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Donnerstag den 17. August.

1876.

Die Ortsvorstände des Kreises werden auf die nachstehend abge­druckte Bekanntmachung des Herrn Ober-Präsidenten vom 10. Juni er., Amtsblatt Nr. 37, Seite 201, betreffend die Nothwendigkeit sofortiger Zurücksendung der den Gemeinde Vorständen zum Aushange mitgetheil­ten Aufgebotsbekanntmachungen nach Ablauf der PublikationSfrist zur genauen Beachtung hiermit aufmerksam gemacht.

Hanau am 11. August 1876.

Der Landrath.

Die Standesbeamten sind angewiesen, wegen des Aushänger von AufgebotS-Bekanntmachungen zum Zwecke der Eheschließung die Ge­meindevorstände derjenigen Orte zu requiriren, in welchen die Veröffent­lichung zu erfolgen hat. ES ist nun Klage über Säumniß von Ge­meindevorständen, namentlich auf dem platten Lande, in der Erledigung solcher Requisitionen geführt und zur Sprache gebracht worden, daß nicht immer sofort nach Ablauf der Publikationsfrist die Zurück­sendung der mit Bescheinigung über den bewirkten Aushang versehenen Bekanntmachung an die betreffenden Standesbeamten erfolge.

Ich nehme hieraus Veranlassung, darauf hinzuweisen, daß die Verzögerung in der Zurücksendung die größten Unzuträglichkeiten für die Eheschließenden im Gefolge hat, da dieselben regelmäßig den Tag der Eheschließung nach der für die Publikation des Aufgebots vorge- schriebenen Frist im Voraus bestimmt und danach ihre Vorbereitungen getroffen haben, bei nicht pünktlich erfolgter Zurücksendung jener Be­scheinigung aber einen nicht vorherzusehenden Aufenthalt erleiden müssen, indem die Standesbeamten nicht berechtigt sind, ohne die Bescheinigung des betreffenden Gemeindevorstandes über die erfolgte Bekanntmachung und über das Nichtbestehen von Ehehindernissen zur Abschließung der Ehe zu schreiten.

Es wird deshalb den Gemeindevorständen die pünktlichste Erledi­gung der in Rede stehenden Requisitionen zur Pflicht gemacht. Zu­widerhandlungen werden durch die Communal-Aufsichtsbehörden dikcipli- narisch geahndet.

Cassel, den 10. Juni 1876.

Der Ober-Präsident

v. Ende.

Ein hiesiger Gastwirth hat die Anzeige gemacht daß ihm ein herrenloses Pferd zugesührt worden sei.

Der Eigenthümer wird aufgefordert sich dahier zu melden, widri­genfalls dasselbe nach Ablauf von 14 Tagen von Polizeiwegen wird verkauft werden.

Hanau, am 16. Auaust 1876.

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Zur Eisenbahntariffrage schreibt die Straßb. Ztg.: Die Verwaltungen von Privat-Eisenbahngesellschaften und von einigen im partikularistischen Sinne verwalteten Staatsbahnen haben sich mehrere Male zu Konferenzen versammelt und sich über ein einheitliches Tarif- system geeinigt, welches, falls es vom Bundesrathe genehmigt würde, weit entfernt von jeglichem Fortschritt und von irgend welcher Begün­stigung der kommerziellen und industriellen Interessen, keinen anderen Zweck hätte, als die Willkür und die Konfusion betreffs der Tarife zu befestigen und die wenigen durch die letzte Eisenbahntarif-Enquete er­zielten Resultate zu nichte zu machen. Die Straßburger Handelskam­mer hat in dieser Angelegenheit an das Reichskanzleramt folgendes Schreiben gerichtet: Straßburg, den 9. Aug. 1876. Nach langen Ver­handlungen behufs Einführung eines einheitlichen Tarifsystems auf al­len deutschen Bahnen ist die vom Hrn. Reichskanzler berufene Enquete- Kommission, ohne das ihren Bemühungen vorgestrckte Ziel vollkommen zu erreichen, wenigstens dahin gelangt, über gewisse Punkte einstimmig zu werden, besonders über diejenigen, welche den Gegenstand der Art. III und IV des von ihr abgegebenen Gutachtens bilden, und welch letz- tere also lauten:IH. Es ist eine allgemeine offene Wagenladungsklasse zu 100 und 200 Zentner für Güter jeder Art mit einem festzustellen­den angemessenen Zuschläge bei Aufgabe derselben Quantitäten in be­deckt gebauten Wagen anzunehmen. IV. Neben dieser allgemeinen Wagenladungsklasse ist eine Anzahl von WagenladungSklassen für spe­

ziell benannte Güter (Spezialtarife) mit ermäßigten, in sich verschiedenen Frachtsätzen, sowohl für den Lokal« wie für den Verbandsverkehr ein- zuführen." Anderseits ist in der vom Hrn. Reichskanzler dem BundeS- rath am 16. Mai cr. übermittelten Denkschrift über die Resultate der Enquete der Grundsatz aufgestellt, daß,welche Vorverhandlungen zur Erlangung dieser Unterlagen (zu einem gemeinsamen Tarifsystem) aber auch noch nöthig werden, so wird doch jedenfalls festzuhalten sein, daß Erörterungen auf anderer Basis und nach anderer Richtung, als solche durch dir Kommission gewonnen wurden, ausgeschlossen bleiben müssen, damit das bis dahin erzielte Resultat, die Brücke zu einem besseren Zustande, nicht wieder preisgegeben werde." Nun sind wir unterrichtet worden, daß die Eisenbahnverwaltungen in verschiedenen Konferenzen sich geeinigt haben, um, in grellem Widersprüche mit den durch die Erquetekommission erzielten Resultaten, sowie besonders mit dem durch den Reichskanzler in der besagten Denkschrift aufgtstellten Prinzipe, ein einheitliches Tarifsystem vorzuschlagen, welches,mit Aufhebung der offenen WagenladungSklasfr und mit Einführung von hohen Moximal- toxen, unterhalb derer die Verwaltungen nach Gutdünken eigenmächtig sich bewegen könnten, mit Beibehaltung der dem Handel und der In­dustrie so verderblichen Theorie der Ausnahmetarife sammt ihrem kom- plizirten Wesen und ihrer steten Veränderlichkeit", sich gründlich von den richtigen Prinzipien entfernt und diejenigen Grundsätze, welche zur Anbahnung des natürlichen Systems dienen sollten, über Bord wirst. Wir glauben diesem Vorgehen und diesen Tendenzen entschieden ent- gegmtreten zu müssen und wir nehmen unS die Freiheit, .das ReichS- kanzleramt ebenso dringend als ergebenst zu bitten, eS möge derartige Pläne vereiteln und aufs Neue die in unserem Bericht vom 31. Juli 1875 angeführten Schlüsse anempfehlen, nämlich: die Aufrechthaltung und möglichste Verbreitung des natürlichen Systems, welches die ge­meinschaftlichen Interessen des Handels und der Industrie besser wie jedes andere wahrt und welches, unter Vorbehalt eventueller Oeffnung eines Sp zialtarifs für die Klassirung gewisser Rohstoffe und Vornahme von Modifikationen, die durch die Erfahrung für nothwendig erachtet werden könnten, geeignet ist, allen Anforderungen zu genügen." Im Namen der Handelskammer: Der Präsident. J. V.: gez. G. Berg­mann. An das h. Reichskanzleramt in Berlin.

Berlin, 16. August. Se. Majestät der Kaiser und König trafen gestern Vormittag um 91/* Uhr im besten Wohlsein von Groß- Beeren auf Schloß Babelsberg ein, empfingen die in Potsdam anwe­senden Mitglieder der Königlichen Familie und nahmen die Meldung des kommandirenden Generals des III. Armee-Corps, Generals von Groß- gen. von Schwarzhoff entgegen.

Berlin, 16. August. Der General-Feldmarschall Graf von Wrangel feierte gestern sein 80jähriges Militär-Dienstjubiläum. Der­selbe, bereits im 13. Lebensjahre er wurde am 13. April 1784 in Stettin geboren bei dem Dragoner-R-giment von Werther als Jun­ker eingetreten, leistete am 15. August 1796 den Standarteneid. Dem General-Feldmarschall, der augenblicklich im Bade Warmbrunn weilt, sind von allen Seiten Beweise lebhafter Theilnahme aus Anlaß dieser seltenen Feier zugegangen.

Die Zweifel, denen man hier und da in den Blättern darüber begegnet, ob die Justiz-Gesetze überhaupt in der Herbstsession des Reichstages zur Vorlage gelangen werden, sind nicht verständlich. Schon jetzt werden alle Hebel angesetzt, um die Bewältigung der großen Ent­würfe in möglichst kurzer Zeit in der Herbscssion Einzelne hoffen sogar in 14 Tagen zu ermöglichen. Nach dem Meinungsaustausch, der zwischen den Bundesregierungen über die letzten Beschlüsse der Justiz-Commission schwebt, will man in unterrichteten Kreisen annehmen, daß die Civilprozeß-Ordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz wenig oder gar keinen Widerspruch seitens der Regierungen finden und eine en bloe-Annahme daher ohne Schwierigkeit erfolgen werde, so daß man nur für die Strafprozeßordnung eingehende Debatten voraussetzt. (Mb.)

Bayreuth, 15. August. Der Kaiser empfing während der Aufführung derWalküre" Franz Liszt im Zwischenakt. Mit dem Kaiser ist gestern 11*/» Uhr Nachts auch der Großherzog von Baden abgereist, während die Großherzogin noch hier verweilt. Die Herzoge