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JE 195

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

Dienstag den 22. August

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10 Psg.

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1876

BeSauutMachuuge« Kömgl. Laudrathsamts dahier.

Die Herren Ortsvorstände werden hiermit aufgefordert, binnen 14 Tagen ein Berzeichniß derjenigen Personen ihrer Gemeinden unter Angabe deS Vor- und Zunamens, Standes und Alters anher einzu- senden, welche zur Bekleidung des Schöff-namtes geeignet sind. Die Bedingungen der Berufung sind dieselben, wie bei dem Geschworenamt (cfr. §§. 274, 275, 276 und 277 der Verordnung vom 25. Juni 1867, das Strafrecht betreffend) mit der Ausnahme, daß die Zahlung eines bestimmten Steuerbetrags nicht erfordert wird.

Die Gründe, welche vom Geschworendienst befreien, gelten auch hinsichtlich des Schöffenamtes.

Unter der Liste ist zu bescheinigen, daß die darin aufgeführten Personen Preußische Unterthanen sind und wenigstens 1 Jahr lang in der Gemeinde ihren Wohnsitz haben.

Hanau am 18. August 1876.

Die Herren Ortsvorstände werden hiermit aufgefordert, in Ge- Mäßheit der §§. 274, 275, 276 und 277 der Verordnung vom 25. Juni 1867, betreffend das Strafverfahren (Amtsblatt Nr. 54 1867) ein Berzeichniß derjenigen Personen ihrer Gemeinde aufzustellen, welche zu Geschworenen geeignet sind, unter Angabe des Vor^ und Zunamens, des Standes, des Alters der betreffenden Personen und des nach pos. 3 des §. 274 erforderten Steuer- bezw. Einkommenfteuerbetrags.

Unter der Liste ist zu bescheinigen, daß die darin aufreführten Personen wenigstens ein Jahr lang ihren Wohnsitz in der Gemeinde haben, die Eigenschaft eines Preußen haben und lesen und schreiben können.

Die Liste ist binnen 14 Tagen anher einzusenden.

Hanau am 18. August 1876.

Jakob Steul III. zu Niederdorfelden ist als Feldschutz für die Gemarkung dasiger Gemeinde amtlich vereidigt worden.

Hanau am 19. August 1876.

L K g e D s ch A A-

Die Weigerung eines Gesindes oder HauSoffizianten beim Dienstantritte bei einer neuen Herrschaft, die rechtmäßige Entlassung der vorigen Herrschaft durch Vorlegung eines Entlassungsscheins oder des Dienstbuches nachzuweisen, gibt der Herrschaft das Recht, sofort vom Dienfivertrage zurückzutreten. Erkenntniß des Ober-TribunalS, I. Senats, vom 1. Mai d. I.

S. M. Kbt.Nautilus" ist am 20. August cr. in Aden ein­getroffen und beabsichtigte am 21. wieder in See zu gehen.

Die nationalliberale Partei wird für die kommenden Wahlen kein Wahlprogramm ausgeben, da sie, wie die Nat.-L. Korr. ausführt, eines solchen nicht bedarf. Neu auftretende Parteien bedürfen einer ausdrücklichen Darlegung der Grundsätze, nach welchen sie ihre Thätig­keit einzurichten beabsichtigen; desgleichen alte Parteien, welche das Be­dürfniß eines Verjüngungsprozesses empfinden, oder welche durch neue Verheißungen die wankende Ausdauer ihrer Hintermänner zu stählen suchen. In dieser Lage befindet sich die nat.-l. Partei nicht. Die Hinweisung auf ihre bisherige Thätigkeit, das ist das, was zugleich den besten Aufschluß gibt über ihre Haltung in der Zukunft. Ein um­fassendes Bild dieser Thätigkeit während der letzten 6 Jahre wird bin­nen Kurzem dem Lande vorgelegt werden.

Die strengen Bestimmungen, welche über den Verkauf und die Aufbewahrung der Gifte, giftigen Farbwaaren und heftig wirkenden Droguen und Chemikalien bestehen, sind nach einer neueren Verordnung jetzt auch von den Großhändlern und Fabrikanten giftiger Farbwaaren deobachten, jedoch mit der Maßgabe, daß bei schriftlich eingehenden Bestellungen auf die erwähnten Handelsartikel die Einlieferung eines Glftschernes nicht erforderlich ist, sofern die Bestellbriefe als Belege des zu führenden Giftbuch s ordnungsmäßig aufbewahrt werden. Zuwider­handlungen werden mit Pollzeistrafen belegt.

In den deutschen Münzstätten sind bis zum 12. August [

1876 geprägt: an Goldmünzen: 1,087,178,700 Mark Doppel­kronen, 328,179,330 Mark Kronen; hiervon auf Privatrechnung: 171,345,164 Mk.; an Silbermünzen: 63,727,165 Mark b-Markstücke, 12,471,042 Mk. 2-Markstücke. 143,312,289 Mk. 1-Markstücke, 33,278,553 Mark 50 Pf. 50 Pfennigstücke, 30,182,036 Mark 20 Pf. 20-Pfennig. stücke; an Nickelmünzen: 19,567,265 Mark 30 Pf. 10-Pfennigstücke, 10,674,657 Mk. 45 Pf. 5-Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 5,720,464 Mark 84 Pf. 2-Pfennigstücke, 3,235,436 Mark 2 Pfennige 1-Pfennig- stücke. Gesammtausprägung: an Goldmünzen: 1,415,358,030 Mark; an Silbermünzen: 282,971,085 Mark 70 Pf.; an Nickelmünzen: 30,241,922 Mark 75 Pfennige; an Kupfermünzen: 8,955,900 Mark 96 Pf.

Allkatholischen Vereinen in Bayern wird durch denDeutschen Merkur" mitgetheilt, daß einer der beiden Geistlichen in Mering Herr Pfarrer Renftle oder Herr Kaplan Kopp gerne erbötig ist, am GeburtS- urd Namensfeste Sr. Majestät unseres Königs (Freitag den 25. August) au-wärts Gottesdienst zu halten.

Bern, 16. August. Wie dieN. Zürcher Ztg." mittheilt, haben von 125 Wehrpflichtigen der Jahrgänge 1851 bis und mit 1854, welche nach den neuesten Schlußnohmen der Bundesversammlung die Wahl haben zwischen der persönlichen Dienstleistung und der Bezahlung der Mllitärpflrchtersatzsteuer, 121 die Erklärung abgegeben, daß sie lieber die Steuer bezahlen als den Dienst leisten wollen.

London, 19. August. DieEngl. Corr." meldet: Ein weiterer Fortschritt in der Schiffsbaukunst ist dadurch gemacht, daß man zu dem Rumpfe der Schiffe Stahl gebraucht, wodurch eine große Ge­wichtsverminderung und größere Schnelligkeit gewonnen wird. Ein Kontrakt über die ersten sechs Schiffe dieser neuen Bauart ist mit der Frrma Edler und Co. in Glasgow abgeschlossen worden. Es werden Korvetten von 2300 Tons und tragen 14 Kanonen. Der Stahlrumpf wird mit Platten Teak-Holz überzogen und nach außen verkupfert. Maschinen und Sessel werden durch ein starkes gepanzertes Deck ge­schützt und man erwartet eine Schnelligkeit von zwanzig englischen Mei­len die Stunde.

Die Altkatholiken in Paris wollen eine Kirche bauen und haben als Bauplatz das unbebaute Grundstück des Luxemburg erworben. Die hiesigen Altkatholiken besitzen bereits eine halbe Million FrancS und haben von sechs Priestern der Pariser Diözese die Zusage seelsorg« licher AuShülfe erhalten.

Paris, 19. August. Die Dekrete des letzten ökumenischen Konzils wurden erst vor ganz kurzer Zeit in der Diözese von CoutanceS und Avranches proklamirt. Der kürzlich verstorbene Bischof von Cou­tanceS, Msgr. Bravar, weigerte sich, wie dieKöln. Ztg." berichtet, diese Dekrete anzuerkennen. Sein Nachfolger, Msgr. Germain, holte das Versäumte sofort nach, und die Verkündigung der Dekrete fand am 23. Juli in der Kathedrale, in Anwesenheit von über 400 Priestern und einer Anzahl von Gläubigen, statt. Der neue Bischof gab seiner Geistlichkeit in einem Schreiben vom 1. August von dem Vorgefallenen Kenntniß und am 15. August (Mariä Himmelfahlt) wurde die Unfehl­barkeit des Papstes und die übrigen ^Dekrete in allen Kirchen der Diö­zese von der Kanzel bekannt gemacht

St. Petersburg, 20. August. Anläßlich der Frier des Geburtstages Sr. Majestät des Kaisers von Oesterreich hat zwischen dem hiesigen und dem Wiener Hofe ein- die herzlichsten Beziehungen beider Monarchen konstatirender Depeschenwechsel stattgefunden. Am 18. d. war der österreichische Botschafter, Baron v. Langrnau, zur Kaiser­lichen Tafel geladen, bei welcher sämmtliche Theilnehmer mit ihren öster­reichischen Orden erschienen. Se. Majestät der Kaiser von Rußland brächte einen Toast auf die Gesundheit seines Freundes und Verbünde­ten, Sr. Majestät des Kaisers von Oesterreich, aus.

Vom Kriegsschauplatze

London, 19. August. DemReuterschen Bureau" wird aus Belgrad in Bestätigung früherer Nachrichten gemeldet, daß die Fort­setzung des Krieges bis zum Aeußersten in einem unter dem Vorsitze