbesondere hinsichtlich der Dis- Pensation von demselben nicht strenge zur Anwendung zu bringen.

Sollte jedoch die Epidemie in außergewöhnlicher und gefährlicher Weise sich ausdehnen, und die Schließung der Schule nothwendig er­scheinen, so ist dazu jedesmal die Genehmigung des Landraths, welcher deßhalb motivirten Bericht des Kreisphysikus einzuholen hat, erforder­

lich. Bei großer Dringlichkeit ist nach den direkt einzuholenden Wei­sungen des Mkd'zinalbeamten zu verfahren. Der Königlichen Regierung ist in jedem Falle von der Schließung sowohl als von der Wiederer­öffnung der Schule durch die SchulaufsichtSbehörde Anzeige zu erstatten b-zw. nachträgliche Genehmigung einzuholen.

3. Werden Personen in der Familie eines im Schulhause woh­nenden Lehrers von ansteckenden Krankheiten befallen, so ist dem Schul- inspektor alsbald Anzeige davon zu machen und ohne Verzug dahin zu mitten, daß die Kranken völlig isolirt untergebracht und verpflegt wer­den ; wenn dies jedoch nicht thunlich und nach ärztlichem Gutachten die Gefahr der Übertragung der Krankheit auf die Schulkinder zu besorgen ist, so kann die Schließung der Schule von der Aufsichtsbehörde alsbald angeordnet werden; diese hat jedoch über.die so getroffene Maßregel an die Regierung ungesäumt zu berichten.

4. Während der Dauer einer Epidemie ist mit ganz besonderer Sorgfalt auf erhöhte Reinlichkeit zu sehen und deßhalb nicht allein darauf zu achten, daß die Schulzimmer täglich gut gesäubert und aus­giebig gelüstet werden, sondern auch den Schulkindern für ihre Person Reinlichkeit in allen Stücken strengstens zur Pflicht zu machen.

Ergibt sich dabei der Verdacht, daß die Schullokalitäten den noth­wendigen samtätUchen Erfordernissen nicht genügen, so haben die Lehrer die Schulvm stände davon zu benachrichtigen und diese eine Revision der Schulräumlichkeiten und der einschlägigen Verhältnisse durch den Kreis- medizinalbeamten behufs Abstellung etwaiger Mängel herbeizuführen.

Cassel, den 4. August 1876.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.

(gez.) Kühne.

Königliche Regierung, Abtherlurg für Kirchen und Schulsachen. (gez.) Mittler.

Wird veröffentlicht. ------------

Hanau am 15. August 1876.

Der Landrath.